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Das Staatliche Vertragsgericht kurz StVG war ein staatliches Organ des Ministerrats der DDR 1 das ahnlich wie ein Gericht uber Konflikte zwischen sozialistischen Wirtschaftseinheiten entschied Es gliederte sich in das Zentrale Vertragsgericht ZVG bis 1959 Regierungsvertragsgericht bis 1970 Zentrales Staatliches Vertragsgericht und die 14 Bezirksvertragsgerichte BVG bzw das Vertragsgericht der Hauptstadt Berlin 2 Formell war es kein Teil der Justiz 3 sondern der Wirtschaftsverwaltung hatte aber sowohl justizielle als auch wirtschaftslenkende Funktion Vorbild war die sowjetische Staatsarbitrage russisch gosudarstvennyj arbitrazh Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Zustandigkeit 3 Verfahren 4 Besondere Kompetenzen 5 Organisation 6 Auflosung 7 Liste der Gerichte 8 Spruchpraxis 1987 1989 9 Ahnliche Einrichtungen 10 Literatur 11 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenIn der Planwirtschaft der DDR verfugten die Unternehmen nicht uber die Freiheit selbst uber Produktionsmengen Preise und Lieferanten zu entscheiden Dennoch war es notig die Beziehungen zwischen den Unternehmen uber Vertrage zu regeln Bei Konflikten uber diese Vertrage sollten nicht die Zivilgerichte aufgrund der Gesetze entscheiden Die Entscheidung sollte vielmehr im Hinblick auf eine moglichst gute Planerfullung getroffen werden auch wenn dies den Interessen des einzelnen Unternehmens und ggf auch den getroffenen Vertragen zuwiderlief Die Einraumung einer Antragsmoglichkeit diente somit weniger dem Rechtsschutz des betroffenen Betriebes als der Erschliessung einer weiteren Informationsquelle der Wirtschaftsleitung uber Planstorungen 4 Mit der Verordnung uber die Bildung und Tatigkeit des Staatlichen Vertragsgerichtes vom 6 Dezember 1951 5 wurden die genannten Gerichte geschaffen Fur internationale Wirtschaftsstreitigkeiten gab es daneben das 1954 gebildete Schiedsgericht bei der Kammer fur Aussenhandel Zustandigkeit BearbeitenUrsprunglich war das Vertragsgericht unter Ausschluss der Zivilgerichte 6 nur fur vertragliche Anspruche zwischen sozialistischen Wirtschaftseinheiten zustandig Wahrung der Vertragsdisziplin 1963 wurde die Zustandigkeit auf alle vermogensrechtlichen Anspruche erweitert 7 also auch ausservertragliche etwa aus speziellen Vorschriften 8 Delikt oder Geschaftsfuhrung Handeln ohne Auftrag so kam es in Einzelfallen auch zu quasi verwaltungsrechtlichen Verfahren 9 1972 kamen Kontrollverfahren zur Verhangung von Wirtschaftssanktionen von bis zu 500 000 Mark der DDR hinzu Wahrung der Staatsdisziplin 10 Themenbereiche in der Spruchpraxis des Vertragsgerichts waren insbesondere Plan Bilanz Vertrag Investitionen Aussenhandel Wissenschaft und Technik Versorgung der Bevolkerung Qualitat und Garantie sowie materielle Verantwortlichkeit 11 Nicht zustandig war das Vertragsgericht beispielsweise bei Streitigkeiten zwischen Betrieben innerhalb eines Kombinats 12 oder bei immaterialguterrechtlichen Streitigkeiten 13 Vorrang gegenuber dem Schiedsverfahren hatte die eigenverantwortliche Losung des Streitfalles 19 20 Abs 2 Nr 6 30 SVG VO 14 deren Bestatigung vom StVG aber auch versagt werden konnte 15 Zustandig war grundsatzlich zunachst das Bezirksvertragsgericht 15 Abs 1 SVG VO Die Zustandigkeit des Zentralen Vertragsgerichts umfasste insbesondere Streitfalle aus Koordinierungsvereinbarungen 15 Abs 2 SVG VO vgl 34 ff VG 1982 Streitfalle besonderer Bedeutung 16 SVG VO und die Nachprufung von Schiedsspruchen der Bezirksvertragsgerichte Nachprufungsverfahren auf Einspruch eines beteiligten Partners 50 SVG VO auf Verlangen einer ubergeordneten Stelle 52 Abs 1 und 2 SVG VO oder unabhangig davon 52 Abs 3 SVG VO Ausserdem fuhrten die Bezirksvertragsgerichte ab 1969 das Register der volkseigenen Wirtschaft ehemals Handelsregister Teil C 16 Verfahren BearbeitenVerfahren wurden entweder durch Antrag eines Partners oder durch Verfugung des Vertragsgerichts von Amts wegen eingeleitet 17 Abs 2 SVG VO stets ohne Antrag waren Kooperationssicherungs und Kontrollverfahren Das Vertragsgericht entschied grundsatzlich nach mundlicher Verhandlung 31 SVG VO die nicht offentlich war 33 SVG VO Sie wurde vor einem Vertragsrichter oder vor einer Schiedskommission aus einem Vertragsrichter und zwei ehrenamtlichen Schiedsrichtern durchgefuhrt 32 SVG VO Im Nachprufungsverfahren konnte vom Vorsitzenden des Gerichts oder einer dreikopfigen Nachprufungskommission ohne mundliche Verhandlung entschieden werden 53 SVG VO Die Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht konnten zum Gegenstand haben vgl 22 Abs 4 VG 1982 den Abschluss die Anderung und die Aufhebung von Vertragen Gestaltungsverfahren 18 Abs 1 Nr 1 SVG VO den Anspruch auf Leistungen aus Vertragen z B Vertragsstrafen 17 oder sonstige Leistungen Leistungsverfahren 18 Abs 1 Nr 2 SVG VO die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhaltnisses oder der Verantwortlichkeit fur Vertragsverletzungen Feststellungsverfahren 18 Abs 1 Nr 3 SVG VO den Anspruch auf Ausgleich okonomischer Nachteile Ausgleichsverfahren 18 Abs 1 Nr 5 SVG VO 18 die Sicherung der Vertragserfullung Kooperationssicherungsverfahren 18 Abs 1 Nr 4 18a SVG VO die Durchsetzung der Staatsdisziplin Kontrollverfahren 109 110 VG 1982 die Nachprufung von Entscheidungen Nachprufungsverfahren 53 ff SVG VO Entscheidungsmassstab waren Planmassigkeit und Effektivitat der Volkswirtschaft 22 Abs 1 VG 1982 nicht betriebswirtschaftliche Effizienz und Individualrechtsschutz 19 Entscheidungen ergingen als Schiedsspruch oder Beschluss das Vertragsgericht konnte uber gestellte Antrage hinausgehen 37 SVG VO Moglichkeiten der Vollstreckung waren Zwangsgeld 44 SVG VO 20 Zwangseinziehung sowie Pfandungs und Uberweisungsbeschluss 45 46 SVG VO Es wurden Kosten erhoben 56 ff SVG VO Anzahl der Verfahren in den Jahren 1967 bis 1972 21 1967 26 438 1968 28 744 1969 32 230 1970 30 565 1971 24 916 1972 24 178 Anteil der Gestaltungsverfahren etwa 30 Besondere Kompetenzen BearbeitenDer Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichts konnte grundsatzliche Feststellungen GF mit Normativwirkung