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Das Recht der Handelsvertreter in 84 bis 92 Handelsgesetzbuch HGB regelt die Rechtsverhaltnisse des Handelsstandes der Handelsvertreter durch spezielle Bestimmungen Inhalt sind uberwiegend Schutzbestimmungen fur Handelsvertreter vergleichbar mit der Intention des Mietrechtes den wirtschaftlich schwacheren Marktteilnehmer gegenuber dem uberwiegend starkeren Vertragspartner zu schutzen Inhaltsverzeichnis 1 Regelungsinhalte 1 1 Wesentliche Pflichten des Handelsvertreters 1 2 Wesentliche Rechte des Handelsvertreters 2 Vertretungsbefugnisse 2 1 Vermittlungsvertreter 2 2 Abschlussvertreter 2 3 Bezirksvertreter als Vermittlungsvertreter 2 4 Bezirksvertreter als Abschlussvertreter 3 Bedeutung eines neutralen Vertragswerkes 3 1 Anbieterinteressen 3 2 Vertreterinteressen 4 Weblinks 5 Literatur 6 EinzelnachweiseRegelungsinhalte BearbeitenDie einzelnen Abschnitte des Handelsvertretergesetzes gliedern im siebenten Abschnitt des ersten Buchs des HGB im Kern die Bestimmungen uber unentgeltliche Musteruberlassung Inkassovergutung Bucheinsicht des Vertreters beim Anbieter besondere Rechte und Pflichten der Durchfuhrung sowie den Vergutungsanspruch des Vertreters nach Hohe und Falligkeit hier die Provision sowie die Kundigungs und Ausgleichsregelungen bei einseitiger Beendigung der Vertretung Wesentliche Pflichten des Handelsvertreters Bearbeiten 86 HGB regelt die Bemuhungs und Benachrichtigungspflicht Der Handelsvertreter hat sich um die Vermittlung bzw um den Abschluss von Geschaften zu bemuhen den vertretenen Unternehmer unverzuglich von seinen Abschlussen zu unterrichten sowie die erforderlichen Nachrichten zu erteilen Berichtspflicht und die Pflichten eines ordentlichen Kaufmannes zu erfullen Das Interesse des Unternehmens ist dabei zu berucksichtigen Dazu gehoren die Beratung der Kunden die korrekte Benennung von Preisen und Konditionen des Anbieters und ein wettbewerbsrechtlich einwandfreies Verhalten 90 HGB bestimmt die Geheimhaltungspflicht des Handelsvertreters Pflicht zur Wettbewerbsenthaltung Ein Wettbewerbsverbot ist nicht ausdrucklich im Gesetz aufgefuhrt ergibt sich jedoch aus der allgemeinen Interessenwahrnehmungspflicht des Handelsvertreters und ist gemass standiger Rechtsprechung eng auszulegen Der Vertreter darf das Unternehmen nicht durch die gleichzeitige Vertretung der Konkurrenz schadigen Wettbewerbsverbote werden haufig vertraglich naher ausgestaltet 90a HGB stellt an die Vereinbarung einer nachvertraglichen Wettbewerbsabrede gewisse Voraussetzungen namlich Schriftform zeitliche Begrenzung auf langstens zwei Jahre nach der Beendigung des Handelsvertreterverhaltnisses ortliche Begrenzung auf den dem Handelsvertreter ehemals zugewiesenen Bezirk oder Kundenkreis gegenstandliche Begrenzung auf Gegenstande bzw den Bereich um dessen Vermittlung sich der Handelsvertreter wahrend der Vertragsdauer zu bemuhen hatte und Zahlung einer Karenzentschadigung fur die Dauer der Wettbewerbsbeschrankung Dem BGH zufolge findet 90a HGB auf Wettbewerbsabreden Anwendung die zwar nach der formellen Beendigung des Handelsvertretervertrages vereinbart werden uber deren wesentlichen Elemente die Parteien sich jedoch schon wahrend der Laufzeit des Handelsvertretervertrages geeinigt haben 1 Wesentliche Rechte des Handelsvertreters Bearbeiten 86a HGB regelt das Recht des Handelsvertreters auf Unterlagen wie Muster Zeichnungen Preislisten Werbedrucksachen und Allgemeine Geschaftsbedingungen fur die Vertretung sowie die Pflicht des Anbieters den Vertreter unverzuglich zu unterrichten wenn er Geschafte voraussichtlich nur in erheblich geringerem Umfange als vermittelt abschliessen kann oder will 87 HGB regelt den Anspruch des Handelsvertreters auf Provision fur alle wahrend des Vertragsverhaltnisses abgeschlossenen