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Die sowjetischen Truppen in Deutschland offizielle Bezeichnung seit 1988 Westgruppe der Truppen abgekurzt WGT nutzten im Zeitpunkt der Wiedervereinigung eine Flache von rd 240 000 ha das entspricht ungefahr der Flache des Saarlandes Zu den Voraussetzungen der Wiedervereinigung Deutschlands als Mitglied der NATO gehorte die Beendigung der Stationierung sowjetischer Truppen auf deutschem Boden Demgemass wurde in Art 4 des Zwei plus Vier Vertrages vom 12 September 1990 vereinbart Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erklaren dass das vereinte Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in vertraglicher Form die Bedingungen und die Dauer des Aufenthalts der sowjetischen Streitkrafte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins sowie die Abwicklung des Abzugs dieser Streitkrafte regeln werden der bis zum Ende des Jahres 1994 im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Verpflichtungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf die sich Absatz 2 des Artikels 3 dieses Vertrags bezieht vollzogen sein wird Diese Verpflichtung wurde mit dem Aufenthalts und Abzugsvertrag AAV umgesetzt Er legitimierte einerseits den befristeten Aufenthalt sowjetischer Truppen in Deutschland und regelte andererseits die Umstande seiner Beendigung Inhaltsverzeichnis 1 Eigentumsverhaltnisse 2 Umweltfragen 3 Weiteres Schicksal der Liegenschaften 4 Angebot des Bundes an die Lander 4 1 Brandenburg Sachsen und Thuringen 4 1 1 Brandenburg 4 2 Sachsen Anhalt und Mecklenburg Vorpommern 5 Verwaltungsvorschriften 6 Literatur 7 Einzelnachweise 8 Siehe auchEigentumsverhaltnisse BearbeitenVon den erwahnten 240 000 ha waren rd 226 000 ha Eigentum des Volkes Diese Flachen wurden nach Art 21 Einigungsvertrag Eigentum des Bundes 1 Fur die Wahrung der Eigentumerrechte und die Beachtung der Eigentumerpflichten sowie fur die sukzessive Rucknahme im Zuge des Truppenabzugs waren die Behorden der Bundesvermogensverwaltung auf Ortsebene die Bundesvermogensamter zustandig 14 000 ha hatten andere Eigentumer Nach Art 2 des Zustimmungsgesetzes zum AAV galt die fortdauernde Inanspruchnahme durch die sowjetischen Truppen als vorzeitige Besitzeinweisung im Sinne des Landbeschaffungsgesetzes Damit wurde unabhangig davon auf welcher Rechtsgrundlage der sowjetische Staat die Grundstucke zu SBZ bzw DDR Zeiten in Anspruch genommen hatte hierfur vorubergehend bis 1994 eine Legitimation geschaffen Nach Art 8 AAV standen den sowjetischen Truppen bundeseigene Liegenschaften unentgeltlich zur Verfugung Fur die Nutzung von Liegenschaften im Eigentum anderer Personen oder Rechtstrager war geregelt dass die sowjetischen Truppen uber die deutschen Behorden ein Nutzungsentgelt zu zahlen hatten Nach Ruckgabe durch die sowjetische Seite ubergaben die Bundesvermogensamter den Berechtigten den Besitz Umweltfragen Bearbeiten nbsp Bombenschrott der 16 Luftarmee auf dem Truppenubungsplatz Retzow 1993Altlasten und Kampfmittel belasteten einen Grossteil der WGT Liegenschaften erheblich Dies lag zum einen daran dass diese zum Teil schon vor 1945 nicht selten schon vor 1918 militarisch genutzt waren In manchen Bereichen waren sie in der Endphase des Zweiten Weltkriegs umkampft gewesen und alle Grundstucke wurden schliesslich 45 Jahre lang durch intensive sowjetische militarische Nutzung gepragt Ein extremes Beispiel hierfur ist das sogenannte Bombodrom in Brandenburg der erstmals durch die militarische Nutzung seit 1945 kontaminiert wurde Das Umweltbundesamt beauftragte daher die IABG eine flachendeckende Ermittlung von Altlastenverdachtsflachen vorzunehmen Es wurden 15 000 Altlastenverdachtsflachen ermittelt bei denen weiterer Handlungsbedarf gegeben war Bis 1996 wurden etwa 16 500 Sofortmassnahmen veranlasst Daruber hinaus ubernahm der Bund den grossten Teil der Kosten fur die Abfallentsorgung Weiteres Schicksal der Liegenschaften BearbeitenBundesbehorden insbesondere aber die Bundeswehr pruften die Eignung von WGT Liegenschaften fur ihre Zwecke Sofern ein Bundesbedarf bestand ubergab das Bundesvermogensamt die Liegenschaft durch Verwaltungsvereinbarung dem Bedarfstrager im Falle der Bundeswehr der Standortverwaltung Andernfalls waren die Objekte zum Verkauf vorgesehen Allerdings ermoglichten haushaltsrechtliche Regelungen sogenannte Haushaltsvermerke dass die Bundesvermogensamter die Liegenschaften zu einem ermassigten Preis die Ermassigung betrug bis zu 80 des Verkehrswertes an Lander Kommunen oder andere offentliche