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Minorat von lateinisch minor kleiner geringer oder Juniorat junger bezeichnet eine Erbfolge nach welcher die Vererbung uber das jungste Kind geregelt wird und nur der nachste mannliche Verwandte oder bei gleichem Verwandtschaftsgrad der Jungste zur Erbschaft berechtigt ist Gibt es keinen mannlichen Erben hat die jungste Tochter den Vorzug oder die alteste Tochter in Regionen die von der Kirche verwaltet wurden Das Minorat entstammt dem alten Hoferecht Im Gegensatz dazu steht das Majorat bei dem alleine der Alteste das Erbe antritt Eine Erbregelung bei welcher der die Letztgeborene alles erbt wird als Ultimogenitur bezeichnet Letztgeborenen Nachfolgeordnung Ein Minorat fand sich beispielsweise im Kanton Bern Schweiz aber auch in Sachsen wo jeweils der jungste Sohn den elterlichen Bauernhof ubernahm Die Eigentumsordnung fur die Grafschaft Ravensberg vom 8 November 1669 bestatigt das Anerbenrecht als althergebrachtes Jungstenrecht Falls ein Sohn nicht erben kann tritt die jungste Tochter an die Stelle Kinder erster Ehe gehen denen anderer Ehen in der Erbfolge vor 1 Im hochstift augsburgischen Amtmannamt Pfronten erhielt vor 1800 zunachst immer der jungste Sohn den Hof Gab es keinen mannlichen Erben dann hatte die alteste Tochter den Vorzug 2 Diese Regelung ist 1840 nach uraltem Landbrauch auch fur die ehemals montfortische Grafschaft Rothenfels Immenstadt bezeugt 3 1864 wurde im heutigen Mecklenburg Vorpommern in der Gemeinde Kartlow die Einrichtung eines Familienfideikommisses nach englischem Vorbild als Minorat durch die preussische Regierung genehmigt 1870 wurde damit der Titel Graf von Cartlow verbunden der nur dem Fideikommissherrn zustand In den 1930er Jahren wurde bei den Lodzer Deutschen in Polen das bis dahin ubliche Anerbenrecht mit Minorat 4 vielfach aufgegeben und zu einer Realerbteilung ubergegangen Siehe auch BearbeitenMajorat Altestenrecht Primogenitur Erstgeburtsrecht Sekundogenitur Zweitgeborenenrecht Anerbenrecht Einzelerbenrecht Erbjungfernrecht Tochter Erbrecht Erbtochter Frauen Erbrecht Erbgut Erbhof Begriffsklarungen Weblinks BearbeitenErbrecht Eintrag Jungstenrecht In Erbrecht Heute de Ohne Datum Einzelnachweise Bearbeiten Gerhard Pfeiffer Das Zeitalter des Absolutismus in Westfalen In Heinrich Glasmeier Bildwiedergaben ausgewahlter Urkunden u Akten zur Geschichte Westfalens Verlag der Archivbildstelle Munster 1932 S Bertold Polcher Hausgerechtigkeit in Pfronten In Rund um den Falkenstein Mitteilungsblatt des Heimatvereins Pfronten e V Band 4 Heft 3 Pfronten Juni 2009 S 89 90 Georg Michael von Weber Darstellung der sammtlichen Provinzial und Statutar Rechte des Konigreiches Bayern 4 Bande 1 Teil 1840 S 317 Oskar Kossmann Die Deutschen in Polen seit der Reformation Marburg 1978 S 245 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Minorat amp oldid 238915117