Geschafte die auf seine Tatigkeit zuruckzufuhren sind Der Provisionsanspruch des Handelsvertreters entsteht aufschiebend bedingt bereits mit Abschluss des Vertrages zwischen dem Anbieter und dessen Kunden Zu diesem Zeitpunkt ist die Provisionsforderung nach Grund und Berechnungsfuss bereits festgelegt Nur wenn endgultig klar ist dass der Kunde gar nicht zahlt verfallt die Provision Muster Handelsvertretervertrage der Industrie und Handelsunternehmen verweigern die Provision bis der Kunde vollstandig gezahlt hat Reklamationsbearbeitung bei Schlechtlieferung seines Anbieters und die Folge von Zahlungsverzogerungen werden auf diese Weise gerne auf den wirtschaftlich schwacheren Handelsvertreter abgewalzt so dass der Anbieter zu dem Vorteil der Kostensenkung z B durch mangelhafte Fachkrafte oder preiswerteres Material auch noch die Provision einspart Der Handelsvertreter soll auf seine Kosten d h ohne sich in dieser Zeit um neue Geschafte kummern zu konnen den Kunden zum Zahlen bewegen Hierbei ist zu beachten dass eine solche Regelung den Handelsvertreter unbillig in die Leistungserbringung des Unternehmens einbezieht obwohl dieser keinerlei Einfluss darauf hat Der Provisionsanspruch geht auch nicht verloren wenn der Anbieter nicht liefert oder anders als vereinbart liefert schlechter liefert oder an Dritte liefert so dass der Kunde seinerseits verzogert oder gemindert zahlt bzw der Anbieter selbst mit dem bereits gewonnenen Kunden die Liefervereinbarungen neu verhandelt Diese Rechtsauffassung wird durch die standige Rechtsprechung und hochstrichterliche Urteile des BGH gestutzt Vom Anbieter selbst zu vertretende Umstande sind demnach zum Beispiel Verspatete Lieferung 2 Schlechtlieferung und Retouren 3 Wunsch des Kunden nach Stornierung 4 oder Risiko der Selbstbelieferung und der Arbeitskrafte 5 Im Baubereich im Textil und im Medienbereich haben bereits kleine Mangel oft zur Folge dass Kunden nicht oder verzogert zahlen Diese Konstellation kann schnell existenzbedrohend fur den Handelsvertreter werden wahrend Kunde und Anbieter gegebenenfalls jahrelange Rechtsstreitigkeiten eingehen Einzig wenn feststeht dass der Kunde uberhaupt nicht zahlt zahlungsunfahig ist verfallt die Provision und der Vorschuss ist vom Handelsvertreter zuruckzuzahlen Ausserdem wird bestimmt dass Provision fur Geschafte der gleichen Art beansprucht werden kann Diesen Kundenschutz umgehen viele Anbieter indem sie die Mitwirkungspflicht des Vertreters vollumfanglich regeln Gemass hochstrichterlicher Rechtsprechung wirkt sich bereits eine geringfugige Mitwirkung des Handelsvertreters provisionsauslosend aus So auch wenn bei einem gemeinsamen Besuch mit der Geschaftsfuhrung keine besondere Mitwirkung des Vertreters im Verkaufsgesprach zu erwarten ist 6 Sollte das Unternehmen bereits eine hohe Bekanntheit besitzen oder nahezu den ganzen Markt im Kundendatenbestand haben uberschaubare Investitionsgutermarkte wird auf diese Weise verhindert dass Provisionen fur bereits entwickelte Kundenkontakte fallig werden Provisionen werden dann nur willkurlich fallig da der Anbieter entweder belegen kann dass er den Kunden bereits kannte mit ihm schon einmal einen gleichartigen Kontakt hatte oder der Vertreter ein Detail der Vertragsgestaltung nicht selbst verhandelt hat 87a HGB regelt die Falligkeit von Provision und Vorschuss spatestens mit Ausfuhrung des Geschafts durch den Unternehmer Der Unternehmer hat zumindest einen angemessenen Vorschuss zu zahlen welcher spatestens am letzten Tag des folgenden Monats fallig ist 87b HGB regelt den Anspruch auf Bezirksprovisionen und die Teilung der Provision bei Beteiligung mehrerer Unternehmensvertreter sowie die Hohe der Provision sollte diese nicht geregelt sein hier gilt dann die verkehrsubliche Provision Auch der Abzug von Skonti