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Die Hjemmestyre wortlich etwa Heimverwaltung war die von 1979 bis 2009 vorliegende Regierungsform in Gronland Sie markierte die erste Stufe gronlandischer Autonomie und wurde im Jahr 2009 durch die Selvstyre Selbstverwaltung ersetzt durch die Gronland weitere Autonomierechte zugestanden wurden Der Begriff Hjemmestyre ist eine direkte Ubersetzung des Begriffs Home Rule der bis 1927 den Autonomiestatus Irlands innerhalb des Vereinigten Konigreichs von Grossbritannien und Irland bezeichnete 1 Im danischen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff sowohl ublicherweise in der unbestimmten Form Hjemmestyre den Status Gronlands bspw Gronland har faet Hjemmestyre i 1979 Gronland hat 1979 Hjemmestyre bekommen als auch ublicherweise in der bestimmten Form Hjemmestyret die Regierung bzw den gronlandischen Staatsapparat und damit gewissermassen Gronland selbst bspw Hjemmestyret har besluttet Hjemmestyret hat beschlossen 2 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Entstehung 2 1 Hjemmestyreudvalg 2 1 1 Aufgaben 2 1 2 Zusammensetzung 2 1 3 Ergebnisse 2 2 Hjemmestyrekommission 2 2 1 Aufgaben 2 2 2 Zusammensetzung 2 2 3 Ergebnisse 2 3 Weitere Entwicklung 3 Inhalt 3 1 Hjemmestyreloven 3 2 Punkte von grosserer Bedeutung 3 2 1 Der kulturelle Aspekt 3 2 2 Zustandigkeitsbereiche und Finanzierung 3 2 3 Aussenpolitik 3 2 4 Rohstoffe 4 Weitere Entwicklung nach der Einfuhrung 4 1 Ubernahme von Verantwortungsbereichen 4 2 Gesetzesanderungen 5 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenGronland war 1953 aus der danischen Kolonialherrschaft entlassen wurden und per Verfassungsanderung ein gleichwertiger Teil des danischen Konigreichs geworden und damit ein Teil der Rigsfaellesskabet Wahrend Gronland in kolonialer Zeit immer eine unterentwickelte Jager und Fischergesellschaft gewesen war bedeutete die Dekolonisierung der Streben den gronlandischen Entwicklungszustand auf das des restlichen Konigreichs zu bringen Einerseits fuhrten Verbesserung im Gesundheitssystem nahezu zur Ausrottung von Tuberkulose und damit zu einer Explosion der Bevolkerungszahl in dem 1950er und 1960er Jahren andererseits zeigte eine zunehmende Verwestlichung auch negative Seiten Zur Steigerung der wirtschaftlichen Effizienz und im Zuge der Industrialisierung fuhrte Danemark fur Gronland eine aktive Konzentrationspolitik ein die zur Urbanisierung der wachsenden gronlandischen Bevolkerung fuhrte und damit zur Aufgabe zahlreicher Wohnplatze und der generellen Ersetzung von den traditionellen Torfmauerhausern durch Holzhauser und Wohnblocks in den Stadten Da das gronlandische Bildungsniveau in den 1950er Jahren gering war und Arbeiter fehlten kam es zu einem starken Zuzug danischer Arbeitskrafte die schliesslich rund 20 der Bevolkerung Gronlands ausmachten Zudem wurde das Geburtsortkriterium eingefuhrt dass in Danemark geborenen Personen fur dieselbe Arbeit einen hoheren Lohn zusprach als in Gronland geborenen Personen auch von gronlandischer Seite damit begrundet dass die finanzielle Schere zwischen Gronlandern in europaischen Berufen und den Fischern und Jagern nicht zu weit auseinanderklaffen sollte Zur Verbesserung des Bildungsniveaus wurden Hunderte gronlandische Jugendliche zum Schulbesuch oder zur Ausbildung nach Danemark geschickt Die rasante Umwalzung in der postkolonialen Periode Gronlands fuhrte schon nach rund zehn Jahren zu sichtbaren Problemen Kriminalitat Gewalt und Suizid durch wachsende soziale Probleme nahmen zu was ublicherweise mit einem Kulturschock infolge des Wandels von ruraler Jagdkultur hin zu urbaner Industriekultur erklart wird