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Die Verordnung EU 2019 6 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Dezember 2018 uber Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001 82 EG ist eine Verordnung der Europaischen Union die das Tierarzneimittelrecht in der Europaischen Union regelt Sie gilt seit dem 28 Januar 2022 unmittelbar in jedem Mitgliedstaat und loste die Richtlinie 2001 82 EG ab deren Gultigkeit mit Wirkung zum gleichen Tag aufgehoben wurde Eine Umsetzung in nationales Recht ist anders als bei Richtlinien der EU nicht erforderlich Die neue EU Verordnung umfasst Bestimmungen zur Zulassung Massnahmen nach der Zulassung zur Herstellung Einfuhr Ausfuhr Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln sowie zu Beschrankungen und Sanktionen Sie soll der Weiterentwicklung des Binnenmarkts dienen die Verfugbarkeit von Tierarzneimitteln verbessern und gleichzeitig den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier und der Umwelt gewahrleisten Verordnung EU 2019 6Titel Verordnung EU 2019 6 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Dezember 2018 uber Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001 82 EGBezeichnung nicht amtlich TierarzneimittelverordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie ArzneimittelrechtGrundlage AEUV insbesondere Art 114 und Art 168 Abs 4 Buchstabe bAnzuwenden ab 28 Januar 2022Ersetzt Richtlinie 2001 82 EGFundstelle ABl L Nr 4 7 Januar 2019 S 43 167Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Verordnung regelt nicht alle Inhalte des Tierarzneimittelrechts sondern raumt den Mitgliedstaaten ein bestimmte Sachverhalte national zu regeln 1 Zur Durchfuhrung der Verordnung dient in Deutschland das Tierarzneimittelgesetz vom 27 September 2021 2 Einen besonderen Schwerpunkt setzt die Verordnung mit weiter reichenden Einschrankungen fur den Einsatz von Antibiotika zur Begrenzung der Entstehung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen 3 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Kerninhalte 2 1 Zulassung und Pharmakovigilanz 2 2 Herstellung und Handel 2 3 Verschreibung und Anwendung 2 4 Werbung 3 Gliederung 4 Durchfuhrung 5 Sonstiges 6 Weblinks 6 1 Deutsche Websites 6 2 Europaische Websites 6 3 Durchfuhrungsverordnungen und delegierte Verordnungen der Kommission zur VO EU 2019 6 6 4 Siehe auch 7 Referenzen zu Verordnungsinhalten 8 Literatur 9 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenDas europaische Tierarzneimittelrecht dessen Rechtsrahmen der Union bis zum 28 Januar 2022 die Richtlinie 2001 82 EG Gemeinschaftskodex fur Tierarzneimittel und die Verordnung EG Nr 726 2004 bildeten wird seit dem Tag weitgehend durch die Verordnung EU 2019 6 uber Tierarzneimittel geregelt Der europaische Gesetzgeber begrundet den Systemwechsel damit dass die Verordnung klare ausfuhrliche und direkt anwendbare Bestimmungen setze Eine Verordnung gewahrleiste dass ihre Inhalte in der gesamten Union gleichzeitig und in harmonisierter Weise durchgefuhrt wurden R 1 Als nachteilig angesehen werden kann 3 dass es nicht bereits einheitliche Auslegungsgrundsatze gibt und dass anders als bei Umsetzung von Richtlinien wie zuvor mit der Richtlinie 2001 82 EG und weiterhin mit der Richtlinie 2001 83 EG Gemeinschaftskodex fur Humanarzneimittel historisch gewachsene Besonderheiten in den Mitgliedstaaten weniger gut berucksichtigt werden konnen 3 Zudem sind zum EU Verordnungstext parallel auch die erganzenden nationalen Rechtsvorschriften zu lesen 3 Die Verordnung EU 2019 6 geht zuruck auf einen Vorschlag der Kommission vom September 2014 der begrundet wurde damit dass