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Dieser Artikel behandelt das Erbrecht zur Erzahlung siehe Das Majorat Majorat oder Altestenrecht bezeichnet ein mittelalterliches Erbrecht bei dem ein Landbesitz oder Vermogen oder ein Teil davon in der Form einer Stiftung zu einem Majoratsgut gewandelt wurde das vom altesten Sohn Primogenitur als Ganzes zu erben und zu erhalten war gab es keinen Sohn fiel das auch als Altestengut bezeichnete Majorat dem nachsten mannlichen Verwandten zu bei gleichem Grad der Verwandtschaft dem altesten Verwandten Der Erbe wurde zum neuen Majoratsherrn und zahlte den jungeren Sohnen und den Tochtern des Erblassers allenfalls einen geringen Unterhalt Beispiel Majorat Barsdorf Eine ahnliche Einrichtung des Erbrechts war das Fideikommiss zu treuen Handen belassen das etwa nach osterreichischem Recht entweder als Primogenitur als Majorat oder als Seniorat vererbt wurde 618 bis 645 ABGB JGS Nr 946 1811 1 Beide Einrichtungen stammen aus Frankreich wo sie gesetzlich eindeutig geregelt waren und besonders ab 1800 unter Napoleon Verbreitung in Europa fanden 2 3 Die Abschaffung der Majorate in Spanien durch die Cortes im Jahre 1855 bewirkte fur viele alte Familienbesitze den Ruin Inhaltsverzeichnis 1 Funktion 2 Kunstlerische Umsetzungen 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseFunktion BearbeitenDie Einrichtung eines Majorats sollte die Aufteilung und Zersplitterung insbesondere von Landbesitz verhindern Es konnte nur eingerichtet werden wenn der Besitzer im vollen Umfang uber seine Guter verfugen konnte Eigengut nicht jedoch wenn es sich um ein Lehen handelte dessen Weitergabe an das Lehnsrecht gebunden war War das Majorat einmal gestiftet unterlagen dessen Besitzer der Einschrankung dass sie das Gut nur mit Zustimmung samtlicher mannlicher Nachkommen verkaufen konnten aus diesem Grund wurden selten Kredite auf Majoratsguter vergeben 2 Kunstlerische Umsetzungen BearbeitenDie Erzahlung Das Majorat von E T A Hoffmann aus dem Jahr 1817 schildert die Zustande und den Untergang eines adligen Familiengeschlechts nachdem der Vater den Stammsitz seines Geschlechts in ein Majorat umgewandelt hat In der Novelle Die Majoratsherren von Achim von Arnim 1818 geht es um einen jungen Majoratsherrn seinen verstorbenen Vorganger und den kunftigen Majoratsherrn 1895 schrieb der schwedische Schriftsteller Alfred von Hedenstjerna die Novelle Der Majoratsherr von Halleborg sie wurde 1943 von Hans Deppe verfilmt unter dem Titel Der Majoratsherr Siehe auch BearbeitenMinorat Jungstenerbrecht Anerbenrecht Einzelerbenrecht Primogenitur Ultimogenitur Erstgeburtsrecht Letztgeborenenrecht Sekundogenitur Zweitgeborenenrecht Erbtochter Frauen Erbrecht Erbjungfernrecht Tochter Erbrecht Erbgut Erbhof Begriffsklarungen Literatur BearbeitenLexikoneintrage Majorat Majorats Recht Majoratus In Johann Heinrich Zedler Grosses vollstandiges Universal Lexicon Aller Wissenschafften und Kunste Band 19 Leipzig 1739 Sp 629 f William Burge The creation of majorats Rules respecting them Abrogation of them In Derselbe Commentaries on Colonial and Foreign Laws Generally And in Their Conflict with Each Other and with the Law of England Band 2 Saunders and Benning 1838 S 207 217 englisch ausfuhrlich zum franzosischen Majoratsrecht Volltext in der Google Buchsuche Weblinks BearbeitenLexikoneintrag Majorat In Adelsrecht de 21 November 2002 Einzelnachweise Bearbeiten 618 ff ABGB Stf JGS Nr 946 1811 eReader ALEX Online a b William Burge The creation of majorats Rules respecting them Abrogation of them In Derselbe Commentaries on Colonial and Foreign Laws Generally And in Their Conflict with Each Other and with the Law of England Band 2 Saunders and Benning 1838 S 207 217 englisch Volltext in der Google Buchsuche Lexikoneintrag Majorat In Adelsrecht de 21 November 2002 abgerufen am 2 Mai 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Majorat amp oldid 232479090