erlassen 6 Satz 2 SVG VO und andere Verlautbarungen Instruktionen Verfugungen Anweisungen herausgeben Veroffentlichung Verfugungen und Mitteilungen des StVG 22 Das Staatliche Vertragsgericht konnte den Leitern von Wirtschaftseinheiten und staatlichen Organen ausser zentralen Staatsorganen Auflagen erteilen 22 Abs 5 VG 1982 7 8 SVG VO 23 Auflagen waren nicht isoliert durch Einspruch anfechtbar 24 Von Leitern zentraler Staatsorgane konnte der Vorsitzende des Vertragsgerichts die Herbeifuhrung von Entscheidungen verlangen 22 Abs 6 VG 1982 8a SVG VO Bei schuldhafter Verletzung der Vertragsdisziplin 25 oder schuldhafter Behinderung des Schiedsverfahrens konnten Verweise und Ordnungsstrafen nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz OWG 26 verhangt werden 43 SVG VO Das Vertragsgericht konnte Vertragsstrafen zugunsten des Staatshaushaltes einziehen wenn die Durchsetzung einer Vertragsstrafenforderung durch die Wirtschaftseinheiten nicht mehr moglich war oder pflichtwidrig unterlassen oder verzogert wurde 16 Abs 3 VG 1982 48 SVG VO 27 Organisation BearbeitenDas Staatliche Vertragsgericht war ein Organ des Ministerrats 1 Die Richter waren nicht unabhangig sondern an Weisungen gebunden Vorsitzende des Staatlichen Vertragsgerichtes der DDR waren Max Hermann Masius 1951 1955 1957 in die Bundesrepublik geflohen Kurt Schilske 1955 1957 28 Osmar Spitzner 1958 1967 Gerhard Walter 1967 1974 29 30 Manfred Flegel 1974 1989 31 Abteilungsgliederung des Zentralen Vertragsgerichts 32 Abteilung Haushalt Abteilung Gesetzgebung Leiterin Erika Suss Abteilung Information Rosemarie Klinkert Abteilung Industrie 22 mit Aussenhandel 26 Karl Dieter Schwenk Abteilung Investitionen 23 Harri Walter Abteilung Handel 32 Joachim Tischendorf Abteilung Landwirtschaft 33 Frank Teichmann Abteilung Nachprufungen Hans LehmannAm Zentralen Vertragsgericht waren 1990 zuletzt 36 Vertragsrichter tatig 33 als Abteilungsleiter fuhrten sie die Bezeichnung Vertragsoberrichter Auflosung BearbeitenNach der Wende wurden die Kreis und Bezirksgerichte 1990 auch fur Zivilrechtsfalle aus der Wirtschaft zustandig und das Staatliche Vertragsgericht wurde aufgelost 34 Der Einspruch war nach dem Beitritt als Berufung zu behandeln 35 Liste der Gerichte BearbeitenGericht Register zeichen Bezirk SitzZentrales Vertragsgericht A Berlin Hauptstadt der DDR 1080 Berlin Mauerstrasse 69 75 nbsp 36 ehemals Leipziger Strasse 5 7 37 u a VG der Hauptstadt Berlin B Berlin Hauptstadt der DDR 1080 Berlin Behrenstrasse 42 45 nbsp 36 BVG Cottbus C Bezirk Cottbus Cottbus Schlosskirchplatz 2 nbsp 36 BVG Dresden D Bezirk Dresden Dresden Dr Kulz Ring 19 nbsp 36 Neues Rathaus BVG Erfurt E Bezirk Erfurt Erfurt Lutherstrasse 1 nbsp 36 ehemals Loberwallgraben 16 37 BVG Frankfurt F Bezirk Frankfurt Frankfurt Oder Bachgasse 10a nbsp 37 BVG Gera G Bezirk Gera Gera Strasse der Republik Heinrichstrasse ehemals Stalinstrasse 51 37 BVG Halle H Bezirk Halle Halle Saale Weidenplan 20 nbsp 36 ehemals Stalinallee 21 37 BVG Karl Marx Stadt K Bezirk Karl Marx Stadt Karl Marx Stadt Nansenstrasse 7 nbsp 36 BVG Leipzig L Bezirk Leipzig Leipzig Kommandant Trufanow Strasse ehemals Manetstrasse 12 36 37 BVG Magdeburg M Bezirk Magdeburg Magdeburg Domplatz 2 4 nbsp 36 ehemals Duvigneaustrasse 14 37 BVG Neubrandenburg N Bezirk Neubrandenburg Neubrandenburg Wolgaster Strasse 12 ehemals Neustrelitz Schlossberg Baracke 10 37 BVG Potsdam P Bezirk Potsdam Potsdam Heinrich Mann Allee 107 nbsp Haus 8 37 BVG Rostock R Bezirk Rostock Rostock Friedrich Engels Strasse St Georg Strasse 111 37 BVG Schwerin S Bezirk Schwerin Schwerin Stadionstrasse 3 ehemals Barackenstadt Baracke 17 37 BVG Suhl Z Bezirk Suhl Zella Mehlis Bahnhofstrasse 71 36 Spruchpraxis 1987 1989 BearbeitenZur Veranschaulichung der Spruchtatigkeit des Staatlichen Vertragsgerichts sind im Folgenden die Grundsatze der veroffentlichten Entscheidungen zu den Eingangsjahren 1987 bis 1989 wiedergegeben Aktenzeichen Fundstelle Vf 38 GrundsatzeAbt G amp Nr EJ SP WR22 K 816 87 17 23 88 4 97 KS Wurden fur ein Erzeugnis dessen Bezug nach den Rechtsvorschriften bilanzanteilpflichtig ist Bilanzanteile von den zustandigen staatlichen Organen nicht herausgegeben so tritt mit dem Ablauf des Planjahres auch nicht der Tatbestand der Nichterfullung abgeschlossener aber noch nicht realisierter Vertrage ein Das StVG ist in einem solchen Fall berechtigt im Kooperationssicherungsverfahren die Pflicht zur Erfullung des Vertrages im neuen Planjahr festzustellen und dafur Termine zu gestalten 22 AB 227 87 17 28 G Das Primat des Planes gegenuber dem Wirtschaftsvertrag bezieht sich auf die staatlichen nicht auf die betrieblichen Planentscheidungen Daran andert auch die Bestatigung des Betriebsplanes durch das Kombinat oder ubergeordnete Organ des Lieferers nichts 22 AZ 325 87 17 30 G Die Bilanzentscheidung durch die eine rechtswidrige Produktionseinstellung abgedeckt werden soll ist der Entscheidung des StVG uber den vom Besteller geforderten Vertragsabschluss nicht zugrunde zu legen 32 L 8 87 17 35 L Pr Die Aufhebung eines Vertrages ist nur bis zur Erbringung der Leistung durch den Lieferer und vor Abnahme durch den Besteller moglich 22 L 272 87 17 39 L VS Vertrage mit den Betrieben des VE Kombinat Maschinenbauhandel kommen dann nicht durch Stillschweigen zustande wenn der Besteller das Vertragsangebot an den Hersteller der entsprechenden Erzeugnisse richtet und von diesem die Bestellung an den zustandigen Maschinenbauhandelsbetrieb weitergeleitet wird Dies gilt auch dann wenn der Hersteller den Besteller von der Weiterleitung informiert hat 22 N 140 87 17 52 G Wird die Neu oder Weiterentwicklung von Software gefordert muss der Bedarfstrager nachweisen dass keine vergleichbare Software bei der Zentralen Informationsbank Software gespeichert ist Liegen Informationen uber eine entsprechende Software bei der Informationsbank vor ist der Bedarf im Verhaltnis zum Entwicklungsbetrieb volkswirtschaftlich nicht begrundet Das gilt auch dann wenn an der vorhandenen Software noch Anpassungsleistungen erforderlich sind 23 AR 143 87 17 62 L Pr Anderungen der vertraglichen Preise fur Investitionsleistungen