www.wikidata.de-de.nina.az
Am 25 Mai 2014 fanden die Kommunalwahlen in Rheinland Pfalz 2014 statt Es wurden Stadt und Gemeinderate Verbandsgemeinderate und Kreistage sowie im Bezirksverband Pfalz der Bezirkstag gewahlt In Stadten und Gemeinden in denen Ortsbezirke gebildet sind wurden auch die Ortsbeirate und Ortsvorsteher gewahlt In verbandsangehorigen Stadten und Gemeinden wurden gleichzeitig die Stadt bzw Ortsburgermeister direkt gewahlt wobei die eventuell erforderlichen Stichwahlen fur den 8 Juni vorgesehen sind Am selben Tag wurde auch die Wahl zum Europaparlament durchgefuhrt Parallel fanden in Baden Wurttemberg Brandenburg Hamburg Nordrhein Westfalen Mecklenburg Vorpommern dem Saarland Sachsen Sachsen Anhalt und Thuringen ebenfalls Kommunalwahlen statt Die Wahlbeteiligung war mit 55 5 im Vergleich zu 55 1 bei den Kommunalwahlen in Rheinland Pfalz 2009 stabil geblieben 1 Briefwahlunterlagen fur die Europawahl 2014 sowie die Kommunalwahl in Rheinland Pfalz Rosastimmzettel Kreistag Grun VG Rat Grau Ortsgemeinderat Blau Ortsburgermeisterwahl langlicher Grauer Stimmzettel Europawahl Inhaltsverzeichnis 1 Rechtliches 2 Ausgangslage 3 Wahlsystem 4 Wahlteilnahme 5 Direktwahlen 6 Wahlergebnis 7 Anderungen des Wahlgesetzes 8 Kritik am Wahlgesetz 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseRechtliches Bearbeiten Hauptartikel Kommunalwahlrecht Rheinland Pfalz Staatsangehorige eines Mitgliedstaates der Europaischen Union waren zu den kommunalen Vertretungskorperschaften Ortsbeirat Gemeinde Stadtrat Verbandsgemeinderat Kreistag sowie zu den Wahlen der Ortsvorsteher Burgermeister und Landrate wahlberechtigt Voraussetzungen dafur waren dass am Tag der Wahl das 18 Lebensjahr vollendet wurde dass seit mindestens drei Monaten vor der Wahl der Hauptwohnsitz im Wahlgebiet lag und dass die Person in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen war Insgesamt waren 3 232 565 Menschen zu den Kommunalwahlen in Rheinland Pfalz wahlberechtigt 2 Die Wahlbarkeit bestand wenn eine die genannten Bedingungen erfullende Person in der Bundesrepublik Deutschland nicht vom Wahlrecht oder der Wahlbarkeit und in ihrem Herkunftsland nicht von der Wahlbarkeit ausgeschlossen war Insgesamt 78 020 Personen traten zu den Kommunalwahlen an 2 Ausgangslage BearbeitenBei den Kommunalwahlen 2009 erhielt die CDU mit 37 7 den hochsten Stimmenanteil Ihr folgten die SPD mit 29 5 die FDP mit 9 0 die Grunen mit 8 1 und Die Linke mit 2 7 Im Landtag von Rheinland Pfalz regierte seit 2011 eine Koalition aus SPD und Grunen die CDU lag nur etwa 8 000 Stimmen hinter der SPD Andere Parteien scheiterten an der Funf Prozent Hurde Wahlsystem BearbeitenBei den Kommunalwahlen in Rheinland Pfalz haben die Wahlberechtigten fur jede Vertretungskorperschaft d h fur jeden Gemeinderat Kreistag etc so viele Stimmen wie es Sitze in der jeweiligen Vertretungskorperschaft gibt Fur die Stadtrate in den beiden grossten Stadten des Landes Mainz und Ludwigshafen am Rhein sind dies 60 Sitze und damit auch 60 Stimmen Diese Stimmen durfen kumuliert und panaschiert werden Kumulieren bedeutet dass jeder Person in einem Wahlvorschlag bis zu drei Stimmen gegeben werden konnen Panaschieren bedeutet dass Personen auf verschiedenen Wahlvorschlagen Stimmen von demselben Wahler erhalten konnen Zudem gibt es die Moglichkeit ein Listenkreuz abzugeben Mit einem Listenkreuz werden den auf der jeweiligen Liste aufgefuhrten Personen in der Reihenfolge ihrer Benennung die ggf nach Kumulieren und Panaschieren noch verbliebenen Stimmen zugeteilt Eine zweifach oder dreifach benannte Person erhalt dabei zuerst zwei bzw drei Stimmen bevor die nachfolgend benannte Person die erste Stimme erhalt Es konnten auch Personen auf dem Stimmzettel durchgestrichen werden diese erhielten dann beim gesetzten Listenkreuz keine Stimme Wahlteilnahme BearbeitenParteien und Wahlervereinigungen