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Der Bundeswirtschaftsrat war ein vorberatendes Organ der Bundesgesetzgebung in Osterreich wahrend der Zeit 1934 1938 die als autoritarer Standestaat oder Austrofaschismus bezeichnet wird Die rechtliche Grundlage fur den Bundeswirtschaftsrat wurde in der am 1 Mai 1934 in Kraft getretenen Maiverfassung gelegt Darin waren als Organe der Bundesgesetzgebung die vorberatenden Organe Bundeswirtschaftsrat Bundeskulturrat Staatsrat und Landerrat sowie die beschliessenden Organe Bundestag und Bundesversammlung festgelegt Damit sollte das demokratisch legitimierte Parlament ersetzt werden das mit der Ausschaltung des Nationalrates im Marz 1933 sein Ende gefunden hatte Zusammensetzung BearbeitenIn den Bundeswirtschaftsrat sollten laut Verfassung 70 bis 80 Vertreter der Berufsstande entsandt werden Als berufsstandische Hauptgruppen galten die Land und Forstwirtschaft die Industrie und der Bergbau das Gewerbe der Handel und Verkehr das Geld Kredit und Versicherungswesen die freien Berufe und der offentliche Dienst Die Verfassung sah vor dass die Verteilung der aus den Berufsstanden entsandten Vertretern unter Berucksichtigung der Zahl ihrer selbstandigen und unselbstandigen Berufsangehorigen zu erfolgen habe Die Zahl der Mitglieder wurde mit dem Bundesgesetzblatt 284 vom 9 Oktober 1934 mit 80 festgelegt und seine Zusammensetzung folgendermassen geregelt 29 Vertreter der Land und Forstwirtschaft 15 Vertreter von Industrie und Bergbau zwolf Vertreter des Gewerbes neun Vertreter aus Handel und Verkehr vier Vertreter des Geld Kredit und Versicherungswesens vier Vertreter der freien Berufe und sieben Vertreter des offentliche Diensts Mit dem Bundesgesetz 45 1935 ausgegeben am 6 Februar 1935 wurde die Gesamtzahl auf 82 erhoht fur das Geld Kredit und Versicherungswesen sowie die freien Berufe waren nunmehr funf Vertretern im Bundeswirtschaftsrat vorgesehen Diese Anderung war eine Reaktion auf starke Kritik daran dass Lois Weinberger nicht in das Gremium berufen worden war Nach der Erhohung der Mandatszahl wurde Weinberger Mitglied des Bundeswirtschaftsrats das funfte Mandat fur die freien Berufe wurde nicht besetzt Insgesamt gehorten dem Bundeswirtschaftsrat 90 Personen an 70 davon durchgehend Bei der Berufsbezeichnung fur die Mandatare wurde nicht selten untertrieben um der gewunschten Verteilung der Berufsgruppenangehorigen zu entsprechen So wurden langjahrige Gewerkschaftsfunktionare im Bundeswirtschaftsrat als einfache Arbeiter gefuhrt Spitzengenossenschafter Burgermeister und Landtagsabgeordnete als einfache Landwirte der Besitzer des grossten Forstunternehmens der Steiermark als Vertreter der Land und Forstarbeiter Auf Proteste gegen verschiedene Ernennungen wurde mit Ausnahme des Falles Lois Weinberger nicht eingegangen Als Tatigkeitsdauer des Bundeswirtschaftsrates wurden sechs Jahre festgelegt Der Bundesprasident konnte den Bundeswirtschaftsrat vorzeitig auflosen Die Beschickung sollte wahrend einer Ubergangszeit durch Ernennung erfolgen fur die Zukunft war eine Wahl durch berufsstandische Bevolkerungskreise vorgesehen zu der es jedoch nicht kam Die Mitgliedschaft in der Vaterlandischen Front VF war fur die Ernennung in die Organe der Bundesgesetzgebung Voraussetzung die Zustimmung des Fuhrers der VF war erforderlich damit ein VF Mitglied ein entsprechendes Mandat bekleiden durfte 20 Mandatare des Bundeswirtschaftsrates waren auch Funktionare der VF 34 Mandatare waren Mitglieder der Heimwehr Knapp ein Drittel 27 der Mandatare waren Akademiker mehrheitlich 15 Juristen Mehr als die Halfte der Mandatare 48 hatten bereits vor 1934 ein Mandat auf Gemeinde Landes oder Bundesebene inne Die Berufungen erfolgten auf Vorschlag des Bundeskanzlers Kurt Schuschnigg mit Entschliessung des Bundesprasidenten Wilhelm Miklas am 31 Oktober 1934 Siehe auch Liste der Mitglieder des osterreichischen Bundeswirtschaftsrates 1934 1938Aufgaben BearbeitenDie Pflicht der vorberatenden Organe war es Gutachten uber von der Regierung zugewiesene Gesetzesvorlagen zu erstellen Der Bundeswirtschaftsrat hatte bei seinen Gutachten nur die wirtschaftlichen Interessen zu berucksichtigen Die Regierung konnte festlegen ob sie einen Gesetzesentwurf als wirtschaftlich betrachtete und somit ein Gutachten durch den Bundeswirtschaftsrat erwirken oder vermeiden Bei nicht als wirtschaftlich klassifizierten Gesetzesentwurfen hatte der Bundeswirtschaftsrat das Recht sogenannte Freigutachten zu erstellen Allerdings war die Regierung weder an die verpflichtend vorgeschriebenen noch an die Freigutachten gebunden Nach Einlangen der Gutachten wurde eine Gesetzesvorlage im Bundestag eingebracht wo sie entweder unverandert angenommen oder abgelehnt werden konnte ausgenommen Bundesvoranschlag und Bundesrechnungsabschluss Die Mehrzahl der Gesetze kam ohne die Mitwirkung den Bundeswirtschaftsrates zustande die Regierung des autoritaren Standestaates erliess die Mehrheit der Gesetze mit Hilfe des Ermachtigungsgesetzes vom 30 April 1934 und umging damit die Organe der Bundesgesetzgebung Die Mitglieder der vorberatenden Organe besassen keine parlamentarische Immunitat Sie hatten kein Recht auf Gesetzesinitiativen auf Interpellation oder auf Untersuchungen Ihre Sitzungen waren nichtoffentlich Der Bundestag wurde von den vorberatenden Organen beschickt wobei der Bundeswirtschaftsrat 20 Abgeordnete stellte Auf dem Papier bildeten die Mitglieder des Bundeswirtschaftsrates und die anderen vorberatenden Organe die Bundesversammlung tatsachlich ist dieses Gremium jedoch niemals zusammengetreten Literatur BearbeitenGertrude Enderle Burcel Johannes Kraus Christlich Standisch Autoritar Mandatare im Standestaat 1934 1938 Hrsg Dokumentationsarchiv des osterreichischen Widerstandes und Osterreichische Gesellschaft fur historische Quellenstudien Wien 1991 ISBN 3 901142 00 2 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundeswirtschaftsrat amp oldid 225295787