bedurfen der Vereinbarung durch die Partner bis zur Abnahme der Leistungen Das gilt auch fur die Anderungen der Preisvereinbarung auf der Grundlage von Industriepreisanderungen 23 B 40 87 17 67 88 2 53 1 L Gar Werden die Anforderungen aus Holzschutzgutachten bei der Projektierung und Durchfuhrung von Instandsetzungs Modernisierungs oder Rekonstruktionsmassnahmen an Gebauden nicht berucksichtigt sind die Qualitatsanforderungen verletzt Dies gilt auch dann wenn der Auftraggeber mit der Ubergabe des Holzschutzgutachtens in Verzug war und der Baubetrieb mit Annahmen aus vergleichbaren Objekten sowie den allgemeinen Aussagen der Bauzustandsanalyse bei der Projektierung und Durchfuhrung der Baureparaturmassnahmen gearbeitet hat 23 C 23 87 17 74 L VS Ubergibt der IAG dem Auftragnehmer das Protokoll einer Beratung in dem er feststellt dass der Inhalt der von ihm zu ubergebenden Arbeitsunterlagen nicht der im Wirtschaftsvertrag getroffenen Vereinbarung entspricht bedarf es keiner gesonderten Mitteilung des Auftragnehmers hierzu Das Protokoll des IAG ist als Selbstanzeige zu werten 23 H 80 87 17 77 G Zum Leistungsumfang eines GAN Komplexer Wohnungsbau gehoren nicht die Vorbereitung und Realisierung von Folgeinvestitionen des komplexen Wohnungsbaus soweit sie nicht Bestandteil der Aufgabenstellung und der Grundsatzentscheidung fur den betreffenden Wohnungsbaustandort sind 23 F 362 87 17 78 L VS Ob fur sonstige Mitwirkungshandlungen deren Verletzung nicht kraft Gesetzes unter Vertragsstrafe steht eine vertragliche Vertragsstrafenvereinbarung besteht kann nicht allein daraus abgeleitet werden dass diese Mitwirkungshandlungen den vertraglichen Vereinbarungen zur Baufreiheit zugeordnet wurden 23 N 195 87 17 81 K WS Die Ausschlussfrist des 110 Abs 2 VG endet mit dem Ablauf des Jahres das auf die Beendigung der Pflichtverletzung folgt 23 B 1304 87 17 83 88 3 80 2 L VS Beim Eintritt in einen Investitionsleistungsvertrag ist zwischen dem eintretenden und dem ausscheidenden Partner ein Leistungsvertrag mit dem Inhalt abzuschliessen dass die bereits erbrachten Leistungen abzunehmen und zu bezahlen sind Hinsichtlich dieser Leistungen konnen Garantieforderungen und Anspruch auf Vertragsstrafe wegen nicht qualitatsgerechter Leistung erhoben werden 23 F 218 87 17 85 G Insoweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen ist es zulassig schon vor der Grundsatzentscheidung mit der Ausfuhrungsprojektierung einer Investition zu beginnen und daruber Vertragsbeziehungen herzustellen Aus diesem Ausnahmerecht kann jedoch kein genereller Anspruch auf Vertragsabschluss abgeleitet werden 26 B 797 87 17 91 G Zwischen einem Generallieferanten dessen Leistung entsprechend dem Exporterlos vom AHB vergutet wird und einem HAN oder AN der kein einheitliches Betriebsergebnis bildet jedoch berechtigt ist seine Leistungen als Direktexport zu planen und abzurechnen ist im Wirtschaftsvertrag uber Zulieferungen zum Anlagenexport der entsprechend den Rechtsvorschriften zu bildende Betriebspreis zu vereinbaren 26 AB 560 87 17 103 L VSZ Ein Anspruch des Kaufers auf Ruckverrechnung eines im Lastschriftverfahren eingezogenen Kaufpreises besteht nur dann wenn die Anwendung des Lastschriftverfahrens durch den Verkaufer nach den Rechtsvorschriften unberechtigt war War die Ruckverrechnung unzulassig begrundet dies die Pflicht zur Zahlung von Verspatungszinsen Eine neuerliche Rechnungslegung ist nicht erforderlich 32 S 213 87 17 108 K WS Lehnt ein Grosshandelsbetrieb den Abschluss von Verkaufsstellenvertragen wiederholt ab weil er die Wirtschaftsvertrage mit der Industrie nicht entsprechend den Erfordernissen einer bedarfsgerechten Versorgung der Bevolkerung abgeschlossen hat ist die Verpflichtung zur planmassigen Versorgung der Bevolkerung groblich verletzt 32 AH 646 87 17 110 L Gar Die ordnungsgemasse Erstellung der in Rahmenvertragen zwischen dem Grosshandel und dem Einzelhandel vereinbarten Reklamationsprotokolle ist eine wichtige Grundlage fur die Durchsetzung von Anspruchen des Einzelhandels Ein nicht in der vereinbarten Weise erstelltes Reklamationsprotokoll fuhrt jedoch nicht zum Rechtsverlust Gegenteilige Vereinbarungen sind nichtig 32 N 285 87 17 113 G Der Konsumgutergrosshandel und der Einzelhandel konnen in Rahmenvertragen vereinbaren dass und uber welche Erzeugnisse der Verkaufsstellenvertrag mit dem Zugang der Bestellung der Verkaufseinrichtung zustande kommt Wird keine Einigung erzielt entscheidet daruber der zustandige Rat des Bezirkes Seine Festlegung ist Grundlage fur die Entscheidung des StVG 32 K 484 87 17 115 L VS Die im Geltungsbereich der Metallurgieversorgungs AO enthaltene Einschrankung dass die AO nicht fur die Versorgung der Burger mit metallurgischen Erzeugnissen gilt bezieht sich ausschliesslich auf Beziehungen bei denen Burger unmittelbar Vertragspartner sind Die Einschrankung bezieht sich nicht auf die Lieferbeziehungen zwischen den Wirtschaftseinheiten des Konsumguterbinnenhandels und den Herstellern metallurgischer Erzeugnisse 32 AG 487 87 17 117 L VS Bei nicht qualitatsgerecht gelieferten Konsumgutern kann von einer unerheblichen Beeintrachtigung der Gebrauchsfahigkeit nur dann ausgegangen werden wenn der Mangel die fur Konsumguter in spezieller Weise charakteristische Einheit von funktionellen und asthetischen Gebrauchswerteigenschaften nicht verletzt Insbesondere ist die auf die Gewahrung eines Preisnachlasses zuruckzufuhrende Verkaufsfahigkeit eines mangelhaften Konsumgutes fur sich kein Kriterium fur das Vorliegen eines unerheblichen Mangels 32 B 382 87 17 119 G Soweit Betriebe der produktionsmittelherstellenden Industrie Konsumguter fertigen sind sie im Rahmen der Rechtsvorschriften verpflichtet fur die hergestellten Erzeugnisse den erforderlichen Kundendienst sowie die Bereitstellung von Ersatz Verschleiss und Zubehorteilen zu organisieren Fur die Durchfuhrung dieser Aufgaben sollen bereits bestehende Kundendienstbetriebe von Wirtschaftseinheiten der konsumguterherstellenden Industrie gewonnen werden 33 AM 693 87 17 122 G Grundlage fur die Verpflichtung einer LPG zum Vertragsabschluss ist grundsatzlich deren vom