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Die Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI ist eine Rechtsverordnung der deutschen Bundesregierung zur Regelung der Honorare fur Architekten und Ingenieurleistungen in Deutschland Die seit 1 Januar 2021 geltende Fassung regelt die Vergutung der Leistungen von Architekten und Ingenieuren die Planungsleistungen in den Bereichen der Architektur der Stadtplanung und des Bauwesens erbringen Ausgenommen sind Ingenieure die in den Bereichen Umweltvertraglichkeit Bauphysik Bodenmechanik und Vermessungswesen tatig sind Zudem sind Ingenieurleistungen der Bereiche Maschinen und Anlagenbau Verfahrens Elektro und Prozesstechnik ausgenommen die keinen direkten Bezug zur technischen Ausstattung des Bauwerkes haben Fur sie wurden lediglich nicht verpflichtende Regelungen aufgestellt BasisdatenTitel Verordnung uber dieHonorare fur Architekten und IngenieurleistungenKurztitel Honorarordnung furArchitekten und IngenieureAbkurzung HOAIArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von 1 ArchLGRechtsmaterie GebuhrenrechtFundstellennachweis 402 24 8 2 3Ursprungliche Fassung vom 17 September 1976 BGBl I S 2805 ber S 3616 Inkrafttreten am 1 Januar 1977Neubekanntmachung vom 4 Marz 1991 BGBl I S 533 Letzte Neufassung vom 10 Juli 2013 BGBl I S 2276 Inkrafttreten derNeufassung am 17 Juli 2013Letzte Anderung durch Art 1 VO vom 2 Dezember 2020 BGBl I S 2636 Inkrafttreten derletzten Anderung 1 Januar 2021 Art 3 VO vom 2 Dezember 2020 Weblink Text der HOAIBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Bedeutung 2 Fassung von 1996 2 uberarbeitete Auflage 2002 mit Euro Honorarsatzen 2 1 Teilbereiche der HOAI 2 2 Leistungsphasen 2 3 Anrechenbare Kosten 2 4 Berechnung des Honorars 2 5 Leistungen im Bestand 3 Fassung von 2009 3 1 HOAI Reform 2009 3 2 Wesentliche Anderungen in der Fassung 2009 3 3 Verbindliche Honorarregelungen 3 4 Unverbindliche Honorarempfehlungen freie Preisvereinbarung moglich 3 5 Freie Honorarvereinbarung 3 6 Leistungen im Bestand 4 Fassung von 2013 5 Fassung von 2021 5 1 EuGH Urteil vom 4 Juli 2019 5 2 Umsetzung des Urteils in deutsches Recht 6 Osterreich 7 Ahnliche Gebuhrenordnungen 8 Literatur 8 1 Kommentare und Aufsatze zur HOAI 8 2 Anwendungserlauterungen zur HOAI 2009 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseBedeutung BearbeitenDie HOAI regelt die Honorare fur Ingenieur und Architektenleistungen Abweichungen waren bis Ende 2020 nur in wenigen definierten Fallen zulassig Rechtsgrundlage fur die HOAI ist das Gesetz zur Regelung von Ingenieur und Architektenleistungen Die erste Fassung der HOAI loste per 1 Januar 1977 die Gebuhrenordnung fur Architekten aus dem Jahr 1950 GOA 1950 und die Gebuhrenordnung der Ingenieure aus dem Jahr 1956 GOI 1956 ab Die seit dem 1 Januar 2021 geltende Fassung ist auf diejenigen Vertragsverhaltnisse anzuwenden die nach Ablauf des 31 Dezember 2020 begrundet worden sind jedoch nicht auf Grundleistungen die vor dem 17 Juli 2013 vertraglich vereinbart wurden 58 HOAI Die HOAI regelt nicht welche Leistungen der Architekt bzw der Ingenieur zu erbringen hat Die in der HOAI aufgelisteten Grundleistungen und ihre Abgrenzung zu den besonderen Leistungen haben nur preisrechtliche Bedeutung Der Umfang der Leistungen die von dem Architekten zu erbringen sind bestimmt sich allein nach dem geschlossenen Werkvertrag Dessen Grundlage ist das BGB Das Honorar wird zwischen dem Auftraggeber einerseits und dem Architekten bzw Ingenieur andererseits auf Basis der Regelungen der HOAI vereinbart Unterschreitungen der Mindestsatze oder Uberschreitung der Hochstsatze der HOAI sind nach einem Urteil des Europaischen Gerichtshofs vom 4 Juli 2019 zulassig nicht aber verbindliche Mindest und Hochsthonorarsatze Sofern nicht bei Auftragserteilung etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist gelten die jeweiligen Mindestsatze als vereinbart Fur die Falligkeit der Honorarforderung und den Anspruch auf Abschlagszahlungen gelten 650g Abs 4 und 632a des Burgerlichen Gesetzbuchs BGB entsprechend 15 HOAI Voraussetzung fur die Falligkeit ist neben der Abnahme dass eine pruffahige Honorarschlussrechnung erteilt ist Allerdings muss der Bauherr Einwendungen gegen die Pruffahigkeit der Abrechnung binnen zwei Monaten nach Rechnungserhalt rugen Spater kann er sich nicht mehr auf die fehlende Pruffahigkeit berufen Die Hohe der Vergutung ermittelt sich im Wesentlichen nach der Aufgabenstellung dem Schwierigkeitsgrad Honorarzone den anrechenbaren Kosten und den erbrachten Leistungen Die Leistungen werden in verschiedene Leistungsphasen untergliedert Die HOAI soll den Architekten und Ingenieuren ein auskommliches Honorar und den Bauherren die Qualitat der Bauplanung Ausschreibung Vergabe und der Objektuberwachung sichern Wettbewerb soll nicht auf Preisebene sondern allein in der Qualitat der Arbeit stattfinden Fassung von 1996 2 uberarbeitete Auflage 2002 mit Euro Honorarsatzen BearbeitenDiese Fassung ist gultig fur Vertrage die bis zum 17 August 2009 geschlossen wurden Eine Uberarbeitung der Fassung von 1996 wurde 2002 anlasslich der Wahrungsumstellung auf den Euro veroffentlicht Teilbereiche der HOAI Bearbeiten Die HOAI 1996 2002 ist in 15 Teile gegliedert die allgemeine oder vorhabenspezifische Regelungen enthalten Teil TitelI Allgemeine VorschriftenII Leistungen bei Gebauden Freianlagen und raumbildenden AusbautenIII Zusatzliche LeistungenIV Gutachten und WertermittlungenV Stadtebauliche LeistungenVI Landschaftsplanerische LeistungenVII Leistungen bei Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenVIII Verkehrsplanerische LeistungenIX Leistungen bei TragwerksplanungenX Leistungen bei der Technischen AusrustungXI Leistungen fur Thermische BauphysikXII Leistungen fur Schallschutz und RaumakustikXIII Leistungen fur Bodenmechanik Erd und GrundbauXIV Vermessungstechnische LeistungenXV Schluss und UberleitungsvorschriftenLeistungsphasen Bearbeiten Die meisten Aufgabenstellungen fur Architekten und Ingenieure werden nach HOAI in neun Leistungsphasen Lph gegliedert Hauptartikel Leistungsphasen nach HOAI Anrechenbare Kosten Bearbeiten Die anrechenbaren Kosten sind eines der Regelkriterien bei der Ermittlung des Honorars der Leistungen von Architekten und Ingenieuren nach der HOAI Sie werden z B fur Gebaude aus einem fachspezifischen Kostenanteil auf Basis der Kostenermittlungen nach DIN 276 errechnet und konnen daher innerhalb eines Projektes je nach Planungsstand unterschiedlich hoch sein Berechnung des Honorars Bearbeiten Das Honorar wird aus den Honorartafeln der Teilbereiche der HOAI fur die entsprechenden Vorhaben ermittelt Eingangswerte in die Tafeln sind die anrechenbaren Baukosten und die Honorarzone Durch die Honorarzone wird die Schwierigkeit der Planung im konkreten Vorhaben bewertet Die Honorarzone I steht fur sehr geringe Honorarzone III fur durchschnittliche und Honorarzone V fur sehr hohe Planungsanforderungen Fur jede Honorarzone ist ein Mindest und ein Hochstsatz angegeben Eine Vereinbarung von Viertel Mittel oder Dreiviertelsatz innerhalb dieser Satze ist moglich Aus den Honorartafeln kann man das Grundhonorar fur die Gesamtleistung alle Leistungsphasen ablesen bzw durch lineare Interpolation ermitteln Wenn nur einzelne Leistungsphasen erbracht werden wird das Honorar hierfur durch Multiplikation des Grundhonorars mit der Bewertung Vomhundertsatze prozentualer Anteil an der Gesamtleistung der einzelnen Leistungsphasen ermittelt Die Honorarermittlung der einzelnen Leistungsphasen erfolgt also anhand der Prozentsatze der Honorarzone bzw des Honorarsatzes innerhalb der Zone und der anrechenbaren Kosten Gemass HOAI 1996 