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Ein Therapienotstand ist gegeben wenn die Gesundheit eines Patienten ernsthaft gefahrdet ist aber kein wirksames Medikament zugelassen oder keine anerkannte Behandlungsform etabliert ist Der Begriff findet vor allem in der Tiermedizin Anwendung wo insbesondere fur seltenere oder wirtschaftlich weniger bedeutsame Tierarten aufgrund der hohen Anforderungen an eine Arzneimittelzulassung keine zugelassenen wirksamen Arzneimittel zur Verfugung stehen Er wurde in Deutschland durch 56a Abs 2 des Arzneimittelgesetzes AMG geregelt seit dem 28 Januar 2022 gilt EU weit die Verordnung EU 2019 6 uber Tierarzneimittel Hierbei durfen nach bestimmten Kriterien Medikamente bei Tieren eingesetzt werden auch wenn diese keine Zulassung fur die jeweilige Tierart oder Indikation besitzen vorausgesetzt dass eine Gefahrdung der Gesundheit von Mensch und Tier nicht zu befurchten ist Bei lebensmittelliefernden Tieren ist daruber hinaus zwingend vorgeschrieben dass der Wirkstoff in Tabelle 1 EU Verordnung Nr 37 2010 vom 22 Dezember 2009 Ruckstandshochstmengenverordnung aufgefuhrt ist oder zu den sogenannten out of scope Substanzen zahlt Bei Pferden kann diese Einschrankung durch einen Equidenpass umgangen werden der eine Nutzung als Schlachttier ausschliesst Inhaltsverzeichnis 1 Umwidmung 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseUmwidmung BearbeitenFur die Umwidmung also die Verwendung eines Arzneimittels fur eine andere Tierart oder Indikation schreibt die Verordnung EU 2019 6 uber Tierarzneimittel eine Umwidmungskaskade vor Fur Tiere die nicht der Lebensmittelproduktion dienen gilt 1 Zunachst muss ein Tierarzneimittel verwendet werden das in irgendeinem Mitgliedsland der EU fur die jeweilige oder eine andere Tierart oder fur ein anderes Anwendungsgebiet zugelassen ist wenn dieses auch einen therapeutischen Effekt verspricht Ist ein solches Medikament nicht vorhanden kann ein in der EU zugelassenes Humanarzneimittel eingesetzt werden Ist ein auch kein Humanarzneimittel verfugbar kann ein auf Verschreibung durch den Tierarzt zubereitetes Arzneimittel eingesetzt werden Erst nach Ausschopfung dieser Moglichkeiten darf ein fur die Tierart und das Anwendungsgebiet in einem Drittland zugelassenes Arzneimittel importiert werden mit Ausnahme von immunologischen Arzneimitteln Fur lebensmittelliefernde landlebende Tiere ist die Stufe 1 der nichtlebensmittelliefernden Tiere in zwei Stufen unterteilt Somit ist folgende Umwidmungskaskade vorgesehen 2 Zunachst muss ein in einem EU Land zugelassenes Mittel verwendet werden Ist dieses nicht verfugbar kann ein fur ein nichtlebensmittelliefernden Tier mit derselben Indikation zugelassenes Arzneimittel eingesetzt werden vorausgesetzt der Wirkstoff ist in Tabelle 1 EU Verordnung Nr 37 2010 enthalten Bei Schlachtpferden muss er zusatzlich in der Positivliste der EU Verordnung Nr 122 2013 enthalten sein Die Stufen 3 bis 5 verhalten sich wie die der nichtlebensmittelliefernden Tiere allerdings immer mit der Einschrankung dass der Wirkstoff fur lebensmittelliefernde Tiere gemass EU Verordnung Nr 37 2010 prinzipiell eingesetzt werden darf Fur lebensmittelliefernde wasserlebende Tiere muss zunachst ein Wirkstoff eingesetzt werden der in der EU fur Wassertiere mit derselben oder einer anderen Indikation zugelassen ist Erst dann darf ein fur lebensmittelliefernde landlebende Tiere zugelassener Wirkstoff eingesetzt werden Ab dem 28 Januar 2027 durfen dann nur noch die in einem noch zu erstellenden Verzeichnis aufgefuhrten Wirkstoffe umgewidmet werden In der Humanmedizin ist der Begriff eher unublich Ubertragen liesse er sich auf das Alleinvorgehen des Arztes im medizinischen Einzelfall wie zum Beispiel mit Hilfe des Off Label Uses Literatur BearbeitenWolfgang Loscher et al Arzneirechtliche Bestimmungen In Wolfgang Loscher et al Hrsg Pharmakotherapie bei Haus und Nutztieren 7 Auflage Paul Parey 2006 ISBN 3 8304 4160 6 S 8 22 F R Ungemach K Kluge Therapielucken und Therapienotstand bei der arzneilichen Versorgung von Tieren und Sonderregelungen fur Pferde In Wolfgang Loscher et al Hrsg Pharmakotherapie bei Haus und Nutztieren 7 Auflage Paul Parey 2006 ISBN 3 8304 4160 6 S 601 610 Weblinks BearbeitenVerordnung EU Nr 37 2010Einzelnachweise Bearbeiten Ilka Emmerich und Jurgen Sommerhauser Das neue Tierarzneirecht In Deutsches Tierarzteblatt Band 70 2022 Heft 1 S 17 Ilka Emmerich und Jurgen Sommerhauser Das neue Tierarzneirecht In Deutsches Tierarzteblatt Band 70 2022 Heft 1 S 18 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Therapienotstand amp oldid 220208257