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Die neutrale Schweiz ubte im Zweiten Weltkrieg eine diplomatische Tatigkeit als Schutzmacht aus Dazu beschloss der Schweizer Bundesrat bei Kriegsausbruch im September 1939 die Schaffung der Abteilung fur fremde Interessen Mit der bedingungslosen Kapitulation NS Deutschlands am 8 Mai 1945 und Japans am 2 September 1945 loste die Schweiz nach und nach die Schutzmachtabteilungen auf und stellte die kriegsbedingte Schutzmachttatigkeit per 31 Marz 1946 ein 1 2 Der im Januar 1946 verfasste Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen des Eidgenossischen Politischen Departementes fur die Zeit von September 1939 bis Anfang 1946 hielt diese Tatigkeit fest Inhaltsverzeichnis 1 Abteilung fur fremde Interessen 1 1 Leitung 1 2 Sektionen 2 Voraussetzungen zur Ubernahme der Interessensvertretung durch die Schweiz 3 Aufgaben der Schutzmachtabteilungen der Schweizer Delegationen vor Ort 3 1 Schutz des diplomatischen und konsularischen Personals 3 2 Betreuung von fremden Staatsangehorigen 3 2 1 Rechtsschutz 3 2 2 Passwesen 3 3 Betreuung von Kriegsgefangenen 3 4 Ubermittlungsdienst 3 5 Finanzielle Unterstutzung Schutzbefohlener 3 6 Schutz des fremden offentlichen und privaten Eigentums 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseAbteilung fur fremde Interessen BearbeitenPersonal Abteilung fur fremde Interessen AFI Schweizer Auslander TotalAnfang 1940 in Bern 7 7im Ausland 17 8 25Anfang 1941 in Bern 11 11im Ausland 37 9 46Anfang 1942 in Bern 62 62im Ausland 84 314 398Anfang 1943 in Bern 116 116im Ausland 271 537 808Anfang 1944 in Bern 140 140im Ausland 334 748 1082Anfang 1945 in Bern 130 130im Ausland 374 734 1108Anfang 1946 in Bern 50 50im Ausland 96 324 420Kurz nach dem deutschen Uberfall auf Polen entschied sich der Schweizer Bundesrat am 8 September 1939 die Abteilung fur fremde Interessen zu schaffen angegliedert an das Eidgenossische Politische Departement EPD heute das Eidgenossische Departement fur auswartige Angelegenheiten EDA Anfragen die Ubernahme von Schutzmachtmandaten betreffend waren bereits eingegangen Die schweizerische Bundesversammlung erteilte dem Bundesrat am 30 August 1939 ausserordentliche Befugnisse Vollmachten die normalerweise nur dem Parlament 3 zustanden 4 5 Leitung Bearbeiten Leiter wurde der aus dem Ruhestand geholte ehemalige schweizerische Gesandte Minister Charles Lardy 6 Nach seinem plotzlichen Tod im Oktober 1939 trat Dr Hans Fehr 7 8 Professor fur Rechtsgeschichte an der Universitat Bern seine Nachfolge an Zum Dekan der juristischen Fakultat der Universitat ernannt demissionierte Minister Fehr im Juni 1940 Die Leitung der Abteilung ubernahm Minister Arthur de Pury 9 10 bis zum April 1945 Von April bis Ende Oktober 1945 stand Legationsrat Jacques de Saussure der Abteilung ad interim vor Sektionen Bearbeiten nbsp Abteilung fur fremde Interessen Bestand der Dossiers Ende 1945Mit fortlaufender Kriegsdauer stieg die Anzahl der Schutzmandate Die Abteilung fur fremde Interessen verteilte die Mandate organisatorisch auf funf Sektionen Sektion Deutschland Leitung Jakob Burckhardt ab Februar 1943 Antonino Janner Sektion Italien Leitung Henri Schreiber bis Ende 1943 Sektion Grossbritannien Leitung Charles Albert Dubois Sektion USA und Japan Leitung Emil e Bisang Sektion ubrige Staaten Leitung Robert Maurice Zur Bewaltigung der Aktenflut wurden ein Generalsekretariat sowie eine Kanzlei geschaffen Bis Ende 1945 belief sich die Zahl der angelegten Dossiers auf 68 750 11 Ab 1940 waren fur die Abteilung fur fremde Interessen zwischenzeitlich 153 Beamte oder Angestellte in Bern und uber 1000 im Ausland beschaftigt In Landern in denen die Tatigkeit unter anderem durch die Betreuung von Kriegsgefangenen gross war wurden selbstandige Sonderabteilungen zwecks ausschliesslicher Vertretung fremder Interessen eingerichtet Zusatzlich wurden Hilfskrafte rekrutiert teils an Ort und Stelle um dem anfanglichen Personalmangel infolge Rekrutierungsschwierigkeiten von geschultem Personal zu begegnen 12 13 Voraussetzungen zur Ubernahme der Interessensvertretung durch die Schweiz BearbeitenDie Schweiz ubte die Tatigkeit als Schutzmacht wahrend des Zweiten Weltkrieges nur nach entsprechendem Ersuchen einer anderen