In den 1960er Jahren bildete sich eine gronlandische Opposition die sich gegen die Entwicklung aussprach und wieder ein gronlandischeres Gronland forderte Die Gronlandpolitik erhielt dadurch neben den bisherigen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Aspekten plotzlich auch einen auf Kultur und Identitat ausgerichteten Diskurs Diese Opposition bildete sich Ende der 1960er Jahre vor allem in Danemark wo sich die junge Bildungselite in der Ausbildung befand 1970 wurde in Sisimiut danisch Holsteinsborg die Holsteinsborgkonferenz abgehalten um unter Vertretern von Politik Wirtschaft Studenten und anderen Interessengruppen die zukunftige Entwicklung Gronlands zu diskutieren Dabei dominierten vor allem die Jungen mit ihrer Haltung zu mehr Mitbestimmungsrecht fur Gronlander und einer mehr gronlandischen gepragten Kultur Bei der Parlamentswahl in Gronland 1971 und der Folketingswahl 1971 setzten sich vor allem mit Jonathan Motzfeldt Lars Emil Johansen und Moses Olsen erstmals vermehrt junge Politiker durch die die gronlandische Politik spater pragen sollten Nachdem Danemark 1967 um die Aufnahme in die Europaische Gemeinschaft gebeten hatte hatte sich in Gronland der Widerstand dagegen verstarkt da man keine wirtschaftlichen Nachteile dadurch erhalten wollte weil man durch die Zugehorigkeit zu Danemark zwangsweise ebenfalls Mitglied werden musste Im Fruhjahr 1972 bat Gronland um eine eigene Volksabstimmung zum EG Beitritt die aber nicht gewahrt wurde Im Herbst 1972 fand in Danemark und Gronland eine Volksabstimmung stand bei der sich die Mehrheit der Danen fur den Beitritt aussprach die im Vergleich zu Danemark geringe Bevolkerung Gronlands jedoch mehrheitlich dagegen Dennoch musste Gronland sich der Mehrheitsentscheidung beugen und wurde am 1 Januar 1973 Mitglied der Europaischen Gemeinschaft 3 Siehe auch Geschichte Gronlands Postkolonialzeit 1953 bis 1979 Entstehung BearbeitenHjemmestyreudvalg Bearbeiten Aufgaben Bearbeiten Im September 1972 forderte Jonathan Motzfeldt angesichts der drohenden Entscheidung bezuglich des danisch gronlandischen EG Beitritts die Errichtung eines Gremiums um die Moglichkeiten fur mehr gronlandische Mitbestimmung zu untersuchen Der gesamte Landesrat stimmte zu und am 27 Oktober 1972 wurde der Vorschlag beim gronlandischen danischen Gronlandminister Knud Hertling eingereicht der die Unterstutzung von danischer Seite erhielt Am 10 Januar 1973 wurde schliesslich der Hjemmestyreudvalg Hjemmestyreausschuss gegrundet der nur aus gronlandischen Mitgliedern bestand und die Wunsche Gronlands fur den zukunftigen politischen Status formulieren sollte 4 Zusammensetzung Bearbeiten Folgende Personen gehorten anfangs dem Ausschuss an Lars Chemnitz Landesratsmitglied Landesratsvorsitzender Ausschussvorsitzender Ole Berglund Landesratsmitglied Lars Emil Johansen Landesratsmitglied Jonathan Motzfeldt Landesratsmitglied Otto Steenholdt Landesratsmitglied Knud Hertling gronlandisches Folketingsmitglied Gronlandminister Moses Olsen gronlandisches FolketingsmitgliedWahrend der laufenden Arbeit kam es zu folgenden Anderungen Am 5 Oktober 1973 wurde Agnethe Nielsen als Vertreterin des Gemeindeverbands KANUKOKA in den Ausschuss berufen Am 8 November 1973 ersetzte Jorgen C F Olsen den aus dem Landesrat ausgeschiedenen Ole Berglund Nach der Folketingswahl 1973 schieden Knud Hertling und Moses Olsen aus und wurden am 4 Dezember 1973 durch Lars Emil Johansen und Nikolaj Rosing ersetzt Da Lars Emil Johansen zuvor bereits als Landesratsvertreter Mitglied des Ausschusses war ubernahm Niels Carlo Heilmann seinen Platz 5 Ergebnisse Bearbeiten Am 18 Februar 1975 schloss der Ausschuss