www.wikidata.de-de.nina.az
Das Indemnitatsgesetz war ein Gesetz des Preussischen Staates betreffend die Erteilung der Indemnitat Schadloshaltung in Bezug auf die Fuhrung des Staatshaushaltes vom Jahre 1862 ab und die Ermachtigung zu den Staatsausgaben fur das Jahr 1866 vom 14 September 1866 Es wurde am 26 September 1866 verkundet GS S 563 Das Preussische Abgeordnetenhaus billigte damit noch vor Grundung des Norddeutschen Bundes der preussischen Regierung speziell Otto von Bismarck im Verfassungskonflikt von 1862 nachtraglich Straflosigkeit zu Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Die Indemnitatsvorlage 3 Verabschiedung 4 Inhalt vollstandig 5 Literatur 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenAuf Grund des Dualismus zwischen Preussen und Osterreich hielten der preussische Konig Wilhelm I sowie der preussische Kriegsminister Albrecht von Roon eine Heeresreform fur unabdingbar Die jahrlichen Rekrutenzahlen waren trotz des starken Bevolkerungsanstieges seit dem Wiener Kongress nicht mehr angehoben worden Das liberal dominierte Parlament welches nach der preussischen Verfassung das Budgetrecht innehatte sprach sich zwar nicht grundsatzlich gegen eine solche Heeresreform aus und erkannte die faktische Heeresvergrosserung fur notwendig an lehnte es aber ab den Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen von zwei auf drei Jahre auszudehnen und sprach sich zudem fur eine starkere Landwehr aus Daraufhin wurde der geplante Etat abgelehnt und Wilhelm I stand bereits kurz vor einem Rucktritt zugunsten seines als liberal angesehenen Sohnes Doch die Ernennung des ultrakonservativen Politikers Otto von Bismarck zum Ministerprasidenten sollte das Blatt noch einmal wenden Mit der Verfassungsinterpretation der sogenannten Luckentheorie wonach bei einer Kontroverse zwischen dem Monarchen sowie Parlament und Herrenhaus der Monarch als Souveran die endgultige Entscheidung zu fallen habe uberging der Ministerprasident das Parlament weshalb er sich auf Dauer dem Vorwurf des Verfassungsbruches ausgesetzt sah Da die Heeresreform ohne Finanzeinwilligung seitens des Parlaments durchgefuhrt wurde protestierte das Abgeordnetenhaus gegen Bismarcks Vorgehen und kundigte dem preussischen Konig die politische Mitarbeit auf Maiadresse 1863 forderte vergebens die Entlassung Bismarcks und einen grosseren Einfluss des Parlaments auf die Zusammensetzung der Regierung Daraufhin loste Konig Wilhelm I das Parlament unter dem Vorwurf illegitimen Verhaltens auf Bismarck regierte ab diesem Zeitpunkt ohne parlamentarisch legitimiertes Budget und setzte im Deutschen Krieg die preussische Hegemonie gegen Osterreich durch Die preussische Kammeropposition vertrat im Verfassungskonflikt die Auffassung dass die Regierung ohne korrekt verabschiedetes Budget ausserhalb der Verfassung stehe Demgegenuber konstruierte Bismarck seine Luckentheorie Auf der Grundlage dieser verfassungsrechtlich fragwurdigen Theorie regierte Bismarck 1862 1865 ohne einen vom Abgeordnetenhaus verabschiedeten Etat und faktisch gegen das Parlament Die Indemnitatsvorlage BearbeitenNach dem Sieg von Koniggratz uber die osterreichischen Truppen am 3 Juli 1866 entlastet durch seine aussenpolitischen Erfolge und durch erhebliche konservative Stimmengewinne bei den Kammerwahlen am gleichen Tag brachte er das Gesetz zur Indemnitat Indemnitatsvorlage ein Nach dem Sieg uber Osterreich wollte sich Bismarck im Nachhinein fur sein Vorgehen in der Auseinandersetzung mit dem Abgeordnetenhaus uberdies Straffreiheit sichern Es bestatigte nachtraglich die Rechtmassigkeit der Budgets fur die Jahre 1862 1865 gestand aber gleichzeitig das in der Verfassung vorgesehene Budgetrecht der Kammer ausdrucklich zu und stellte damit