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Dieser Artikel behandelt den Vertrag nach romischem Recht Fur eine weitere Bedeutung siehe Fusswaschung Das mandatum lateinisch Auftrag manum dare die Hand geben bezeichnet im romischen Recht die vertragliche Ubernahme der unentgeltlichen Geschaftsbesorgung fur einen Dritten 1 Das Geschaft wirkt nur zwischen den Parteien hat also keine Aussenwirkung und wird dem Vertragstyp der sogenannten Konsensualvertrage zugeordnet spater genugte stillschweigendes Einvernehmen der Parteien Eine Abgrenzung zum Stellvertretungsrecht ist nicht vorzunehmen diese Rechtsfigur war dem romischen Recht unbekannt gleichwohl enthielt das Mandat die Ermachtigung zum Handeln in eigenem Namen iubere 2 3 Anfanglich beruhten Mandate auf der Erfullung eines vergutungsfreien gesellschaftsorientierten Pflichtenprogramms wie es im Ordnungssystem der romischen Burgerschaft ublich und geboten war 4 Da es sich im Laufe der Zeit zu einem unter Mitburgern und Peregrinen verbindlichen Rechtsgeschaft entwickelte galten die allgemeinen Grundsatze des Gutglaubens und Vertrauensschutzes 5 Im Kern des Geschafts hatte der Mandatar eine vereinbarte Tatigkeit fur den Auftraggeber mandator auszufuhren 6 Gegenstand konnten alle erlaubten mindestens bestimmbaren Tatigkeiten sein rechtlicher oder faktischer Natur Im Gegensatz zur locatio conductio ist das mandatum stets unentgeltlich und war somit der Standardvertrag fur die artes liberales Diese hoherstehenden Dienstleistungen konnten allenfalls gegen einen freiwilligen Ehrensold honorarium erbracht werden die verpflichtend entgeltliche Erbringung galt hingegen in republikanischer Zeit als unehrenhaft Eine Anderung zumindest der Rechtspraxis ergab sich erst in der Kaiserzeit Formal blieb zwar ein Entgelt beim mandatum nicht einklagbar jedoch gestattete man ein ausserordentliches Verfahren die extraordinario cognitio 6 Der Klageweg wurde mit der actio mandati gefuhrt Anwendbar war sie im Innenverhaltnis der Auftragsparteien und konnte fur gegenseitig bestehende Anspruche beim Mandatar kamen vornehmlich notwendig aufgebrachte Aufwendungen oder erlittene Schaden bei der Auftragsausfuhrung in Betracht angewandt werden 7 Bestanden fallige Gegenforderungen wurde aufgerechnet und der Beklagte in den Saldo verurteilt Die Klage ging auf vertragsgemasse Auftragsausfuhrung auf Herausgabe des aus der Auftragsausfuhrung Erlangten beziehungsweise Schadenersatz und Treuverstosse dolus Eine Verurteilung wirkte infamierend 8 Literatur BearbeitenHeinrich Honsell Romisches Recht 6 Auflage Springer Berlin Heidelberg New York 2006 ISBN 978 3 540 28118 4 53 Max Kaser Das Romische Privatrecht Erster Abschnitt Das altromische das vorklassische und klassische Recht Handbuch der Altertumswissenschaft Zehnte Abteilung Dritter Teil Dritter Band Erster Abschnitt 2 Auflage C H Beck Munchen 1955 134 Tobias Rundel Mandatum zwischen utilitas und amicitia Perspektiven zur Mandatarhaftung im klassischen romischen Recht LIT Munster 2005 ISBN 3 8258 8997 1 Einzelnachweise Bearbeiten Gaius Institutiones 3 162 Vgl die Ausfuhrungen bei Artur Steinwenter in Paulys Realencyclopadie der classischen Altertumswissenschaft 10 1306 ff Iulius Paulus Digesten 12 6 6 pr 2 46 3 108 Iulius Paulus Digesten 17 1 1 4 Gaius Institutiones 4 84 a b Heinrich Honsell Romisches Recht 6 Auflage Springer Berlin Heidelberg New York 2006 53 Ulpian Digesten 17 1 12 9 Ulpian erlautert dabei auch die aufgelaufene Verzinsung von Anspruchen Gaius Institutiones 4 182 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mandatum Vertrag amp oldid 240748413