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Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Personen mit gemeinsamen Zielen In Liechtenstein weisen die Vereine eine grosse Bedeutung fur das soziale gesellschaftliche und kulturelle Leben aus Viele der rund 30 000 Einwohner waren im Jahr 1996 in 530 Vereinen aktiv Musikverein Konkordia Mauren in Wien Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Vereinswesen heute 3 Rechtslage 4 Quellen 5 WeblinksGeschichte Bearbeiten nbsp Harmoniemusik Vaduz 1863 als Vaduzer Blechmusik gegrundetDie 1862 erlassene Verfassung ermoglichte es den Bewohnern des Landes Vereine zu grunden 1862 wurde in Triesen der erste Theaterverein gegrundet Bis 1921 entstanden zehn Blasmusikvereine und in fast allen Gemeinden Kirchenchor oder Gesangvereine Die Feuerwehren wurden ab 1867 als freiwillige Vereine organisiert 1886 wurde in Vaduz der erste Turnverein gegrundet Von der katholischen Kirche initiiert entstanden im spaten 19 und fruhen 20 Jahrhundert die Marianischen Kongregationen und Jungmannschaften sowie die Frauen und katholischen Muttervereine Ab den 1930er Jahren entstanden die Pfadfinder die Fussball und Skiclubs Auf Landesebene wurde 1885 der Landwirtschaftliche Verein 1901 der Historische Verein fur das Furstentum Liechtenstein und 1909 der Liechtensteiner Alpenverein gegrundet Bis 1914 waren die Vereine Mannerdomanen Zudem wurden nach 1900 die meisten gemischten Kirchenchore aufgelost Erst ab den 1960er Jahren fanden Frauen Aufnahme in den Choren und Musikvereinen In der ersten Halfte des 20 Jahrhunderts war mancher Verein parteipolitisch durchdringt So spalteten sich 1930 im Eschner Musikverein die Anhanger der Volkspartei und der FBP 1946 erfolgte die Wiedervereinigung zur Harmoniemusik Vereinswesen heute Bearbeiten nbsp Zuschauer an einem Fussballspiel des USV Eschen Mauren nbsp Trachten vereinigung LiechtensteinBei vielen Dorfvereinen haben das gesellige Vereinsleben grosses Gewicht Vereine decken vor allem Sport Kultur und soziales Engagement ab Die ab der Mitte des 19 Jahrhunderts entstandenen Blasmusikvereine die Kirchenchore und die anderen Gesangvereine spielen bis heute in den einzelnen Gemeinden eine wichtige Rolle Der Pflege des Brauchtums widmen sich Trachtenvereine Funkenzunfte der Verein der Krippenfreunde Guggenmusiken und Narrenzunfte Soziale Leistungen erbringen die Familienhilfen und die Samaritervereine Besonders im Liechtensteiner Unterland sind viele Vereine gemeindeubergreifend Als Vereine organisiert sind politische Parteien sowie viele Verbande und berufsstandische Organisationen z B die Liechtensteinische Industrie und Handelskammer Rechtslage BearbeitenDie Vereinsfreiheit ist von der Verfassung gewahrleistet und in Art 246 bis 260 des Personen und Gesellschaftsrechts PGR von 1926 geregelt Diese Bestimmungen sind dem schweizerischen Zivilgesetzbuch recht ahnlich Im Gegensatz zur Schweiz ermoglicht das liechtensteinische Recht den Vereinen auch ein nach kaufmannischer Art gefuhrtes Gewerbe zu betreiben Dafur ist bei der Regierung zur Vereinsgrundung eine Bewilligung einzuholen und der Verein im Handelsregister einzutragen Die Vereine konnen somit praktisch fur dieselben Motive verwendet werden wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschrankter Haftung Diese Einsatzmoglichkeiten der Rechtsform des Vereins sind aber bislang kaum ausgeschopft worden Oberstes Organ eines Vereins ist die Mitgliederversammlung die in regelmassigen Abstanden einen Vorstand wahlt Anstelle einer Mitgliederversammlung ist auch eine Delegiertenversammlung moglich Der Vorstand kann aus einem oder mehreren Mitgliedern oder Nichtmitgliedern bestehen wobei es sich dabei auch um juristische Personen handeln kann Bei Vereinen die im Handelsregister eingetragen werden mussen bildet auch die Kontrollstelle ein notwendiges Organ Die Statuten konnen weitere Organe vorsehen z B ein Schiedsgericht Der Verein haftet mit seinem Vereinsvermogen Die Statuten konnen aber eine beschrankte Haftung oder eine beschrankte Nachschusspflicht fur alle Mitglieder oder bestimmte Gruppen vorsehen Rechtlich von den Vereinen zu unterscheiden sind die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die Hilfskassen die in Art 496 bis 527 PGR geregelt sind Sogenannte kleine Versicherungsvereine behandelt das PGR in Art 528 bis 533 und erganzend das Vereinsrecht Bei kleinen Versicherungsvereinen kann es sich um Werkspensionskassen oder Krankenkassen mit engbegrenzten Wirkungskreis um Sterbe oder Viehversicherungs vereine handeln Quellen BearbeitenKlaus Biedermann Vereine In Historisches Lexikon des Furstentums Liechtenstein 31 Dezember 2011 Thomas Nigg Das Vereinsrecht In Beitrage Liechtenstein Institut Nr 8 1996Weblinks BearbeitenPersonen und Gesellschaftsrecht PGR vom 20 Januar 1926 Auf der Liechtensteinischen Gesetzessammlung LILEX Vereine im Furstentum Liechtenstein Auf Welcome liBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verein Liechtenstein amp oldid 224514751