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Die Oberlausitzer Provinzialstande waren die subnationalen Landstande der Oberlausitz im Konigreich Sachsen Ihr Zusammentreten wurde als Oberlausitzer Provinzlandtag bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Die Oberlausitzer Partikularverfassung ab 1834 3 Vorsitzende 4 Siehe auch 5 Literatur 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenIn der Oberlausitz bestanden im HRR Landstande die im Oberlausitzischen Landtag zusammentraten Das staatsrechtliche Verhaltnis der Oberlausitz als bohmisches Lehen unter sachsischer Landeshoheit war im Traditionsrezess geregelt Auf dem Wiener Kongress 1815 wurde die Oberlausitz geteilt Ein Teil fiel an das Konigreich Preussen der der Provinz Schlesien zugeordnet wurde Um die Rechte der alten Stande dort in neuer reduzierter Form weiterzufuhren wurde dort der Kommunallandtag der Oberlausitz geschaffen Im sachsischen Teil bestanden die Oberlausitzer Provinzialstande zunachst fort Die Oberlausitzer Partikularverfassung ab 1834 BearbeitenMit der Sachsischen Verfassung von 1831 kam das Konigreich Sachsen seiner Verpflichtung aus 13 der Deutschen Bundesakte nach eine landstandige Verfassung zu schaffen Darin wurde der Sachsische Landtag als landesweite Volksvertretung geregelt Die Rechte der Oberlausitzer Provinzialstande wurden in der Verfassung nicht aufgehoben sondern bekraftigt Fur das ganze Konigreich Sachsen besteht eine allgemeine in zwei Kammern abgetheilte Standeversammlung Neben selbiger wird die besondere Provinzial Landtagsverfassung in der Oberlausitz und die Kreistagsverfassung in den alten Erblanden vorbehaltlich der in Rucksicht beider nothig werdenden Modificationen noch ferner fortbestehen 61 der Sachsischen Verfassung von 1831 1 In den Folgemonaten kam es zu intensiven Verhandlungen zwischen der Regierung den Oberlausitzer Provinzialstanden und dem Landtag uber die konkrete Ausgestaltung dieser Sonderrechte Diese wurden 1833 in einem Vertrag festgehalten 2 und letztlich in der Oberlausitzer Partikularverfassung vom 17 November 1834 festgeschrieben Danach mussten alle Gesetze in Sachsen zu ihrer Wirksamkeit zunachst den Oberlausitzer Provinzialstanden zur Begutachtung und Zustimmung vorgelegt werden Daneben hatten die Provinzialstande eine Reihe von Kompetenzen bezuglich der Verwaltung der Oberlausitz und der Verwendung des Vermogens der bisherigen Stande Auch wirkten sie bei der Bestellung des Amtshauptmanns der Oberlausitz mit Die Provinzstande bestanden nun aus folgenden Mitgliedern Landkreis den Besitzern der Standesherrschaften also der Standesherrschaft Konigsbruck und der Standesherrschaft Reibersdorf dem Dekan des Domstiftes St Petri in Bautzen dem Klostervogt von Marienstern und Marienthal den Besitzern landtagsfahiger Ritterguter 50 Vertretern der Landgemeinden je einem Vertreter der Landstadte Stadte Je ein Vertreter der Vierstadte Bautzen Zittau Kamenz und Lobau sowie jeweils ein Ratsmitglied und ein Stadtverordnetenmitglied aus jeder der vier StadteDie Oberlausitzer Provinzialstande bestanden bis 1920 und wurden mit der Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1 November 1920 aufgehoben Die offentlich rechtlichen Sonderrechte die durch die Provinzial Landtagsverfassung in der Oberlausitz begrundet sind werden aufgehoben Die offentlich rechtlichen Sonderrechte der Oberlausitzer Standesherrschaften und Ritterguter werden aufgehoben 52 Verfassung des Freistaates Sachsen vom 1 November 1920Vorsitzende BearbeitenAn der Spitze des Landtags stand der Landesalteste Heinrich Erdmann August von Thielau 1834 Benno von Nostitz Wallwitz sein Stellvertreter trug den Titel LandesbestallterWeitere Mitglieder waren Carl Wilhelm Traugott von Mayer 1836 Hermann von Nostitz Wallwitz 1851 Benno von Nostitz WallwitzSiehe auch BearbeitenSachsische LandstandeLiteratur BearbeitenJoachim Bahlcke Geschichte der Oberlausitz 2001 ISBN 9783935693462 S 188 Digitalisat Detlev Wilibald Freiherr von Biedermann Ueber die Pflichten und Rechte der Rittergutsbesitzer mit besonderer Rucksicht auf das Konigreich Sachsen 1860 S 41 f Digitalisat Frank Metasch Die Bedeutung des Prager Traditionsrezesses von 1635 fur die rechtliche Sonderstellung der Oberlausitz im Konigreich Sachsen 1806 1918 Eine Liste der landtagsfahigen Ritterguter findet sich in Walter von Boetticher Geschichte des Oberlausitzischen Adels und seiner Guter 1919 S 231 f Digitalisat Einzelnachweise Bearbeiten Text der Verfassung Dekret an die Stande den uber die Veranderungen in der oberlausitzer Partikular Verfassung und Verwaltung abgeschlossenen Vertrag betreffend Eingegangen am 29 Januar 1833 in Landtags Acten Band 1 1833 S 305 f Digitalisat Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Oberlausitzer Provinzialstande amp oldid 232041030