seine Arbeit mit der Herausgabe einer 23 seitigen Verhandlungsgrundlage Teilgutachten Forhandlingsoplaeg Delbetaenkning ab Sie enthielt eine kurze Zusammenfassung des Grundungsbeschlusses des Ausschusses eine Zusammenfassung des damaligen verfassungsmassigen Status und der wirtschaftlichen Lage Gronlands eine Erlauterung der Autonomiesysteme der Faroer Alands und der Nordwest Territorien Anschliessend folgt eine Beschreibung der Ausschussarbeit und anschliessend als Hauptteil die Vorschlage fur eine gronlandische Hjemmestyre Es wurden Grunde dafur genannt warum Gronland autonom werden sollte Gronlander sind ein eigenes Volk unterschiedlich vom danischen Volk Gronland ist geografisch stark von Danemark abgetrennt Durch Kopenhagen als Entscheidungszentrum fuhlt sich Gronland machtlos Gronlandisch und Danisch sind unterschiedliche Sprachen mit unterschiedlichen Gedankengangen Eine Ausloschung der gronlandischen Sprache ware ein Ausloschen des gronlandischen Volks Gronland fuhlt sich nach uber 200 Jahren danischer Kolonialherrschaft auch 20 Jahre nach der Dokolonisierung noch von Danemark aus ferngesteuert Gronlander fuhlen sich als Zuschauer der Entwicklung im eigenen Land ohne dass gronlandische Politiker auf diese Entwicklung Einfluss ausuben konnen Anschliessend folgte ein Vorschlag fur die Bereiche die Gronland selbst verwalten sollte sowie fur die Bereiche die Gronland nicht ubernehmen sollte Danach folgte eine Uberlegung zur Finanzierung der Hjemmestyre sowie Plane fur den zukunftigen Aufbau politischer und administrativer Strukturen 6 Der Ausschuss empfahl auf das Gutachten aufbauend eine Weiterbehandlung des Themas in einer Kommission mit danischer Teilhabe 4 7 Hjemmestyrekommission Bearbeiten Aufgaben Bearbeiten Am 9 Oktober 1975 grundete Gronlandminister Jorgen Peder Hansen die Hjemmestyrekommission um die Arbeit des Hjemmestyreudvalgs gemeinsam mit Danemark weiterzufuhren Zu den Aufgaben gehorten die Untersuchung von politischen Aufgabenbereichen die in Zukunft direkt durch gronlandische Politiker gesteuert werden konnen die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage hierfur die Aufstellung eines Zeitplans und die Skizzierung eines Verwaltungsapparats der mit der Einfuhrung der Hjemmestyre vonnoten wurde 7 8 Zusammensetzung Bearbeiten Der Hjemmestyrekommission gehorten gronlandische und danische Politiker sowie eine Gruppe von Funktionaren als Beobachter und fur verwaltungstechnische Aufgaben an Folgende Personen sassen anfangs in der Kommission 9 Isi Foighel Juraprofessor Vorsitzender Lars Chemnitz Landesratsvorsitzender Niels Carlo Heilmann Landesratsmitglied Severin Johansen Landesratsmitglied Jonathan Motzfeldt Landesratsmitglied Otto Steenholdt Landesratsmitglied Lars Emil Johansen gronlandisches Folketingsmitglied Nikolaj Rosing gronlandisches Folketingsmitglied Helge Dohrmann Folketingsmitglied Holger Hansen Folketingsmitglied Svend Haugaard Folketingsmitglied Soren B Jorgensen Folketingsmitglied Erik Ninn Hansen Folketingsmitglied Svend Erik Sorensen Folketingsmitglied Bernhardt Tastesen Folketingsmitglied Ado Lynge Vertreter von KANUKOKA Peter Mathiassen Vertreter von KANUKOKA Torben Hede Pedersen Sekretariatschef von KANUKOKA Jorgen Gersing Departementchef des Staatsministeriums Erik Hesselbjerg Departementchef des Gronlandministeriums Jakob Karup Pedersen Sekretariatschef des Landesrats Eva Barnekow Sekretarin Gunnar Martens Sekretar Ole Olesen Sekretar Jakob Janussen Informationsmitarbeiter Peter Kreutzmann DolmetscherWahrend der laufenden Arbeitsperiode kam es zu folgenden Anderungen in der Zusammensetzung der Kommission Nikolaj Rosing verstarb am 16 August 