Regierung aus Auf private Begehren ist sie in der Regel nicht eingegangen Sie ubernahm nur dann ein Mandat wenn die ausdruckliche Zustimmung der Gegenseite vorlag Die Mandat erteilende Regierung musste das Begehren dem Eidgenossischen Politischen Departement in Bern vorbringen 14 Als volkerrechtliche Grundlage diente das Genfer Kriegsgefangenenabkommen von 1929 Allerdings umschrieb dieses Abkommen lediglich die Schutzmachttatigkeit eines Staates ohne sie verbindlich zu definieren 15 Daher betrachtete die Abteilung fur Auswartiges bzw nach ihrer Schaffung die Abteilung fur fremde Interessen das Mandat nur dann als ubernommen wenn die Zustimmung des Staates Agrement vorlag in dessen Zustandigkeitsbereich die Vertretung erfolgen sollte 16 Begehren Mitteilungen und Beschwerden des Mandat erteilenden Staates zuhanden der anderen Konfliktpartei en wurden uber seine Vertretung in Bern der schweizerischen Abteilung fur fremde Interessen vorgebracht die diese uber die entsprechende schweizerische Delegationen vor Ort dem dortigen Aussenministerium oder den zustandigen Heeresstellen weiterleitete 17 Neben offiziellen Interessensvertretungen trat die Schweiz als Schutzmacht auch dann auf wenn ihre Tatigkeit nur geduldet war Diese de facto Vertretungen 18 kamen zustande wenn ein Staat eine andere Regierung nicht anerkannte wie dies im Zuge von Regimewechseln Regierung von Marechal Petain in Vichy Frankreich oder Exilregierungen der Fall war Auch nach der Befreiung von besetzten Gebieten wie z B Belgien Niederlande Norwegen Konigreich Jugoslawien oder Griechenland in welchen die Zustimmung zur Schutzmachttatigkeit vom Okkupanten NS Deutschland stammte blieb beispielsweise das Vertreten der britischen und amerikanischen Interessen durch die Schweiz haufig bestehen 19 Beim Abbruch der Beziehungen hatte das diplomatische und konsularische Personal das Gastland nun Feindesland innert nutzlicher Frist zu verlassen Ihre volkerrechtliche Handlungsfahigkeit erlosch Nicht selten wurde das zur Ausreise gezwungene diplomatische Personal wie in Grossbritannien und Deutschland inhaftiert 20 Massgebend fur das Gewahren von Schutz fremder Staatsangehoriger durch Schweizer Botschaften und Konsulate war das Schweizerische Konsularreglement S K R 21 Im Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen des Eidgenossischen Politischen Departementes fur die Zeit von September 1939 bis Anfang 1946 wird der Art 36 hervorgehoben Anspruch auf Beistand des Konsuls haben Auslander soweit der Bundesrat durch Vereinbarung mit der Regierungen ihres Heimatstaates und des Residenzstaates die Vertretung ihrer Interessen ubernommen hat Nahere Bestimmungen hieruber werden vom Politischen Departement von Fall zu Fall erlassen 22 Aufgaben der Schutzmachtabteilungen der Schweizer Delegationen vor Ort BearbeitenDie Schweiz als Schutzmacht vermittelte wahrend des Krieges zwischen den Konfliktparteien Sie leitete dabei Begehren oder Beschwerden einer der Konfliktparteien an die andere uber ihre eigenen diplomatischen Kanale weiter Sie versuchte zudem den Schutz und oder die Betreuung der fremden Staatsangehorigen der Mandat erteilenden Macht im Feindland zu gewahrleisten 23 Ihre diplomatischen und konsularischen Dienste waren grundsatzlich kostenlos Die vertretenen Machte kamen fur die Gehalter der Abteilung fur fremde Interessen in Bern wie auch fur das Personal der schweizerischen Gesandtschaften vor Ort auf 24 25 26 27 28 29 Schutz des diplomatischen und konsularischen Personals Bearbeiten Nach dem Abbruch der diplomatischen und konsularischen Beziehungen zwischen zwei Staaten ist das Delegationspersonal verpflichtet das Gastland zu verlassen Wahrend des Zweiten Weltkrieges wurden die Amtspersonen auf britischer wie auf deutscher Seite zum Teil an der freien Ausreise gehindert um sie im Austauschverfahren gegen eigenes von der Feindmacht festgehaltenes Personal heimkehren zu lassen 30 Die Schutzmachttatigkeit machte die Schweiz somit zur Vermittlerin beispielsweise zwischen der britischen und deutschen Seite Sie fuhrte dabei Austauschverhandlungen und ubernahm die Betreuung des festgesetzten Personals 31 Dabei achteten die Schutzmachtabteilungen vor Ort auf ranggemasse Behandlung und Schutz vor Belastigung der festgehaltenen