Einrichtungen verkaufen durften Angebot des Bundes an die Lander BearbeitenAnfang der 1990er Jahre bot der Bund den Landern an die nicht mehr fur Bundeszwecke benotigten und noch nicht verausserten WGT Liegenschaften pauschal auf die jeweiligen Lander zu ubertragen Dabei ging der Bund von einem attraktiven Paket aus das sowohl wertvolle Innenstadtgrundstucke z B in Potsdam Dresden und Magdeburg als auch problematische belastete Flachen in strukturschwachen landlichen Gebieten enthielt Brandenburg Sachsen und Thuringen Bearbeiten Die Lander Brandenburg Sachsen und Thuringen nahmen das Angebot an Zwischen dem Bund und ihnen wurden entsprechende Verwaltungsabkommen geschlossen 2 3 4 5 Wesentlicher Inhalt der Verwaltungsabkommen sind Unentgeltliche Ubertragung auf die Lander Vorbehalt fur eventuellen Bundesbedarf betraf z B den Flugplatz Sperenberg Verbleib besonders stark okologisch belasteter Flachen beim BundUm den Eigentumswechsel verfahrensmassig zu beschleunigen wurde das Zuordnungserganzungsgesetz als Art 17 des Registerverfahrenbeschleunigungsgesetzes RegVBG vom 20 Dezember 1993 BGBl I S 2182 2232 erlassen Dessen 1 erganzte das Zustimmungsgesetz zum AAV dahingehend dass bundeseigene ehemalige WGT Liegenschaften die nicht mehr nach dem Vertrag in Anspruch genommen werden gemass einer Einigung zwischen Bund und dem betreffenden Land auf Antrag des Landes diesem durch Zuordnungsbescheid nach dem Vermogenszuordnungsgesetz ubertragen werden konnen Die Lander erliessen Gesetze zur Verwaltung und Verwertung der vom Bund ubernommenen WGT Liegenschaften 6 7 8 Brandenburg Bearbeiten Brandenburg richtete 1994 das unselbstandige Sondervermogen Grundstucksfonds Brandenburg ein das zum 31 Dezember 2004 aufgelost und in den Landeshaushalt uberfuhrt wurde 9 10 Fur bestimmte forderungswurdige Zwecke durften die Liegenschaften zeitweise verbilligt veraussert werden 11 Von den uber 100 000 ha die das Land ubernommen hat wurden nach Mitteilung des Landes mehr als 93 einer zivilen Nutzung zugefuhrt Dazu wurden Hilfen der EU des Bundes und des Landes in Anspruch genommen 12 Sachsen Anhalt und Mecklenburg Vorpommern Bearbeiten Sachsen Anhalt und Mecklenburg Vorpommern nahmen das Angebot des Bundes nicht an in diesen Landern privatisierte die Bundesvermogensverwaltung die Liegenschaften sofern kein Bundesbedarf bestand Verwaltungsvorschriften BearbeitenRichtlinie des TMLNU fur die Forderung von Massnahmen der Altlastenbehandlung im Freistaat Thuringen Forderrichtlinie Altlasten 13 Literatur BearbeitenBundesministerium der Finanzen Hrsg Die Bundesvermogensverwaltung Mit einem Vorwort von Theo Waigel Bonn 1996 Kapitel Ubernahme der von der Westgrupe der russischen Truppen genutzten Liegenschaften S 40 43 Raimund Kossler Aktuelle Rechtsfragen zu ehemaligen bebauten WGT Liegenschaften in Privateigentum am Beispiel des Landes Brandenburg ZOV 1998 S 12 16 Zu Thuringen Antwort des Thuringer Ministeriums fur Wirtschaft Arbeit und Technologie auf eine Kleine Anfrage Landtagsdrucksache 5 4339 vom 3 Mai 2012 Einzelnachweise Bearbeiten BVerwGE 112 274 Brandenburg Verwaltungsabkommen vom 20 Juni 1994 Bekanntmachung vom 11 August 1994 Bundesanzeiger Nr 196a vom 15 Oktober 1994 Antwort des Thuringer Ministeriums fur Wirtschaft Arbeit und Technologie Abgerufen am 9 Juli 2016 Thuringen Verwaltungsabkommen vom 9 Februar 1994 Bekanntmachung vom 22 Februar 1994 Bundesanzeiger Nr 68a vom 22 Februar 1994 Sachsen Bekanntmachung vom 26 November 1993 Bundesanzeiger 1994 Nr 11a Sachsen Gesetz uber die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen vom 17 Dezember 1993 SachsGVBl 1993 S 1256 Thuringen Thuringer Gesetz uber die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen Thuringer Liegenschaftsverwertungsgesetz ThurLiegVerwG vom 27 September 1994 GVBl 1994 1065 Brandenburg Gesetz uber die Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen WGT LVG vom 3 Juni 1994 GVBl I S 170 2 WGT LVG Kritisch hierzu der Stadte und Gemeindebund Brandenburg Memento des Originals vom 6 August 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www stgb brandenburg de 13a HG 1994 in der Fassung vom 21 Dezember 1993 Konversion in Brandenburg Memento des Originals vom 6 August 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mwe brandenburg de Abgerufen am 6 August 2016 ThurStAnz 2002 2499 ausser Kraft seit 1 Januar 2009 Siehe auch BearbeitenKonversion Stadtplanung Wertausgleichsgesetz Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nachnutzung der WGT Liegenschaften amp oldid 209203258