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Die Selvstyre wortlich etwa Selbstverwaltung ist die seit 2009 vorliegende Regierungsform in Gronland Sie markierte die zweite Stufe gronlandischer Autonomie und ersetzte im Jahr 2009 die 1979 eingefuhrte Hjemmestyre Heimverwaltung durch die Gronland erstmals Autonomierechte zugestanden worden waren Im danischen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff Selvstyre analog zum Begriff Hjemmestyre sowohl ublicherweise in der unbestimmten Form Selvstyre den Status Gronlands bspw Gronland har faet Selvstyre i 2009 Gronland hat 2009 Selvstyre bekommen als auch ublicherweise in der bestimmten Form Selvstyret die Regierung bzw den gronlandischen Staatsapparat und damit gewissermassen Gronland selbst bspw Selvstyret har besluttet Selvstyret hat beschlossen 1 Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Entstehung 2 1 Gronlandische Selvstyrekommission 2 1 1 Aufgaben 2 1 2 Zusammensetzung 2 1 3 Ergebnisse 2 2 Gronlandisch Danische Selvstyrekommission 2 2 1 Aufgaben 2 2 2 Zusammensetzung 2 2 3 Ergebnisse 2 3 Weitere Entwicklung 3 Inhalt 3 1 Selvstyreloven 3 2 Punkte von grosserer Bedeutung 3 2 1 Ubernahme von Verantwortungsbereichen Bloktilskud und Rohstoffe 3 2 2 Unabhangigkeit 4 Weitere Entwicklung nach der Einfuhrung 4 1 Ubernahme von Verantwortungsbereichen 4 2 Bestrebungen in Richtung Unabhangigkeit 5 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenNachdem Gronland im Jahr 1979 die Hjemmestyre erhalten hatte wurden Stuck fur Stuck die im Gesetz genannten Verantwortungsbereiche nach Gronland ubertragen In den 1990er Jahren waren schliesslich so gut wie alle Bereiche unter gronlandischer Verwaltung Es war von Anfang an der Plan dass Gronland auch nach Einfuhrung der Hjemmestyre noch weitere Kompetenzen erhalten sollte Besonders umstritten war schon damals die Frage nach dem Recht an den gronlandischen Ressourcen die damals grosstenteils zugunsten Danemarks ausgefallen war Daneben sollte die Grundlage fur den Bloktilskud Blockzuschuss revidiert werden um Gronland einen besseren Weg in die wirtschaftliche Autarkie zu bereiten 2 Siehe auch Geschichte Gronlands Hjemmestyre 1979 bis 2009 Entstehung BearbeitenGronlandische Selvstyrekommission Bearbeiten Aufgaben Bearbeiten Nachdem Siumut und Inuit Ataqatigiit nach der Parlamentswahl 1999 eine Koalition eingegangen waren einigte man sich auf die Inangriffnahme des nachsten Schritts und grundete etwa zum Jahreswechsel 1999 2000 die Selvstyrekommission 3 Im Vorjahr hatte die danische Regierung unter Poul Nyrup Rasmussen schon ihre Unterstutzung fur die gronlandischen Plane ausgedruckt 4 Sie erhielt offiziell sieben Aufgaben 3 Beschreibung der aktuellen verfassungsrechtlichen Lage Gronlands sowie Formulierung alternativer Modelle fur eine Selvstyre Untersuchung fur Moglichkeiten fur mehr gronlandische Kompetenzen in der Aussen und Verteidigungspolitik Nennung der Bereiche die unter gronlandischer danischer bzw gemeinschaftlicher Verantwortung liegen Vorschlage fur eine Entwicklung der wirtschaftlichen Lage Gronlands und Beurteilung des Bloktilskuds Untersuchung von Bedarf Vorteilen und Nachteilen bei der Uberfuhrung ubriger Verantwortungsbereiche nach Gronland Untersuchung und Erorterung von Moglichkeiten bei der gronlandischen Teilhabe in der Souveranitatsausubung und Fischereiinspektion Vorschlage fur eine gesetzliche Grundlage anhand von Modifikationen des HjemmestyrelovensZusammensetzung Bearbeiten Die Kommission bestand aus ihren