Delegation im Gewahrsamsstaat 32 Interniertes Personal wurde nach Moglichkeit auf dem Boden neutraler Staaten unter der Gewahrleistung der betreffenden Regierung ausgetauscht Diese Austausche fanden in Portugal Spanien Schweden und auch vereinzelt in der Schweiz statt 33 Betreuung von fremden Staatsangehorigen Bearbeiten In den kriegsfuhrenden Staaten standen feindliche Auslander unter Registrierungszwang Den Behorden als gefahrlich oder verdachtig geltende Zivilpersonen wurden interniert Einen volkerrechtlichen Schutz war ihnen nur im Fall von gultig bleibenden Staatsvertragen zwischen dem Heimat und Aufenthaltsstaats gegeben 34 Das Genfer Abkommen uber die Behandlung von Kriegsgefangen von 1929 sah keinen expliziten Schutz von Zivilpersonen vor 35 So stellte der Art 81 nur jene Zivilpersonen wie Kriegskorrespondenten Zeitungsberichterstatter Marketender und Lieferanten unter Schutz die dem Heer folgend in Gefangenschaft gerieten und uber einen Ausweis der Militarbehorden verfugten die sie begleiteten 36 Daher entschied der als Schutzmacht tatige Staat selbst uber den Grad seines Engagements fur fremde Staatsangehorige Im Fall der Schweiz bedeutete dies dass sie nur jenen Auslandern automatisch den gleichen Beistand wie den Schweizer Burgern gewahrte mit deren Regierung der Schweizer Bundesrat eine Vereinbarung uber die Vertretung ihrer Interessen ubernommen hatte 37 Rechtsschutz BearbeitenIm Allgemeinen versuchte die Schweiz als Schutzmacht den Rechtsschutz der Schutzbefohlenen zu gewahrleisten und im Fall von Missachtung beispielsweise des Genfer Kriegsgefangenenabkommens 1929 vor Ort zu intervenieren 38 Allerdings waren sich die Verantwortlichen sehr wohl der rechtlichen Grauzonen bewusst Im Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen von 1946 wurde diesem Umstand wie folgt Rechnung getragen Ein vollwertiger Schutz konnte naturgemass im Kriege nicht gewahrt werden einerseits da die Freundschafts und Niederlassungsvertrage in ihrer Wirkung suspendiert waren andererseits weil volkerrechtlich noch keinerlei Klarheit daruber besteht welche Massnahmen gegenuber Feindangehorigen noch zulassig welche dagegen als volkerrechtswidrig zu werten sind Voraussetzung fur eine wirksame Intervention ist aber eine rechtlich moglichst unanfechtbare Basis 39 Passwesen Bearbeiten Zum Rechtsschutz gehorte automatisch die Ausstellung von Schutzpassen Das Beweisen der Staatsangehorigkeit war fur das Erlangen des Rechtsschutzes sowohl gegenuber der Schutzmacht wie auch gegenuber dem Aufenthaltsstaat unerlasslich Aber auch die Verlangerung von Passen gehorte zum Aufgabenbereich wobei diese gemass den Wunschen der Heimatstaates vorgenommen wurde Im Rechenschaftsbericht von 1946 lobte sich die Abteilung fur fremde Interessen dafur zahlreichen Juden die Deportation aus Deutschland durch die Ausstellung eines Schutzpasses erspart zu haben Dabei betonte sie Schutzpasse nur aufgrund genereller und im Zweifelsfall spezieller Ermachtigung des Heimatstaates abgegeben zu haben 40 Anders verhielt sich der Schweizer Vize Konsul in Budapest Carl Lutz 41 der zusammen mit dem schwedischen Diplomaten Raoul Wallenberg ohne generelle oder spezielle Ermachtigung mehreren Zehntausend ungarischen Juden durch das Ausstellen von Schutzpassen das Leben rettete Betreuung von Kriegsgefangenen BearbeitenDie Schutzmachtabteilungen der Schweiz hatten in der Regel Zugang zu den in den kriegsfuhrenden Landern festgehaltenen feindlichen Kombattanten Wahrend die Abteilung fur fremde Interessen in ihrem Rechenschaftsbericht die Behandlung der Kriegsgefangenen durch die britischen und amerikanischen Behorden lobte strich sie die Probleme mit den japanischen Behorden heraus die erst nach unzahligen Demarchen von Seiten der Schweizer Schutzmacht 1944 den Zugang zu japanischen Kriegsgefangenenlager gewahrte Hauptproblem war die fehlende Unterzeichnung des Abkommens uber die Behandlung von Kriegsgefangenen von 1929 durch die japanische Regierung Aber auch in den Unterzeichnerstaaten des Abkommens waren nicht alle Einrichtungen fur Inspektionen zuganglich So wurde zum Beispiel der Schweizer Schutzmachtabteilung in Berlin zwar 13 deutsche Lager im Reich und in den besetzten Gebieten zuganglich gemacht nicht aber die