1976 Sein Nachfolger wurde Ole Berglund als dessen Stellvertreter im Folketing Torben Hede Petersen wurde am 1 September 1976 Burochef des Gronlandministeriums Sein Nachfolger wurde Frederick Williams Wegen der Folketingswahl 1977 kam es im Februar 1977 zu mehreren Anderungen Otto Steenholdt wurde anstelle von Ole Berglund ins Folketing gewahlt und wechselte somit seinen Platz als Landesratsvertreter mit dem als gronlandischer Folketingsvertreter Sein Nachfolger als Landesratsvertreter wurde sein Bruder Konrad Steenholdt Holger Hansen wurde durch Poul Hartling ersetzt und Steen Folke ersetzte den nicht wiedergewahlten Svend Erik Sorensen Am 10 Januar 1978 wurde Poul Hartling zum UN Hochkommissar fur Fluchtlinge ernannt Sein Nachfolger wurde Ivar Hansen Ergebnisse Bearbeiten Im April 1978 veroffentlichte die Kommission ein vierbandiges Gutachten mit insgesamt rund 460 Seiten Der Hauptteil war der erste Band der den Vorschlag fur die Hjemmestyre samt Gesetzesentwurfen enthielt Der zweite Band war eine Sammlung fur politischen und administrativen Schreiben und Reden die in die Arbeit der Kommission eingeflossen sind Band drei enthielt Vorschlage fur Aufgaben die die Hjemmestyre zeitnah ubernehmen sollte Der vierte Band enthielt eine Erlauterung der Folgen der Einfuhrung der Hjemmestyre auf langere Sicht 10 Genaueres zum Inhalt des Gutachtens wird weiter unten genannt Weitere Entwicklung Bearbeiten Der von der Kommission vorgelegte Entwurf wurde mitsamt seinen Folgegesetzen unverandert noch im selben Jahr dem Folketing vorgelegt und am 17 November 1978 mit grosser Mehrheit akzeptiert 11 124 Abgeordnete stimmten dafur 24 dagegen 3 enthielten sich und 28 Abgeordnete waren nicht anwesend Beinahe alle Parteien stimmten dafur Socialdemokraterne Radikale Venstre Det Konservative Folkeparti Danmarks Retsforbund Socialistisk Folkeparti Danmarks Kommunistiske Parti Centrum Demokraterne Kristeligt Folkeparti Venstre sowie die beiden gronlandischen Abgeordneten Die Venstresocialisterne stimmten gegen das Gesetz weil sie der Meinung waren dass Gronland darin nicht genugend Rechte auf den eigenen Untergrund eingeraumt bekommt die Fremskridtspartiet stimmte hingegen dagegen weil laut ihnen Gronland zu viele Rechte am eigenen Untergrund zugesprochen bekommen sollten Drei Abgeordnete der Centrum Demokraterne stimmten ebenfalls dagegen weil sie das Gesetz gerne noch einige Jahre spater verabschiedet gesehen hatten 12 Am 29 November wurde das Gesetz Nr 577 mit dem Namen Hjemmestyreloven Hjemmestyregesetz von Konigin Margrethe II unterschrieben allerdings enthielt es eine Klausel dass es erst zu einem spateren Zeitpunkt gultig werden sollte 13 Zuerst sollte in Gronland ein Referendum durchgefuhrt werden dass am 17 Januar 1979 stattfand wobei sich 73 1 dafur aussprachen und 26 9 dagegen Die Wahlbeteiligung lag bei 63 3 4 1 der Stimmen waren ungultig 11 14 Am 1 Mai 1979 wurde schliesslich die Hjemmestyre eingefuhrt und Gronland wurde autonom 11 Inhalt BearbeitenHjemmestyreloven Bearbeiten Das Hjemmestyreloven mit der Nummer 577 besteht aus einer Praambel vier Kapiteln und 20 Paragrafen die im Folgenden nicht im Originalwortlaut wiedergegeben sind 13 In der Praambel wird Gronland eine nationale kulturelle und geografische Sonderstellung innerhalb des danischen Konigreichs zugesprochen Das erste Kapitel besteht aus drei Paragrafen und definiert die Hjemmestyre In 1 wird der gronlandischen Bevolkerung der Status eines eigenen Volks zugeschrieben Innerhalb der Rigsfaellesskabet darf Gronland von nun an uber eigene Angelegenheiten bestimmen Es wird ein Parlament mit dem Namen Landstinget und eine Regierung mit