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Das Register der volkseigenen Wirtschaft war in der DDR ein gesetzliches Verzeichnis zur Registrierung von volkseigenen Betrieben ahnlich einem Handelsregister Dieses Register wurde bei den zustandigen Bezirksvertragsgerichten gefuhrt das heisst die Betriebe waren in dem Bezirk einzutragen in dessen Territorium sie ihren Sitz hatten Es bestand die gesetzliche Pflicht zur Registrierung Inhaltsverzeichnis 1 Registrierte Wirtschaftssubjekte 2 Registrierung 3 Einsichtnahme 4 Nach dem Ende der DDR 5 Literatur 6 Rechtsvorschriften 7 EinzelnachweiseRegistrierte Wirtschaftssubjekte BearbeitenIm Bereich der Volkswirtschaft waren zu registrieren Volkseigene Betriebe VEB Kombinate VEK Kombinatsbetriebe Zwischenbetriebliche Einrichtungen ZBE Vereinigungen Volkseigener Betriebe VVB und andere juristisch selbstandige WirtschaftseinheitenRegistrierung BearbeitenDer Antrag zur Registrierung erfolgte durch den Leiter den Direktor bzw Fachdirektor des Betriebs oder Kombinats beim Bezirksvertragsgericht Bei einem Kombinat hatte dieses beim Bezirksvertragsgericht sein Statut zu hinterlegen Das Gleiche galt bei Statutenanderungen Bei der Bildung eines Kombinats war weiterhin einzutragen von welchen Betrieben das Kombinat noch ausstehende Forderungen und Verbindlichkeiten zu ubernehmen hatte In das Register wurden eingetragen der Name des Betriebs bei VVB einschliesslich der Betriebsnummer der Sitz des Betriebs das unmittelbar ubergeordnete Organ bei den Kombinatsbetrieben die Zugehorigkeit zum Kombinat das zustandige zentrale oder ortliche Staatsorgan z B wirtschaftsleitendes Organ zu dessen Leitungsbereich der Betrieb Kombinat gehorte samtliche kraft Gesetzes zur Vertretung des Betriebes Befugten und zum Erloschen die entsprechende Vertretungsbefugnis wobei die Personen Vor und Zunamen und ihre Funktion anzugeben hatten bei VVB die Beendigung der Rechtsfahigkeit sowie die Rechtsnachfolge oder die Eroffnung des Abwicklungsverfahrens Bestimmte Antrage bedurften der schriftlichen Bestatigung durch den Leiter des dem Betrieb ubergeordneten Organs Fur Kombinatsbetriebe erfolgte die schriftliche Bestatigung grundsatzlich durch den Kombinatsdirektor Lediglich bei Eintragungen uber die Bildung neuer Betriebe des Kombinats sowie uber die Zusammenlegung von Betrieben im Kombinat war unter der Beachtung der gesetzlichen Bestimmung die schriftliche Bestatigung der eintragungspflichtigen Tatsachen durch den Leiter des dem Kombinat ubergeordneten Organs notwendig Einsichtnahme BearbeitenAuf entsprechendes Ersuchen war das Register bevollmachtigten Vertretern der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe sowie den Beauftragten der volkseigenen Kreditinstitute zur Einsichtnahme vorzulegen Durch diese Eintragung wurde allerdings die Vertretungsbefugnis objektiv begrundet oder aufgehoben Die Registereintragung berechtigte jedoch Dritte die fur bestimmte Handlungen auf diesen Nachweis der Vertretungsbefugnis bestehen mussten wie bei den Kaufvertragen uber Grundstucke bei Warenzeichenanmeldungen bei Auslandspatentanmeldungen anzunehmen dass allein die Eintragung den Tatsachen entsprach 1 Der entsprechende Eintragungsantrag musste unverzuglich nach Eintritt oder Anderung der eintragungspflichtigen Tatsachen erfolgen Die Registereintragungen war nicht der Offentlichkeit zuganglich Nur wer die entsprechende Befugnis besass oder ein berechtigtes Interesse nachwies konnte entsprechend den gesetzlichen Rechtsvorschriften in das Register einsehen Die erfolgten Eintragungen galten als Beweis gegenuber allen in und auslandischen Amtern Gerichten u a uber die diesbezuglichen Tatsachen Eine Abschrift oder ein Auszug der Eintragung konnte als schriftlicher Beweis in beglaubigter Form angefertigt werden Lag aber die Kenntnis vor dass bestimmte Tatsachen einer Registereintragung nicht mehr gegeben waren so konnte man sich auch nicht mehr darauf berufen Nach dem Ende der DDR BearbeitenNach der Wende wurden alle im Register der volkseigenen Wirtschaft eingetragenen Unternehmen in Kapitalgesellschaften umgewandelt Rechtsgrundlage war 11 Satz 1 in Verbindung mit 1 Absatz 4 Treuhandgesetz In 15 des Gesetzes wurde geregelt die Kapitalgesellschaften sollten von Amts wegen unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Handelsregister eingetragen werden Damit hatte das Register der volkseigenen Wirtschaft seine Erledigung gefunden 2 Literatur BearbeitenUwe Jens Heuer G Klinger W Panzer G Pflicke Sozialistische Wirtschaftsrecht Instrument der Wirtschaftsfuhrung Berlin 1971 S 119 ff Zentralinstitut fur sozialistische Wirtschaftsfuhrung beim ZK der SED Hrsg Mit dem Recht leiten Aktuelle Fragen der Durchsetzung des sozialistischen Rechts in Betrieben und Kombinaten Dietz Verlag Berlin 1974 R Klinkert Zur Eintragung in das Register der volkseigenen Wirtschaft in Wirtschaftsrecht 1 1974 S 26Rechtsvorschriften BearbeitenVO uber die Fuhrung des Registers der volkseigenen Wirtschaft Register VO vom 17 September 1970 GBl II 1970 S 573 VO uber die Fuhrung des Registers der volkseigenen Wirtschaft vom 10 April 1980 GBl I 1980 Nr 14 S 115 VO uber das Verfahren der Grundung und Zusammenlegung von volkseigenen Betrieben vom 16 Oktober 1968 Autorenkollektiv unter der Leitung von Prof Dr Gunther Klinger Kommentar zur VO uber die Aufgaben Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe Kombinate und VVB vom 28 Marz 1973 GBl I Nr 15 S 129 in der Fassung der Verordnung zur Anderung der VO uber die Aufgaben Rechte und Pflichten der volkseigenen Betriebe Kombinate und VVB vom 27 August 1973 GBl I 1973 Nr 39 S 405 Staatsverlag der DDR Berlin 1975Einzelnachweise Bearbeiten Zentralinstitut fur sozialistische Wirtschaftsfuhrung beim ZK der SED Hrsg Mit dem Recht leiten Aktuelle Fragen der Durchsetzung des sozialistischen Rechts in Betrieben und Kombinaten Dietz Verlag Berlin 1974 Treuhandgesetz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Register der volkseigenen Wirtschaft amp oldid 208643529