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Aufenthalts und Abzugsvertrag AAV ist die Kurzbezeichnung fur den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken uber die Bedingungen des befristeten Aufenthalts und die Modalitaten des planmassigen Abzugs der sowjetischen Truppen aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 12 Oktober 1990 1 Abzug von sowjetischen Waffen und Gerat uber den Hafen in Rostock 1991 Inhaltsverzeichnis 1 Historische Einordnung 2 Wesentliche Inhalte 3 Zustimmungsgesetz 4 Inkrafttreten und Rechtsnachfolge 5 Ubergangsweise Regelungen 6 Gemischte deutsch sowjetische Kommission 7 EinzelnachweiseHistorische Einordnung BearbeitenZu den Voraussetzungen fur die Wiedervereinigung Deutschlands als Mitglied der NATO gehorte die Beendigung der Stationierung sowjetischer Truppen in Deutschland auf deutschem Boden Demgemass wurde in Artikel 4 des Zwei plus Vier Vertrages vom 12 September 1990 vereinbart Die Regierungen der Bundesrepublik Deutschland der Deutschen Demokratischen Republik und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken erklaren dass das vereinte Deutschland und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken in vertraglicher Form die Bedingungen und die Dauer des Aufenthalts der sowjetischen Streitkrafte auf dem Gebiet der heutigen Deutschen Demokratischen Republik und Berlins sowie die Abwicklung des Abzugs dieser Streitkrafte regeln werden der bis zum Ende des Jahres 1994 im Zusammenhang mit der Verwirklichung der Verpflichtungen der Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik auf die sich Absatz 2 des Artikels 3 dieses Vertrags bezieht vollzogen sein wird Diese Verpflichtung wurde mit dem AAV umgesetzt Er legitimierte einerseits den befristeten Aufenthalt sowjetischer Truppen in Deutschland und regelte andererseits die Umstande seiner Beendigung Drei Tage zuvor am 9 Oktober 1990 war das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken uber einige uberleitende Massnahmen unterzeichnet worden Das Abkommen regelte insbesondere finanzielle Leistungen Deutschlands im Zusammenhang mit der Einfuhrung der DM im Aufenthaltsgebiet der sowjetischen Streitkrafte Kredite Zahlungen fur Transportkosten und fur den Wohnungsbau fur Militars im europaischen Teil der UdSSR Der Bundestag stimmte dem Abkommen mit Gesetz vom 19 Oktober 1990 2 zu Wesentliche Inhalte BearbeitenArt 2 Die UdSSR wird ihre Truppen im Aufenthaltsgebiet einschliesslich ihrer Bewaffnung nicht mehr verstarken Bindung der sowjetischen Truppen an deutsches Recht Deutsche Behorden respektieren die Rechtsstellung der sowjetischen Truppen Art 4 Beginn des Abzugs mit Inkrafttreten des Vertrages Beendigung bis Ende 1994 Art 6 Berechtigung zur Durchfuhrung von Manovern und Ubungen Art 8 Nutzung der Liegenschaften Art 16 Zoll und Steuervergunstigungen Art 17 Zivil und Verwaltungsgerichtsbarkeit Zustandigkeit deutscher Gerichte die deutsches Recht anwenden Art 24 Haftung fur die Schadigung Dritter nach den Vorschriften die anwendbar waren wenn unter sonst gleichen Umstanden deutsche Streitkrafte fur den Schaden verantwortlich waren Art 25 Gemischte Deutsch Sowjetische Kommission zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten hinsichtlich der Auslegung oder Anwendung des AAVZustimmungsgesetz BearbeitenAm 18 Oktober 1990 also bereits sechs Tage nach Vertragsunterzeichnung legten die Koalitionsfraktionen den Entwurf des Zustimmungsgesetzes vor 3 Mit dem Gesetz vom 21 Dezember 1990 1 stimmte der Bundestag dem Vertrag zu Daruber hinaus enthielt das sechs Artikel umfassende Gesetz weitere innerstaatliche Regelungen zu denen es Entscheidungen u a des Bundesgerichtshofs des Bundesfinanzhofs des Bundesarbeitsgerichts und anderer Gerichte gibt Inkrafttreten und Rechtsnachfolge BearbeitenNach dem Austausch der Ratifikationsurkunden trat der Vertrag am 6 Mai 1991 in Kraft 4 Nach dem Zerfall der Sowjetunion erklarte die Russische Foderation in einer Note sie setze die Ausubung der Rechte und Erfullung der Pflichten aus den von der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken volkerrechtlichen Vertragen fort 5 Ubergangsweise Regelungen BearbeitenWie dargestellt wurde der AAV erst nach der Wiedervereinigung abgeschlossen und trat erst im Mai 1991 in Kraft Fur den Aufenthalt sowjetischer Streitkrafte im Beitrittsgebiet bedurfte es aber bereits ab dem 3 Oktober 1990 einer Legitimation Ende September 1990 waren die Verhandlungen uber den AAV nahezu abgeschlossen Der Bundestag verabschiedete daher das Gesetz uber die Inkraftsetzung von Vereinbarungen betreffend den befristeten Aufenthalt von Streitkraften der Franzosischen Republik der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken des Vereinigten Konigreichs Grossbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika in Berlin und von sowjetischen Streitkraften auf dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet nach Herstellung der Deutschen Einheit vom 24 September 1990 6 Das Gesetz regelte u a die Gestattung des Aufenthalts der sowjetischen Streitkrafte in den neuen Bundeslandern und in Berlin Art 1 Daruber hinaus wurde die Bundesregierung ermachtigt durch Rechtsverordnung ein vorlaufiges Abkommen mit der UdSSR in Kraft zu setzen das sowohl den befristeten Aufenthalt der sowjetischen Streitkrafte im Aufenthaltsgebiet als auch deren planmassigen Abzug regeln sollte Art 2 Die diesbezuglichen Bestimmungen des Gesetzes traten am 3 Oktober 1990 in Kraft Art 6 Dieses vorlaufige Abkommen kam mit einem Notenwechsel vom 26 September 1990 zwischen dem Auswartigen Amt und der sowjetischen Botschaft in Bonn zustande Die Verordnung vom 28 September 1990 7 trat wie die Vereinbarung am 3 Oktober 1990 in Kraft Gemischte deutsch sowjetische Kommission BearbeitenAm 27 November 1990 trat die deutsch sowjetische Gemischte Kommission gemass Artikel 25 des Aufenthalts und Abzugsvertrages zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen Auf deutscher Seite wurde Botschafter Franz Bertele zum Vorsitzenden der Gemischten Kommission bestimmt auf sowjetischer Seite Boris Wassiljewitsch Snetkow der Oberkommandierende der Westgruppe der sowjetischen Streitkrafte in Deutschland Zur Umsetzung des Vertrages wurden fur die verschiedenen Bereiche insgesamt zwolf Arbeitsgruppen gebildet Einzelnachweise Bearbeiten a b BGBl 1991 II S 256 258 PDF BGBl 1990 II S 1654 PDF Bundestags Drucksache 11 8154 Bekanntmachung vom 15 Mai 1991 BGBl 1991 II S 723 PDF Bekanntmachung der Note vom 13 Januar 1992 vom 14 August 1992 BGBl 1992 II S 1016 PDF BGBl 1990 II S 1246 PDF BGBl 1990 II S 1254 PDF Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Aufenthalts und Abzugsvertrag amp oldid 228154616