dem Namen Landsstyret eingefuhrt 2 zufolge wird das Parlament alle vier Jahre per Direktwahl gewahlt Das gronlandische Parlament ist selbst fur die Einfuhrung eines Wahlgesetzes und einer Geschaftsordnung verantwortlich die die Rahmenbedingungen fur die Parlamentsarbeit genauer regelt Gemass 3 wahlt das Parlament die Regierung und der Regierungsvorsitzende ist fur die Ernennung seines Kabinetts zustandig Das zweite Kapitel umfasst sieben Paragrafen und definiert die Aufgaben der Hjemmestyre In 4 regelt dass Gronland entscheiden kann welche der im Anhang genannten Verantwortungsbereiche an Gronland ubergehen soll uber die fortan von Gronland aus bestimmt wird und deren Kosten von Gronland beglichen werden Ebenso kann Danemark in Absprache mit Gronland die Ubertragung von Bereichen beschliessen Die in diesen Bereichen beschlossenen Vorschriften heissen Landstingslove Landstingsgesetze In 5 heisst es dass Danemark Gronland mit der Ubernahme von Verantwortungsbereichen befahigen kann die von Danemark finanziert werden und unter danischer Ministerverantwortung liegen fur die allerdings dennoch Gronland ein Bestimmungsrecht zugesprochen wird Die in diesen Bereichen beschlossenen Vorschriften heissen Landstingsforordninger Landstingsverordnungen 6 verlangt dass Gesetze und Verordnungen vom Regierungsvorsitzenden bekraftigt werden mussen dieser allerdings ein achttagiges Einspruchsrecht hat 7 ermoglicht dass auch nicht im Anhang genannte Bereiche in bestimmten Fallen an Gronland ubertragen werden konnen In 8 wird das Recht am Untergrund behandelt Gronland hat ein Recht an seinen nichtlebenden Ressourcen und Voruntersuchung Nachforschung und Abbau der Ressourcen kann zur Wahrung aller Interessen nur im Einvernehmen von Gronland und Danemark geschehen Das gronlandische Parlament hat das Recht die Verhandlung eines Abkommens zwischen der gronlandischen und danischen Regierung bezuglich Rohstoffen abzulehnen Laut 9 ist Gronlandisch die Amtssprache in Gronland Danisch gehort grundlich unterrichtet und ist zudem Verkehrssprache In 10 wird geregelt dass sich Gronland den Regeln des danischen Grundgesetzes und internationalen Abkommen unterzuordnen hat und Danemark die Einhaltung dieser Regeln verlangen kann Das dritte Kapitel enthalt acht Paragrafen und behandelt das Verhaltnis zwischen Gronland und Danemark Laut 11 ist Danemark fur die Bereiche zustandig die die Aussenpolitik des danischen Konigreichs betreffen Fur gronlandische Entscheidungen die diese Bereiche beruhren ist Danemark ein Mitspracherecht zugesprochen In 12 ist entsprechend geregelt dass danische Gesetzesentscheidungen und Verordnungen die ausschliesslich Gronland betreffen Gronland vorgelegt werden mussen bevor sie beschlossen werden konnen Dasselbe gilt allgemeingultigen Gesetzen die jedoch besondere Auswirkungen auf Gronland mitfuhren 13 zufolge gilt dasselbe fur internationale Vertrage die Danemark eingeht 14 regelt die Zeitrahmen fur diese Vorlage von Entscheidungen sowie deren Beantwortung 15 regelt dass Gronland in Entscheidungen der Europaischen Gemeinschaft miteinbezogen wird sofern sie gronlandische Interessen beruhren In 16 wird festgesetzt dass in danischen Auslandsvertretung Mitarbeiter fur die Wahrnehmung gronlandischer Wirtschaftsinteressen angestellt werden konnen fur deren Finanzierung Gronland zustandig gemacht werden kann In internationalen Verhandlung bekommt Gronland zudem Mitspracherecht Fur Bereiche die in besondererweise Gronland betreffen kann zudem Gronland die Verhandlungsleitung ubertragen werden Laut 17 ist der Rigsombudsmand der oberste Vertreter Danemarks in Gronland der in gronlandische Verhandlungen