und 2002 sind die anrechenbaren Kosten noch auf Basis der DIN 276 vom April 1981 zu ermitteln seit HOAI 2009 in der Gliederung der DIN 276 Fassung 12 2008 Die Ermittlung der anrechenbaren Kosten erfolgt in den einzelnen Leistungsphasen der HOAI nach unterschiedlichen Methoden Kostenschatzung ist in der Lph 2 vorgesehen Sie dient der Abrechnung der auflaufenden Planungsleistungen solange bis die Kostenberechnung vorliegt Sie findet keinen Eingang in die endgultige Honorarberechnung Kostenberechnung ist in der Lph 3 Entwurfsplanung vorgesehen Die Leistungsphasen 1 4 der HOAI werden endgultig nach Kostenberechnung abgerechnet D h auch wenn sich die anrechenbaren Kosten in den weiteren Leistungsphasen verandern bleibt das Ingenieurhonorar fur die Lph 1 4 unverandert Nur bei Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen konnen die Vertragsparteien bei Auftragserteilung vereinbaren dass auch die weiteren Leistungsphasen nach der Kostenberechnung abgerechnet werden Achtung Seit Geltung der HOAI 2009 wird das Planerhonorar aller Leistungsphasen nach der Kostenberechnung ermittelt Kostenanschlag ist in der Lph 7 vorgesehen Die Leistungsphasen 5 7 HOAI der Teile II IX u XI der HOAI werden endgultig nach Kostenanschlag abgerechnet Achtung in der HOAI 2009 ist dies anders geregelt Kostenfeststellung ist in der Lph 8 vorgesehen Sie ist Honorargrundlage fur die Lph 8 und 9 HOAI der Teile II IX u XI sowie bei Teil VII VIII u XIII fur die Leistungsphasen ab 5 auch dies ist in der HOAI 2009 anders geregelt siehe dort Sollten die anrechenbaren Kosten weniger als 25 000 EUR oder mehr als 25 000 000 betragen ist das Honorar frei zu vereinbaren Zusatzlich zu den anrechenbaren Kosten konnen Nebenkosten die in der HOAI aufgefuhrt sind berechnet werden Dabei konnen die Nebenkosten pauschal oder nach Einzelnachweisen abgerechnet werden Leistungen im Bestand Bearbeiten Um den erhohten Schwierigkeitsgrad bei dem Umbau vorhandener Gebaude angemessen zu berucksichtigen sieht die HOAI ab Honorarzone II geringe Planungsanforderungen einen Umbauzuschlag von 20 bis 80 des Honorars vor Ohne schriftliche Vereinbarung betragt der Umbauzuschlag 20 Da der Architekt und Ingenieur bei Leistungen fur vorhandene Gebaude auch bestehende Konstruktionen und Bauteile in seinen Planungen berucksichtigen muss fur die jedoch keine anrechenbare Kosten anfallen sieht die HOAI dafur vor die vorhandene Bausubstanz nach HOAI 10 3a angemessen zu berucksichtigen Fur die Ermittlung des Wertes der vorhandenen Bausubstanz gibt es unterschiedliche Ermittlungsarten die u a auch das Alter und den Zustand der Substanz berucksichtigen Im Regelfall gilt Je alter die Bausubstanz ist und je weniger sie instand gehalten oder saniert wurde desto niedriger sind die zu berucksichtigenden Kosten Einfache Ermittlungen erfolgen auf Basis der Kubatur des Gebaudes aufwendige werden bauteil und mengenbezogen ermittelt Fur die Berucksichtigung des Alters und des Zustandes gibt es Literatur mit speziellen Tabellen z B Ross Brachmann Fassung von 2009 BearbeitenSie gilt fur Vertrage die ab dem 18 August 2009 geschlossen wurden HOAI Reform 2009 Bearbeiten Aufgrund von europarechtlichen Bedenken gegen die HOAI wurde im August 2009 eine novellierte HOAI in Kraft gesetzt Der bereits im Februar 2008 vorgelegte erste Entwurf war in der Fachwelt Kammern Verbande Fachpresse Anwaltschaft durchweg auf erhebliche Kritik gestossen und infolgedessen Ende Mai 2008 zuruckgezogen worden Im Marz 2009 wurde ein modifizierter Entwurf vom Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie vorgelegt Auch dieser Entwurf wurde von der Fachwelt kritisiert Am 29 April 2009 wurde vom Bundeskabinett die 6 Novelle der HOAI verabschiedet In der verabschiedeten Fassung wurden einige weitere aber nicht alle Kritikpunkte der Fachwelt berucksichtigt 1 Der