zu einem sehr geschickt gewahlten Zeitpunkt ein Versohnungsangebot an die Liberalen dar Bismarck gestand damit ein die Verfassung einseitig ausgelegt zu haben Im Gegenzug wurde ihm bescheinigt dass er in dieser Ausnahmesituation nicht anders habe handeln konnen Dieser Versuch zur Aussohnung mit den Liberalen gelang Die Indemnitatsvorlage wurde am 3 September 1866 mit 230 zu 75 Stimmen angenommen der Verfassungskonflikt war damit beendet 1 Die Liberalen spalteten sich an der Indemnitatsvorlage Wahrend die Fortschrittspartei die Vorlage ablehnte billigte die sich nun bildende Nationalliberale Partei nachtraglich die von Bismarck durchgesetzte Heeresreform und schwenkte auf seinen Kurs einer kleindeutschen Reichseinigung ohne Osterreich ein Die Mitglieder der Nationalliberalen setzten darauf dass die baldige Schaffung eines Nationalstaates geradezu zwingend eine Parlamentarisierung nach sich ziehen wurde Verabschiedung BearbeitenAm 3 September nahm das Abgeordnetenhaus mit 230 zu 75 Stimmen und 4 Enthaltungen die Indemnitatsvorlage an und wurde vom Preussischen Herrenhaus am 8 September einstimmig bestatigt Die Indemnitatsvorlage trat am 14 September 1866 als Gesetz in Kraft Der Heeres und Verfassungskonflikt in Preussen war damit beendet Inhalt vollstandig BearbeitenDas Indemnitatsgesetz war in 4 Artikel unterteilt Es wurde vom preussischen Konig Wilhelm und dem gesamten preussischen Kabinett unterzeichnet Wir Wilhelm von Gottes Gnaden Konig von Preussen etc verordnen mit Zustimmung beider Hauser des Landtages der Monarchie was folgt Artikel 1 Die dem gegenwartigen Gesetz als Anlagen beigefugten Ubersichten der Staats Einnahmen und Ausgaben sollen fur die Jahre 1862 1863 1864 und 1865 statt des verfassungsmassigen und alljahrlich vor Beginn des Etatjahres zu vereinbarenden Staatshaushalts Gesetzes als Grundlagen fur die Rechnungslegung und die Entlastung der Staatsregierung dienen Artikel 2 Der Staatsregierung wird in Bezug auf die seit dem Beginn des Jahres 1862 ohne gesetzlich festgestellten Staatshaushalts Etat gefuhrte Verwaltung vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages uber die Entlastung der Staatsregierung nach Vorlegung der Jahresrechnung Indemnitat ertheilt dergestalt dass es rucksichtlich der Verantwortlichkeit der Staatsregierung so gehalten werden soll wie wenn die Verwaltung in der erwahnten Zeit auf Grund gesetzlich festgestellter und rechtzeitig publizirter Staatshaushalts Etats gefuhrt worden ware Artikel 3 Die Staatsregierung wird fur das Jahr 1866 zu den Ausgaben der laufenden Verwaltung bis zur Hohe von 154 Millionen Thaler ermachtigt Artikel 4 Die Staatsregierung ist verpflichtet eine Nachweisung uber die Staatseinnahmen und Ausgaben des Jahres 1866 im Laufe des Jahres 1867 dem Landtage vorzulegen Urkundlich unter Unserer Hochsteigenhandigen Unterschrift und beigedrucktem Koniglichen Insiegel Gegeben Berlin den 14 September 1866 Literatur BearbeitenRolf Helfert Der preussische Liberalismus und die Heeresreform von 1860 Holos Bonn 1989 ISBN 3 926216 90 5 Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band 3 Bismarck und das Reich W Kohlhammer Verlag Stuttgart 1963 S 333 369 Ferdinand Lassalle Uber Verfassungswesen Rede am 16 April 1862 in Berlin EVA Reden Bd 8 Europaische Verlagsanstalt Hamburg 1993 ISBN 3 434 50108 8 Rudolf Virchow Reden zum Verfassungs Konflikt im Preussischen Abgeordnetenhaus in den Jahren 1862 1866 Buchhandlung National Verein GmbH Munchen 1912 Einzelnachweise Bearbeiten Theodor Schieder Vom Deutschen Bund zum Deutschen Reich Gebhardt Handbuch der deutschen Geschichte 9 Aufl Bd 15 dtv Munchen 9 Aufl 1984 S 184 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Indemnitatsgesetz amp oldid 228924311