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Der Staatsrat war ein vorberatendes Organ der Bundesgesetzgebung in Osterreich wahrend der Zeit 1934 1938 die als autoritarer Standestaat oder Austrofaschismus bezeichnet wird Die rechtliche Grundlage fur den Staatsrat wurde in der am 1 Mai 1934 in Kraft getretenen Maiverfassung gelegt Darin waren als Organe der Bundesgesetzgebung die vorberatenden Organe Staatsrat Bundeswirtschaftsrat Bundeskulturrat und Landerrat sowie die beschliessenden Organe Bundestag und Bundesversammlung festgelegt Damit sollte das demokratisch legitimierte Parlament ersetzt werden das mit der Ausschaltung des Nationalrates im Marz 1933 sein Ende gefunden hatte Zusammensetzung BearbeitenIn den Staatsrat sollten laut Verfassung verdiente charaktervolle Bundesburger berufen werden von denen nach ihrem bisherigen Verhalten und nach ihren bisherigen Leistungen volles Verstandnis fur die Bedurfnisse und fur die Aufgaben des Staates zu erwarten ist 1 Die Dauer der Berufung lag bei zehn Jahren ausgenommen aktive Staatsbedienstete bei denen die Berufung auf die Dauer der Verwendung im Staatsdienst beschrankt werden konnte Im Gegensatz zu Bundeskulturrat und Bundeswirtschaftsrat waren fur den Staatsrat keine Wahlen sondern ausschliesslich Ernennungen vorgesehen Verfassungsgemass sollten 40 bis 50 Mitglieder den Staatsrats bilden tatsachlich wurden 50 Mitglieder eingesetzt Die Berufungen erfolgten auf Vorschlag des Bundeskanzlers Kurt Schuschnigg mit Entschliessung des Bundesprasidenten Wilhelm Miklas am 31 Oktober 1934 die Namen wurden am 1 November in der Wiener Zeitung veroffentlicht 2 Insgesamt gehorten dem Staatsrat in den vierzig Monaten seines Bestehens 63 Mandatare an 37 davon uber die ganze Zeit von 1 November 1934 bis 12 Marz 1938 Die Mitgliedschaft in der Vaterlandischen Front VF war fur die Ernennung in die Organe der Bundesgesetzgebung Voraussetzung die Zustimmung des Fuhrers der VF war erforderlich damit ein VF Mitglied ein entsprechendes Mandat bekleiden durfte 18 Mandatare des Staatsrates waren auch Funktionare der VF 23 Mandatare waren Mitglieder der Heimwehr 17 davon auch Funktionare Als der Heimwehr ihre Macht im Staat allmahlich entzogen wurde erwog Bundeskanzler Schuschnigg im Oktober 1936 eine vollige Neubestellung oder gar eine Auflosung des Staatsrats weil er befurchtete die zehnjahrige Funktionsdauer der Staatsratsmitglieder konnte der Heimwehr Moglichkeiten zur Opposition bieten Tatsachlich konnte die Regierung die Heimwehrfuhrer mit Posten in der Frontmiliz der VF und in Organen der Bundesgesetzgebung versorgen und damit politisch ruhigstellen wodurch ein Umbau des Staatsrates nicht notwendig wurde Etwa drei Viertel der Mandatare 47 waren Akademiker die Mehrheit davon 31 Juristen Die grosste im Staatsrat vertretene Berufsgruppe war jene des offentlichen Diensts 29 Jedes zweite Mitglied 32 hatte bereits vor 1934 ein Mandat auf Gemeinde Landes oder Bundesebene innegehabt Siehe auch Liste der Mitglieder des osterreichischen Staatsrates 1934 1938Aufgaben BearbeitenDie Pflicht der vorberatenden Organe war es Gutachten uber von der Regierung zugewiesene Gesetzesvorlagen zu erstellen Der Staatsrat hatte bei seinen Gutachten zu beurteilen ob ein Entwurf den Anforderungen der Staatshoheit und des Gemeinwohles wie auch jenen einer zweckmassigen Gesetzesvollziehung entspricht 3 Die Regierung war jedoch nicht an diese Gutachten gebunden Nach Einlangen der Gutachten wurde eine Gesetzesvorlage im Bundestag eingebracht wo sie entweder unverandert angenommen oder abgelehnt werden konnte ausgenommen Bundesvoranschlag und Bundesrechnungsabschluss Die Regierung des autoritaren Standestaates erliess die Mehrheit der Gesetze allerdings mit Hilfe des Ermachtigungsgesetzes vom 30 April 1934 und umging damit die Organe der Bundesgesetzgebung Die Mitglieder der vorberatenden Organe besassen keine parlamentarische Immunitat Sie hatten kein Recht auf Gesetzesinitiativen auf Interpellation oder auf Untersuchungen Ihre Sitzungen waren nichtoffentlich Der Bundestag wurde von den vorberatenden Organen beschickt wobei der Staatsrat 20 Abgeordnete stellte Auf dem Papier bildeten die Mitglieder der vorberatenden Organe die Bundesversammlung tatsachlich ist dieses Gremium jedoch niemals zusammengetreten Literatur BearbeitenGertrude Enderle Burcel Johannes Kraus Christlich Standisch Autoritar Mandatare im Standestaat 1934 1938 Hrsg Dokumentationsarchiv des osterreichischen Widerstandes und Osterreichische Gesellschaft fur historische Quellenstudien Wien 1991 ISBN 3 901142 00 2 Einzelnachweise Bearbeiten Verfassung des Bundesstaates Osterreich vom 24 April 1 Mai 1934 Artikel 46 Absatz 1 Berufung in den Staatsrat In Wiener Zeitung 1 November 1934 S 1 online bei ANNO Vorlage ANNO Wartung wrz Verfassung des Bundesstaates Osterreich vom 24 April 1 Mai 1934 Artikel 61 Absatz 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatsrat Osterreich 1934 1938 amp oldid 234686105