Konzentrationslager im deutschen Einflussgebiet die nach deutscher Auffassung ausschliesslich in den Bereich der Innenpolitik fielen 42 43 Es zeigte sich dass die Kriegsfuhrenden auf die Mitarbeit der Schutzmacht und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz in der Frage der Behandlung von Zivilinternierten wie auch der Kriegsgefangenen grossen Wert legten Unerfreulich waren auch hier die Erfahrungen mit Japan 44 Ahnlich dem Austausch von internierten Zivilpersonen setzte sich die Schweiz auch fur das gegenseitige Austauschen von verwundeten oder kranken Kriegsgefangenen zwischen den Konfliktparteien ein So konnten zum Beispiel im Oktober 1943 uber Goteborg Oran und Barcelona ca 11 000 britische und deutsche Soldaten in ihre Heimat zuruckkehren 45 Ubermittlungsdienst Bearbeiten nbsp Ein und Ausgange der diplomatischen Noten und Schreiben nach Sektionen 1942 1945 Aufgrund der gegenseitigen Vertretung der Kriegsparteien kam der Schweiz die Funktion als Brieftrager 46 zu Die involvierten Machte teilten uber die Auslandsvertretungen in Bern der Abteilung fur fremde Interessen ihre Begehren mit Den betreffenden Aussenministerien im Falle von Kriegsgefangen den zustandigen Kriegsministerien oder zustandigen Heeresstellen wurde das Anliegen uber die schweizerischen Missionen in den Landern der Adressaten zur Kenntnis gebracht 47 Allerdings nahm sich die Abteilung fur fremde Interessen ein gewisses Prufungsrecht 48 heraus Sie leitete Proteste nach Moglichkeit als Originaltext weiter behielt aber verletzende oder drohende Noten zuruck Im Rechenschaftsbericht werden zwei Ausnahmen als Beispiele genannt Nach dem Sturz des faschistischen Ministerprasidenten Benito Mussolini Ende Juli 1943 drohte die britische Regierung der italienischen mit Konsequenzen im Falle der Deportation britischer Kriegsgefangener von Italien nach Deutschland Die amerikanische Regierung liess uber die Schweiz in scharfem Tone gehaltene Noten an diejenige Ungarns weiterleiten um die Einstellung der Deportationen von Juden nach Auschwitz zu fordern 49 Finanzielle Unterstutzung Schutzbefohlener BearbeitenDie schweizerischen Gesandtschaften vor Ort gewahrte bedurftigen Staatsangehorigen der Mandat erteilenden Machte Zivilpersonen wie auch Kriegsgefangenen finanzielle Unterstutzung Diese wurden von den kriegsfuhrenden Parteien entweder uber Vorschusse oder monatliche wie auch vierteljahrliche Vergutungen der Schweiz zur Verfugung gestellt 50 Die sogenannten Freilebenden 51 erhielten Unterstutzung fur den Lebensunterhalt die Inhaftierten ein Taschengeld Die Hohe der ausbezahlten Leistung war aber ausserst uberschaubar Die geleistete Hilfe war jedoch in vielen Fallen ungenugend und je nach den Verhaltnissen sehr verschieden Auch die Internierten welche zwar in gewisser Hinsicht privilegiert waren weil ihr materielles Leben einigermassen gesichert war konnten mangels Verdienstmoglichkeiten meistens nicht einmal die primitivsten Kulturbedurfnisse befriedigen 52 Trotzdem hat die Schweiz bis Ende 1945 rund 245 Millionen Schweizer Franken an Unterstutzung ausbezahlt 53 Schutz des fremden offentlichen und privaten Eigentums Bearbeiten Durch die Ubernahme der Interessensvertretung vor Ort ging exterritoriales Eigentum wie Amtsgebaude und Archive in den Besitz der Schweizer Schutzmachtabteilungen uber Das Schweizer Personal fuhrte uber die Besitzubernahme detaillierte Inventare So sind noch Inventarlisten der Schweizer Schutzmachtabteilungen im Schweizerischen Bundesarchiv in Bern einsehbar Gebaude und Raume welche nicht fur die Ausfuhrung der Schutzmachttatigkeit dienlich waren liessen die Schutzmachtabteilungen versiegeln 54 Allerdings wurden die von der Schutzabteilung verwalteten Liegenschaften durch die fortschreitende Kriegsentwicklung zum Teil beschadigt oder zerstort Auch war dieser Schutz nicht sakrosankt So wurden nach der Besetzung des freien Frankreichs durch deutsche und italienische Truppen 1942 gewisse Aktenbestande aus der unter Schweizer Schutz stehenden amerikanischen Botschaft in Vichy entwendet oder die deutschen Gebaude im zur offenen Stadt erklarten Rom im Juni 1944 nach der Ubernahme der dortigen Schweizer Gesandtschaft auf Sprengstoff durchsucht und der volkerrechtliche Schutz dieser Extraterritorialitat