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Schornsteinfegergesetz war ein Gesetz das in Deutschland das Schornsteinfegerwesen regelte Es regelte unter anderem das Kehrmonopol und die Aufgaben der Bezirksschornsteinfeger Es wurde am 1 Januar 2013 vollstandig durch das Schornsteinfeger Handwerksgesetz SchfHwG abgelost BasisdatenTitel Gesetz uber das SchornsteinfegerwesenKurztitel SchornsteinfegergesetzAbkurzung SchfGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie GewerberechtFundstellennachweis 7111 1Ursprungliche Fassung vom 15 September 1969 BGBl I S 1634 Inkrafttreten am 1 Juli 1969Letzte Neufassung vom 10 August 1998 BGBl I S 2071 Letzte Anderung durch Art 17 G vom 3 April 2009 BGBl I S 700 721 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 September 2009 Art 23 G vom 3 April 2009 Ausserkrafttreten 1 Januar 2013 Art 4 Abs 4 G vom26 November 2008 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Verordnung uber das Schornsteinfegerwesen vom 15 April 1935 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Ablauf des Gesetzes 3 Einzelnachweise 4 WeblinksGeschichte BearbeitenAusgelost durch Stadtbrande entstanden im hohen und spaten Mittelalter die ersten Brandordnungen bzw Feuerloschordnungen Sie waren Bestandteil allgemeiner stadtischer Ordnungen traten vermehrt seit dem 16 Jahrhundert auf und verbreiteten sich im 17 Jahrhundert schnell Verfasst und publiziert wurden die Feuerordnungen vom Landesherrn oder von stadtischer Obrigkeit Sie wurden innerhalb eines Jahrhunderts zum Teil mehrmals uberarbeitet und neu herausgegeben In manchen Feuerordnungen wurde das regelmassige Kehren des Schornsteins zwingend vorgeschrieben So erliess die Stadt Breslau in einer Urkunde vom 4 August 1578 uber die Neuaufgerichtete Feuerordnung Kehrbezirke fur Schornsteinfeger in der Stadt Am 2 April 1727 erliess Preussens Konig Friedrich Wilhelm I eine Verordnung die Vorschriften fur Schornsteine die Errichtung von Kehrbezirken die Begutachtung von Feuerstatten und die Haftung des Schornsteinfegers bei Schaden enthielt Am 21 Juni 1869 wurde die Gewerbe Ordnung fur das Deutsche Reich eingefuhrt in welcher 39 die Einrichtung von Kehrbezirken fur Schornsteinfeger gestattete Die Einrichtung von Kehrbezirken war also eine Kann Bestimmung von der sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht wurde So gab es keine einheitlichen Massstabe fur die Grosse der Kehrbezirke Diese war manchmal nicht ausreichend um davon hauptberuflich leben zu konnen Einige kleine Gemeinden hatten den Ehrgeiz einen lokalen eigenen Schornsteinfeger zu haben Am 15 Juni 1880 wurde im Deutschen Reichsanzeiger der Erlass des Preussischen Ministers fur Handel und Gewerbe zur Regelung des Schornsteinfegerwesens vom 14 Mai 1880 veroffentlicht Mit diesem Erlass sprach sich der Minister grundsatzlich fur das System der Kehrbezirke fur Schornsteinfeger aus Der Ministerialerlass vom 5 Februar 1907 in Preussen war bis 1935 die Rechtsgrundlage fur die Kehrbezirksbildung Die wesentlichsten Punkte waren Fur die Bildung von Kehrbezirken ist das feuerpolizeiliche Interesse allein entscheidend Ein ausreichendes Einkommen ist erforderlich Die Uberwachungsmoglichkeit des Bezirks bildet die Grenze Eine Nachprufung anhand eines Kehrbuches soll alle 5 Jahre stattfinden Eine Bewerberliste ist aufzustellen Ausschluss von Nebengewerbe ohne ausdruckliche Genehmigung Erhebung des Kehrlohnes nur vom Hausbesitzer Die Regierungsprasidenten konnen als Berufspflichten die Brandhilfe die Brandschau und die Bauabnahme aufnehmen Von der Befugnis Kehrbezirke einrichten zu konnen machten zu dieser Zeit samtliche Deutschen Lander in der Weimarer Republik Gebrauch flachendeckend waren Kehrbezirke eingerichtet 1 Am 13 April 1935 anderte der Reichstag er hatte seitdem am 24 Marz 1933 