eigentlichen Mitgliedern einem Sekretariat und zusatzlichen Beratern in den Arbeitsgruppen Die neun Kommissionsmitglieder waren der Vorsitzende vier von den vier im Parlament vertretenen Parteien ernannte Mitglieder und vier Personen mit besonderer Fachexpertise 3 Folgende Personen gehorten der Kommission an 5 Jakob Janussen Kommissionsvorsitzender Ole Dorph von Dezember 2000 bis September 2001 Ane Hansen Marianne Jensen bis Oktober 2000 Mogens Kleist Martha Labansen Finn Lynge Ole Aggu Markussen ab Mai 2002 Johan Lund Olsen Mikael Petersen bis Dezember 2002 Daniel SkifteDem Sekretariat gehorten folgende Personen an 6 Kuupik Kleist Sekretariatschef bis August 2001 Alfred Jakobsen Sekretariatschef ab Marz 2002 Keld Jensen Fachsekretar Jorgen S Sondergaard Seniorberater Lars Vahl Burobevollmachtigter ab Dezember 2001 Pauline K Knudsen Hilfskraft bis Juni 2002 Ella Lynge Assistentin von Mai 2001 bis April 2002 Jakob Moller Lyberth Fachsekretar bis Dezember 2001 Die Kommission hatte vier Arbeitsgruppen denen teils weitere Mitglieder angehorten 7 Arbeitsgruppe bezuglich Wirtschaft und Erwerbsentwicklung Martha Labansen Vorsitzende Anders Jonas Brons Direktor bis Mai 2002 Ane Hansen Jakob Janussen Daniel Skifte Christen Sorensen Professor bis Mai 2002 Gorm Winther Professor bis Mai 2002 Keld Jensen Fachsekretar Arbeitsgruppe bezuglich Aussen und Verteidigungspolitik Finn Lynge Vorsitzender Marianne Jensen bis Oktober 2002 Olav Fagelund Knudsen Professor Ole Aggu Markussen ab Mai 2002 Johan Lund Olsen Klaus Carsten Pedersen Direktor Jorgen S Sondergaard Fachsekretar Arbeitsgruppe bezuglich menschlicher Ressourcen Mikael Petersen Vorsitzender Ane Hansen Mogens Kleist Jokum Moller Berufsschulleiter Lars Olsvig Hojskoleleiter Gerhardt Petersen Direktor Keld Jensen Fachsekretar Arbeitsgruppe bezuglich Gesetzgebungsfragen Johan Lund Olsen Vorsitzender Gudmundur Alfredsson Professor Frederik Harhoff Professor Jakob Janussen Ole Aggu Markussen ab Mai 2002 Hanne Petersen Professorin Henriette Rasmussen Jakob Moller Lyberth Fachsekretar bis Dezember 2001 Alfred Jakobsen Fachsekretar ab Marz 2002 Ergebnisse Bearbeiten Nach vierzehn Sitzungen drei Konferenzen und zahlreichen Informationsveranstaltungen schloss die Kommission ihre Arbeit im Fruhjahr 2003 ab Dabei veroffentlichte die Kommission ein 630 seitiges Gutachten sowie eine 20 seitige Zusammenfassung Folgende Beschlusse wurden gefasst Ein Partnerschaftsabkommen zwischen Danemark und Gronland soll die bisherige Hjemmestyre ablosen Die Selvstyre soll weiterhin auf einer dreigeteilten Staatsgewalt basieren Das gronlandische Volk soll als Volk im Sinne des Volkerrechts anerkannt werden Die gronlandische Sprache soll die offizielle Sprache in Gronland sein Das gronlandische Volk soll das Recht an allen naturgegebenen Ressourcen in und um Gronland haben Es sollen Veraussetzungen fur eine autarke Wirtschaft geschaffen werden Das Bildungsniveau soll deutlich verbessert werden Das Hauptziel von Aussenpolitik soll die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage sein Es soll eine gegenseitige Verhandlungspflicht zwischen Gronland und Danemark bei aussenpolitischen Fragen bestehen Im Herbst 2003 wurde die Kommissionsarbeit im Parlament debattiert woraufhin die Grundung einer gronlandisch danischen Kommission fur die Fortfuhrung der Arbeit beschlossen wurde 3 Gronlandisch Danische Selvstyrekommission Bearbeiten Aufgaben Bearbeiten Die danische Regierung sprach sich noch 2003 positiv uber die gemeinsame