als missbrauchlich erklart Der Missbrauch konnte in Vichy nicht erwiesen werden wohl aber in Rom wo im Botschaftskeller ein Sprengstofflager zum Vorschein kam 55 Privateigentum in aller Form Mobilien Immobilien Patente Warenzeichen Urheberrechte etc stand dagegen nicht unter volkerrechtlichem Schutz Die Schutzmacht beschrankte sich auf das Ubermitteln von im Feindesland erlassenen Massnahmen und daraus resultierenden Auswirkungen auf die blockierten und oder beschlagnahmten Objekte 56 Die Intention der Schweizer Delegationen hierbei war es nach dem Abbruch der diplomatischen wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zwischen den Konfliktparteien fur auslandische Regierungen oder private Firmen bei der Geschaftsabwicklung eine ertragliche Ubereinkunft zu finden 57 Literatur BearbeitenDominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler Schweizer Schutzmachttatigkeit fur Grossbritannien und Deutschland im Zweiten Weltkrieg In Marina Cattaruzza Stig Forster Christian Pfister Brigitte Studer Hrsg Berner Forschungen zur Neuesten Allgemeinen und Schweizer Geschichte Band 6 Verlag Traugott Bautz Nordhausen 2006 ISBN 3 88309 381 5 Georg Kreis Die Schweiz im Zweiten Weltkrieg Haymon Verlag Innsbruck Wien 2011 ISBN 978 3 85218 868 3 Paul Widmer Die Schweizer Gesandtschaft in Berlin Geschichte eines schwierigen diplomatischen Postens Verlag Neue Zurcher Zeitung Zurich 1997 ISBN 3 85823 683 7 Weblinks BearbeitenBisang Emile in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Burckhardt Jakob in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Digitalisierte Bestande des Schweizerischen Bundesarchiv Online Amtsdruckschriften dodis ch Datenbank des freien Forschungsprojektes Diplomatische Dokumente der Schweiz DDS Dubois Charles Albert in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Janner Antonino in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Lutz Carl in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Maurice Robert in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Saussure Jacques de in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Schreiber Heinrich in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Wallenberg Raoul in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der SchweizEinzelnachweise Bearbeiten Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 20 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Online Amtsdruckschriften BAR Bericht des Schweizerischen Bundesrats uber seine Geschaftsfuhrung im Jahr 1946 Vom 1 April 1947 In Geschaftsberichte des Bundesrates Band 92 1947 S 1 453 hier S 139 152 Andreas Kley Vollmachtenregime In Historisches Lexikon der Schweiz 26 August 2013 abgerufen am 16 Mai 2017 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 3 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Online Amtsdruckschriften BAR Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung uber samtliche in Kraft stehenden Beschlusse und Massnahmen die auf Grund der ausserordentlichen Vollmachten gefasst wurden sowie uber das vorgesehene Schicksal dieser Beschlusse Vom 10 Dezember 1945 In Bundesblatt Band 2 Nr 26 1945 S 559 706 hier S 561 565 abgerufen am 16 Mai 2017 Lardy Charles Louis Etienne in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Fehr Hans in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Lukas Gschwend Hans Fehr In Historisches Lexikon der Schweiz 3 Januar 2005 abgerufen am 17 Mai 2017 Pury Arthur de in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Sarah Brian Scherer Arthur Edouard de Pury In Historisches Lexikon der Schweiz 22 Juli 2010 abgerufen am 17 Mai 2017 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 5 6 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 4 7 9 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Dominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler S 30 32 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 23 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Dominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler Schweizer Schutzmachttatigkeit fur Grossbritannien und Deutschland im Zweiten Weltkrieg Verlag Traugott Bautz Nordhausen 2006 ISBN 3 88309 381 5 S 20 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 