zustandigen Rat des Kreises bestatigter Betriebsplan 33 H 130 87 17 125 L VS amp SchE In den Beziehungen zwischen den Betrieben der Getreidewirtschaft uber die Lieferung von Getreide obliegt dem Besteller die Pflicht zur sensorischen Eingangskontrolle Kommt es infolge von Mangeln die sensorisch nicht feststellbar waren zu einer Vermischung des nicht qualitatsgerechten mit qualitatsgerechtem Getreide und ist dadurch dieses Getreide ebenfalls nicht mehr bestimmungsgemass verwendbar so ist Berechnungsgrundlage fur die Qualitatsvertragsstrafe nur der Teil der bei der Lieferung tatsachlich nicht qualitatsgerecht war Fur die auf die Vermischung zuruckzufuhrende Verschlechterung ursprunglich qualitatsgerechten Getreides hat der Lieferer Schadenersatz zu leisten 33 L 24 87 17 127 G Im Vertrag zwischen einem Landwirtschaftsbetrieb und einem Einzelhandelsbetrieb uber die Lieferung von frischem Obst und Gemuse ist eine Vereinbarung uber die Teilung der Grosshandelsspanne zu treffen Die Handelsspannenteilung ist so vorzunehmen dass die beim Direktgeschaft anfallenden Kosten der Partner gedeckt werden und die Organisierung von Direktbeziehungen bei beiden Partnern okonomisch stimuliert wird 32 R 224 87 17 130 L VS Die Vertragsstrafe wegen Uberschreitung der Bereitstellungsfrist fur Leihverpackung kann neben der Vertragsstrafe wegen nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemasser Bereitstellung von Leihverpackung zur Abholung gefordert werden 33 E 88 87 17 131 G Die Maximalwerte fur die zulassige Abwasserlast sind kein vereinbarungsfahiger Bestandteil der Abwassereinleitungsvertrage Sie werden durch den Versorgungstrager verbindlich festgelegt 33 C 31 87 17 133 A Erhohte Transportkosten des landwirtschaftlichen Folgenutzers wieder urbar gemachter Bodenflachen werden durch die nach der Rekultivierungs AO bereitzustellenden finanziellen Mittel nicht ausgeglichen Erfolgt die Ubergabe wieder urbar gemachter Bodenflachen als Ausgleichsmassnahme fur den dauernden Entzug landwirtschaftlicher Nutzflachen so sind erhohte Transportkosten des landwirtschaftlichen Folgenutzers entsprechend der 1 DB zur Bodennutzungs VO von dem nichtlandwirtschaftlichen Nutzer auszugleichen Der nichtlandwirtschaftliche Nutzer kann diesen Ausgleich grundsatzlich nicht mit der Begrundung ablehnen dass fur die hoheren Transportkosten die Festlegung des Rates des Bezirkes uber den Folgenutzer ursachlich ist 32 P 462 87 17 136 L SchE Fur ganzlichen oder teilweisen Verlust des Gutes wahrend des Transports hat der Transportbetrieb Schadenersatz in Hohe des in den Preisvorschriften festgelegten Preises des Gutes zu leisten Dabei handelt es sich um den Preis der fur den anspruchsberechtigten Transportkunden gilt 32 F 40 87 17 142 L VS Grundlage fur die Berechnung des Schiffsliegegeldes und des Zuschlages zum Schiffsliegegeld bei Uberschreitung der Ladefrist ist die im Eichschein des Schiffes amtlich ausgewiesene Tragfahigkeit nicht jedoch der in Abhangigkeit vom Pegelstand des Wassers unter den konkreten Bedingungen der Transportdurchfuhrung real verfugbare Transportraum 32 AD 678 87 17 149 L AE amp VS Der Lieferer ist im Falle der berechtigten Selbstnachbesserung zum Ersatz der Aufwendungen fur die Beseitigung aller Mangel verpflichtet die an einem wegen Uberschreitung der zulassigen Fehlerhaufigkeit als mangelhaft gerugten Erzeugnis festgestellt wurden Er kann sich nicht darauf berufen dass nach dem staatlichen Standard in einem bestimmten Umfang auftretende Fehler zulassig sind und zwischen den Partnern vereinbart sei dass fur die Beseitigung dieser Fehler entstehende Aufwendungen vom Besteller zu tragen sind 32 AD 586 87 17 155 L VS Eine Festlegung nach der ein Besteller in einem bestimmten Umfang Ware einer geringeren Qualitatsstufe in Erfullung des Vertrages abzunehmen hat andert nichts daran dass Leistungsgegenstand Erzeugnisse der hochsten Qualitatsstufe sind Eine wegen Nichterfullung zu fordernde Vertragsstrafe ist deshalb immer auf der Grundlage des fur diese Qualitat geltenden Preises zu berechnen 32 AE 68 87 17 157 87 4 105 2 L Pr R Die in 92 Abs 1 VG geregelte Monatsfrist fur die Anzeige von Mangeln beginnt nicht vor Ablauf der dem Anzeigenden zustehenden Garantiezeit Dies gilt auch dann wenn sich das Ende der Garantiezeit nach 47 Abs 2 VG richtet Wurde mit dem Endverbraucher Burger Preisruckzahlung gem 151 Abs 1 Ziff 4 ZGB vereinbart so endet damit nicht die gem 47 Abs 2 Ziff 3 VG bestimmte Garantiezeit fur den Gross oder Einzelhandel im Verhaltnis zum Hersteller 23 D 222 87 17 162 L VS Bei Verjahrung einer Forderung auf Qualitatsvertragsstrafe entfallt der Rechtsgrund fur die sich wegen Nichteinhaltung des Termins der Nachbesserung oder Ersatzleistung ergebende Erhohung der Qualitatsvertragsstrafe 22 B 166 87 17 167 L VS Soweit keine spezifischen gesetzlichen oder koordinierungsvertraglich vereinbarten Fristen fur den Vertragsabschluss festgelegt sind kann eine Vertragsstrafe wegen unbegrundeter Verzogerung oder Verweigerung des Vertragsabschlusses erst dann gefordert werden wenn der Vertrag nicht innerhalb eines Monats nach der Erteilung der staatlichen Planauflage geschlossen wurde Auf ein ggf fruheres Vorliegen der Voraussetzungen zum Vertragsabschluss kommt es nicht an 32 AP 399 87 17 171 87 4 105 1 L VS Ergeht eine Bilanzentscheidung die Auswirkungen auf die Erfullung von Exportverpflichtungen hat ohne die erforderliche Zustimmung des Ministers fur Aussenhandel so ist der Exportbetrieb fur aus dieser Bilanzentscheidung resultierende Vertragsverletzungen auch dann verantwortlich wenn das bilanzierende Organ nicht gleichzeitig sein ubergeordnetes Organ bzw Kombinat ist 22 AK 613 87 17 176 L VS Die Regelungen fur Sanktionen wegen Vertragsaufhebung die fur den Fall der Fondsruckgabe vorgesehen sind finden keine Anwendung wenn mit der Vertragsaufhebung lediglich das Ziel verfolgt wird den Bezug von einem anderen Partner zu ermoglichen 22 AH 604 87 17 178 L VS Die ausnahmsweise Herabsetzung einer Vertragsstrafe setzt voraus dass der den Vertrag verletzende Betrieb fur die Vertragsverletzung verantwortlich ist Der Anerkennung ausserordentlicher