Fortfuhrung der Kommissionsarbeit aus Die Arbeit an der Bildung einer gronlandisch danischen Selvstyrekommission wurde im Januar 2004 begonnen und am 21 Juni 2004 unterschrieben der danische Staatsminister Anders Fogh Rasmussen und der gronlandische Regierungschef Hans Enoksen den Vertrag zur Bildung der Kommission Analog zur Hjemmestyrekommission in den 1970er Jahren sollte die gronlandisch danische Selvstyrekommission die Arbeit der gronlandischen Kommission konkretisieren Sie sollte erarbeiten wie Gronland zusatzliche Befugnisse innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens erhalten kann Dazu sollten konkrete Gesetzesvorschlage geschaffen werden Schon anfangs war auf beiden Seiten klar dass die Selvstyre der letzte Schritt vor der totalen Unabhangigkeit sein sollte 8 Zusammensetzung Bearbeiten Es wurde viel Wert auf die Paritat zwischen beiden Verhandlungspartnern gesetzt Deswegen erhielten beide gleich viele Verhandlungsvertreter Neben den eigentlichen Kommissionsmitgliedern wurden Beisitzer ausgewahlt sowie ein Sekretariat Folgende Personen gehorten anfangs der Kommission an 9 Kalistat Lund Vorsitzender Christian Mejdahl Vizevorsitzender Per Berthelsen gronlandischer Vertreter Lars Emil Johansen gronlandischer Vertreter Kuupik Kleist gronlandischer Vertreter Aqqaluk Lynge gronlandischer Vertreter Jonathan Motzfeldt gronlandischer Vertreter Per Rosing Petersen gronlandischer Vertreter Augusta Salling gronlandische Vertreterin Christian H Hansen danischer Vertreter Frank Jensen danischer Vertreter Kristen Touborg Jensen danischer Vertreter Erik Larsen danischer Vertreter Niels Helveg Petersen danischer Vertreter Else Theill Sorensen danische Vertreterin Henrik Vestergaard danischer Vertreter Palle Frederiksen gronlandischer Beisitzer Gudmundur Alfredsson gronlandischer Beisitzer Sten Frimodt Nielsen danischer Beisitzer Henrik Zahle danischer Beisitzer Jakob Janussen gronlandischer Sekretar Lisbeth Moller Jensen gronlandische Sekretarin Steen Ryd Larsen danischer Sekretar Anne Dannerfjord danische SekretarinWahrend der laufenden Arbeit kam es zu zahlreichen Anderungen in der Zusammensetzung Wegen der Folketingswahl 2005 schieden Erik Larsen Else Theill Sorensen und Henrik Vestergaard im Februar 2005 aus Sie wurden ersetzt durch Line Barfod Birthe Ronn Hornbech und Per Orum Jorgensen Von Februar 2005 bis Oktober 2006 diente Joakim Sondergaard Hansen als zusatzlicher Sekretar Wegen der Parlamentswahl in Gronland 2005 schieden Kalistat Lund Aqqaluk Lynge und Per Rosing Petersen im Januar 2006 aus und wurden durch Anthon Frederiksen Ruth Heilmann und Johan Lund Olsen ersetzt Kalistat Lunds Nachfolger als Kommissionsvorsitzender wurde Jonathan Motzfeldt Im Mai 2006 schied Palle Frederiksen aus und wurde durch Kaj Kleist ersetzt Im Juni 2006 wurde Christian H Hansen durch Soren Espersen abgelost Im Februar 2007 trat Soren Klit ins Sekretariat ein Kaj Kleist wurde im Juni 2007 von seinem Sohn Mininnguaq Kleist abgelost ubernahm den Posten aber bereits im September 2007 erneut Im September 2007 ubernahm Anne Kristine Axelsson den Sitz von Sten Frimodt Nielsen Henrik Zahle starb im Sommer 2006 und wurde ab November 2006 von Jens Hartig Danielsen ersetzt Im Januar 2008 wurde Birthe Ronn Hornbech durch Kim Andersen ersetzt nachdem sie nach der Folketingswahl 2007 zur Ministerin ernannt worden war 9 Erneut wurde die Kommission in verschiedene Arbeitsgruppen aufgeteilt denen teils weitere externe Mitglieder angehorten Folgende Personen waren