Fracht Verpackung Zoll und Steuern durfen sich nicht provisionsmindernd auswirken Auch die automatische Folgeprovision wird hier in Satz 3 geregelt Vor allem wenn keine schriftlichen Handelsvertretervertrage geschlossen werden und ein sog Freier Mitarbeiter unzureichend abgesichert verkauft greift hier der Schutzcharakter des HGB 87c HGB regelt den Anspruch des Vertreters auf einen Buchauszug Er kann ggf sogar die Bucher des Anbieters fur den er tatig ist einsehen Zudem hat er ein umfassendes Auskunftsrecht uber die Umstande welche seine Abrechnung betreffen Hier wird ebenfalls geregelt dass die Provisionsabrechnung unverzuglich spatestens bis zum Ende des nachsten Monats zu erfolgen hat 87d HGB bestimmt dass dem Vertreter Aufwendungen seines Geschaftsbetriebes erstattet werden mussen falls dies branchenublich ist Dies kann aber einzelvertraglich z B fur Marktforschungsaufwand Messebeteiligung erhohte Reise und Reprasentationskosten fur A Kunden oder auch Burokosten vereinbart werden Ein Problem ergibt sich allerdings daraus dass vor allem in der Investitionsguterindustrie Planungs Evaluierungs und Schulungsarbeiten des HV teilweise ublich sind die dementsprechende gesonderte Vergutung jedoch vom Hersteller dem Eigeninteresse des HV Stichwort Kundenpflege zugewiesen wird so dass eine fixe Vergutung fur diese an sich vermittlungsunabhangigen Dienste mit dem Hinweis verwehrt werden kann dass gerade die gesonderte Bezahlung ja nicht branchenublich sei Hier steht dann der HV in der Beweislast und musste belegen dass eben doch eine Mehrzahl von Konkurrenten ihren HV solche Sonderleistungen z B per Fixum verguten Ein Blick in die Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI mag hier als Anhalt fur die Berechnung von solchen Vorarbeiten dienlich sein Hierbei ist zu beachten dass dadurch keine organisatorische Eingliederung des selbstandigen Handelsvertreters entstehen darf Gefahr der Scheinselbststandigkeit 89 und 89a HGB regeln die Kundigungsfristen und Bedingungen des Handelsvertretervertrages 89b HGB regelt den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters Wird der Handelsvertreter vom Anbieter regular gekundigt hat er Anspruch auf Ausgleichszahlung wenn der Anbieter aus seiner fruheren Tatigkeit erhebliche Vorteile zieht 90a HGB begrenzt die maximale Dauer eines Wettbewerbsverbotes nach Beendigung der Zusammenarbeit auf zwei Jahre Dieses darf sich zudem nur auf den dem Handelsvertreter zugewiesenen Bezirk oder Kundenkreis und nur auf die Gegenstande erstrecken hinsichtlich deren sich der Handelsvertreter um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschaften fur den Unternehmer zu bemuhen hatte Der Anbieter ist zudem hiernach verpflichtet dem Handelsvertreter fur die Dauer der Wettbewerbsbeschrankung eine angemessene Entschadigung zu zahlen 91a HGB regelt die Vollmacht des nicht bevollmachtigten Vertreters Vermittlungsvertreter in der Art dass Geschafte dennoch als gultig vereinbart gelten wenn der Unternehmer nicht unverzuglich nachdem er vom Inhalt des Geschaftes erfahren hat das Geschaft ablehnt 92 HGB regelt bestimmte Ausnahmen von vorstehenden Normen fur Versicherungs und Bausparkassenvertreter sowie fur Nebenberufler unter 92b HGB und fur EU Vertretungen unter 92c HGB Vertretungsbefugnisse BearbeitenDie verschieden ausgestalteten Handlungsvollmachten der Handelsvertreter schlagen sich in einer einheitlichen Begriffsbestimmung fur die Aufgabenbeschreibung eines Handelsvertreters nieder nbsp Einfache Matrixdarstellung der moglichen Vertretungsvereinbarungen gem HGB 84 ff in Deutschland Im Regelfall wenn der Hersteller oder Importeur selbst vor Ort prasent ist werden mittlere Kompetenz und Verantwortungsvereinbarungen geschlossen Die Vielfalt der Moglichkeiten ist oft dem Unternehmer selbst nicht bekannt so dass ein Zuruckgreifen auf sog Mustervertrage hochst fahrlassig ist Vermittlungsvertreter Bearbeiten Besorgung von Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes aus dem Markt Kundenanfragen mit dem Recht des Anbieters unter Verlust der Provision fur den Vertreter diese Auftrage abzulehnen und selbst oder durch Dritte mit dem Kunden andere fur den Vermittlungsvertreter nicht provisionspflichtige Vertrage abzuschliessen Der Handelsvertreter darf nicht rechtsgultig abschliessen also keine Willenserklarung fur den Anbieter abgeben Der Kundenschutz gem 87 Satz 1 HGB wird haufig umgangen indem die Mitwirkungspflicht besonders umfassend geregelt wird Solche Vertrage werden von vielen Unternehmen ihren selbstandigen Handelsvertretern in Mustervertragen von der IHK oder dem Justiziar des Anbieters vorgelegt Abschlussvertreter Bearbeiten Abgabe von rechtsgultigen Willenserklarungen fur den Anbieter mit der Folge dass der Anbieter die Vertragserfullung nur im Ausnahmefall ablehnen kann z B bei mangelnder Solvenz des vermittelten Kunden oder Lieferengpassen die dem Vertreter rechtzeitig bekannt waren Da der Vertreter hier allerdings keinen Bezirksschutz geniesst kann der Anbieter jederzeit unter Verlust der Provision fur den Vertreter selbst oder durch Dritte mit den Kunden ahnliche oder andere Vertrage sowie Folgeauftrage abschliessen lassen Diese Vertragsform ist mehr theoretischer Natur und lebenspraktisch von eher untergeordneter Bedeutung Bezirksvertreter als Vermittlungsvertreter Bearbeiten Besorgung von Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes aus dem Markt Kundenanfragen mit dem Recht des Vertreters auf Provision selbst oder durch Dritte mit Kunden im bestimmten Bezirksschutz zu verhandeln Der Handelsvertreter erhalt so eine fur ihn betriebswirtschaftlich gunstige Stellung da er fur alle direkten und indirekten Auftrage aus seinem Bezirk Provision erhalt unabhangig davon ob er an dem Auftrag mitgewirkt hat oder nicht Dem Unternehmer verbleibt jedoch das Recht angebotene Auftrage z B bei Lieferengpassen abzulehnen oder die Konditionen nach zu verhandeln In der Praxis werden fur gut eingefuhrte Bezirke Ablosesummen bezahlt die sich der Hohe nach an dem Betrag orientieren die dem Vorganger im Bezirk als Ausgleich nach 89 b HGB bezahlt wurden Im Gegenzug werden die vom Vorgangervertreter geworbenen Neukunden dem Nachfolger der die Ablosesumme zu zahlen hat als dessen Neukunden vertraglich garantiert sog Neukundenklauseln Bezirksvertreter als Abschlussvertreter Bearbeiten Besorgung von Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes aus dem Markt und Abgabe von rechtsgultigen Willenserklarungen fur den Anbieter ohne dessen Recht selbst mit Kunden im bestimmten Gebiet verhandeln zu durfen Dieser Handelsvertreter geniesst also sowohl einen Gebietsschutz als auch das Privileg fur den Anbieter gultige Willenserklarungen Zusagen gegenuber dem Kunden treffen zu konnen Haufig handelt es sich bei diesen Handelsvertretungen um juristische Personen mit eigenen schlechter gestellten Untervertretern Diese Konstellation wird ein Anbieter wahlen wenn der Markt nicht genug qualifizierte Handelsvertreter hergibt die bereit sind beispielsweise ein grosseres Gebiet auf eigene Kosten ohne entsprechende Sicherheiten zu erschliessen oder wenn ein auslandisches Unternehmern mit einem Handelsvertreter enormen Vertrauens auf die vollkommene Neuentwicklung eines ihm unbekannten Marktes angewiesen ist und der Handelsvertreter erhebliche Mittel in Werbung und Marktforschung fur den Vertrieb seines Herstellers oder Importeurs investiert Manchmal werden auch laufende Gebuhren fur die Anzahl der potentiellen Kunden Branchenteilnehmer im Vertretungsgebiet vereinbart z B bei Softwareanbietern In diesem Fall ist der Handelsvertreter als