die geltenden Rechtsvorschriften nicht den Binnenmarkt fur Tierarzneimittel vollenden und den Bedarf der Union an Regulierung von Arzneimitteln nicht erfullen Es bedurfe Verbesserungen in den Bereichen Belastung durch Rechtsvorschriften mangelnde Verfugbarkeit von Tierarzneimitteln vor allem auf kleinen Markten z B Bienen und Funktionieren des Binnenmarktes auch vor dem Hintergrund dass sich die Bedurfnisse des Veterinarsektors in Bezug auf Arzneimittel erheblich von denjenigen des Humansektors unterscheiden 4 Kerninhalte BearbeitenZulassung und Pharmakovigilanz Bearbeiten Tierarzneimittel durfen wie auch Humanarzneimittel in den Staaten des EWR nur in Verkehr gebracht werden wenn eine zustandige Behorde oder die EU Kommission eine Zulassung erteilt hat Eine Tierarzneimittelzulassung gilt mit Ausnahmen unbefristet Fur nicht rezeptpflichtige Tierarzneimittel die ausschliesslich fur bestimmte als Heimtiere gehaltene Tiere Ziervogel Zierfische Terrarium Tiere Kleinnager usw vorgesehen sind konnen die Mitgliedstaaten Ausnahmen zulassen R 2 Fur bestimmte homoopathische Tierarzneimittel ausreichende Verdunnung kein Anwendungsgebiet angegeben kann anstelle der Zulassung das vereinfachte Verfahren der Registrierung in Anspruch genommen werden R 3 Eine im europaischen Tierarzneimittelrecht spezielle Zulassungsart sind die Zulassungsantrage fur begrenzte Markte R 4 Ein begrenzter Markt im Sinne der Verordnung ist definiert als ein Markt fur Tierarzneimittel fur den Einsatz bei selten oder geografisch begrenzt auftretende Krankheiten und fur Tierarzneimittel fur andere Tierarten als Rinder Schafe fur die Fleischerzeugung Schweine Huhner Hunde und Katzen R 5 Fur bereits bestehende Zulassungen widmet sich ein Verordnungsabschnitt der Harmonisierung der Fachinformation und Packungsbeilage fur generische und sogenannte hybride den Generika ahnliche national zugelassene Tierarzneimittel R 6 Durch uneinheitliche Angaben zumindest was Dosierung Verwendung und Warnungen betreffe wurde der Verkehr mit Tierarzneimitteln in der Union zusatzlich und unnotig behindert R 7 Bedeutsam sind harmonisierte Produktinformationen auch vor dem Hintergrund dass mit dem neuen Tierarzneimittelrecht die Packungsbeilage an Bedeutung fur den praktischen Einsatz der Tierarzneimittel gewinnt 5 Die Aufgaben der Pharmakovigilanz Uberwachung der Arzneimittelsicherheit fur Tierarzneimittel unterscheiden sich von denjenigen der Humanmedizin Neben den eigentlichen Nebenwirkungen bei Tieren geben die Richtlinien der EU vor dass die offentliche Gesundheit die Tiergesundheit und die Umwelt zu schutzen ist Dazu gehoren Meldungen zu Nebenwirkungen beim Menschen nach Anwendung von Tierarzneimitteln bei Tieren Informationen zur Umwidmung mangelnde Wirksamkeit nicht ausreichender Wartezeit oder Beobachtungen zur Okotoxizitat von Arzneimitteln 6 Mit dem Inkrafttreten des neuen Tierarzneimittelrechts ergaben sich einige Anderungen in den Pflichten fur Zulassungsinhaber und im Meldesystem So wird die Mehrzahl der Tatigkeiten datenbankbasiert ausgefuhrt wodurch insgesamt der administrative Aufwand reduziert werden soll 7 R 8 Die Europaische Arzneimittelagentur ist zum Fuhren einer Datenbank verpflichtet in der unerwunschte Ereignisse erfasst und der Offentlichkeit zuganglich gemacht werden R 9 Herstellung und Handel Bearbeiten Fur die Herstellung von Tierarzneimitteln einschliesslich Beteiligung an einer Phase des Herstellungsprozesses oder Endbearbeitung ist eine Herstellungserlaubnis erforderlich R 10 Auch der Grosshandel mit Tierarzneimitteln bedarf der behordlichen Erlaubnis R 11 Die Europaische Arzneimittelagentur ist