bei Arbeitsende Mitglied der jeweiligen Arbeitsgruppen 9 Arbeitsgruppe bezuglich nichtlebender Ressourcen September 2004 bis September 2005 Kuupik Kleist Vorsitzender Per Berthelsen Kristen Touborg Jensen Christian H Hansen Jens Birger Christophersen Energieverwaltung Hans Kristian Schonwandt Rohstoffdirektorat Arbeitsgruppe bezuglich Wirtschaft und Erwerbsentwicklung September 2004 bis April 2007 Frank Jensen Vorsitzender Per Berthelsen Soren Espersen Ruth Heilmann Kristen Touborg Jensen Per Orum Jorgensen Kuupik Kleist Augusta Salling Peter Beck Wirtschaftsdirektorat Joakim Sondergaard Hansen Finanzministerium Soren Bo Nielsen Copenhagen Business School Expertengruppe bezuglich Rohstoffeinnahmen unter Jorn Skov Nielsen Rohstoffdirektorat und Ib Larsen Energieverwaltung Juni 2007 bis April 2008 Arbeitsgruppe bezuglich staats und volkerrechtlicher Fragen Marz 2005 bis Juni 2007 und Juni 2007 bis April 2008 Lars Emil Johansen Vorsitzender Kim Andersen ab Januar 2008 Line Barfod Anthon Frederiksen Birthe Ronn Hornbech bis Januar 2008 Mininnguaq Kleist Johan Lund Olsen Niels Helveg Petersen Jens Hartig Danielsen Aarhus Universitet Gudmundur Alfredsson Lunds Universitet Ole Hasselgaard Justizministerium ab Oktober 2007 Tyge Lehmann Aussenministerium Ole Spiermann Kobenhavns Universitet Jorgen Steen Sorensen Justizministerium bis Oktober 2007 Ergebnisse Bearbeiten Am 17 April 2008 veroffentlichte die Kommission nach zwolf Sitzungen in Gronland und Danemark ihr Gutachten auf gut 600 Seiten Es umfasste den Hintergrund fur die Arbeit eine Zusammenfassung der Arbeit eine Bewertung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie den eigentlichen Vorschlag zur Einfuhrung der Selvstyre mit Fokus unter anderem auf der Ubernahme weiterer Verantwortungsbereiche der wirtschaftlichen Situation Aussenpolitik und der Ausgestaltung des finalen Schritts zur totalen gronlandischen Unabhangigkeit Anschliessend folgten konkrete Gesetzesvorschlage und ein 300 seitiger Anhang 10 Genaueres zum Inhalt des Gutachtens wird weiter unten genannt Weitere Entwicklung Bearbeiten Am 6 Mai 2008 wurde das Gutachten feierlich im Katuaq an Anders Fogh Rasmussen und Hans Enoksen ubergeben 11 Bereits am 21 Mai beschloss das Inatsisartut die Durchfuhrung eines Referendums bezuglichen der Umsetzung des Vorhabens Dieses wurde am 25 November 2008 abgehalten 76 2 sprachen sich fur die Einfuhrung der Selvstyre aus 23 8 waren dagegen 0 9 der Stimmen waren ungultig und die Wahlbeteiligung lag bei 72 0 12 Am 5 Februar 2009 wurde dem Folketing der Gesetzesvorschlag zum Selvstyreloven Selvstyregesetz vorgelegt Er entsprach mit wenigen kleinen Anderungen dem von der Kommission abgegebenen Vorschlag Nach dreimonatiger Arbeit akzeptierte das Folketing das Gesetz am 19 Mai 2009 Samtliche Parteien stimmten dafur bis auf die Dansk Folkeparti die die Selvstyre ablehnte weil sie nicht einverstanden war mit der Verteilung der Rohstoffeinkommen und der Moglichkeit dass Gronland vollstandig unabhangig werden konnte 13 14 Am 21 Juni 2009 dem gronlandischen Nationalfeiertag trat das Gesetz in Kraft und Gronland erhielt die Selvstyre Konigin Margrethe II uberreichte das Gesetz dabei feierlich an Parlamentsprasident Josef Motzfeldt 15 Inhalt BearbeitenSelvstyreloven Bearbeiten Das Selvstyreloven mit der Nummer 473 besteht aus einer Praambel neun Kapiteln und 29 Paragrafen die im Folgenden nicht im Originalwortlaut wiedergegeben sind 16 In der Praambel wird das gronlandische Volk erstmals als ein eigenes