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Die sogenannte Schutzhaft geht auf die Deutsche Revolution 1848 in Preussen zuruck 1 und wurde als Begrifflichkeit erstmals durch Friedrich Wilhelm IV durch das Gesetz zum Schutze der personlichen Freiheit vom 12 Februar 1850 im Preussischen Staat eingefuhrt Dieses Gesetz basiert auf dem durch die Preussische Nationalversammlung verabschiedeten und vom Konig angenommenen gleichnamigen Gesetz vom 24 September 1848 in dem der Begriff Schutzhaft noch nicht enthalten war aber de facto bereits angewendet wurde 1 Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung und Text zum Gesetz von 1850 2 Anwendung im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik 3 Siehe auch 4 Quelle 5 Literatur 6 EinzelnachweiseBedeutung und Text zum Gesetz von 1850 BearbeitenDurch Schutzhaft wurden die preussischen Behorden ermachtigt auch Personen zu inhaftieren die keine Straftaten begangen hatten Es genugte der Hinweis auf die bedrohte offentliche Sicherheit und Ordnung Diese Praxis wurde so begrundet dass das zum Schutz der personlichen Freiheit der Betroffenen geschehe 1 Der in dem Gesetz von 1850 neu aufgenommene 6 zur Schutzhaft lautet Die im 3 genannten Behorden Beamten und Wachmannschaften sind befugt Personen in polizeiliche Verwahrung zu nehmen wenn der eigene Schutz dieser Personen oder die Aufrechterhaltung der offentlichen Sittlichkeit Sicherheit und Ruhe diese Maassregel dringend erfordern Die polizeilich in Verwahrung genommenen Personen mussen jedoch spatestens im Laufe des folgenden Tages in Freiheit gesetzt oder es muss in dieser Zeit das Erforderliche veranlasst werden um sie der zustandigen Behorde zu uberweisen Die Preussische Nationalversammlung hatte mit dem Gesetz Regeln zur personlichen Freiheit getroffen indem festgelegt wurde dass Verhaftete dem zustandigen Richter unverzuglich vorzufuhren waren und die Unverletzlichkeit der Wohnung postuliert wurde Nach Verabschiedung des Preussischen Gesetzes uber den Belagerungszustand vom 4 Juni 1851 konnte eine derartige Sicherungshaft auch unbefristet sein Zudem war sie einer richterlichen Kontrolle entzogen Dieses Gesetz blieb de facto bis zur Weimarer Reichsverfassung 1919 in Kraft 1 Anwendung im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik BearbeitenDas Preussische Gesetz uber den Belagerungszustand und die darin geregelte Schutzhaft wurden im Ersten Weltkrieg von Kaiser Wilhelm II durch umfangreiche Zwangsmassnahmen deutscher Behorden ohne zivilgerichtliche Uberprufung angewendet deren Folgen im Gesetz betr die Verhaftung und Aufenthaltsbeschrankung auf Grund des Kriegszustandes und des Belagerungszustandes vom 4 Dezember 1916 nur leicht abgemildert wurden Ein bekanntes Opfer zwischen 1916 und 1918 war Rosa Luxemburg Nach der Novemberrevolution 1918 wurde unter dem SPD Volksbeauftragten fur Heer und Marine und spateren Reichswehrminister Gustav Noske mit dem am 10 Februar 1919 in Kraft getretenen Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt 5 2 das auf dem Preussischen Gesetz uber den Belagerungszustand basiert die Schutzhaft massenhaft angewandt 3 meist gegen Kommunisten nach dem Spartakusaufstand 4 Auch nach der am 14 August 1919 in Deutschland geltenden Weimarer Reichsverfassung wurde der Begriff Schutzhaft gebraucht 5 dabei wurden dem Haftling teilweise auch eingeschrankt 6 mehr Rechte zugestanden Der Art 48 WRV Abs 2 trat an die Stelle des 68 Jahre alten preussischen Gesetzes Die Freiheit der Person die unter bestimmten Umstanden eine Zeit lang eingeschrankt werden konnte wurde durch Art 114 der Weimarer Verfassung geregelt Schutzhaft bedeutete auch hier eine Inhaftierung ohne Verurteilung oder dringenden Tatverdacht 1 Siehe auch BearbeitenSchutzhaft zur Zeit des Nationalsozialismus im Deutschen Reich 1933 bis 1945 Polizeiliche VorbeugehaftQuelle BearbeitenWortlaut des Gesetzes vom 12 Februar 1850Literatur BearbeitenAndre Keil Matthew Stibbe Ein Laboratorium des Ausnahmezustands Schutzhaft wahrend des Ersten Weltkriegs und in den Anfangsjahren der Weimarer Republik Preussen und Bayern 1914 bis 1923 In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte Band 68 4 2020 S 535 573 PDF 3 36 MB Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Rundfunk Berlin Brandenburg rbb Der Begriff Schutzhaft In Preussen Chronik eines Deutschen Staates Abgerufen am 26 Marz 2014 Gesetz uber die vorlaufige Reichsgewalt vom 10 Februar 1919 Reichs Gesetzblatt 1919 S 169 171 Zitiert nach Ernst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Band 4 Deutsche Verfassungsdokumente 1919 1933 Kohlhammer Verlag Stuttgart 3 Auflage 1992 ISBN 3 17 011718 1 S 77f auf verfassungen de abgerufen am 17 August 2022 Justus H Ulbricht Hrsg Weimar 1919 Chancen einer Republik Bohlau Verlag Koln ISBN 978 3 412 20359 7 S 93 69 Sitzung der Nationalversammlung Kalenderblatt 5 1 1919 Aufstand des Spartakus Bundes in Berlin Deutsche Welle Sendung Kalenderblatt auf einestages auf Spiegel Online 3 Januar 2008 abgerufen am 28 September 2016 Rede von Reichswehrminister Gustav Noske spricht von 22 Gefangenen in Berliner Schutzhaft 94 Sitzung der Nationalversammlung vom 9 Oktober 1919 auf reichstagsprotokolle de abgerufen am 28 September 2016 Rede von Reichswehrminister Gustav Noske zur Einschrankung der Rechte von Schutzhaftgefangenen 112 Sitzung der Nationalversammlung vom 29 Oktober 1919 auf reichstagsprotokolle de abgerufen am 28 September 2016 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schutzhaft Konigreich Preussen amp oldid 239027047