Bundesrat hat am 12 Juni 2009 zugestimmt Auszug aus dem Bundesratsbeschluss vom 12 Juni 2009 Der Bundesrat hat heute der neuen Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI zugestimmt und eine begleitende Entschliessung gefasst Darin begrusst er die Anhebung der Honorarsatze fordert aber zugleich eine weitere Modernisierung und redaktionelle Uberarbeitung der HOAI Problematisch findet er dass verbindliche Honorarsatze allein bei Planungsleistungen vorgegeben sind Daruber hinaus bitten die Lander die Bundesregierung innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Novelle uber die Entwicklung und eventuell notwendige Anpassungsmassnahmen insbesondere hinsichtlich der Honorarstruktur des Leistungsbildes der Anrechenbarkeit nach Bausubstanz sowie der Regelung zur Objektuberwachung zu berichten Die HOAI 2009 wurde am 17 August 2009 im Bundesgesetzblatt veroffentlicht und wurde dadurch am Tag darauf in Kraft gesetzt Wesentliche Anderungen in der Fassung 2009 Bearbeiten Die HOAI Novelle 2009 bringt eine Fulle von Anderungen bei der Honorarberechnung im Detail mit sich fur die Spezialliteratur zur Verfugung steht Die fur jeden Auftraggeber wesentlichen Anderungen umfassen u a Zeithonorare Stundensatze sind nun frei vereinbar Kostenberechnungen sind nun als Regelfall die Basis fur die Honorierung aller Leistungsphasen damit erfolgt eine Abkoppelung der Honorare von den tatsachlichen Baukosten alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen eine sog Baukostenvereinbarung getroffen werden Die Honorartafelwerte wurden um 10 gegenuber der Fassung von 1996 angehoben Die Basis fur die Honorarermittlung ist nun die im Rahmen der Projektbearbeitung geschuldete Kostenermittlung d h es ist zur Honorarermittlung keine Umstrukturierung der Kostenermittlungen mehr in die Form der DIN 276 von 1981 erforderlich Fur Planungsanderungen auf Veranlassung des Auftraggebers besteht nun unabhangig von der Hohe des Aufwandes ein Vergutungsanspruch Es werden weniger Leistungsinhalte verbindlich geregelt siehe unten Die systematische Struktur der HOAI wurde verandert Objektlisten Besondere Leistungen und die Leistungen der einzelnen Leistungsbilder werden nun in Anhangen zum eigentlichen Verordnungstext dargestelltVerbindliche Honorarregelungen Bearbeiten In der HOAI 2009 werden nur noch die im eigentlichen Verordnungstext stehenden nachfolgend genannten Bereiche verbindlich preisrechtlich geregelt Teil 1 Allgemeine Vorschriften 1 bis 16 Teil 2 Flachenplanung Abschnitt 1 Bauleitplanung Flachennutzungsplane Leistungsbild 18 Honorare 20 Bebauungsplane Leistungsbild 19 Honorare 21 Abschnitt 2 Landschaftsplanung Landschaftsplan Leistungsbild 23 Honorare 28 Grunordnungsplan Leistungsbild 24 Honorare 29 Landschaftsrahmenplan Leistungsbild 25 Honorare 30 Landschaftspflegerischer Begleitplan Leistungsbild 26 Honorare 31 Pflege und Entwicklungsplan Leistungsbild 27 Honorare 32 Teil 3 Objektplanung Abschnitt 1 Gebaude und raumbildende Ausbauten Leistungsbild 33 Honorare 34 Abschnitt 2 Freianlagen Leistungsbild 38 Honorare 39 Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke Leistungsbild 42 Honorare 43 Abschnitt 4 Verkehrsanlagen Leistungsbild 46 Honorare 47 Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung Leistungsbild 49 Honorare 50 Abschnitt 2 Technische Ausrustung Leistungsbild 53 Honorare 54 Teil 5 Uberleitungs und Schlussvorschriften Unverbindliche Honorarempfehlungen freie Preisvereinbarung moglich Bearbeiten Folgende in der HOAI 2002 noch verbindlich geregelte Leistungen werden als sog Beratungsleistungen in die unverbindliche Anlage 1 zur HOAI 2009 verschoben deren Honorar ist nun frei vereinbar die Angaben zur Honorarbestimmung in der Anlage 1 sind lediglich unverbindliche Orientierungshilfen Leistung Umweltvertraglichkeitsstudie Leistungen fur Thermische