Volk im Sinne des Volkerrechts anerkannt Das erste Kapitel umfasst lediglich einen Paragrafen 1 festigt die Dreiteilung der Macht durch die die gesetzgebende Macht beim Inatsisartut liegt die ausubende beim Naalakkersuisut und die urteilende bei den Gerichten Das zweite Kapitel umfasst drei Paragrafen und behandelt die Ubernahme von Verantwortungsbereichen Laut 2 kann Gronland bestimmen die im Anhang des Gesetzes genannten Bereiche zu ubernehmen Dabei konnen mit wenigen Ausnahmen nur ganze Bereiche und keine Teilbereiche ubernommen werden Die Liste der Bereiche ist in zwei Teile aufgeteilt von denen laut 3 bei Teil 1 Gronland alleine entscheiden darf wann sie ubernommen werden sollen bei Teil 2 erst nach Absprache mit Danemark 4 ermoglicht es nach Verhandlungen auch nicht genannte Bereiche an Gronland zu uberfuhren sofern sie mit Gronland zu tun haben Das dritte Kapitel hat sechs Paragrafen und beschaftigt sich mit der wirtschaftlichen Relation zwischen Gronland und Danemark Laut 5 bezahlt Danemark jahrlich einen Geldbetrag in Hohe von 3439 6 Mio Kr an Gronland der nach 2009 jahrlich an die Inflation angepasst wird Er wird monatlich ausgezahlt der Zeitpunkt kann aber in Absprache geandert werden Gemass 6 kommt Gronland selbst fur die Kosten der ubernommenen Verantwortungsbereiche auf 7 behandelt die Einkommen aus der Rohstoffforderung Diese fallen vollstandig an Gronland wobei in den vier Absatzen genauer definiert ist um welche Gelder es sich handelt Allerdings ist in 8 beschlossen dass samtliche Umsatze aus Rohstoffaktivitaten die uber 75 Mio Kr liegen zu 50 vom Bloktilskud abgezogen werden wobei diese Grenze ebenfalls inflationsbereinigt wird In 9 verpflichtet sich Danemark nach Ubernahme des Rohstoffbereichs gegen Bezahlung Beratung und andere Leistungen bzgl Rohstoffen fur Gronland anzubieten wahrend Forschung mit besonderer Relevanz kostenlos sein soll Sobald der Bloktilskud sich durch die Reduzierungen infolge von Rohstoffaktivitaten auf 0 Kr verringert hat sind nach 10 neue Verhandlungen uber die wirtschaftliche Relation zwischen beiden Landern einzuleiten Das vierte Kapitel umfasst sechs Kapitel und behandelt die gronlandische Aussenpolitik Laut 11 kann Gronland in aussenpolitischen Fragen mitverhandeln und es soll eine Zusammenarbeit zwischen Gronland und Danemark bestehen um beider Seiten Interessen zu wahren Dabei muss jedoch Danemarks verfassungsrechtliche Rolle als Vertreter der Rigsfaellesskabet beachtet werden In 12 heisst es dass Gronland selbststandig als Vertreter der Rigsfaellesskabet handeln kann in aussenpolitischen Angelegenheiten die ausschliesslich Gronland und vollstandig ubernommene Verantwortungsbereiche betreffen Wenn sie auch die Faroer betreffen sollen beide gemeinsam verhandeln Danemark ist bei samtlichen Verhandlungen zu unterrichten Fur aussenpolitische Fragen die verfassungsgemass unter danischer Verantwortung liegen kann Gronland laut 13 bei besonderem Interesse mitwirken Dabei kann die Verhandlungsfuhrung in Angelegenheiten die ausschliesslich Gronland betreffen so weit wie moglich an Gronland ubertragen werden Gronland hat ein Mitspracherecht bei Angelegenheiten mit besonderer Bedeutung fur Gronland und Danemark sollte ein Ubergehen der gronlandischen Meinung in grosstmoglichem Umfang vermeiden Laut 14 kann Danemark Gronland soweit verfassungsmassig moglich erlauben Mitglied in internationalen Organisationen zu werden In danischen Auslandsbotschaften konnen gemass 15 gronlandische Vertreter fur die Wahrnehmung