Anstrengungen des den Vertrag verletzenden Betriebes mit einer Herabsetzung von Vertragsstrafe steht seine Verantwortlichkeit daher nicht entgegen 22 AH 123 87 17 181 L VS Die Einziehung einer Vertragsstrafe zugunsten des Staatshaushaltes mit der Begrundung unterlassener Berechnung ist unzulassig wenn die Vertragsstrafe berechnet und dabei lediglich von dem Vorliegen eines anderen als des zutreffenden Tatbestandes ausgegangen wurde 22 AF 155 87 17 182 L VS Steht dem Endabnehmer vom Importerzeugnissen nur die Mindestvertragsstrafe zu so beschrankt sich der Umfang seiner Zahlungspflicht gegenuber seinem Abnehmer auf den Betrag dieser Vertragsstrafe absoluter Betrag 22 AM 118 87 17 186 L Gar amp VS Das StVG hat den Sachverhalt mit einem der Bedeutung des Streitfalles entsprechenden Aufwand aufzuklaren und entscheidet in diesem Rahmen uber Beweisantrage der Partner Soweit bestimmte Faktoren nicht mehr restlos aufklarbar sind ist abzuwagen ob auf der Grundlage des festgestellten Sachverhalts eine Entscheidung moglich oder eine Beweislastentscheidung unumganglich ist 22 AK 412 87 17 190 L SchE Uber einen Herausgabeanspruch der noch nicht fallig geworden ist kann nicht durch Entscheidung uber den Grund der Forderung sondern nur durch Feststellung der Herausgabepflicht entschieden werden soweit hierfur ein Rechtsschutzbedurfnis des Bestellers besteht 22 H 1289 87 17 192 G Haben die Generaldirektoren von zwei Kombinaten gegenuber den ihnen unterstehenden Betrieben festgelegt dass nach erfolgloser eigenverantwortlicher Losung von Streitigkeiten zum Vertragsabschluss durch die Betriebe beide Generaldirektoren zur Klarung dieser Kooperationsprobleme einzuschalten und ihnen gleichzeitig Losungsvorschlage zu unterbreiten sind gehort die Durchsetzung dieser Festlegungen zu den Pflichten der Betriebe die ihnen im Rahmen der versuchten eigenverantwortlichen Losung des Streitfalles obliegen Werden die diesbezuglichen Festlegungen nicht eingehalten kann das StVG den Antrag auf Verpflichtung zum Vertragsabschluss zuruckweisen 23 AH 184 87 17 194 87 4 108 G Mit der Zuruckverweisung eines Streitfalles an die Partner zur Herbeifuhrung einer eigenverantwortlichen Losung sind verfahrensleitende Verfugungen zu verbinden die sich auf die Durchfuhrung der eigenverantwortlichen Losung unter Beachtung der dafur bestehenden Anforderungen erstrecken Die Erfullung der Verfugungen kann durch Androhen und Festsetzen eines Zwangsgeldes erzwungen werden Das Androhen und Festsetzen eines Zwangsgeldes fur den Fall dass die Partner keine Ubereinstimmung zur Losung des Streitfalles erzielen sind nicht moglich 32 AK 332 87 17 197 87 4 107 2 L WS Ist eine okonomische Sanktion wegen Uberschreitung der Transportkennziffern im dafur vorgesehenen Haushaltvollstreckungsverfahren eingezogen worden so ist das StVG fur daraus entstehende Streitfalle nicht zustandig Die Zustandigkeit des StVG ist hingegen gegeben wenn der Verpflichtete in unzulassiger Anwendung des Lastschriftverfahrens den im Haushaltvollstreckungsverfahren eingezogenen Betrag wiedererlangt 23 N 142 87 17 199 L VS Berechnet eine Wirtschaftseinheit eine Vertragsstrafe nicht in der gesetzlich moglichen Hohe ist der rechtswidrig nicht berechnete Vertragsstrafenbetrag bei Vorliegen der weiteren gesetzlich geregelten Voraussetzungen grundsatzlich zugunsten des Staatshaushaltes einzuziehen 23 K 318 87 88 3 80 1 L VS Wurde mit dem Plan der Vorbereitung uber den Einsatz eines Auftragnehmers entschieden gilt diese Entscheidung fur die Vorbereitung und Durchfuhrung des Gesamtvorhabens Das gilt auch dann wenn das Gesamtvorhaben in nutzungsfahigen Teilvorhaben vorbereitet und realisiert wird 26 AB 810 87 88 3 81 1 L VS Sofern nichts anderes vereinbart ist gilt das Mangelanzeigeverfahren gemass 91 Abs 1 VG auch fur Einfuhrbeziehungen die zwar uber einen Handelsbetrieb als Importbetrieb abgewickelt werden bei denen die Lieferung aber direkt an den Endabnehmer erfolgt Fur die Sanktionsberechnung wegen der Qualitatsverletzung ist der Zeitpunkt der Mangelanzeige des Endabnehmers massgeblich 32 B 109 87 88 4 100 L VS Die bindende Wirkung der vom Einzelhandelsbetrieb getroffenen Entscheidung uber die Preisruckzahlung an den Kaufer erstreckt sich in der Kooperationskette auf das Vorliegen des Mangels und die Art des Anspruchs Die Hohe des Ruckzahlungsanspruchs richtet sich jedoch nach dem fur das jeweilige Partnerverhaltnis massgeblichen Preis Differenzbetrage die sich aus unterschiedlichen Preisen in den einzelnen Kooperationsstufen ergeben begrunden Schadenersatzanspruche die in der Regel durch die Vertragsstrafe wegen nicht qualitatsgerechter Leistung abgegolten werden 32 AL 689 87 88 4 98 L VS Eine Vertragsstrafe wegen Verzogerung des Vertragsabschlusses setzt voraus dass der zum Vertragsabschluss Verpflichtete den Abschluss unbegrundet verzogert hat Das ist dann nicht der Fall wenn begrundete Einwendungen gegen geforderte Vertragsbedingungen erhoben werden die den Vertragszweck in Frage stellen wurden 22 L 15 87 89 1 22 L WS Bei Wegfall des Bedarfs besteht die Pflicht zur unverzuglichen Ruckgabe nicht benotigter Fonds nur bis zum Zeitpunkt der Erfullung des betreffenden Wirtschaftsvertrages der entsprechend zu andern oder aufzuheben ist Tritt der Bedarfswegfall erst nach der Vertragserfullung ein ergeben sich fur den Bedarfstrager die Pflichten zur volkswirtschaftlich sinnvollen Verwendung von Bestanden 22 S 303 87 89 1 24 L VSZ Ist im Vertragsdokument uber Sukzessivlieferungen der letzte Tag einer Lieferfrist als vertragliche Lieferzeit ausgewiesen bedeutet dies in der Regel dass der davor liegende Zeitraum als vertragliche Lieferfrist vereinbart wurde Im Zweifel ist der tatsachliche Wille der Partner anhand ihren Schriftwechsels zu erforschen der zur Vorbereitung des Vertragsabschlusses gefuhrt hat 22 L 1683 87 89 2 49 L WS Nicht benotigte Fonds hat der Bedarfstrager unverzuglich an den Fondstrager zuruckzugeben Dies gilt unabhangig davon ob es sich um Bilanzanteile oder andere Fonds handelt Die Feststellung nicht erforderlicher materieller Fonds durch das bilanzierende oder das bilanzbeauftragte Organ oder durch ein staatliches Kontrollorgan begrundet den Anspruch auf entsprechende Sanktionen nicht selbstandig sondern nur in Verbindung mit den entsprechenden gesetzlich geregelten Tatbestanden 22 L 1402 87 89 2 50 1 G Ein Wirtschaftsvertrag ist aufzuheben wenn der der Bestellung zugrunde liegende Bedarf entfallen ist Ein Anspruch des Bedarfstragers den Vertrag trotzdem aufrechtzuerhalten und neue Liefertermine zu gestalten ist nicht durchsetzbar wenn der Bedarf volkswirtschaftlich nicht begrundet werden kann 23 H 613 87 89 2 52 G Die Vereinbarung einer erhohten oder zusatzlichen Vertragsstrafe fur den Fall der Nichteinhaltung des Termins der Nachbesserung ist auch nach der Abnahme der Leistung durchsetzbar 22 S 472 87 89 2 53 2 L AE Regt ein Rechtsanwalt auf der Grundlage einer Vertretungsvollmacht einer Wirtschaftseinheit mit Erfolg die Durchfuhrung eines Kooperationssicherungsverfahrens gemass 18a SVG VO beim Staatlichen Vertragsgericht an so hat er fur die Anregung einen Anspruch auf Zahlung einer vollen Gebuhr Diese Gebuhr ist eine erstattungsfahige Aufwendung und kann auf Antrag der Wirtschaftseinheit durch Verfugung des Leiters der Geschaftsstelle festgesetzt werden 22 B 620 87 89 3 79 G Lehnt der Lieferer das Vertragsangebot des Bestellers unter Berufung auf eine beabsichtigte aber weder genehmigte noch mit einem die Produktion ubernehmenden Partner vereinbarte Produktionsverlagerung ab liegt eine unbegrundete Vertragsabschlussverweigerung vor 22 D 1468 87 89 3 80 1 G Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt den Abschluss des Vertrages uber die Erarbeitung des fur die Realisierung eines Anlagenexportvorhabens erforderlichen Angebotes mit der Begrundung zu verweigern dass der im Realisierungszeitraum aktuelle technische Entwicklungsaufwand der Leistung noch nicht absehbar ist 32 K 244 87 89 3 81 2 L VS Die Festlegung der LeihverpackungsAO wonach die zuruckgefuhrte Leihverpackung auf die Leihverpackung gleicher Art der jeweils altesten Warenlieferung anzurechnen ist gilt unabhangig davon dass die Lieferungen an mehrere Struktureinheiten des Empfangers erfolgt sind Die Anrechnung ist im Ergebnis der Saldierung der Ruckgaben bzw Ruckgabeverpflichtungen aller belieferten Struktureinheiten vorzunehmen Das gilt auch fur Warenlieferungen an Verkaufseinrichtungen der Einzelhandelsbetriebe 22 G 441 87 89 4 103 G Der Vereinbarungspreis fur eine im Auftrag zu losende Aufgabe der Grundlagenforschung kann durch Vereinbarung der Partner geandert werden soweit sich der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung andert Das Verbot der Nachkalkulation wird davon nicht beruhrt 32 AB 156 88 17 137 L VS R Zur Sicherung der kurzfristigen okonomischen Wirksamkeit der Rechtsfolgen von Ladefristuberschreitungen ist die DR beauftragt Wagenstandgeld im Haushaltsvollstreckungsverfahren einzuziehen Zieht die DR eine Wagenstandgeldforderung erst nach Ablauf der Verjahrungsfrist im Haushaltsvollstreckungsverfahren ein hat der Transportkunde einen Herausgabeanspruch wegen unberechtigt erlangter Leistungen Fur die Beurteilung uber das Vorliegen einer aufgrund von bereits eingetretener Verjahrung unberechtigten Anwendung des Haushaltsvollstreckungsverfahrens ist der Zeitpunkt massgeblich zu dem der Staatsbank der Haushaltsvollstreckungsauftrag zugeleitet wurde 22 AK 32 88 17 151 L AE Erfolgt die Mangelbeseitigung zulassigerweise durch Selbstnachbesserung so ist die Verjahrungsfrist fur den Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen von der Anzeige des Mangels bis zur Erklarung des Lieferers dass er den Aufwendungsersatz ablehnt gehemmt 23 K 16 88 88 3 81 2 L Pr R Nach Beendigung eines Nutzungsverhaltnisses vom Nutzer ohne Rechtsgrund weitergezahlte und danach zuruckgeforderte Nutzungsentgelte sind als ausservertragliche Anspruche zu qualifizieren und unterliegen den Verjahrungsregelungen des ZGB 22 L 359 88 88 4 99 1 L VS Die Vertragsstrafensatze fur die Verletzung von Verpflichtungen aus Exportvertragen gelten ausschliesslich fur Vertrage zwischen den Aussenhandelsbetrieben und den Exportbetrieben und sind auf die weiteren inlandischen Kooperationspartner nicht anzuwenden 22 C 65 88 89 1 23 1 L VS Die Rechtsvorschriften uber den Anlagenexport finden Anwendung wenn fur das Exportvorhaben eine Auftragsnummer vergeben wurde In diesem Falle betragt die Vertragsstrafe 1 fur jede angefangene Kalenderdekade des Verzuges 22 M 14 88 89 1 23 2 L VS Die Verlangerung der Lieferfrist fur metallurgische Erzeugnisse um maximal 2 Wochen fur den Fall dass der Lieferer gehalten ist die metallurgischen Erzeugnisse als Beiladung oder Staffelladung zu versenden kann sowohl gegenuber dem Beiladungs bzw Zweitempfanger als auch gegenuber dem Hauptladungs bzw Erstempfanger in Anspruch genommen werden 22 AF 368 88 89 2 51 1 L VS Entspricht ein Erzeugnis nicht mehr dem vertraglich vereinbarten Verwendungszweck weil bei seiner Weiterentwicklung die Qualitatsparameter verandert wurden und sind hieruber keine Vereinbarungen mit dem Abnehmer getroffen worden ist der Lieferer fur die Qualitatsverletzung verantwortlich 32 S 112 88 89 2 53 1 L VS Das Staatliche Vertragsgericht ist fur die Entscheidung von Streitfallen bei der Gestaltung und Erfullung von Wirtschaftsvertragen zwischen einem staatlichen Organ und einer nachgeordneten Wirtschaftseinheit zustandig 23 M 263 88 89 3 80 2 L VS Sind vom Auftraggeber bestimmte Voraussetzungen zu schaffen die dem zur Garantie verpflichteten Betrieb die fristgerechte Durchfuhrung von Nachbesserungsarbeiten ermoglichen sollen muss der Garantieverpflichtete mit dem Auftraggeber die dazu notwendigen Vereinbarungen treffen Unterlasst dies der Garantieverpflichtete kann er sich bei daraus resultierendem Nachbesserungsverzug nicht auf Partnerverursachung berufen 23 AN 517 88 89 3 81 1 L VS Haben die Partner vereinbart dass den Verpackungseinheiten Inhaltsangaben zum Leistungsgegenstand beizufugen sind erfullt deren Fehlen nicht den Tatbestand der unvollstandigen Leistung 22 AR 537 88 89 4 101 L VS Die Hemmung der Garantiezeit wahrend der Nachbesserung erstreckt sich auf die gesamte Leistung oder den vom