die nicht im Landtag oder in der jeweiligen Vertretungskorperschaft seit deren letzter Wahl ununterbrochen mit einem eigenen Wahlvorschlag vertreten waren mussen Unterstutzungsunterschriften von Wahlberechtigten aus dem jeweiligen Gebiet sammeln Dies sind fur einen Wahlvorschlag bis zu 250 Unterschriften Fur Gemeinden unter 500 Einwohnern mussen keine Unterschriften gesammelt werden Parteien und Wahlervereinigungen die in einem Kreistag vertreten sind mussen keine Unterschriften fur Wahlvorschlage zu den Verbandsgemeinderaten und Gemeinderaten desselben Landkreises sammeln Direktwahlen BearbeitenNeben den ehrenamtlichen Ortsburgermeistern und Ortsvorstehern werden noch einige weitere teils hauptamtliche Oberhaupter neu gewahlt Dies sind 3 die Landrate des Landkreises Altenkirchen Westerwald und des Rhein Lahn Kreises der Oberburgermeister die Oberburgermeisterin der grossen Kreisstadt Bad Kreuznach die Burgermeister der verbandsfreien Stadte Alzey Bendorf und Kirn sowie der verbandsfreien Gemeinde Budenheim die Burgermeister von 32 VerbandsgemeindenDie Burgermeisterneuwahlen werden teilweise durch die laufende Gebietsreform notwendig Zum 1 Juli werden mehrere Neugliederungsgesetze wirksam durch die verschiedene Verbandsgemeinden aufgelost vergrossert oder neu gebildet werden Auch die Stadt Bad Kreuznach Vergrosserung sowie der Landkreis Cochem Zell und der Rhein Hunsruck Kreis Wechsel der Kreiszugehorigkeit dreier Gemeinden sind davon betroffen Wahlergebnis BearbeitenKommunalwahlen in Rheinland Pfalz 2014 1 Landesergebnis Stimmen der Stadtratswahlen der kreisfreien Stadte und der Kreistagswahlen in den LandkreisenWahlbeteiligung 55 6 2009 55 1 403020100 38 6 29 8 10 6 9 5 4 1 3 2 3 0 0 4 0 8 CDUSPDWG cGruneFDPLinkeAfDPiratenSonst Gewinne und Verluste im Vergleich zu 2009 p 4 2 0 2 4 6 0 9 p 0 3 p 0 9 p 1 4 p 4 9 p 0 5 p 3 0 p 0 4 p 0 7 pCDUSPDWG cGruneFDPLinkeAfDPiratenSonst Vorlage Wahldiagramm Wartung Anmerkungen Anmerkungen c Summe der angetretenen WahlergruppenVorlage Wahldiagramm Wartung TITEL zu lang Die drei im Landtag vertretenen Parteien CDU SPD und Grunen sowie Die Linke verzeichneten jeweils gegenuber 2009 leichte Gewinne fur Grune und Linke war das Ergebnis ein historischer Bestwert Die FDP hingegen verlor mehr als die Halfte ihres Stimmenanteils Den grossten Zugewinn verzeichnete die erstmals angetretene Alternative fur Deutschland Auch die Piratenpartei trat erstmals in mehreren Stadten und Landkreisen sowie einer Verbandsgemeinde an und erreichte landesweit 0 4 der Stimmen Von den anderen Parteien mussten die Republikaner den grossten Verlust hinnehmen sie fielen von 0 9 auf 0 2 Auch NPD und ODP spielten mit jeweils 0 2 kaum eine Rolle Anderungen des Wahlgesetzes BearbeitenDer Landtag beschloss am 8 Mai 2013 das Sechzehnte Gesetz zur Anderung des Kommunalwahlgesetzes KWG und darauf aufbauend erliess das Innenministerium eine neue Kommunalwahlordnung KWO 4 Diese beinhalteten diese wesentlichen Anderungen Parteien und Wahlervereinigungen mussen erstmals auf ihren Aufstellungsversammlungen zu Wahlvorschlagen der kommunalen Vertretungskorperschaften namentliche Anwesenheitslisten aller stimmberechtigt Teilnehmenden fuhren auf diesen Listen ist auch das Geschlecht dieser Personen zu erfassen 5 Parteien und Wahlervereinigungen werden durch 15 Abs 4 KWG aufgefordert bei ihren Wahlvorschlagen Geschlechterparitat anzustreben 4 Auch die fur die Parteien und Wahlervereinigungen auf den Aufstellungsversammlungen kandidierenden und die schliesslich auf die Wahlvorschlage Gewahlten mussen nach 25 Abs 1 2 KWO in den Niederschriften und auf den Bescheinigungen der Wahlbarkeit ihr Geschlecht angeben 6 Auf den Stimmzetteln werden nach 24 Abs 5 KWG die Anteile der Geschlechter in der zu wahlenden Vertretungskorperschaft abgedruckt 7 29 Abs 2 KWG schreibt vor dass auch der Geschlechteranteil unter den