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Ein Vertrag sui generis deutsch Vertrag eigener Art auch atypischer Vertrag genannt ist im Recht der Schuldverhaltnisse ein Vertragstyp der nicht ausdrucklich gesetzlich geregelt ist Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Rechtsfragen 3 International 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenAusdrucklich im Burgerlichen Gesetzbuch geregelt sind beispielsweise der Dienst oder Werkvertrag ebenso der Kauf und Mietvertrag Nicht geregelt sind unter anderem der Lizenz Franchise Factoring oder Leasingvertrag Der Vertrag sui generis entspricht dem Innominatkontrakt des romischen Rechts Im Rahmen der Vertragsfreiheit sind Vertrage sui generis grundsatzlich zulassig und rechtsgultig soweit sie nicht gegen gesetzliche Verbote oder zwingendes Recht verstossen Rechtsfragen BearbeitenWahrend ein typengemischter Vertrag z B eine gemischte Schenkung die teils aus Kaufvertrag teils aus Schenkung besteht Elemente mehrerer gesetzlich geregelter Formtypen vereinigt stellt ein Vertrag sui generis eine bewusst eigenstandige Vertragsart dar Wahrend beim gemischten Vertrag die anwendbaren Rechtsvorschriften dem Recht der verschmolzenen Vertragstypen entnommen werden sind auf den Vertrag sui generis die allgemeinen Vorschriften anwendbar eventuell erganzt durch analoge Heranziehung passender Normen fur typahnliche Vertragsverhaltnisse So weist etwa der Leasingvertrag von dem durchaus streitig ist ob er ein gemischter oder ein Vertrag sui generis ist Elemente des Kauf wie des Mietvertrages auf Ahnlich streitig wird der Franchisevertrag diskutiert der teils als gemischter Vertrag 1 bisweilen in Form einer Typenkombination 2 aber auch als Vertrag sui generis gesehen wird 3 Ahnliche Uneinheitlichkeit zur Klassifizierung des Franchisevertrages besteht auch in der Rechtsprechung Fur einen Vertrag sui generis steht beispielsweise die Rechtsprechung des OLG Schleswig 4 International BearbeitenIn der Schweiz nennt man einen gesetzlich nicht ausdrucklich geregelten Vertrag einen Innominatvertrag Unter diesen Begriff fallen samtliche Vertrage die weder im besonderen Teil des Obligationenrechts Art 184 551 noch in einem Spezialgesetz geregelt sind Der Ausdruck Innominatvertrag lateinisch innominatus unbenannt ist insofern irrefuhrend als es nicht auf die fehlende gesetzliche Benennung sondern auf die fehlende Regelung im Gesetz ankommt Innerhalb der Innominatvertrage werden einerseits die gemischten Vertrage unterschieden andererseits Vertrage eigener Art Gemischte Vertrage vereinen Tatbestandselemente verschiedener Vertragstypen Ein Vertrag eigener Art enthalt zumindest ein Element das sich keinem gesetzlich geordneten Vertragstyp zuordnen lasst Die Rechtslage in Osterreich entspricht weitgehend der deutschen So ist der Maklervertrag nach der Rechtsprechung weder Auftrag noch Dienst oder Werkvertrag sondern ein Vertrag eigener Art sui generis 5 Weblinks BearbeitenVertragsfreiheit als Prinzip der OrdnungspolitikEinzelnachweise Bearbeiten Volker Emmerich JuS 1995 761 762 Walther Skaupy Das Franchising als zeitgerechte Vertriebskonzeption in DB 1982 2446 2447 Walther Skaupy Das Franchise System in BB 1969 115 OLG Schleswig 27 August 1986 NJW RR 1987 220 LAG Dusseldorf 20 Oktober 1987 NJW 1988 725 OGH Urteil vom 11 Juni 1952 Geschaftsz 2 Ob 470 52 SZ 25 168 HS 24 530 JBl 1994 404Normdaten Sachbegriff GND 4317364 0 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag sui generis amp oldid 183515854