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Die Synode von Dingolfing 770 war unter dem Agilolfinger Herzog Tassilo III eine Versammlung von sechs bairischen Bischofen und dreizehn Abten in Dingolfing auf der kirchliche und weltliche Angelegenheiten geregelt wurden welche die Normen der Lex Baiuvariorum erganzten bestatigten und modifizierten Der genaue Zeitpunkt der Synode ist nicht bekannt sie wird zeitlich zwischen 765 1 770 2 bzw 776 77 3 lokalisiert Inhaltsverzeichnis 1 Teilnehmer 2 Inhalt 3 Skulptur 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseTeilnehmer BearbeitenNeben dem Herzog sind gemass einem gleichzeitig beschlossenen Mess oder Totenbund neunzehn Namen tradiert es sind dies die sechs Bischofe Manno von Niuvenburg Alim Alienus vom Bistum Saben Virgilius von Salzburg Viserich vom Bistum Passau Simpert vom Bistum Regensburg und Herres Haeres Cyrinus bzw Aribo oder Erbe von Bistum Freising Als Abte werden genannt Oportunus vom Kloster Mondsee Wolfprecht Wolfbert I bzw Wolfperht genannt von Kloster Niederaltaich Adalprecht Adalbert bzw Adalperht von Kloster Tegernsee Ato von Kloster Schlehdorf Uto von Kloster Metten Landfrit von Kloster Benediktbeuern Albuin von Kloster Mattsee Ruothart eventuell Kloster Wessobrunn Ernest nicht zuordenbar Reginprecht von Kloster Moosburg Volkanhart Wolchanhar d t von Kloster Berg im Donaugau die Lokalisierung ist umstritten es wird der im Donaugau liegende Bogenberg vermutet 4 Perkos von Kloster Schliersee Sigido eventuell Abt von Kloster Weltenburg oder von Kloster Munchsmunster Es ist sicher davon auszugehen dass auch die Grossen der Bojarier anwesend waren auch wenn deren Namen nicht uberliefert sind Inhalt BearbeitenAuf der Synode wurden zwolf Kanones beschlossen 5 Die Regeln rufen zum einen fur Bischofe und Abte die benediktinischen Prinzipien in Erinnerung und sind in ihrem weltlichen Gehalt Zeichen des Bemuhens um einen Ausgleich zwischen Herzog dem Adel und den Adalschalken In dem Text wird eine fruhe Differenzierung zwischen Adel nobiles und Freien liberi und naturlich von den Knechten Sklaven servi gesehen Die geistlichen Bestimmungen beziehen sich auf das Verbot der Sonntagsarbeit mit unterschiedlichen und im Wiederholungsfall drakonischen Rechtsfolgen fur Freie und Knechte Art 1 Bischofe und Abte werden an die geltenden Regeln gemahnt Art 3 und es wird an das Verbot erinnert Gott geweihte Jungfrauen zu ehelichen Art 4 Eine Schenkung an die Kirche muss mit einer Urkunde unter Zeugen tribus testibus fidelibus et nobilibus bestatigt werden Art 2 auch dies ist Zeichen einer standischen Ausdifferenzierung denn die Lex Baiuvariorum stellte noch keine Anforderungen an die Qualitat der Zeugen Zudem wird dadurch das Testierrecht auf adelige Personen beschrankt Das ius ad legem Recht auf Recht wird fur Adelige Freie und Adalschalken bestatigt es wird ihnen also ihr Rechtsstatus garantiert Dabei werden explizit diese drei Stande unterschieden Art 5 und auch den Adalschalken wird ein Recht auf Wergeld zugestanden Art 7 Vererbtes Eigentum wird garantiert ausser es macht sich jemand eines Kapitalverbrechens Raub Mord Vergewaltigung schuldig Diese Kapitalverbrechen werden um das Delikt des Totschlags an einer Person des Fursten hominem principis erweitert Art 9 Die Gattin eines Adeligen ist von den Rechtsfolgen nicht betroffen Art 12 Der Herzog muss die Erblichkeit herzoglicher Prastarien Fiskal oder Kirchenguter deren Nutzniessung lebenslanglich oder auf bestimmte Zeit festgelegt wurde 6 in den Handen Adeliger anerkennen wenn diese ihm treu dienen Art 8 Wenn eine adelige Frau ohne dies zu wissen einen Sklaven heiratet hat sie das Recht diesen wieder zu entlassen und sie kann wieder eine Freie werden Art 10 Wenn eine Person eines Vergehens beschuldigt wird sollte sie dies mit dem Klager in Frieden aushandeln ehe sie zu einem Zweikampf Vuehadink antritt Art 11 In dem den Kanones der Dingolfinger Synode angeschlossenen Mess oder Totenbund heisst es Wenn einer von ihnen aus der Welt scheidet soll jeder der noch lebenden Bischofe oder Abte in seiner Dom oder Klosterkirche 100 Privatmessen lesen oder lesen lassen Wenn Geistliche oder Monche aus der Welt scheiden soll der Bischof oder Abt fur jeden dreissig Privatmessen lesen Skulptur BearbeitenIn Dingolfing wurde eine Granitplastik von Gerhard Kadletz vor der Bibliothek am Spitalplatz aufgestellt Der Kunstler hat aus einem Granitblock ein Buch mit 16 Seiten geschaffen Es erinnert an die Synode von Dingolfing die fur die Weiterentwicklung des geschriebenen Rechts von zentraler Bedeutung war 7 Literatur BearbeitenJoachim Jahn Ducatus Baiuvariorum Das bairische Herzogtum der Agilolfinger Kap 12 10 Die Synode von Dingolfing 776 777 die Gebetsverbruderung und die baierischen Kloster Hiersemann Stuttgart 1991 ISBN 3777291080 Wilhelm Stormer Fruher Adel Studien zur politischen Fuhrungsschicht im frankisch deutschen Reich vom 8 bis 11 Jahrhundert Monographien zur Geschichte des Mittelalters Stuttgart Hiersemann 1973 ISBN 3777273074 Weblinks BearbeitenSynode in Dingolfing 770 abgerufen am 26 Mai 2019 Synode von Dingolfing auf der Homepage der Stadt Dingolfing abgerufen am 26 Mai 2019 Bilder der Kanones der Synoden von Dingolfing 770 und Neuching 791 2 abgerufen am 6 Juli 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Synode in Dingolfing 770 Synode von Dingolfing auf der Homepage der Stadt Dingolfing abgerufen am 26 Mai 2019 Joachim Jahn 1991 S 512f Wilhelm Stormer 1973 S 148 Synode von Dingolfing Lateinische Texte mit deutscher Ubersetzung Abgerufen am 26 Mai 2019 Georg Michael Weber Handbuch des in Deutschland ublichen Lehenrechts nach den Grundsatzen Georg Ludwig Bohmer s Allgemeines deutsches Lehenrecht Weidmann Leipzig 1808 S 8 Ludger Gallenmuller Das Buch der Bucher Gerhard Kadletz stellt neues Kunstwerk vor In Dingolfinger Anzeiger vom 7 Oktober 2015 abgerufen am 26 Mai 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Synode von Dingolfing 770 amp oldid 224922690