gronlandischer Interessen angestellt werden fur die Gronland auf danisches Verlangen finanziell aufzukommen hat 16 festigt noch einmal dass sich Gronland an die danische Verfassung gebunden ist und internationale Abkommen mit Auswirkungen auf Danemark nicht ohne danisches Mitspracherecht beschlossen werden konnen Das funfte Kapitel hat zwei Paragrafen und behandelt das juristische Verhaltnis von Gronland und Danemark Danische Gesetze die auch fur Gronland gelten sollen mussen laut 17 Gronland vor dem Beschluss vorgelegt werden Sofern sie ausschliesslich Gronland betreffen oder besondere Bedeutung fur Gronland haben konnen sie ohne Absprache mit der gronlandischen Regierung nicht vorgeschlagen werden Selbiges gilt laut 18 auch fur administrative Vorschriften Das sechste Kapitel hat einen Paragrafen und bestimmt wie Streitfragen bzgl Zustandigkeit geklart werden sollen Wie bereits zuvor wird laut 19 ein Rat ernannt dem zwei gronlandische zwei danische Vertreter und drei Richter des Hojesterets angehoren Konnen sich die vier Vertreter einig werden ist der Fall geklart andernfalls entscheiden die Richter Das siebte Kapitel enthalt ebenfalls nur einen Paragrafen In 20 heisst es dass Gronlandisch die offizielle Sprache in Gronland ist Das achte Kapitel umfasst einen Paragrafen und behandelt die Entlassung Gronlands in die Unabhangigkeit Laut 21 wird die Entscheidung hieruber vom gronlandischen Volk getroffen Sollte ein solcher Wunsch vorliegen werden zwischen Danemark und Gronland Verhandlungen aufgenommen Fur die Unabhangigkeit mussen sowohl das gronlandische als auch das danische Parlament zustimmen und in Gronland muss eine Volksabstimmung dazu stattfinden Mit der Unabhangigkeit wurde Gronland das Hoheitsrecht uber Gronland ubernehmen Das neunte Kapitel hat acht Paragrafen In 22 heisst es dass das Gesetz am 21 Juni 2009 inkrafttritt Laut 23 wird damit das Hjemmestyreloven von 1978 79 aufgehoben Bis zur Ubernahme des Rohstoffbereichs bleibt die bisherige Regelung dazu gemass 8 des Hjemmestyrelovens in Kraft Gronland behalt das Recht auf die volle Machtausubung in den gemass 4 ubernommenen Bereichen und erhalt es in den gemass 5 ubernommenen Bereichen Laut 24 wird auch das Anderungsgesetz von 2005 aufgehoben laut 25 auch 22 des Rohstoffgesetzes vom 18 Juni 1998 laut 26 ein weiteres Gesetz zu Kohleaktivitaten in Gronland vom 9 Februar 1999 ebenso laut 27 das Gesetz Nr 502 fur den Bloktilskud fur 2008 und 2009 vom 6 Juni 2007 Gemass 28 bleiben ubrige Bestimmungen zu Gronland mit den Anderungen aus diesem Gesetz in Kraft bis sie geandert oder aufgehoben werden Sollte wahrend einer laufenden politischen Beschlussfindung der entsprechende Verantwortungsbereich nach Gronland uberfuhrt werden wird er gemass 29 von Gronland aus fertigbehandelt es sei denn per Absprache wird etwas anderes beschlossen Punkte von grosserer Bedeutung Bearbeiten Ubernahme von Verantwortungsbereichen Bloktilskud und Rohstoffe Bearbeiten Die drei Punkte waren diesmal deutlich mehr verknupft als noch im Hjemmestyreloven In der Hjemmestyre wurde unterschieden zwischen nach 4 und nach 5 ubernommenen Bereichen Wahrend Gronland fur die Bereiche nach 4 selbst zahlen musste erhielt es fur die nach 5 ubernommenen Bereiche jeweils einen bestimmten Geldbetrag im Rahmen des Bloktilskuds allerdings gehorten diese Bereiche dennoch weiterhin unter danische Ministerverantwortung Im Selvstyreloven wurde diese Unterscheidung aufgehoben Gronland erhielt die gesamte Verantwortung fur alle