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Die Verordnung EG Nr 726 2004 ist eine Verordnung der Europaischen Union in der das Gemeinschaftsverfahren zur zentralisierten Zulassung und Uberwachung von Arzneimitteln in der Europaischen Union geregelt wird Ferner ist die Verordnung die Rechtsgrundlage fur die Errichtung und Arbeit der Europaischen Arzneimittelagentur Da inzwischen die weit uberwiegende Zahl an innovativen Arzneimitteln uber das zentralisierte Verfahren zugelassen wird hat diese Verordnung grosse Bedeutung fur das europaische Arzneimittelrecht Als EG Verordnung des Europaischen Parlaments und des Rates ist sie in allen Mitgliedstaaten der Europaischen Union unmittelbar verbindlich Verordnung EG Nr 726 2004Titel Verordnung EG Nr 726 2004 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 31 Marz 2004 zur Festlegung von Gemeinschaftsverfahren fur die Genehmigung und Uberwachung von Human und Tierarzneimitteln und zur Errichtung einer Europaischen Arzneimittel AgenturGeltungsbereich EWRRechtsmaterie ArzneimittelrechtGrundlage EGV insbesondere Art 95Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 20 Mai 2004Fundstelle ABl L 136 30 April 2004 S 1 33Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Gliederung BearbeitenDie Verordnung ist in funf Titel gegliedert Titel I enthalt Begriffsbestimmungen die Titel II und III behandeln die Genehmigung und Uberwachung von Humanarzneimitteln beziehungsweise Tierarzneimitteln durch die Europaische Arzneimittelagentur und die Europaische Kommission Titel IV regelt die Zustandigkeit und Verwaltungsstruktur der Europaischen Arzneimittelagentur und Titel V enthalt Schlussbestimmungen Schliesslich enthalt die Verordnung noch einen Anhang in dem explizit die Arten von Arzneimitteln genannt werden die zwingend durch das zentralisierte Verfahren zugelassen werden mussen darunter fallen unter anderem biotechnologisch hergestellte Arzneimittel sowie Arzneimittel mit neuen Arzneistoffen die bei bestimmten Krankheiten beispielsweise Krebs oder Aids eingesetzt werden In dieser Verordnung ist auch festgelegt dass bestimmte Informationen zu einer Arzneimittelzulassung anschliessend in einem Beurteilungsbericht European Public Assessment Report EPAR veroffentlicht werden mussen Geschichte BearbeitenDie Verordnung EG Nr 726 2004 ersetzt die Verordnung EWG Nr 2309 93 von 1993 in der mit Wirkung ab 1995 zum ersten Mal das zentralisierte Verfahren der Arzneimittelzulassung und die Einrichtung der Europaischen Arzneimittelagentur festgelegt worden waren Im Rahmen der neuen Verordnung wurde die Anwendbarkeit des zentralisierten Zulassungsverfahrens deutlich ausgeweitet die Pharmakovigilanz Verfahren wurden uberarbeitet und die Grundlage fur eine erhohte Transparenz der Arbeit der Agentur geschaffen Die Verordnung trat im Mai 2004 in Kraft abweichend davon fanden die Titel I bis III und V erst ab dem 20 November 2005 Anwendung Seit dem Inkrafttreten wurde die Verordnung bis Juni 2013 viermal geandert zum einen durch die Verordnung uber Kinderarzneimittel Verordnung EG Nr 1901 2006 zum anderen durch die Verordnung uber Arzneimittel fur neuartige Therapien Verordnung EG Nr 1394 2007 und zweimal durch Verordnungen zur Anderung der Verordnung EG Nr 726 2004 Verordnung EU Nr 1235 2010 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 15 Dezember 2010 und Verordnung EU Nr 1027 2012 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 25 Oktober 2012 Weblinks BearbeitenVerordnung EG Nr 726 2004 Verordnung EG Nr 726 2004 in der konsolidierten Fassung vom 5 Juni 2013Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung EG Nr 726 2004 amp oldid 234287893