miteinbezogen werden kann und zudem mit der Berichterstattung uber politische Entscheidungen aus Gronland an Danemark beauftragt ist 18 regelt dass im Falle eines Streits uber Kompetenzbereiche Gronlands und Danemarks ein Rat einzurichten ist bestehend aus zwei von Gronland und zwei von Danemark ernannten Vertretern sowie drei vom Hojesteret ernannten Richtern der die Streitfrage klart Dabei konnen sich entweder die vier Regierungsvertreter einigen andernfalls entscheiden die Richter Danemark hat das Recht eine von Gronland getroffene politische Entscheidung abzulehnen sofern der Rat nicht daruber entschieden hat Das vierte Kapitel enthalt nur zwei Paragrafen zum Inkrafttreten und Ubergangsregelungen Laut 19 gilt das Gesetz bis es geandert oder aufgehoben wird 20 zufolge tritt das Gesetz durch ein Inkrafttretungsgesetz inkraft Der Rigsombudsmann ersetzt mit Inkrafttreten den bisherigen Landshovding Punkte von grosserer Bedeutung Bearbeiten Der kulturelle Aspekt Bearbeiten Mit dem Gesetz wurde anerkannt dass das Gronland bzw seine Bevolkerung eine Sonderstellung innerhalb der Rigsfaellesskabet einnimmt selbst wenn die offizielle Anerkennung als Volk bis zur Einfuhrung der Selvstyre 2009 warten musste 9 legte fest dass die Gronlandische Sprache alleinige Amtssprache in Gronland ist die somit erstmals offiziellen Status erhielt Die Sprache gilt als bedeutendes Instrument fur die Bewahrung und Starkung der gronlandischen Identitat die in der postkolonialen Phase gelitten hatte was das Zusammengehorigkeitsgefuhl der Kalaallit als Volk starkt 11 Zustandigkeitsbereiche und Finanzierung Bearbeiten Gronland erhielt das Recht auf die Ubernahme von politischen Verantwortungsbereichen Durch die Aufteilung gemass 4 und 5 wurde auch der Bloktilskud Blockzuschuss eingefuhrt durch den Gronland jedes Jahr einen hohen Geldbetrag aus Danemark fur die Wahrnehmung der infolge 5 ubernommenen Bereiche erhalt Der Bloktilskud macht einen betrachtlichen Teil des gronlandischen Staatshaushalts aus der dabei die vor allem auf Fischerei basierenden vergleichsweise geringen gronlandischen Exporteinkommen suppliert 11 Aussenpolitik Bearbeiten Gronland konnte durch die Hjemmestyre keine eigene Aussenpolitik zugesprochen werden da es weiterhin ein Teil der Rigsfaellesskabet verblieb Gronland erhielt aber erstmals grosseres Mitspracherecht fur samtliche Angelegenheiten die das Land direkt betreffen Mit Einfuhrung der Hjemmestyre verblieb Gronland als autonomer Reichsbestandteil weiterhin in der Europaischen Gemeinschaft obwohl das Land nun denselben Status wie die Faroer hatten die 1973 nicht beitreten mussten Gronland stimmte aber drei Jahre spater 1982 fur den Austritt 11 Rohstoffe Bearbeiten Die bedeutendste Streitfrage hinsichtlich der Einfuhrung der Hjemmestyre war Gronlands Recht an den eigenen Ressourcen Gronland ist reich an Rohstoffen und der mogliche Abbau dieser hat damit entscheidenden Einfluss auf die wirtschaftliche Lage Gronlands Danemark vertrat die Meinung dass der Untergrund des gesamten Konigreichs auch Eigentum des gesamten Konigreichs ist wahrend Gronland verlangte dass nur Gronland das Eigentumsrecht am gronlandischen Untergrund haben sollte Es gelang schliesslich den Kompromiss zu finden der Gronland grundlegende Rechte an den naturgegebenen Ressourcen Gronland zusprach der aufgrund der Festlegung auf eine gemeinsam danisch gronlandische Beschlussfindung aber gewissermassen eine leere Worthulse war sodass de facto Danemark sich durchgesetzt hatte Die Verteilung von Einnahmen aus dem Abbau von Rohstoffen sollten zwischen Danemark und Gronland verhandelt werden womit Danemark das Recht erhielt Besonders