Bereiche Zugleich wurde der aktuelle Betrag des Bloktilskuds eingefroren und kann abgesehen von der Inflationsbereinigung nicht mehr erhoht werden Stattdessen sinkt er in Verbindung mit den Einnahmen aus der Rohstoffforderung Gronland erhielt damit erstmals das bereits in den 1970ern gewunschte Recht am eigenen Untergrund Zugleich erhalt Gronland keine zusatzlichen Gelder mehr bei der Ubernahme von Bereichen wie es noch wahrend der Hjemmestyre der Fall gewesen war was zur Folge hat dass mit jedem ubernommenen Bereich auch eine finanzielle Mehrbelastung mitubernommen wird Infolgedessen sind bisher kaum Bereiche ubernommen worden s u 17 Unabhangigkeit Bearbeiten Das gronlandische Volk wurde mit dem Selvstyreloven erstmals offiziell als solches anerkannt wahrend im Hjemmestyreloven lediglich von einer kulturellen Sonderstellung Gronlands die Rede war Die Gronlander erhielten mit dem Gesetz die Entscheidung uber die totale Unabhangigkeit Diese liegt folglich alleine in gronlandischer Verantwortung 17 Weitere Entwicklung nach der Einfuhrung BearbeitenUbernahme von Verantwortungsbereichen Bearbeiten Gronland hat das Recht bekommen eine Reihe weiterer Bereiche zu ubernehmen die im Hjemmestyreloven noch nicht genannt waren Folgende Bereiche sind seit 2009 ubernommen worden 18 Bereich DatumRohstoffe 1 Januar 2010Arbeitsbedingungen fur OffshorearbeitFolgende Bereiche konnen zusatzlich ubernommen werden 16 ohne Verhandlungen mit Danemark Arbeitsunfallversicherung ubrige Bereiche im Gesundheitswesen kann in Teilen ubernommen werden Verkehr Vermogensrecht Taucherwesen nach Verhandlungen mit Danemark Kriminalvorsorge Passwesen Polizei und Staatsanwaltschaft sowie die dazugehorigen Teile des Kriminalrechtswesens Rechtswesen darunter Einrichtung von Gerichten Kriminalrecht Auslanderwesen und Grenzkontrollen Privatrecht Familienrecht Erbrecht Anwaltswesen Waffen Radiobasierte maritime Not und Sicherheitsdienste Radiokommunikation Gesellschafts Rechenschafts und Revisorwesen Nahrungsmittel und Veterinarwesen kann in Teilen ubernommen werden Luftfahrt Immaterialrecht Urheberrecht Schiffswracks Wrackteile und Tiefenverringerungen Seesicherheit Schiffsregistrierung und Seerecht Kartierung Wasserstrassenmarkierung Leuchtturme und Lotsenwesen Meeresumwelt Finanzielle Regulierung und Aufsicht kann in Teilen ubernommen werden Rohstoffe bereits ubernommen Arbeitsbedingungen kann in Teilen ubernommen werden teils ubernommen MeteorologieBestrebungen in Richtung Unabhangigkeit Bearbeiten Innerhalb der gronlandischen Politik gibt es sehr unterschiedliche Tendenzen bei den einzelnen Parteien in der Frage ob Gronland unabhangig werden sollte Unter den nach der Wahl 2021 im Parlament vertretenen Parteien steht die Naleraq fur eine zeitnahe Unabhangigkeit die Atassut dagegen wahrend Inuit Ataqatigiit Siumut und Demokraatit die Unabhangigkeit auf lange Sicht anvisieren sobald sie wirtschaftlich moglich ist Die von 2018 bis 2021 vertretenen Parteien Nunatta Qitornai und Suleqatigiissitsisut sprachen sich sehr deutlich fur bzw gegen die Unabhangigkeit aus 19 Die Unabhangigkeit ist aus mehreren Grunden umstritten Gronland hat ein ausserst grosses Territorium etwa die sechsfache Flache Deutschlands aber nur rund 56 000 Einwohner vergleichbar mit der Einwohnerzahl von Gorlitz was einerseits eine geringe Menge menschlicher Ressourcen fur den Aufbau eines vollstandigen Staatsapparats bedeutet andererseits die Souveranitatsausubung erschweren kann Daruber hinaus ist die Wirtschaftslage