verpflichtet zum Fuhren einer Datenbank fur Herstellung Einfuhr und Grosshandelsvertrieb R 12 Anders als die bisherige EU Richtlinie erfasst die neue Verordnung auch den Einzelhandel mit Tierarzneimitteln 3 Jedoch werden die Bestimmungen durch nationales Recht festgelegt sofern die Verordnung es nicht anders vorschreibt R 13 3 Apothekenpflicht und tierarztliches Dispensierrecht verbleiben somit in der Verantwortung der Mitgliedstaaten 3 Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Tierarzneimitteln ist im Grundsatz verboten R 14 Allerdings konnen Mitgliedstaaten in eigener Verantwortung und ausschliesslich fur ihr eigenes Hoheitsgebiet Ausnahmen erlauben R 15 wofur strenge Anforderungen zu stellen sind 3 Von Bedeutung kann der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Praparaten fur besondere Heimtiere wie etwa Schlangen oder Papageien sein fur die die Halter oftmals weite Fahrwege zu den behandelnden Spezialisten haben 8 Verschreibung und Anwendung Bearbeiten Bis auf wenige Ausnahmen durfen nur Tierarzte tiermedizinische Rezepte Verschreibungen ausstellen Eine tierarztliche Verschreibung ist in der gesamten Union gultig R 16 Strengere Vorschriften zur Antibiotikaanwendung und eine obligatorische Verbrauchs und Abgabeerfassung bei fast allen Tierarten sollen dabei helfen Antibiotikaresistenzen besser zu kontrollieren 9 So mussen selbst fur nicht lebensmittelliefernde Tiere bis spatestens 2030 die angewendeten Antibiotika nach Art und Menge erfasst werden R 17 10 Der prophylaktische Einsatz von Antibiotika in ganzen Tiergruppen ist nicht erlaubt der metaphylaktische Einsatz nur nach Diagnose einer Infektionskrankheit bei hohem Ausbreitungsrisiko und fehlenden Alternativen R 18 Bestimmte fur die Behandlung von Menschen wichtige Antibiotika konnen fur die Anwendung bei Tieren eingeschrankt oder verboten werden R 19 Die Umwidmungskaskade die einsetzt wenn fur eine Zieltierart im entsprechenden Anwendungsgebiet kein Arzneimittel zugelassen ist Therapienotstand und auf andere Medikamente ausgewichen werden muss ist durch die EU Verordnung einerseits flexibler als zuvor da die Verfugbarkeit von Tierarzneimitteln innerhalb von und zwischen den Mitgliedstaaten erleichtert wird Sie ist andererseits komplexer da eine Umwidmung von Humanarzneimitteln nur noch moglich ist wenn innerhalb der EU kein Tierarzneimittel fur das Anwendungsgebiet oder die Tierart verfugbar ist wozu zuvor der Tierarzneimittelmarkt EU weit abzufragen ist 1 Zu diesem Zweck wird eine Produktdatenbank errichtet R 20 Unter bestimmten Bedingungen konnen auch Tierarzneimittel aus Drittstaaten verwendet werden R 21 Werbung Bearbeiten Werbung fur verschreibungspflichtige Tierarzneimittel in der Laienpresse ist grundsatzlich untersagt Jedoch konnen die Mitgliedstaaten an professionelle Tierhalter Landwirte gerichtete Werbung fur Impfstoffe gestatten R 22 11 Gliederung BearbeitenKapitel I Gegenstand Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen Kapitel II Zulassungen Allgemeine Bestimmungen und Regeln fur die Antragstellung Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen Abschnitt 2 Anforderungen an das Dossier Abschnitt 3 Klinische Prufungen Abschnitt 4 Kennzeichnung und Packungsbeilage Abschnitt 5 Besondere Anforderungen an generische und hybride Tierarzneimittel sowie Tierarzneimittel aus kombinierten Wirkstoffen und an Antrage aufgrund einer in Kenntnis der Sachlage erteilten Einwilligung sowie auf bibliografischer Grundlage Abschnitt 6 Zulassung fur begrenzte Markte und unter aussergewohnlichen Umstanden Abschnitt 7 Prufung der Antrage und Grundlage fur die Erteilung von Zulassungen