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Als Wahrungsmonopol bezeichnet man das gesetzliche Monopol auf die Emission einer Wahrung Mit einer Monopolisierung wird ein Gesetzliches Zahlungsmittel geschaffen Emittent dieser Wahrung ist dabei heute in demokratischen Landern mit marktwirtschaftlicher Wirtschaftsordnung im Regelfall eine Notenbank der dieses Recht vom Staat ubertragen wurde Dabei bekommt diese meist auch das Recht zugestanden die Geldmenge des gesetzlichen Zahlungsmittels entsprechend gesetzlicher Vorgaben eigenverantwortlich zu regulieren Eine gesetzliche Ordnung hinsichtlich Gestaltung und Pragung von Munzen und Banknoten existiert unabhangig davon Inhaltsverzeichnis 1 Entwicklung 2 Kritik 3 Abstimmung in der Schweiz 4 EinzelnachweiseEntwicklung BearbeitenWahrungsmonopole im Sinne der exklusiven Verbindung von Hoheitsgewalt Territorium und Wahrung sind eine relative neue Erscheinung Der grosste Teil der Geschichte des Geldes war von zahlreichen rivalisierenden Wahrungen gepragt Erst mit Etablierung staatlicher Souveranitat begann es sich zu andern Im 19 Jahrhundert kam es im Vereinigten Konigreich zu einem tatsachlichen Wahrungsmonopol durch den Banking Charter Act 1844 1 Das wichtigste Recht der 1875 gegrundeten Reichsbank war eine Banknotenhoheit die ausreichte das Gros der Privatnotenbanken zu verdrangen Von einem Monopol sprach man noch nicht da die Privatnotenbanken der Lander Bayern Sachsen Wurttemberg und Baden bis 1935 in begrenztem Umfang bestehen bleiben konnten 2 Die geltende Wahrungsverfassung ist dabei das Ergebnis eines Entwicklungsprozesses der mit der Grundung des Deutschen Reichs 1871 und der 1875 erfolgten Herstellung von Wahrungseinheit auf Basis der Goldmark Zu Beginn des 20 Jahrhunderts zu gesetzlichem Zahlungsmittel erklart wurde nach der Hyperinflation die Rentenmark 1923 eingefuhrt 1924 wurde die bestehende Wahrungsverfassung vollstandig reformiert und die Reichsmark eingefuhrt Nach der Bankenkrise 1931 wurde eine Bankenaufsicht installiert Wahrend des Dritten Reichs wurde die Verfassung abermals geandert um die Staatsausgaben zu finanzieren Die Unabhangigkeit der Reichsbank wurde beseitigt die Bankenaufsicht intensiviert und die Devisenzwangswirtschaft verscharft 3 Seit dem Zweiten Weltkrieg konne man von einer gewohnheitsrechtlichen Anerkennung des staatlichen Rechts sprechen 1 Nach Kriegsende gab es erneut eine neue Wahrungsverfassung mit der Deutschen Mark als Wahrung und gesetzlichem Zahlungsmittel Die Devisenbewirtschaftung galt bis zum Aussenwirtschaftsgesetz 1961 fort wie auch die der Bankenaufsicht bis zum Kreditwesengesetz 1961 Die deutsche Wahrungsverfassung blieb zwischen 1948 und der Einfuhrung des Euro im Wesentlichen unverandert Die Mark war gesetzliches Zahlungsmittel anderen Stellen als der Bank deutscher Lander und Bundesbank war die Emission von Wahrungen verboten 4 Die Wahrungsverfassung Deutschlands fand mit dem Vertrag von Maastricht Eingang in die Europaische Union 5 Fur die EU Mitgliedsstaaten der Eurozone bildet der Euro das gesetzliche Zahlungsmittel ohne dass das Unionsrecht diesen Begriff naher erhellt Das ausschliessliche Recht zur Genehmigung der Ausgabe von Banknoten und Munzen liegt bei der Europaischen Zentralbank 6 Das Pragerecht fur Munzen liegt bei den einzelnen Mitgliedsstaaten der EWWU unterliegt aber einer mengenmassigen Beschrankung durch die EZB Daher sind alle Euroscheine gleich die Munzen jedoch landerspezifisch mit unterschiedlichen Symbolen gepragt Kritik BearbeitenBei dem Ansatz des Free Banking wird eine regulative Gleichstellung samtlicher Banken und Unternehmen gefordert logische Folge ware der Wegfall des Wahrungsmonopols 7 Selbst unter den laissez faire Befurwortern ist aber nur eine Minderheit fur die Realisierung eines Free Banking 8 Abstimmung in der Schweiz BearbeitenIn der Schweiz fand am 18 Oktober 1891 ein Verfassungsreferendum uber das Banknotenmonopol statt 9 Das Referendum zur Anderung der Verfassung wurde angenommen und dem Bund das alleinige Recht erteilt Banknoten auszugeben 10 Einzelnachweise Bearbeiten a b Bardo Fassbender Christiane Wendehorst Erika Wet Anne Peters Ralf Michaels Christian Tietje Hanno Merkt Friedl Weiss Jan Hein Daniel Thurer Paradigmen im internationalen Recht Implikationen der Weltfinanzkrise fur das internationale Recht C F Muller Verlag ISBN 978 3 8114 5404 0 S 246 Wilhelm Treue Wirtschafts und Technikgeschichte Preussens Verlag Walter de Gruyter ISBN 978 3 11 009598 2 S 599 Christoph Herrmann Wahrungshoheit Wahrungsverfassung und subjektive Rechte Mohr Siebeck ISBN 978 3 16 150008 4 S 387 Christoph Herrmann Wahrungshoheit Wahrungsverfassung und subjektive Rechte Mohr Siebeck ISBN 978 3 16 150008 4 S 388 Zur Wahrungsverfassung nach dem Entwurf einer Verfassung fur die Europaische Union Deutsche Bundesbank vom November 2003 Christoph Herrmann Wahrungshoheit Wahrungsverfassung und subjektive Rechte Mohr Siebeck ISBN 978 3 16 150008 4 S 391 Vera Smith The Rationale of Central Banking and the Free Banking Alternative Minneapolis 1936 1990 LibertyFund S 169 Melvin W Reder Economics The Culture of a Controversial Science The University of Chicago Press 1999 ISBN 0 226 70609 5 S 253 Abstimmung in der Schweiz uber Banknotenmonopol Stefan Bode Das Bankensystem in der Schweiz S 9 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wahrungsmonopol amp oldid 153275332