aussichtsreichen Platzen der Wahlvorschlage und Artikel 3 Abs 2 Satz 1 des Grundgesetzes abgedruckt wird Als aussichtsreiche Platze gelten jeweils die ersten bis zu der Zahl die der Halfte der Sitze in der Vertretungskorperschaft entspricht Kritik am Wahlgesetz BearbeitenAn den oben genannten Anderungen des Wahlgesetzes wurde bereits fruh Kritik geubt und es wurden Klagen dem Verfassungsgerichtshof des Landes Rheinland Pfalz vorgelegt Kritisiert wurde dabei von einem Einzelklager dass mit den Angaben zu den Geschlechteranteilen mannliche Wahlbewerber benachteiligt wurden 8 Die Klageschrift der Piratenpartei Rheinland Pfalz kritisiert dagegen dass mit der Neugestaltung der Stimmzettel auf ebendiesem Wahlkampf betrieben und damit eine verfassungswidrige Beeinflussung der Wahlberechtigten vollzogen wurde Ausserdem dass mit der Beschrankung der Erfassung von mannlichen und weiblichen Geschlechtsmerkmalen Intersexuelle und transidente Menschen diskriminiert und dazu gezwungen wurden sich in das traditionelle Geschlechtersystem einordnen zu mussen Weiterhin kritisieren die PIRATEN dass Menschen durch die erzwungene Geschlechtsangabe in den amtlichen Formularen auch von der Teilnahme an Aufstellungsversammlungen und somit am demokratischen Willensbildungsprozess abgeschreckt werden wurden 9 Auch der Verfassungsrechtler Hans Werner Laubinger bezeichnete das neue Kommunalwahlgesetz als verfassungswidrig In der Stellungnahme der Landesregierung zur Verfassungsklage der Piratenpartei und dreier weiterer Personen wurde sogar ausdrucklich darauf hingewiesen dass eine staatliche Beeinflussung der Wahl angestrebt wird Dabei wurde dies jedoch durch den Auftrag der Landesverfassung in Artikel 17 Absatz 3 Satz 2 gerechtfertigt Das Gebot Geschlechterparitat bei Kommunalwahlen anzustreben ist Ausfluss des Verfassungsauftrags die tatsachliche Gleichberechtigung von Frauen und Mannern zu fordern 15 Abs 4 KWG ubertragt ihn den Verfassungsauftrag nunmehr auf Parteien und Wahlergruppen Damit ist eine Einflussnahme von staatlicher Seite auf das Aufstellungsverfahren der Bewerberinnen und Bewerber bei Kommunalwahlen bezweckt S 16 Die Landesregierung begrundet auch die Einschrankung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung von transidenten Personen in Form der Veroffentlichung der Geschlechtszuordnung auf den Stimmzetteln durch ein Uberwiegen des Interesses der Allgemeinheit Die Bestimmung wonach auf dem Stimmzettel auch das Geschlecht der Bewerber anzugeben ist verletzt den Beschwerdefuhrer zu 4 nicht in dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 4a LV Das Grundrecht kann gemass Artikel 4a Abs 2 durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschrankt werden soweit uberwiegende Interessen der Allgemeinheit es erfordern S 25 Am 4 April 2014 erliess der Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz eine einstweilige Anordnung Durch diese wurde veranlasst dass die in der Verfassungsbeschwerde beklagte Anderung am Kommunalwahlgesetz bezuglich der Aufdrucke geschlechterparitatsbezogener Angaben auf den Stimmzetteln nicht umgesetzt wird Aus der Pressemitteilung des Verfassungsgerichtshofs Es sprachen vorbehaltlich einer abschliessenden Prufung im Hauptverfahren erhebliche Grunde dafur dass die Vorschriften verfassungswidrig seien weil sie den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzten 10 Weitergehende Antrage wie die gesetzliche Aufforderung an die Parteien und Wahlergruppen bei der Aufstellung der Wahlvorschlage Geschlechterparitat anzustreben wurden abgelehnt 11 Dieser Umstand fuhrte dazu dass die kritisierten Geschlechtsangaben jedoch in den amtlichen Wahlbekanntmachungen veroffentlicht wurden Dabei wurden beispielsweise im Mainzer Amtsblatt 12 S 37 im Wahlvorschlag der Piratenpartei zwei Intersexuellen Transgendern vom Wahlleiter das Geschlecht mannlich zugewiesen Diese beiden