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Der Sanktionsausschuss ist das Organ einer Borse das Verstosse von Handelsteilnehmern oder Emittenten gegen borsenrechtliche Vorschriften ahndet Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Aufgaben 3 Rechtsfragen 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenOrgane der Borse sind nach 3 Abs 1 BorsG die Borsengeschaftsfuhrung der Borsenrat der Sanktionsausschuss und die Handelsuberwachungsstelle Wahrend der Borsenrat unter anderem die Geschaftsfuhrung der Borse bestellt und uberwacht ubernimmt die Borsengeschaftsfuhrung die Leitung der Borse und vertritt diese gerichtlich und aussergerichtlich Aufgaben BearbeitenRechtsgrundlage fur den Sanktionsausschuss ist 22 BorsG wonach er borsenrechtliche Verstosse der Handelsteilnehmer mit Verweis Ordnungsgeld bis zu einer Million Euro oder mit vollstandigem oder teilweisem Ausschluss von der Borse bis zu 30 Handelstagen belegen darf Dazu liefert ihm die Handelsuberwachungsstelle die erforderlichen Daten Tatbestand muss sein das Handelsteilnehmer oder fur sie tatige Personen vorsatzlich oder fahrlassig gegen borsenrechtliche Vorschriften verstossen die eine ordnungsgemasse Durchfuhrung des Borsenhandels oder der Borsengeschaftsabwicklung sicherstellen sollen Extremstes Beispiel ware die Marktmanipulation wenn Handelsteilnehmer die Kursfeststellung widerrechtlich beeinflussen Fur sich hieraus ergebende Rechtsstreitigkeiten steht der Verwaltungsrechtsweg offen 22 Abs 3 BorsG Die Zustandigkeit des Sanktionsausschusses erstreckt sich auch auf das Verhalten der Handelsteilnehmer einschliesslich der Skontrofuhrer und Borsenhandler im Freiverkehr Die Richtlinien fur den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierborse sind trotz ihres privatrechtlichen Charakters borsenrechtliche Vorschriften ein Verstoss eines Handelsteilnehmers gegen sie kann eine Sanktion rechtfertigen 1 Rechtsfragen BearbeitenDer Sanktionsgewalt des Sanktionsausschusses unterliegen nach 22 Abs 2 Satz 1 BorsG alle Handelsteilnehmer Handelsteilnehmer sind nach 2 Abs 8 BorsG die zum Borsenhandel zugelassenen Unternehmen die Skontrofuhrer und die Borsenhandler Zum Borsenhandel zugelassene Unternehmen sind solche die sich mit der Anschaffung und Verausserung borsenmassig handelbarer Handelsobjekte befassen Die Verhangung einer Sanktion im Sinne des 22 BorsG ist ein Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des betroffenen Handelsteilnehmers Art 2 Abs 1 GG 2 Sie ist nur im Rahmen der verfassungsmassigen Ordnung zulassig und steht infolgedessen nach der standigen Rechtsprechung des BVerfG unter Gesetzesvorbehalt 3 Daruber hinaus ist die Sanktion eine Disziplinarstrafe Als solche handelt es sich zwar nicht um eine Bestrafung nach den allgemeinen Strafgesetzen fur die das Verbot der Doppelbestrafung nach Art 103 Abs 3 GG gilt Wohl aber handelt es sich um eine Strafe im Sinne des Art 103 Abs 2 GG fur die neben dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts und dem Bestimmtheitsgebot insbesondere auch das Analogieverbot gilt 4 Sanktionsbeschlusse eines Sanktionsausschusses sind Verwaltungsakte die mit der Anfechtungsklage nach 42 Abs 1 VwGO angefochten werden konnen Einzelnachweise Bearbeiten VG Frankfurt M Urteil vom 28 Oktober 2002 Az 9 E 551 02 ZIP 2003 528 VG Frankfurt M Urteil vom 19 Juni 2008 Az 1 E 2583 07 ZIP 2009 18 BVerfGE 6 32 36 ff BVerfGE 26 186 204Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sanktionsausschuss amp oldid 231480026