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Die actio mandati war eine romische Klage auf Herausgabe des durch die Geschaftsfuhrung aus einem Auftragsverhaltnis mandatum Erlangten vergleichbar mit dem heutigen deutschen Anspruch aus 667 BGB Der Beauftragte Mandatar unterlag der Verpflichtung den ubernommenen Auftrag weisungsgemass im Sinne des Auftraggebers Mandanten zu erfullen 1 Das aus der Ausfuhrung Erlangte war an den Auftraggeber herauszugeben Hierfur stand die actio mandati directa zur Verfugung Eine Verurteilung zog Infamie nach sich Verlust der burgerlichen Ehre Umgekehrt hatte der Auftraggeber dem Beauftragten dessen Aufwendungen und gegebenenfalls erlittene Schaden zu ersetzen einklagbar mit der actio mandati contraria Sie ist inhaltlich mit dem deutschen Aufwendungsersatzanspruch aus 670 BGB vergleichbar Auftragsverhaltnisse bezeugten in Rom hohe Anspruche an Treue und Ehre Treuverstosse wurden an einem Haftungsmassstab orientiert der von Vorsatz dolus uber grobe Nachlassigkeit culpa lata bis zur leichten Fahrlassigkeit culpa levis reichte Fur leichte Fahrlassigkeit haftete insbesondere der Prokurator der gewillkurte Stellvertretungen im romischen Privatrecht ausubte Da der Glaubiger den Prokurator seinerseits beauftragte seine Forderung gegen den Schuldner im Prozess geltend zu machen mandatum ad agendum konnte sich die actio mandati auch gegen diesen richten 2 Einzelnachweise Bearbeiten Herbert Hausmaninger Walter Selb Romisches Privatrecht Bohlau Wien 1981 9 Aufl 2001 Bohlau Studien Bucher ISBN 3 205 07171 9 S 256 259 Heinrich Honsell Romisches Recht 5 Auflage Springer Zurich 2001 ISBN 3 540 42455 5 S 111 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Actio mandati amp oldid 233517418