kritisch wurde gesehen dass die Einnahmen in erster Linie mit dem Bloktilskud verrechnet werden sollten und der ubrige Betrag zwischen Danemark und Gronland verteilt womit es moglich war dass Gronland keinerlei Einnahmen aus seinen Rohstoffen erhielt 11 15 Weitere Entwicklung nach der Einfuhrung BearbeitenUbernahme von Verantwortungsbereichen Bearbeiten In den folgenden Jahren sollte Gronland Stuck fur Stuck die vorgeschlagenen Verantwortungsbereiche ubernehmen Dies geschah folgendermassen 16 Grundlage Bereich Datum 4 Gronlands Verwaltungsordnung 1 Mai 1979Verwaltungsordnung fur KommunenSteuern und Abgaben 1 Januar 1980Regulierung des Arbeitskraftzugangs in GronlandRegierung von erwerbsmassiger gronlandischer Fischerei Jagd etc 1 November 1980Denkmalschutz 1 Januar 1981Kompetenz Eingriffe vorzunehmen in abkommensmassig verkundete Konflikte bzgl Journalisten 1 Oktober 1982Kompetenz Bestimmungen festzusetzen uber Inflationsausgleich von Lohnen etc fur den Teil des privaten Arbeitsmarkt in Gronland wo Lohne auf Grundlage der gronlandischen Regulierungspreiszahl reguliert werden 1 Dezember 1983Nahrungmittelgesetzgebung 1 Januar 1985Regierung des ubrigen Teils erwerbsmassiger FischereiRechtsstellung von Berufsauszubildenden 1 Februar 1985Kompetenz Eingriffe vorzunehmen in abkommensmassig verkundete Konflikte Wiederherstellung der Friedenspflicht im ubrigen Teil des offentlichen nichtstaatlichen Arbeitsmarkts und des privaten Arbeitsmarkts Thule Air Base teilweise ausgenommen 1 November 1985Kompetenz Bestimmungen festzusetzen uber ubrige Lohn und Anstellungsverhaltnisse auf dem privaten Arbeitsmarkt in Gronland Thule Air Base teilweise ausgenommen darunter Bestimmungen uber Inflationsausgleich von Lohnen etc die auf Grundlage der danischen Regulierungspreiszahl reguliert werdenKonkurrenzgesetzgebung 1 Januar 1986Musterung von Seefahrenden 1 Juli 1986Versammlungshauser 1 Januar 1987Radiolarmdampfung und GemeinschaftsantennenRegulierung von Jagd und Fischerei von nichterwerbsmassigem Charakter 1 Januar 1989Kompetenz zur Gesetzgebung uber Lizenzierung 1 Mai 1989Regelfestsetzung bzgl Eingehen von kollektiven Ubereinkommen und Abkommen etc fur Personal unter der Hjemmestyre und den Kommunen die nicht vom Hauptabkommen bzgl Dienstpersonen in Gronland umfasst sind 1 April 1991Regelfestsetzung fur und Aufsicht uber die Produktion von naturgetrocknetem Fisch fur den gronlandischem Heimmarkt 1 November 1993 7 gemass 4 Ortsnamen in Gronland 1 Januar 1984Regelfestsetzung bzgl einer eigenen gronlandischen Flagge 6 Juni 1985Regelfestsetzung uber Sommerzeit 1 Januar 1990Regelfestsetzung bzgl Expropriation von ubernommenen Sachbereichen 19 Dezember 1992Untersuchung und Nutzung von Wasserkraftressourcen 1 Januar 1994Hunde und Tierschutz 1 Januar 1999Verantwortungsverhaltnisse im Medienbereich 1 Januar 2001 5 Folkeskole in Gronland 1 Januar 1980Arbeits und SozialwesenAusbildung von Folkeskolelehrern und sozialpadagogische AusbildungenRadio und FernsehunternehmenFreizeitunternehmenKirche in GronlandBibliothekswesen in Gronlanderwerbsmassige Ausbildungen 1 Januar 1981Folkehojskoler in GronlandMuseumswesen in GronlandArealanwendung Stadtentwicklung und BebauungFinanzielle Erwerbsunterstutzung in Gronland 1 Januar 1985Produktion und Verkauf von gronlandischen ProduktenWohnungsversorgung Wohnungsgeld Wohnungsmiete etc 1 Januar 1987Uberfuhrung von Gronlands zentraler Lohnempfehlung zu Gronlands Hjemmestyre 1 Januar 1989Umweltverhaltnisse etc Gesundheitswesen 1 Januar 1992Gymnasialbildung in Gronland 1 Januar 2009 7 gemass 5 Versorgung Verkehr Postbesorgung etc 1 Januar 1986Strom Wasser Warme Brandwesen Hafen