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Das Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes umgangssprachlich Harzgesetz genannt ist ein Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes das am 1 Juli 1972 in Kraft trat Es wurde zur Beseitigung der alten Verwaltungsstrukturen die noch aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg stammten vom Niedersachsischen Landtag erlassen Diese Gebietsreform reduzierte die Anzahl der Gemeinden um 51 durch Eingemeindung und Zusammenschlusse Zudem wurden die Anzahl der Landkreise um zwei reduziert und die Landkreisgrenzen geandert Das Harzgesetz gehort zu einer Reihe von Gebietsreformen im Land Niedersachsen die von 1972 bis 1977 stattgefunden haben Inhaltsverzeichnis 1 Reform der Landkreise 2 Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlusse 3 Literatur 4 WeblinksReform der Landkreise BearbeitenDie bestehenden Landkreise Blankenburg Goslar und Zellerfeld wurden aufgelost Mit deren Gebieten sowie einem Teil des Landkreises Wolfenbuttel u a die Stadte Bad Harzburg und Oker wurde teilweise der neue Landkreis Goslar gebildet welcher Rechtsnachfolger der drei aufgelosten Landkreise wurde Der neue Landkreis Goslar umfasste die Stadte Altenau Bad Harzburg Braunlage Clausthal Zellerfeld Goslar St Andreasberg Vienenburg und Wildemann die Gemeinden Liebenburg und Schulenberg im Oberharz sowie einen Teil des gemeindefreien Gebietes Harz dessen Sudgrenze neu festgelegt wurde Dieser neugebildete Landkreis blieb dem Verwaltungsbezirk Braunschweig zugeordnet dem der Landkreis Zellerfeld nicht angehort hatte In den Landkreis Osterode am Harz wurden die Bergstadt Bad Grund Harz und die Gemeinden Lerbach Lonau Riefensbeek Kamschlacken und Sieber die zuvor alle dem Landkreis Zellerfeld angehorten und die Gemeinden Wieda Walkenried und Zorge zuvor Landkreis Blankenburg sowie der Sudteil des gemeindefreien Gebiets Harz eingegliedert Dieser erweiterte Landkreis gehorte zum Regierungsbezirk Hildesheim Eingemeindungen und Gemeindezusammenschlusse BearbeitenDie Gemeinden Bettingerode Bundheim Harlingerode und Westerode Landkreis Wolfenbuttel wurden mit der Stadt Bad Harzburg zusammengeschlossen Die Gemeinden Dornten Gross Dohren Heissum Klein Dohren Klein Mahner Liebenburg Neuenkirchen Ostharingen Othfresen und Upen wurden in die neue Gemeinde Liebenburg eingegliedert Die Gemeinden Immenrode Lengde Lochtum Weddingen und Wiedelah wurden in die Stadt Vienenburg eingemeindet Die Stadt Oker sowie die Gemeinden Hahndorf Hahnenklee Bockswiese und Jerstedt wurden in die Stadt Goslar eingemeindet Die Gemeinde Buntenbock wurde in die Bergstadt Clausthal Zellerfeld eingemeindet Die Gemeinde Hohegeiss wurde in die Stadt Braunlage eingemeindet Die Gemeinde Neuhof Steina und Tettenborn wurden in die Stadt Bad Sachsa eingemeindet Die Gemeinden Barbis Bartolfelde und Osterhagen wurden in die Stadt Bad Lauterberg im Harz eingemeindet Die Gemeinden Lonau Pohlde Scharzfeld und Sieber wurden in die Stadt Herzberg am Harz eingemeindet Die Gemeinden Dorste Forste Lerbach Marke Nienstedt am Harz und Riefensbeek Kamschlacken sowie der Ortsteil Duna der Gemeinde Horden am Harz wurden in die Stadt Osterode am Harz eingemeindet Die Gemeinde Teichhutte wurde in den Flecken Gittelde eingemeindet Die Gemeinde Willensen wurde in die Gemeinde Eisdorf eingemeindet Die Gemeinden Bilderlahe Engelade Herrhausen Ildehausen Kirchberg und Munchehof wurden in die Stadt Seesen eingemeindet Die Bergstadt Lautenthal die Gemeinden Astfeld Bredelem und Wolfshagen im Harz wurden mit der Stadt Langelsheim zusammengeschlossen Literatur BearbeitenGeorg Christoph von Unruh Gebiets und Verwaltungsreform in Niedersachsen 1965 1978 Niedersachsische Landeszentrale fur Politische Bildung Hannover 1978 Weblinks BearbeitenNds Landesarchiv Abt Hannover gt Kreise auf arcinsys niedersachsen de Text des Harzgesetzes PDF Datei 22 kB Normdaten Werk GND 7531021 1 lobid OGND AKS VIAF 192613265 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden im Bereich des Harzes amp oldid 235471855