mit dem Ermachtigungsgesetz seine Gesetzgebungskompetenzen an die Reichsregierung abgetreten war seitdem gleichgeschaltet und hatte keine demokratische Funktion mehr den bis dahin geltenden 39 der Gewerbeordnung und schrieb die Einrichtung von Kehrbezirken vor Gesetz zur Anderung der Gewerbeordnung 2 Auf Grundlage dieses Gesetzes erliessen Reichswirtschaftsministerium und Reichsinnenministerium die Verordnung uber das Schornsteinfegerwesen vom 15 April 1935 und 28 Juli 1937 Letztere legte fest Die Erhaltung der Feuersicherheit liegt im offentlichen Interesse Alle Gebaude mit Schornsteinen und Feuerungsanlagen unterliegen deshalb dem Kehrzwang Die Kehrgebuhr ist eine offentliche Last des Grundstucks Kehrarbeiten durfen nur von Bezirksschornsteinfegermeistern die fur bestimmte Kehrbezirke angestellt sind oder deren Gesellen und Lehrlingen ausgefuhrt werden Der Bezirksschornsteinfegermeister gehort als Gewerbetreibender dem Handwerk an Er ist der Aufsicht und der Ordnungsstrafgewalt einer Behorde unterstellt hat aber nicht Beamtenhoheit 3 Damit bekamen die Bezirksschornsteinfeger das sogenannte Kehrmonopol Nach dem Zweiten Weltkrieg gab es in den Besatzungszonen unterschiedliche Verordnungen fur das Schornsteinfegerwesen Am 22 Januar 1952 wurde ein Bundesgesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens verabschiedet Die Verfassungsbeschwerden einiger Bezirksschornsteinfeger wies das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 30 April 1952 zuruck 4 Am 10 Juli 1969 stimmte der Bundesrat dem Gesetz uber das Schornsteinfegerwesen zu Dieses Gesetz hob auch die bis dahin geltenden Paragraphen der Gewerbeordnung von 1935 und 1937 auf Es brachte ein einheitliches Schornsteinfegerrecht fur die Bundesrepublik Deutschland 5 6 Die seit 1969 geltende Monopolregelung wurde unter anderem von der EU Kommission als Verstoss gegen die Grundfreiheiten der Niederlassungs und Dienstleistungsfreiheit angesehen Weiterhin wurde teilweise die Befugnis zum Betreten der Wohnung zur Kehrung oder Uberprufung gemass 1 Abs 3 a F kritisiert Die EU drohte der Bundesrepublik mit einem Vertragsverletzungsverfahren Der Bundestag reformierte aus diesem Anlass die Kehr und Uberprufungsordnung KUO und beschloss am 26 November 2008 das Schornsteinfeger Handwerksgesetz SchfHwG Gesetz uber das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk 7 Ablauf des Gesetzes BearbeitenDas Gesetz trat mit Ablauf des 31 Dezember 2012 ausser Kraft Es wurde abgelost durch das Schornsteinfeger Handwerksgesetz SchfHwG Einzelnachweise Bearbeiten Gerhard Wagner Geschichte des Schornsteins und des Schornsteinfegerhandwerks vom IX bis XX Jahrhundert Dusseldorf 1987 S 11 ff Reichsgesetzblatt I S 508 Reichsgesetzblatt Teil I Nr 88 1937 Ausgegeben zu Berlin den 30 Juli 1937 S 831 BVerfGE 1 264 Az 1 BvR 14 25 167 52 Bezirksschornsteinfeger Gerhard Wagner Geschichte des Schornsteins und des Schornsteinfegerhandwerks vom IX bis XX Jahrhundert Dusseldorf 1987 S 11 ff dipbt bundestag de Schornsteinfegergesetz Entwurf Schriftlicher Bericht des Ausschusses fur Wirtschaft und Mittelstandsfragen Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens vom 26 November 2008 im BGBl Memento des Originals vom 2 Dezember 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot bmwi de PDF 595 kB Weblinks BearbeitenText des Schornsteinfegergesetz SchfG Anderungen und neues Schornsteinfeger Handwerksgesetz Entwurf Schornsteinfegergesetz 2008 PDF 578 kB Schornsteinfeger Monopol soll fallen EU Auslander durfen bald deutsche Kamine fegen Spiegel Online vom 6 Dezember 2006 BMWi ubermittelt Eckpunkte zur Reform des Schornsteinfegergesetzes an EU Kommission Pressemitteilung des BMWi vom 14 Dezember 2006 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schornsteinfegergesetz amp oldid 226791784