Strassen Telekommunikation etc 1 Januar 1987Uberfuhrung von Gronlands Fiskeriundersogelser zu Gronlands Hjemmestyre 1 Januar 1989Verantwortung fur zivile Aufgaben des Flughafens Kangerlussuaq der Thule Air Base und des Flughafens Kulusuk 1 Oktober 1991Gesetzesanderungen Bearbeiten Das Hjemmestyreloven wurde nur einmal verandert was am 24 Juni 2005 geschah Es umfasst funf Paragrafen 17 1 bestimmt dass Gronland das Recht erhalt selbst mit anderen Landern und internationalen Organisationen Verhandlungen vorzunehmen und Abkommen zu unterzeichnen und diese auch wieder aufzulosen sofern diese ubernommene Verantwortungsbereiche betreffen Dies gilt nicht wenn sie auch die Faroer betreffen wohl aber wenn beide sich einig sind oder die Verteidigungspolitik sowie fur Abkommen die Danemark betreffen oder Abkommen mit Organisationen in denen Danemark Mitglied ist Danemark behalt sich dabei ein Mitspracherecht vor 2 legt fest dass Gronland und die Faroer dabei im Namen des Konigreichs Danemark unterzeichnen Danemark muss dabei in die Arbeit einbezogen werden Laut 3 gilt die Regelung auch fur die in 16 des ursprunglichen Gesetzes geregelte Anstellung von gronlandischen Botschaftsmitarbeitern Gemass 4 kan Gronland bei bestehender Moglichkeit Danemark um die Genehmigung der Aufnahme in internationale Organisationen bitten sofern diese nicht dem Verfassungsstatus Gronlands widersprechen Laut 5 tritt das Gesetz mit der Bekanntmachung in Kraft Am 12 Juni 2009 trat das Gesetz ausser Kraft weil es durch das Selvstyreloven ersetzt wurde Damit erhielt Gronland die Selvstyre Einzelnachweise Bearbeiten Frederik Harhoff hjemmestyre Den Store Danske hjemmestyre Den Danske Ordbog Einar Lund Jensen Nyordning og modernisering 1950 79 In Hans Christian Gullov Hrsg Gronland Den arktiske koloni Danmark og kolonierne Gads Forlag Kopenhagen 2017 ISBN 978 87 12 04955 5 S 320 365 a b Hjemmestyrekommission Hrsg Hjemmestyre i Gronland Betaenkning afgivet af Kommissionen om Hjemmestyre i Gronland Band 1 April 1978 S 11 13 Online PDF Hjemmestyreudvalget Hrsg Hjemmestyre i Gronland Forhandlingsoplaeg og delbetaenkning fra Udvalget vedrorende Hjemmestyre i Gronland Februar 1975 S 3 f Hjemmestyreudvalget Hrsg Hjemmestyre i Gronland Forhandlingsoplaeg og delbetaenkning fra Udvalget vedrorende Hjemmestyre i Gronland Februar 1975 a b Jakob Janussen Hvad er hjemmestyrekommissionen og hvad laver den egentlig In Tidsskriftet Gronland Nr 1976 2 Online PDF Hjemmestyrekommission Hrsg Hjemmestyre i Gronland Betaenkning afgivet af Kommissionen om Hjemmestyre i Gronland Band 1 April 1978 S 15 Online PDF Hjemmestyrekommission Hrsg Hjemmestyre i Gronland Betaenkning afgivet af Kommissionen om Hjemmestyre i Gronland Band 1 April 1978 S 16 Online PDF Hjemmestyrekommission Hrsg Hjemmestyre i Gronland Betaenkning afgivet af Kommissionen om Hjemmestyre i Gronland Band 1 April 1978 S 9 Online PDF a b c d e f g Isi Foighel Gronlands Hjemmestyre In Ugeskrift for Retsvaesen Band 89 1979 Online h Hjemmestyreloven er vedtaget i folketinget Atuagagdliutit 23 November 1978 S 10 a b Hjemmestyreloven retsinformation dk den Sa er det overstaet Atuagagdliutit 18 Januar 1979 S 14 15 Einar Lund Jensen Nyordning og modernisering 1950 79 In Hans Christian Gullov Hrsg Gronland Den arktiske koloni Danmark og kolonierne Gads Forlag Kopenhagen 2017 ISBN 978 87 12 04955 5 S 369 371 Oversigt over sagsomrader der er overtaget af Gronlands hjemmestyre I og II henholdsvis Gronlands Selvstyre III Folketing Lov om Gronlands landsstyres indgaelse af folkeretlige aftaler retsinformation dk Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Hjemmestyre Gronland amp oldid 231640714