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Reunionspolitik von franzosisch reunion Vereinigung bezeichnet die Politik des franzosischen Konigs in der zweiten Halfte des 17 Jahrhunderts die auf die Annexion jener Gebiete des Heiligen Romischen Reichs zielte die nach franzosischer Auffassung mit bestimmten unter franzosischer Souveranitat stehenden Territorien rechtlich verbunden waren und daher mit diesen wiedervereint werden sollten Im Zuge der Reunionspolitik fuhrte Frankreich die sogenannten Reunionskriege den Devolutionskrieg von 1667 68 gegen Spanien den Hollandischen Krieg von 1672 bis 1679 gegen die Niederlande den Reunionskrieg von 1683 bis 1684 vor allem gegen Spanien und den Pfalzischen Erbfolgekrieg von 1688 bis 1697 gegen die Augsburger bzw Wiener Grosse AllianzEntwicklungsuberblick Bearbeiten nbsp Die Aufhebung der Leibeigenschaft in der Saarprovinz durch die franzosische Regierung Einblattdruck Extrait des registres du conseil d estat du roy Ludwig XIV von Frankreich Versailles 5 Januar 1685 Die franzosische Verwaltung ergriff in der Reunionszeit 1681 1697 zahlreiche Massnahmen um die eroberten Gebiete wieder aufzubauen und an Frankreich anzugleichen Wahrend die Landesherrschaften und die Grundherren geschwacht wurden sollte die Bevolkerung durch Erleichterungen an Frankreich gebunden werden Mit dem Erlass vom 5 Januar 1685 wurde die Leibeigenschaft und die mit ihr verbundene Loskaufpflicht aufgehoben Damit sollte auch die Freizugigkeit hinsichtlich der Ansiedelung und Verheiratung junger Menschen gefordert werden Ebenso sollten die Frondienste um drei Viertel sowie die herrschaftlichen Weiderechte auf ein Viertel des vorhandenen Weidelandes verringert werden Die Einfuhrung neuer Steuern sollte der franzosischen Staatskasse zugutekommen Ludwig XIV setzte 1679 auf Vorschlag von Colbert de Croissy sogenannte Reunionskammern 1 in Metz Breisach Besancon und Tournai ein die mit Hilfe alter Vertrage meist bezogen auf mittelalterliche Lehensverhaltnisse die angebliche historische Zugehorigkeit bestimmter Gebiete gerichtlich feststellen sollten Diese Gerichtsverfahren dienten dazu den expansionistischen Zielen Ludwigs XIV eine juristische Legitimation zu verschaffen Sie beruhten auf fragwurdigen Grundlagen und waren auch schon im 17 Jahrhundert und selbst innerhalb Frankreichs umstritten Ausgangspunkt der Argumentation waren jene Territorien des Heiligen Romischen Reiches die im Westfalischen Frieden von 1648 und in den Vertragen von Nimwegen 1678 79 mit Anerkennung des Reiches unter die Herrschaft des franzosischen Konigs gekommen waren namentlich die drei Bistumer Metz Toul und Verdun die zehn Reichsstadte des Elsasses und der Sundgau die Franche Comte und weitere Lander Nach franzosischer Auffassung waren mit diesen Abtretungen auch alle Gebiete die irgendwann einmal in lehnsrechtlicher Abhangigkeit von diesen Territorien gestanden hatten als Dependenz und Pertinenzstucke der Souveranitat des franzosischen Konigs unterworfen Man benutzte zur Durchsetzung dieses Anspruchs das juristische Mittel der Reunionsklage mit der im alten Recht der Inhaber eines Gutes gegen dessen Aufteilung beispielsweise durch Erben vorgehen und seine Wiedervereinigung einfordern konnte wenn ein Dismembrationsverbot Aufteilungsverbot bestand Die Reunionspolitik ging also von der Verfassungsstruktur des Lehnsrechtes aus und benutzte die vermeintlichen Rechte der zwischen 1648 und 1679 durch den franzosischen Konig erworbenen Herrschaftstitel als Hebel Sie behauptete dagegen nicht dass die zu annektierenden Gebiete fruher einmal franzosisch gewesen seien Die eigens geschaffenen Reunionskammern sprachen die Urteile freilich durchweg im Sinne des franzosischen Konigs Die betroffenen Fursten oder Stadte erhielten daraufhin die Aufforderung sich der franzosischen Souveranitat zu unterwerfen und wurden militarisch besetzt Auf diese Weise wurden bis 1688 grosse Teile des Elsasses Luxemburgs der Pfalz und des heutigen Saarlandes in den franzosischen Staat eingegliedert da das Heilige Romische Reich zu einem militarischen Widerstand nicht in der Lage war nicht zuletzt wegen des gleichzeitigen Turkenkrieges Gleichzeitig wurden Gebiete fur die eine angebliche historische Zugehorigkeit nicht rekonstruierbar war von Frankreich annektiert wie beispielsweise 1681 die Stadt Strassburg Wegen des Turkenkrieges gestanden Kaiser und Reich im Regensburger Stillstand 1684 Ludwig XIV zu fur 20 Jahre militarisch und politisch nichts gegen die Reunionen zu unternehmen sofern der Sonnenkonig sich mit dem bisher Erworbenen zufrieden gebe Nachdem Frankreich 1688 in der Kurpfalz einmarschiert war um angebliche Erbrechte Liselottes von der Pfalz der Schwagerin des Konigs zu beanspruchen entschloss sich das Reich zum Krieg um die Reunionen ruckgangig zu machen Pfalzischer Erbfolgekrieg 1697 wurde im Frieden von Rijswijk ein Grossteil der Reunionen aufgehoben die Kurpfalz Luxemburg Lothringen die Grafschaft Mompelgard und die Gebiete in der Pfalz und im Saarland wurden an ihre Herrscher zuruckgegeben und blieben beim Heiligen Romischen Reich Allerdings musste das Reich die franzosischen Reunionen im Elsass und die Annexion von Strassburg anerkennen Literatur BearbeitenGuido Braun Von der politischen zur kulturellen Hegemonie Frankreichs 1648 1789 Deutsch Franzosische Geschichte 4 Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt 2008 ISBN 978 3 534 14702 1 S 38 ff mit weiterer Literatur Christine Petry Faire des sujets du roi Rechtspolitik in Metz Toul und Verdun unter franzosischer Herrschaft 1552 1648 Pariser Historische Studien herausgegeben vom Deutschen Historischen Institut Paris Band 73 R Oldenbourg Munchen 2006 Google Books Martin Wrede Ludwig XIV Der Kriegsherr aus Versailles Theiss Darmstadt 2015 ISBN 978 3 8062 3160 1 S 150 ff Einzelnachweise Bearbeiten Reunionskammern Lexikoneintrag in Meyers Grosses Konversations Lexikon 6 Auflage Band 16 Leipzig Wien 1908 S 838 839 Zeno org Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reunionspolitik amp oldid 235738030