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Der Bundeskulturrat war ein vorberatendes Organ der Bundesgesetzgebung in Osterreich wahrend der Zeit 1934 1938 die als autoritarer Standestaat oder Austrofaschismus bezeichnet wird Die rechtliche Grundlage fur den Bundeskulturrat war die am 1 Mai 1934 in Kraft getretene Maiverfassung Darin waren als Organe der Bundesgesetzgebung die vorberatenden Organe Bundeskulturrat Staatsrat Bundeswirtschaftsrat und Landerrat sowie die beschliessenden Organe Bundestag und Bundesversammlung festgelegt Damit sollte das demokratisch beschickte Parlament ersetzt werden das mit der Ausschaltung des Nationalrates im Marz 1933 sein Ende gefunden hatte Zusammensetzung BearbeitenIn den Bundeskulturrat sollten laut Verfassung 30 bis 40 Vertreter von gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften des Schul Erziehungs und Volksbildungswesens der Wissenschaft und der Kunst berufen werden Im Bundesgesetzblatt 284 vom 9 Oktober 1934 wurde die Mitgliederanzahl des Bundeskulturrates mit 40 festgelegt und seine Zusammensetzung folgendermassen geregelt Acht Vertreter der romisch katholischen Kirche ein Vertreter der evangelischen Kirchen ein Vertreter der israelitischen Religionsgesellschaft 22 Vertreter des Schul Erziehungs und Volksbildungswesens vier Vertreter der Wissenschaft und vier Vertreter der Kunst Als Tatigkeitsdauer des Bundeskulturrates wurden sechs Jahre festgelegt Der Bundesprasident konnte den Bundeskulturrat vorzeitig auflosen Die Beschickung sollte wahrend einer Ubergangszeit durch Ernennung erfolgen fur die Zukunft war eine Wahl durch berufsstandische Bevolkerungskreise vorgesehen zu der es jedoch nicht kam Die Mitgliedschaft in der Vaterlandischen Front VF war fur die Ernennung in die Organe der Bundesgesetzgebung Voraussetzung die Zustimmung des Fuhrers der VF war erforderlich damit ein VF Mitglied ein entsprechendes Mandat bekleiden durfte Elf Mandatare des Bundeskulturrates waren auch Funktionare der VF Die Berufungen erfolgten auf Vorschlag des Bundeskanzlers Kurt Schuschnigg mit Entschliessung des Bundesprasidenten Wilhelm Miklas am 31 Oktober 1934 Von den vier vorberatenden Organen war der Bundeskulturrat jener mit den geringsten personellen Fluktuationen Bis auf den 1936 verstorbenen Franz Huber dem Johann Hofmann nachfolgte gab es keine Umbesetzungen Auch der Anteil von Heimwehr Vertreten acht war im Bundeskulturrat geringer als in den anderen vorberatenden Organen Lediglich zwei Mandatare hatten vor 1933 34 ein politisches Mandat auf Gemeinde und Bundesebene Drei Viertel der Mandatare 31 waren Akademiker die Halfte davon 15 hatten ein geistes oder naturwissenschaftliches Studium abgeschlossen Die einzigen beiden Frauen die in jener Zeit einem Organ der Bundesgesetzgebung angehorten waren Mitglieder des Bundeskulturrates Siehe auch Liste der Mitglieder des osterreichischen Bundeskulturrates 1934 1938Aufgaben BearbeitenDie Pflicht der vorberatenden Organe war es Gutachten uber von der Regierung zugewiesene Gesetzesvorlagen zu erstellen Der Bundeskulturrat hatte bei seinen Gutachten nur die kulturellen Interessen zu berucksichtigen Die Regierung konnte festlegen ob sie einen Gesetzesentwurf als kulturell betrachtete und somit ein Gutachten durch den Bundeskulturrat erwirken oder vermeiden Bei nicht als kulturell definierten Gesetzesentwurfen hatte der Bundeskulturrat das Recht sogenannte Freigutachten zu erstellen Allerdings war die Regierung weder an die verpflichtend vorgeschriebenen noch an die Freigutachten gebunden Nach Einlangen der Gutachten wurde eine Gesetzesvorlage im Bundestag eingebracht wo sie entweder unverandert angenommen oder abgelehnt werden konnte ausgenommen Bundesvoranschlag und Bundesrechnungsabschluss In der Praxis erliess die Regierung des autoritaren Standestaates die Mehrheit der Gesetze mit Hilfe des Ermachtigungsgesetzes vom 30 April 1934 und umging damit die Organe der Bundesgesetzgebung Haufig wurde dies mit Zeitdruck begrundet Ein Freigutachten das der Bundeskulturrat Anfang 1935 uber das geplante Gewerbebundgesetz erstellt hatte und in dem er den Gesetzesentwurf kritisierte fuhrte im Ministerrat zu einer Diskussion uber die Kompetenzen der vorberatenden Organe Minister Odo Neustadter Sturmer fuhlte sich durch die Kritik personlich angegriffen In der Folge der Auseinandersetzung wurde der Bundeskulturrat zu dem Gremium dem die wenigsten Gesetze zur Begutachtung zugewiesen wurden Die Mitglieder der vorberatenden Organe besassen keine parlamentarische Immunitat Sie hatten kein Recht auf Gesetzesinitiativen auf Interpellation oder auf Untersuchungen Ihre Sitzungen waren nichtoffentlich Der Bundestag wurde von den vorberatenden Organen beschickt wobei der Bundeskulturrat zehn Abgeordnete stellte Auf dem Papier bildeten alle Mitglieder der vorberatenden Organe auch die Bundesversammlung tatsachlich ist dieses Gremium jedoch niemals zusammengetreten Literatur BearbeitenGertrude Enderle Burcel Johannes Kraus Christlich Standisch Autoritar Mandatare im Standestaat 1934 1938 Hrsg Dokumentationsarchiv des osterreichischen Widerstandes und Osterreichische Gesellschaft fur historische Quellenstudien Wien 1991 ISBN 3 901142 00 2 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Bundeskulturrat amp oldid 225295776