wurden zudem auch aus der Tabelle mit den zahlenmassigen Angaben uber die Liste herausgerechnet weswegen in der Tabelle eine Gesamtanzahl von 15 Personen angegeben wird obwohl nachfuhrend 17 Personen genannt werden Die Piratenpartei forderte laut der Mainzer Ausgabe der Allgemeinen Zeitung vom 30 April 2014 eine umgehende Richtigstellung 13 Am 13 Juni 2014 verkundete der Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz sein Urteil in der Hauptsache der Verfassungsbeschwerde gegen die Anderungen am Kommunalwahlgesetz Zur Begrundung fuhrte der Verfassungsgerichtshof im Wesentlichen aus die genannten Vorschriften uber die Gestaltung der Stimmzettel seien verfassungswidrig weil sie den Grundsatz der Freiheit der Wahl verletzten Er halte auch nach nochmaliger Befassung an den hierzu in der Eilentscheidung bereits dargelegten verfassungsrechtlichen Massstaben und der Auffassung fest dass in den Vorgaben zur Gestaltung des Stimmzettels eine unzulassige staatliche Einwirkung auf den Inhalt der Wahlentscheidung im Zeitpunkt der Stimmabgabe und damit eine unzulassige Einschrankung des Grundsatzes der Freiheit der Wahl liege 14 Demnach sind die von der rot grunen Koalitionsmehrheit im Landtag beschlossenen Aufdrucke auf den Stimmzetteln zu Kommunalwahlen in Rheinland Pfalz vom Verfassungsgerichtshof als nicht mit den Grundsatzen der Freiheit der Wahl vereinbar erklart worden Damit wurde auch die Entscheidung in der einstweiligen Anordnung vom 4 April 2014 bestatigt welche bereits die entsprechenden Aufdrucke bei den Kommunalwahlen am 25 Mai 2014 untersagte Am 31 Oktober 2014 gab der Verfassungsgerichtshof bekannt dass es am 15 Dezember 2014 zu einer mundlichen Verhandlung bezuglich der paritatsbezogenen Angaben in den Niederschriften zu den Wahlvorschlagen kommen wird 15 Weblinks BearbeitenLandesgesetz uber die Wahlen zu den kommunalen Vertretungsorganen Kommunalwahlgesetz KWG in der Fassung vom 31 Januar 1994 Kommunalwahlordnung KWO vom 11 Oktober 1983 Novellierungen des Kommunalwahlrechtes Kommunalwahlergebnisse 2014Einzelnachweise Bearbeiten a b Der Landeswahlleiter Landesergebnisse zu den Kommunalwahlen 2014 1 a b Der Landeswahlleiter Broschure Wahlberechtigte Wahlvorschlage und Kandidaturen PDF Memento vom 23 Mai 2014 im Internet Archive Direktwahlen in Rheinland Pfalz 2014 Memento vom 8 Mai 2014 im Internet Archive a b http www landtag rlp de landtag drucksachen 2271 16 pdf Archivierte Kopie Memento vom 2 Marz 2014 im Internet Archive Archivierte Kopie Memento vom 2 Marz 2014 im Internet Archive Archivierte Kopie Memento vom 2 Marz 2014 im Internet Archive Kommunalwahl Gleichberechtigung per Wahlzettel In rhein zeitung de Abgerufen im 1 Januar 1 Peter Amende Piratenpartei RLP Piratenpartei Rheinland Pfalz reicht Landesverfassungbeschwerde ein In piraten rlp de Abgerufen im 1 Januar 1 Archivierte Kopie Memento vom 14 Mai 2016 im Internet Archive Pressemitteilung zum Beschluss VGH A 15 14 und VGH A 17 14 Pressemitteilung Nr 7 2014 Verfassungsgerichtshof Rheinland Pfalz 4 April 2014 abgerufen am 9 Juni 2017 Mainz de ist umgezogen In Landeshauptstadt Mainz Archiviert vom Original am 29 Januar 2016 abgerufen am 31 Januar 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www mainz de Ein Mannlich wo keins sein soll PIRATEN Spitzenkraft Xander Dorn fordert fur sic Allgemeine Zeitung Mainz 30 04 2014 In genios de 30 April 2014 abgerufen im 1 Januar 1 Archivierte Kopie Memento vom 8 Juni 2015 im Internet Archive Pressemitteilung zum Urteil VGH A 15 14 und VGH A 17 14 Archivierte Kopie Memento vom 8 Juni 2015 im Internet Archive Pressemitteilung zum Termin der mundlichen VerhandlungKommunalwahlen in Rheinland Pfalz 1948 1952 1956 1960 1964 1969 1974 1979 1984 1989 1994 1999 2004 2009 2014 2019 2024 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Kommunalwahlen in Rheinland Pfalz 2014 amp oldid 233065016