Gronlands derzeit stark von der Fischerei abhangig und ohne den Bloktilskud konnte sich Gronland nicht selbst finanzieren Naheliegend ware somit eine Freie Assoziation mit Danemark oder den Vereinigten Staaten nach dem Vorbild einiger Lander in Ozeanien die Gronland internationale Anerkennung gewahrt wobei jedoch auch wirtschaftliche und militarische Unterstutzung geleistet werden kann 20 21 Im Winter 2017 beschloss das Inatsisartut die Bildung einer Verfassungskommission die einen Entwurf fur eine gronlandische Verfassung schaffen sollte Die Arbeit gelangte jedoch relativ schnell ins Stocken zumal die Suleqatigiissitsisut und die Atassut wegen ihres Strebens gegen die Unabhangigkeit die Kommission verliessen Die Verfassung konnte erst zu dem Zeitpunkt gebraucht werden wo Gronland tatsachlich unabhangig werden will und der Beschluss der Verfassung ware de facto eine Unabhangigkeitserklarung 20 Einzelnachweise Bearbeiten hjemmestyre Den Danske Ordbog Einar Lund Jensen Jens Heinrich Fra hjemmestyre til selvstyre 1979 2009 In Hans Christian Gullov Hrsg Gronland Den arktiske koloni Danmark og kolonierne Gads Forlag Kopenhagen 2017 ISBN 978 87 12 04955 5 S 410 f a b c d Gronlandsk dansk Selvstyrekommission Hrsg Gronlandsk dansk selvstyrekommissions betaenkning om selvstyre i Gronland April 2008 S 10 f Online PDF Christian Schultz Lorentzen Ingen sten i vejen for et selvstaendigt Gronland Atuagagdliutit 30 Juni 1998 S 15 Selvstyrekommissionens medlemmer Gutachten der Gronlandischen Selvstyrekommission archiviert Selvstyrekommissionens Sekretariat Gutachten der Gronlandischen Selvstyrekommission archiviert Arbejdsgrupper nedsat af Selvstyrekommissionen Gutachten der Gronlandischen Selvstyrekommission archiviert Gronlandsk dansk Selvstyrekommission Hrsg Gronlandsk dansk selvstyrekommissions betaenkning om selvstyre i Gronland April 2008 S 14 f Online PDF a b c Gronlandsk dansk Selvstyrekommission Hrsg Gronlandsk dansk selvstyrekommissions betaenkning om selvstyre i Gronland April 2008 S 15 17 Online PDF Gronlandsk dansk Selvstyrekommission Hrsg Gronlandsk dansk selvstyrekommissions betaenkning om selvstyre i Gronland April 2008 Online PDF Overdragelse af betaenkningen Naalakkersuisut archiviert Folkeafstemningen om Selvstyre Naalakkersuisut archiviert L 128 Forslag til lov om Gronlands Selvstyre Folketing Einar Lund Jensen Jens Heinrich Fra hjemmestyre til selvstyre 1979 2009 In Hans Christian Gullov Hrsg Gronland Den arktiske koloni Danmark og kolonierne Gads Forlag Kopenhagen 2017 ISBN 978 87 12 04955 5 S 411 415 Fejringen af Selvstyrets indforelse Naalakkersuisut archiviert a b Selvstyreloven retsinformation dk a b Jakob Janussen Gronlands vej til storre selvbestemmelsesret Muligheder og begraensninger i juridiske administrative og andre perspektiver In Politik Band 22 Nr 1 2019 S 18 Online Oversigt over sagsomrader der er overtaget af Gronlands hjemmestyre I og II henholdsvis Gronlands Selvstyre III Folketing Ritzau FAKTA Partier i Gronland onsker mere selvstaendighed men ikke nu sn dk 6 April 2021 a b Jakob Janussen Gronlands vej til storre selvbestemmelsesret Muligheder og begraensninger i juridiske administrative og andre perspektiver In Politik Band 22 Nr 1 2019 S 19 21 Online Mininnguaq Kleist Gronlands udenrigspolitik og internationalerelationer Nuvaerende rammer og mulig udvikling i et selvstaendighedsperspektiv In Politik Band 22 Nr 1 2019 S 93 97 Online Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Selvstyre Gronland amp oldid 230291704