juristische Person der eigentliche Anbieter und der Hersteller stellt beispielsweise das Produkt z B Software ohne weitere Bezugskosten zur Verfugung Auch hochqualifizierte Vertreter mit Sachverstandigenfunktion oder Vertreter die eigene Patente vermarkten lassen sich vom Anbieter selten die Abschlussvollmacht nehmen Der Anbieter darf zwar selbst auch verkauferisch tatig sein muss dem Vertreter jedoch fur jedes Geschaft in seinem Gebiet die Provision zahlen In solchen Fallen konnen auch die Provisionen enorm nach oben abweichen Diese Vereinbarung ist im regularen Vertriebsgeschaft eher selten und setzt zwingend voraus dass der Handelsvertreter sein Gebiet gepachtet oder erworben hat und der Anbieter jederzeit lieferfahig ist Haufig werden solche Bezirke ahnlich dem Bezirksvertreter als Vermittlungsvertreter als immaterieller Unternehmenswert gehandelt und bei der Betriebsbewertung der Handelsvertretung gesondert bilanziert Normalerweise werden zumindest die Marktforschung und Imagewerbung vom Hersteller oder Importeur betrieben Dieser Vertreter tragt auch derartige Kosten uberwiegend selbst Ein solcher Handelsvertreter wird es sich verbieten dass der Hersteller oder Importeur ggf sogar ohne hinreichende Marktkenntnis selbst oder durch Dritte mit Kunden in Kontakt tritt Bedeutung eines neutralen Vertragswerkes BearbeitenHandelsvertretervertrage bedurfen einer noch sorgfaltigeren Planung als Dienstvertrage da sich hier zwei selbstandige Unternehmer gegenuberstehen die z T gegenlaufige Interessen unter den Schutzbestimmungen des Gesetzgebers fur eine der beiden Parteien den Handelsvertreter zu beachten haben Oftmals sind sich handelseinig gewordene KMU Parteien jedoch gar nicht bewusst dass sie einen Handelsvertretervertrag geschlossen haben weil sie entweder keine Schriftform wahlen oder aber davon ausgehen dass eine einfache freie Mitarbeit keiner besonderen Regelung bedurfe Tatsachlich regelt jedoch 84 Abs 2 HGB Wer ohne selbstandig im Sinne des Absatzes 1 zu sein standig damit betraut ist fur einen Unternehmer Geschafte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschliessen gilt als Angestellter Der Gesetzgeber kennt schlichtweg keine Arbeitsvereinbarungen die nicht entweder im besonderen Schuldrecht 433 bis 853 BGB mit den Bestimmungen fur Angestellte unter 611 ff BGB oder eben im Handelsrecht als spezielles Gebiet des Privat Zivil rechts geregelt sind hier gem 84 ff HGB Mustertexte von Interessenvertretungen der Industrie welche kein Interesse an breiten Schutzbestimmungen der Handelsvertreter haben legen die gesetzlichen Gestaltungsmoglichkeiten des Vertragswerkes hierbei i d R zum Nachteil des Vertreters aus Es ist keinesfalls so dass ein Handelsvertreter die bequemste Losung fur einen Anbieter darstellt Die landlaufige Meinung dass Anbieter mit der Beschaftigung von Handelsvertretern ihr Geschaft ohne Risiko unternehmen konnen und nur zahlen mussen wenn der Kunde auch zahlt ist beispielsweise so nicht korrekt Werden Vertrage geschlossen die Handelsvertreterrechte ausschliessen sollen kann in der Regel von sittenwidrigen und somit ungultigen Klauseln ausgegangen werden In diesen Fallen kommt regelmassig die Vereinbarung zum tragen die als verkehrsublich angesehen wird Das lebenspraktische Ergebnis bei Empfehlungen der IHKs richtet sich regelmassig nach den Interessen der sie tragenden Industriebetriebe und eben nicht nach dem Geist des vom Gesetzgeber als Schutzrecht geschaffenen Handelsvertreterrechtes Das Phanomen ist auch im Wohnungsmarkt bekannt in dem Mustervertrage des Vereines Grund und Boden bis an den Rand der juristisch vertretbaren Zumutung fur den Mieter gehen und die Mietervereine entsprechend versuchen ausgleichende Texte im Sinne des vom Gesetzgeber gedachten Mieterschutzes zu publizieren Von Maklern die in der