24 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 16 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 28 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 27 29 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 33 34 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Schweizerisches Konsularreglement vom 26 Oktober 1923 BS 1 346 Abgerufen am 16 Mai 2017 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 39 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Dominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler Vorwort Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 6 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Online Amtsdruckschriften BAR Bericht des Schweizerischen Bundesrats uber seine Geschaftsfuhrung im Jahr 1941 Vom 21 April 1942 In Geschaftsberichte des Bundesrates Band 87 1942 S 1 356 hier S 109 115 Online Amtsdruckschriften BAR Bericht des Schweizerischen Bundesrats uber seine Geschaftsfuhrung im Jahr 1942 Vom 20 April 1943 In Geschaftsberichte des Bundesrates Band 88 1943 S 1 426 hier S 86 90 103 111 Online Amtsdruckschriften BAR Bericht des Schweizerischen Bundesrats uber seine Geschaftsfuhrung im Jahr 1943 Vom 28 April 1944 In Geschaftsberichte des Bundesrates Band 89 1944 S 1 424 hier S 129 135 Online Amtsdruckschriften BAR Bericht des Schweizerischen Bundesrats uber seine Geschaftsfuhrung im Jahr 1944 Vom 29 Marz 1945 In Geschaftsberichte des Bundesrates Band 90 1945 S 1 408 hier S 96 105 Online Amtsdruckschriften BAR Bericht des Schweizerischen Bundesrats uber seine Geschaftsfuhrung im Jahr 1945 Vom 17 April 1946 In Geschaftsberichte des Bundesrates Band 91 1946 S 1 499 hier S 134 146 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 33 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Dominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler S 56 58 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 34 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 34 35 47 50 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 38 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 46 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Online Amtsdruckschriften BAR Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend die Genehmigung der beiden am 27 Juli 1929 in Genf geschlossenen Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Heere im Felde und uber die Behandlung der Kriegsgefangenen In Bundesblatt Band 2 Nr 37 1930 abgerufen am 16 Mai 2017 S 253 345 hier S 329 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 38 39 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Dominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler S 89 90 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 40 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 41 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rolf Stucheli Carl Lutz In Historisches Lexikon der Schweiz 6 Februar 2018 abgerufen am 8 Juli 2019 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 46 47 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Dominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler S 78 79 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 44 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Dominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler S 71 Dominique Frey Zwischen Brieftrager und Vermittler S 25 26 103 106 Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 16 17 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 18 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 17 18 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 9 10 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 44 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 44 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 45 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 29 50 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 51 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 52 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Rechenschaftsbericht der Abteilung fur fremde Interessen S 52 in der Datenbank Dodis der Diplomatischen Dokumente der Schweiz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schutzmachttatigkeit der Schweiz im Zweiten Weltkrieg amp oldid 232683344