Abschnitt 8 Schutz technischer Unterlagen Kapitel III Zulassungsverfahren Abschnitt 1 In der gesamten Union gultige Zulassungen zentralisierte Zulassungen Abschnitt 2 In einem einzelnen Mitgliedstaat gultige Zulassungen nationale Zulassungen Abschnitt 3 In mehreren Mitgliedstaaten gultige Zulassungen dezentralisierte Zulassungen Abschnitt 4 Gegenseitige Anerkennung von nationalen Zulassungen Abschnitt 5 Nachtragliche Anerkennung bei dem Verfahren der gegenseitigen Anerkennung und dem Verfahren zur Erteilung dezentralisierter Zulassungen Abschnitt 6 Uberprufungsverfahren Kapitel IV Massnahmen nach der Zulassung Abschnitt 1 Produktdatenbank der Union Abschnitt 2 Erhebung von Daten durch die Mitgliedstaaten und Pflichten der Zulassungsinhaber Abschnitt 3 Anderungen von Zulassungsbedingungen Abschnitt 4 Harmonisierung der Fachinformation von national zugelassenen Tierarzneimitteln Abschnitt 5 Pharmakovigilanz Abschnitt 6 Befassung im Interesse der Union Kapitel V Homoopathische Tierarzneimittel Kapitel VI Herstellung Einfuhr und Ausfuhr Kapitel VII Abgabe und Anwendung Abschnitt 1 Grosshandelsvertrieb Abschnitt 2 Einzelhandel Abschnitt 3 Anwendung Abschnitt 4 Werbung Kapitel VIII Inspektion und Kontrollen Kapitel IX Beschrankungen und Sanktionen Kapitel X Netz der an der Regulierung beteiligten Stellen Kapitel XI Allgemeine Bestimmungen und Verfahrensbestimmungen Kapitel XII Ubergangs und Schlussbestimmungen Anhange I bis IV inklusive Entsprechungstabelle Durchfuhrung BearbeitenAllein auf EU Ebene seien zur weiteren Ausgestaltung des neuen Tierarzneimittelrechts 27 Rechtsakte auszugestalten und umzusetzen wurde auf einem Symposium des Bundesamtes fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL im November 2019 informiert 12 Drei Datenbanken waren zu entwickeln und zu programmieren Mittelpunkt ist eine Produktdatenbank die mit einer Pharmakovigilanz Datenbank und einer Datenbank uber Herstellung Einfuhr und Vertrieb von Tierarzneimitteln verknupft ist 12 Die EU Tierarzneimittelverordnung hat auch Auswirkungen auf die nationalen Rechtsvorschriften So wurden fur Deutschland die Regelungen des Arzneimittelgesetzes AMG welche sich mit Tierarzneimitteln befassen aus dem Arzneimittelgesetz gestrichen und soweit nicht bereits durch die Regelungen der EU Tierarzneimittelverordnung abgedeckt in das neu geschaffene nationale Tierarzneimittelgesetz TAMG uberfuhrt 9 Sonstiges BearbeitenZeitgleich zur EU Verordnung uber Tierarzneimittel wurde auch die Verordnung EU 2019 4 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Dezember 2018 uber Arzneifuttermittel erlassen die die geltende Futterungsarzneimittel Richtlinie Richtlinie 90 167 EWG ablost Diese Verordnung wurde am 7 Januar im EU Amtsblatt veroffentlicht trat am 27 Januar 2019 in Kraft und ist ebenfalls seit dem 28 Januar 2022 anzuwenden Die EU Verordnung uber Arzneifuttermittel ist ein Rechtsakt des EU Futtermittelrechts Weblinks BearbeitenDeutsche Websites Bearbeiten Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Die Europaische Verordnung uber Tierarzneimittel VO EU 2019 6 Bundesministerium fur Ernahrung und Landwirtschaf Neue EU Verordnung uber Tierarzneimittel Das neue Tierarzneimittelrecht ab 2022 auf vetline deEuropaische Websites Bearbeiten Europaisches Tierarzneimittelrecht Was ist neu Poster der Federation of Veterinarians of Europe FVE PDF European Commission Safe and Effective Veterinary Medicinal Products englisch European Medicines Agency Veterinary Medicinal Products Regulation englisch European Medicines Agency New EU rules for safe and high quality medicines for animals become effective englisch