Regel auf die Auftragsbereitschaft der Wohnungswirtschaft angewiesen sind werden denn auch in Folge fast ausnahmslos ebensolche vermieterfreundliche Entwurfe verwendet genauso wie von IHKs haufig herstellerfreundliche Handelsvertretervertrage publiziert werden Anbieterinteressen Bearbeiten Die gesetzliche Provisionspflicht wird vor allem bei attraktiven Investitionsguterkunden lebenspraktisch in der Art umgangen dass der Hersteller die vom Vermittlungsvertreter vorgeschlagenen Auftrage einmalig annimmt und dann mit eigenen Kraften z B Callcenter Sekretarin Geschaftsfuhrer uber andere Leistungen neu verhandelt Da es sich hierbei nicht mehr um sog gleichartige Geschafte handelt muss keine Provision mehr gezahlt werden der Vertreter soll nur mehr immer neue Kunden gewinnen und wird zum Beispiel fur die Akquisition von Analysewerkzeug eingesetzt und der Hersteller spricht den so gewonnenen Kunden dann auf Rationalisierungsinvestitionen an die nicht im Vertrag des Vertreters stehen Im Versicherungsgewerbe sind derartige Vertretungsregelungen allerdings die Regel und werden die schutzbedurftigen Vertreter z B dadurch belastet dass ihnen hohe Fixkosten fur Burokostenbeteiligung Schulungen oder Werbegeschenke sowie uberhohte Stornoreserven in Rechnung gestellt werden siehe z B AWD Vertreterinteressen Bearbeiten Auch der Handelsvertreter kann zumal bei vorteilhaften Vertragen mit Gebietsschutz durch massiges Bemuhen versuchen seinen Zeit Gewinn zu maximieren Da samtliche Geschafte im geschutzten Gebiet provisoniert werden gleichgultig ob und wie intensiv die Kunden angesprochen werden besuchen manche Bezirksvertreter Kunden kaum mehr um Folgeauftrage zu akquirieren sondern sind ihrerseits an neuen Kunden interessiert um an zahlreichen Folgeauftragen zu partizipieren Dies entspricht im Grunde auch dem Geiste des Handelsvertretergesetz das keine Betreuungsaufgaben und Servicearbeit vorsieht sondern die Auftragsgewinnung zur zentralen Tatigkeit macht Haufig sind jedoch lebenspraktisch nur Folgeauftrage zu gewinnen wenn der Kunde von seinem Vertreter auch betreut und bei Problemen beraten wird Hier muss ein fairer Interessenausgleich zwischen Vertreter und Anbieter stattfinden in der Art dass geschulte Innendienstkrafte via Callcenter oder Servicetechniker im Aussendienst die Kundenbetreuung sicherstellen Dennoch ist regelmassig festzustellen dass Bezirksvertreter auch diese Aufgaben wahrnehmen und dem Anbieter dafur sogenannte Kostenpauschalen in Rechnung stellen Dies stellt arbeitsrechtlich grundsatzlich ein Problem dar und fuhrt faktisch auch ohne das Wissen der beteiligten Parteien grundsatzlich zu zusatzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsvertragen zwischen Anbieter und Vertreter sofern diese Leistungen mehr als geringfugig und nicht nur administrativer Natur sind z B reine Serverbetriebskosten fur eine Knowledge Datenbank des Vertreters Weblinks BearbeitenDie Grundzuge des Handelsvertreterrechts im Uberblick PDF Datei 156 kB Rechtsprechung zum Handelsvertreterrecht Vertriebsrecht und Vertragshandlerrecht wichtige UrteileLiteratur BearbeitenHans Hermann Eberstein Der Handelsvertreter Vertrag 9 Auflage 2007 ISBN 3 8005 1440 0 Klaus J Hopt Handelsvertreterrecht 84 92c 54 55 HGB mit Materialien 6 Auflage Munchen 2019 ISBN 978 3 406 72659 0 Karin Stotter Das Recht der Handelsvertreter Munchen 2000 ISBN 3 406 42661 1Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 25 Oktober 2012 Az VII ZR 56 11 BGH Urteil vom 11 Juli 1960 BB 1960 957 BGH Urteil vom 11 Oktober 1990 DB 1990 2592 BGH Urteil vom 1 Dezember 1960 BB 1961 147 vom 11 Oktober 1990 DB 1990 2592 BGH Urteil vom 13 Juli 1959 BB 1959 864 BAG Urteil vom 22 Januar 1971 DB 1971 779Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Handelsvertreterrecht amp oldid 237783692