Mangel betroffenen Teil Fur die Feststellung des betroffenen Teils ist dessen relativ selbstandige Funktionsfahigkeit innerhalb des Leistungsgegenstandes massgebend Die Beschrankung der Hemmung auf den betroffenen Teil ist ausgeschlossen wenn infolge des Mangels der gesamte Leistungsgegenstand nicht bestimmungsgemass nutzungsfahig ist 22 A 2 89 90 1 22 L AE Soweit ein Aussenhandelsbetrieb begrundete Produkthaftungsanspruche eines auslandischen Kaufers befriedigt hat steht ihm gegenuber dem Hersteller des Erzeugnisse ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu Die Aussenhandelsbetriebe und die Exportbetriebe haben Vereinbarungen uber die Prufung und Befriedigung oder ggf uber die Abwehr von Produkthaftungsanspruchen zu schliessen Ahnliche Einrichtungen BearbeitenLand Einrichtung Beginn Ende Leiter PublikationenDeutschland Demokratische Republik 1949 nbsp DDR Staatliches Vertragsgericht 1951 1990 Gerhard Walter 1967 74 Manfred Flegel 1974 89 Spruchpraxis1 1970 17 1987 ZDB ID 528145 3 Sowjetunion nbsp UdSSR Gosudarstvennyj arbitrazhStaatliche Arbitrage 1922 39 1931 40 1991 41 E V Anisimov 1960 87 Je W Anissimow Sbornik instruktivnyh ukazanij 42 1 1955 31 1972 ZDB ID 703336 9 Polen 1980 nbsp VRP Panstwowy arbitraz gospodarczyStaatliche Wirtschaftsarbitrage 1949 1989 43 Jan Topinski 1949 71 Edward Zachajkiewicz 1972 89 Orzecznictwo1949 1986 704554 2 706380 5 Tschechoslowakei nbsp CSSR Hospodarska arbitrazWirtschaftsarbitrage 1950 44 1991 Jindrich DohnalVaclav Brandejs Arbitrazni praxe1 1961 31 1991 ZDB ID 700147 2 Ungarn 1957 nbsp UVR Gazdasagi dontobizottsagWirtschaftsarbitrage 1951 45 1990 Laszlo Fulop Dontobiraskodas1 1960 13 1972 ZDB ID 701220 2 Rumanien 1965 nbsp SRR Arbitrajul de statStaatsarbitrage 1949 46 1985 47 Marcu Witzman Arbitrajul de stat1 1955 19 1973 ZDB ID 700418 7 Bulgarien 1971 nbsp VRB Drzhaven arbitrazhStaatliche Arbitrage 1950 48 1991 Hristo NikolovChristo Nikolow Arbitrazhna praktika1 1957 59 14 1985 86 707757 9 Mongolei Volksrepublik 1949 nbsp MVR Ulsyn arbitryn gazar 49 Staatliche Arbitrage Stelle 1940 50 1986 Damdinbuuchijn SodnomcerenDamdinbuutschiin SodnomtserenVietnam nbsp SRV Trọng tai kinh tế 51 Wirtschaftsarbitrage 1960 52 1994 53 Nguyễn Quang XaKuba nbsp Kuba Arbitraje estatal 54 Staatliche Arbitrage 1962 55 1991 56 Miguel Reyes Salia 1979 84 Jugoslawien Sozialistische Foderative Republik nbsp FVRJ Drzhavna arbitrazhaStaatliche Arbitrage 1947 57 1954 58 China Volksrepublik nbsp VRC 经济合同仲裁机关 Jingji hetong zhongcai jiguanWirtschaftsvertrags Schiedsorgan 1983 59 1994Literatur BearbeitenHeiner Timmermann Diktaturen in Europa im 20 Jahrhundert der Fall DDR 1996 ISBN 978 3 428 48957 2 S 77 online Verena Knauf Die Zivilentscheidungen des Obersten Gerichts der DDR von 1950 1958 Veroffentlichungspraxis und Begrundungskultur Band 43 von Berliner Juristische Universitatsschriften Reihe Grundlagen des Rechts Universitat Berlin 2007 ISBN 978 3 8305 1360 5 S 187 ff online Martin Scheugenpflug Die Uberleitung der DDR Justiz in rechtsstaatliche Strukturen 1995 ISBN 3 428 08316 4 S 58 59 online Bruno Schonfelder Vom Spatsozialismus zur Privatrechtsordnung 2012 ISBN 978 3 8305 3076 3 S 379 385 online Entscheidungssammlung Aus der Spruchpraxis des Staatlichen Vertragsgerichts 1 1971 17 1989 ZDB ID 528145 3 Ferner Aus der Spruchpraxis des Schiedsgerichts bei der Kammer fur Aussenhandel der Deutschen Demokratischen Republik ZDB ID 1181718 5 Zeitschriften Vertragssystem VS 1 1957 13 1969 ZDB ID 511553 x Wirtschaftsrecht WR 1 1970 21 1990 ZDB ID 511554 1 Beilage Verfugungen und Mitteilungen des Staatlichen Vertragsgerichts beim Ministerrat der DDR VuM StVG 1955 1990 ZDB ID 704891 9 Rechtsnormen Verordnung uber die Bildung und Tatigkeit des Staatlichen Vertragsgerichtes VGVO vom 6 Dezember 1951 GBl I Nr 147 S 1143 Neufassung vom 1 Juli 1953 GBl I Nr 85 S 855 Verfahrensordnung fur das Staatliche Vertragsgericht VGVerfO vom 6 Marz 1952 GBl I Nr 34 S 208 Neufassung vom 1 Juli 1953 GBl I Nr 85 S 858 Gemeinsame Rundverfugung 8 55 des Justizministeriums und des Staatlichen Vertragsgerichtes In Verfugungen und Mitteilungen des Ministeriums der Justiz Nr 6 55 Verordnung uber das Staatliche Vertragsgericht Vertragsgerichtsverordnung VGVO vom 22 Januar 1959 GBl I Nr 7 S 83 Verordnung uber das Verfahren vor dem Staatlichen Vertragsgericht Vertragsgerichtsverfahrensordnung VGVerfO vom 22 Januar 1959 GBl I Nr 7 S 86 Verordnung uber die Kosten vor dem Staatlichen Vertragsgericht Vertragsgerichtskostenordnung VGKostO vom 3 Februar 1959 GBl I Nr 7 S 96 Verordnung uber die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts SVG VO vom 18 April 1963 GBl II Nr 44 S 293 Neufassung vom 12 Marz 1970 GBl II Nr 29 S 209 Gerhard Walter Kommentar 1971 Erste Durchfuhrungsbestimmung zur Verordnung uber die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 18 April 1963 GBl II Nr 44 S 302 Zweite Durchfuhrungsbestimmung zur Verordnung uber die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts vom 12 Marz 1970 GBl II Nr 29 S 220 Dritte Durchfuhrungsbestimmung zur Verordnung uber die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Schiedsrichterordnung vom 1 Februar 1971 GBl II Nr 20 S 154 Vierte Durchfuhrungsbestimmung zur Verordnung uber die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Schiedsverfahren uber die Verpflichtung zur Zahlung einer Wirtschaftssanktion vom 15 Juni 1972 GBl II Nr 45 S 521 Vierte Durchfuhrungsbestimmung zur Verordnung uber die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Ausspruch von Anerkennungen und Durchfuhrung von Kontrollverfahren vom 6 Dezember 1983 GBl I 1984 Nr 1 S 1 Verordnung uber die Einfuhrung des Allgemeinen Vertragssystems in der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft VVO vom 6 Dezember 1951 GBl I Nr 147 S 1141 Gesetz uber das Vertragssystem in der sozialistischen Wirtschaft Vertragsgesetz VG vom 11 Dezember 1957 GBl I Nr 77 S 627 verfassungen ch vom 25 Februar 1965 GBl I Nr 7 S 107 und vom 25 Marz 1982 GBl I Nr 14 S 293 verfassungen ch Wilhelm Panzer Kommentar 1977 Erste Durchfuhrungsverordnung zum Vertragsgesetz Wirtschaftsvertrage uber