European Medicines Agency Union Product Database englisch Durchfuhrungsverordnungen und delegierte Verordnungen der Kommission zur VO EU 2019 6 Bearbeiten Durchfuhrungsverordnung EU 2021 16 Produktdatenbank der Union Durchfuhrungsverordnung EU 2021 17 Anderungen die keine Bewertung erfordern Delegierte Verordnung EU 2021 577 Angaben im Equidenpass Delegierte Verordnung EU 2021 578 Datenerhebung uber Verkaufsvolumen und Anwendung von Antibiotika Delegierte Verordnung EU 2021 805 Anderung Anhang II der VO EU 2019 6 Durchfuhrungsverordnung EU 2021 963 Identifizierung und Registrierung von Equiden Durchfuhrungsverordnung EU 2021 1248 Gute Vertriebspraxis fur Tierarzneimittel Durchfuhrungsverordnung EU 2021 1280 Gute Vertriebspraxis fur Tierarzneimittelwirkstoffe Durchfuhrungsverordnung EU 2021 1281 Gute Pharmakovigilanzpraxis und Pharmakovigilanz Stammdokumentation fur Tierarzneimittel Delegierte Verordnung EU 2021 1760 Antimikrobielle Wirkstoffe die der Behandlung beim Menschen vorbehalten sind Durchfuhrungsverordnung EU 2021 1904 Gemeinsames Logo fur den Versandhandel Siehe auch Bearbeiten Verordnung EG Nr 470 2009 uber die Schaffung eines Gemeinschaftsverfahrens fur die Festsetzung von Hochstmengen fur Ruckstande pharmakologisch wirksamer Stoffe in Lebensmitteln tierischen Ursprungs zur Aufhebung der Verordnung EWG Nr 2377 90 des Rates und zur Anderung der Richtlinie 2001 82 EG Ruckstandshochstmengenverordnung Verordnung EWG Nr 2377 90 uber Hochstmengen fur Tierarzneimittelruckstande in Nahrungsmitteln Verordnung EG Nr 1950 2006 zur Erstellung eines Verzeichnisses von fur die Behandlung von Equiden wesentlichen StoffenReferenzen zu Verordnungsinhalten BearbeitenVerordnung EU 2019 6 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 11 Dezember 2018 uber Tierarzneimittel und zur Aufhebung der Richtlinie 2001 82 EG Erwagungsgrund 96 Artikel 5 Erwagungsgrund 90 Artikel 85 87 Artikel 23 24 Artikel 4 Artikel 69 71 Erwagungsgrund 51 Artikel 77 Artikel 74 75 Artikel 88 Artikel 88 Artikel 91 Artikel 103 Abs 1 Artikel 104 Abs 1 Artikel 104 Abs 2 und 3 Artikel 105 Artikel 57 Artikel 105 107 Artikel 37 Artikel 55 56 Artikel 112 115 Artikel 120 Abs 1 und 2Literatur BearbeitenM Jung Neue EU Verordnung fur Tierarzneimittel Pharmazeutische Zeitung 17 Januar 2019Einzelnachweise Bearbeiten a b I Emmerich J Sommerhauser Das neue Tierarzneimittelrecht Deutsches Tierarzteblatt Bd 70 Nr 1 2022 S 14 20 BGBl 2021 I S 4530 a b c d e f g h M Jung 2019 Vorschlag fur eine Verordnung des Europaischen Parlaments und des Rates uber Tierarzneimittel 10 September 2014 V Melchers Die Stunde des Beipackzettels vetline de 14 November 2021 Pharmakovigilanz Instrument zur Uberwachung und Betreuung von Tierarzneimitteln Bundesamt fur Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit BVL abgerufen am 21 Januar 2022 Pharmakovigilanz fur Tierarzneimittel Was andert sich ab 2022 durch die EU TAM VO 2019 6 BVL Pharmakovigilanz PhV Fortbildungsveranstaltung 22 Dezember 2021 Abgerufen am 21 Januar 2022 V Melchers Das neue Tierarzneimittelgesetz Zootiere und besondere Heimtiere 25 Juni 2021 a b Das neue Tierarzneimittelrecht ab 2022 auf vetline de Abgerufen am 14 Januar 2022 T Muller Bohn Neues Tierarzneimittelgesetz tritt am 28 Januar in Kraft DAZ online 28 Juni 2021 Europaisches Tierarzneimittelrecht Was ist neu Poster der Federation of Veterinarians of Europe abgerufen am 21 Januar 2022 a b Neue EU Tierarzneimittel Verordnung Mehr Anreiz fur Innovationen Pressemitteilung des BVL vom 7 November 2019 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EU 2019 6 uber Tierarzneimittel amp oldid 231450195