wissenschaftlich technische Leistungen vom 25 Marz 1982 GBl I Nr 16 S 325 Zweite Durchfuhrungsverordnung zum Vertragsgesetz Wirtschaftsvertrage uber Investitionen und uber die Instandsetzung von Grundmitteln vom 25 Marz 1982 GBl I Nr 16 S 329 Dritte Durchfuhrungsverordnung zum Vertragsgesetz Wirtschaftsvertrage uber den Export und den Import vom 25 Marz 1982 GBl I Nr 16 S 333 Vierte Durchfuhrungsverordnung zum Vertragsgesetz Wirtschaftsvertrage zur Versorgung der Bevolkerung vom 25 Marz 1982 GBl I Nr 16 S 339 Funfte Durchfuhrungsverordnung zum Vertragsgesetz Vertragsstrafen vom 25 Marz 1982 GBl I Nr 16 S 342 Einzelnachweise Bearbeiten a b 22 Abs 1 VG 1982 1 Abs 1 und 9 Abs 1 SVG VO 10 Abs 1 SVG VO ursprunglich auch noch Vertragsschiedsstellen innerhalb eines Verwaltungsressorts russisch vedomstvennyj arbitrazh VGVO 1951 2 und 1959 1 Gerhard Walter Kommentar zur SVG VO 1971 Vor 1 8a S 70 73 vgl Art 92 der Verfassung von 1968 Ulrich Lohmann Gerichtsverfassung und Rechtsschutz in der DDR Studien zur Sozialwissenschaft Band 62 Westdeutscher Verlag Opladen 1986 ISBN 3 531 11801 3 S 39 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche GBl I Nr 147 S 1143 fur Ost Berlin Verordnung uber die Bildung und Tatigkeit des Vertragsgerichts von Gross Berlin vom 12 Februar 1952 VOBl I S 78 OGZ 7 239 1959 siehe aber auch die gemeinsamen Rundverfugung 8 55 und OGZ 4 73 1956 zu Miet Pacht und Nutzungsvertragen SVG VO 1963 14 Beispiel Bodennutzungsverordnung vom 17 Dezember 1964 GBl I 1965 Nr 32 S 233 Immissionsschutz ZVG 33 A 43 50 67 Vertragssystem 1969 S 636 Tobias Huff Uber die Umweltpolitik der DDR GG 2014 S 523 533 Beispiel BVG Cottbus 33 C 8 74 Spruchpraxis 6 187 Vierte Durchfuhrungsbestimmung zur Verordnung uber die Aufgaben und die Arbeitsweise des Staatlichen Vertragsgerichts Schiedsverfahren uber die Verpflichtung zur Zahlung einer Wirtschaftssanktion vom 15 Juni 1972 GBl II Nr 45 S 521 spater 109 110 Vertragsgesetz 1982 Inhaltsverzeichnisse Aus der Spruchpraxis des Staatlichen Vertragsgerichts 1 1971 17 1989 ZDB ID 528145 3 stattdessen der Generaldirektor des Kombinats nach 23 Abs 2 Kombinatsverordnung 1979 21 Abs 3 VG 1982 siehe auch Entscheidungsverlangen nach 27 VG 1982 Beispiel ZVG 22 AL 513 79 Spruchpraxis 10 141 stattdessen das Bezirksgericht Leipzig nach 30 Abs 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27 September 1974 GBl I Nr 48 S 457 OGZ 16 184 NJ 1981 378 GRUR Int 1982 259 anders fur das sekundare Urhebervertragsrecht noch BVG Rostock 22 R 275 74 Spruchpraxis 6 47 BVG Dresden 33 D 132 70 Spruchpraxis 1 210 BVG Halle 22 H 215 81 Spruchpraxis 13 135 Verordnung uber die Fuhrung des Registers der volkseigenen Wirtschaft vom 16 Oktober 1968 GBl II Nr 121 S 968 dazu unter Hinweis auf den Betriebspramienfond Bernhard Grossfeld Money sanctions for breach of contract in a communist economy In The Yale Law Journal Band 72 Nr 7 1963 S 1326 1346 JSTOR 794555 vgl Beschluss uber das Ausgleichsverfahren fur volkseigene Betriebe vom 11 Dezember 1968 GBl II Nr 133 S 1073 Beispiel ZVG 22 AD 323 71 Spruchpraxis 2 24 Verweigerung des Direktbezugs aus volkswirtschaftlichen Grunden Beispiele ZVG 23 AD 290 77 Spruchpraxis 8 164 BVG Karl Marx Stadt 32 K 660 78 Spruchpraxis 10 170 Spruchpraxis 3 11 Bekanntmachung uber die Verlautbarungen des Staatlichen Vertragsgerichts vom 25 Juni 1963 VuM StVG 1963 Nr 4 S 1 Beispiel BVG Gera 22 G 140 71 Spruchpraxis 2 185 in einem Kooperationssicherungsverfahren ZVG 22 AB 71 77 Spruchpraxis 8 167 Beispiele BVG Potsdam 22 P 3 72 Spruchpraxis 3 235 BVG Berlin 23 B 12 75 Spruchpraxis 7 59 Gesetz zur Bekampfung von Ordnungswidrigkeiten OWG vom 12 Januar 1968 GBl I Nr 3 S 101 Beispiel BVG Schwerin 32 S 116 83 Spruchpraxis 14 94 Handbuch der Sowjetzonen Volkskammer 2 Legislaturperiode Neues Deutschland vom 7 September 1967 stiftung aufarbeitung de Neues Deutschland vom 15 Februar 1974 archivportal d de Hans Hubertus von Roenne Politisch untragbar 1997 S 57 Durchfuhrungsverordnung zum Gerichtsverfassungsgesetz Umgestaltung des Staatlichen Vertragsgerichts vom 6 Juni 1990 GBl I Nr 32 S 284 ECLI BGH 1992 141092UVIIIZR100 91 0 und BGHZ 121 378 1993 a b c d e f g h i j Verzeichnis der Telex Teilnehmer der DDR 1988 PDF 41 5 MB a b c d e f g h i j k Jahrbuch der Deutschen Demokratischen Republik 5 1960 S 446 Verfahrensart A Ausgleich G Gestaltung K Kontrolle KS Kooperationssicherung L Leistung AE Aufwendungsersatz Gar Garantie Pr Preis SchE Schadenersatz VS Vertragsstrafe WS Wirtschaftssanktion Polozhenie o poryadke razresheniya imushestvennyh sporov mezhdu gosudarstvennymi uchrezhdeniyami i predpriyatiyami SU RSFSR 1922 60 st 769 Polozhenie o gosudarstvennom arbitrazhe SZ SSSR 1931 26 st 203 Postanovlenie Prezidiuma Verhovnogo Soveta RSFSR ot 28 12 1991 3045 1 Ob uprazdnenii Verhovnogo Suda SSSR Vysshego Arbitrazhnogo Suda SSSR i Prokuratury SSSR VVS RSFSR 1992 2 st 74 Sbornik instruktivnyh ukazanij Gosudarstvennogo arbitrazha pri Sovete Ministrov SSSR Ustawa z dnia 24 maja 1989 r o rozpoznawaniu przez sady spraw gospodarczych 1989 abgerufen am 13 Februar 2023 polnisch Dz U 1989 nr 33 poz 175 Zakon o hospodarskych smlouvach a statni arbitrazi c 99 1950 Sb a dontobizottsagi eljarasrol szolo 207 1951 XII 8 MT rendelet Decret nr 259 din 15 iunie 1949 pentru Arbitrajul de Stat Decret nr 81 din 15 martie 1985 BO nr 13 din 18 martie 1985 Zakon za drzhavniya arbitrazh DV br 127 ot 31 Maj 1950 g Huul durem togtoolyn emhtgel 1965 3 Arbitryn bajguullagyn үүsel Phap lệnh Trọng tai kinh tế 1990 31 LCT HĐNN8 Nghị định số 20 TTg ngay 14 1 1960 Nghị định số 116 CP ngay 5 9 1994 Decreto N 23 de 3 de julio de 1978 Ley 1047 de 6 de agosto de 1962 Gaceta Oficial Ordinaria 153 de 9 de agosto de 1962 Decreto Ley numero 129 De Extincion del sistema de Arbitraje Estatal Gaceta Oficial Extraordinaria 9 de 19 de agosto de 1991 Zakon o drzhavnoј arbitrazhi Sl list FNRЈ br 107 47 danach Privredni sudovi Wirtschaftsgerichte Sl list FNRЈ br 31 54 中华人民共和国经济合同仲裁条例 Zhōnghua renmin gongheguo jingji hetong zhongcai tiaoli 1983年8月22日 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Staatliches Vertragsgericht amp oldid 230841126