Bauphysik Leistungen fur Schallschutz und Raumakustik Leistungen fur Bodenmechanik Erd und Grundbau Vermessungstechnische LeistungenFreie Honorarvereinbarung Bearbeiten Die sog Besonderen Leistungen die in der HOAI nicht abschliessend aufgezahlt sind waren bereits in der HOAI 1996 2002 preislich frei vereinbar Zu ihnen sind in der HOAI 2009 einige Leistungen hinzugekommen die in der alten Fassung verbindlich geregelt waren Hier ist z B die Ortliche Bauuberwachung von Ingenieurbauwerken und Verkehrsanlagen zu nennen 57 HOAI 1996 2002 Diese wird nur noch als Besondere Leistung bei den Leistungen fur Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen erwahnt Ein Honorarvorschlag findet sich hierfur nicht einmal mehr in der unverbindlichen Anlage zur HOAI 2009 sondern lediglich noch in der Begrundung zur neuen Honorarordnung Leistungen im Bestand Bearbeiten Die Hohe des Umbauzuschlages betragt nun je nach Schwierigkeitsgrad zwischen 20 und 80 Dazu aussert sich die HOAI 2009 im 35 Leistungen im Bestand Auch ohne besondere Vereinbarung gilt ab Honorarzone II ein Umbauzuschlag von 20 Zur Orientierung des Schwierigkeitsgrades kann die Honorarzone dienen z B anhand der Formel Honorarzone x 20 20 Zuschlag nach 35 HOAIDer Ansatz anrechenbarer Kosten bei der technisch konstruktiven Einbeziehung vorhandener Bausubstanz in die Planung ist entfallen stattdessen wurden die Umbauzuschlage erhoht Fassung von 2013 BearbeitenAm 16 Juli 2013 wurde im Bundesgesetzblatt die neue HOAI Fassung vom 10 Juli 2013 veroffentlicht 2 3 Im Gegensatz zu der HOAI 2009 ist die HOAI 2013 uberwiegend eine Fortschreibung ihres Vorgangers Es wurden viele und teils auch wichtige Anderungen eingefugt aber sie wurde nicht umfassend umgeschrieben 4 Die bedeutenden Anderungen HOAI Novelle 2013 sind Anhebung der Honorarsatze Anderungen beim Bauen im Bestand Neue Leistungsbilder Anderung Gewichtung Leistungsphasen Falligkeit des Honorars nach Abnahme Neue Honorarregelungen AnderungsleistungenFassung von 2021 BearbeitenEuGH Urteil vom 4 Juli 2019 Bearbeiten Am 28 Februar 2019 hat der Generalanwalt beim Europaischen Gerichtshof EuGH in einem Vertragsverletzungsverfahren der Europaischen Kommission gegen Deutschland Rs C 377 17 zur Frage der Konformitat der HOAI mit dem Europarecht seinen Schlussantrag abgegeben Er kam zu dem Fazit dass das bindende Preisrecht der HOAI europarechtswidrig wegen Verstosses gegen die Dienstleistungsfreiheit sei Es gebe auch keine nachgewiesene Rechtfertigung dadurch dass dieses fur die Gewahrleistung hoher Qualitatsstandards oder fur den Verbraucherschutz erforderlich sei Genau das hatte Deutschland immer und auch in jenem Verfahren angefuhrt aber eben nicht ausreichend belegen konnen wie der Generalanwalt nun festhielt 5 Als Zielsetzung der Kommission in dem Verfahren wurde die Beseitigung jeglicher Honorarordnungen in den freien Berufen um das Recht auf freie Niederlassung in Europa unter Freiberuflern zu gewahren angefuhrt 6 7 Zur EU Konformitat hatten die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages im Vorfeld zu der siebten Novellierung der HOAI im Jahr 2008 eine Ausarbeitung vorgelegt 8 Auf Seite 10 heisst es Als Rechtfertigungsgrund fur Beschrankungen der Dienstleistungsfreiheit existiert neben den niedergeschriebenen nach Art 55 EGV in Verbindung mit Art 46 EGV auch die ungeschriebene Kategorie zwingende Grunde des Allgemeininteresses Hierunter fallt unstreitig auch der Verbraucherschutz Die Vermeidung des Mietanstieges und damit eine Ausgestaltung des Verbraucherschutzes ist ein Grund fur die Schaffung der HOAI und damit direktes Ziel der Vorschriften Folge man der Ansicht der primarrechtskonformen Auslegung waren Beschrankungen der Dienstleistungsfreiheit gerechtfertigt Es gebe damit gute Argumente die eine EU Konformitat bereits der derzeit existierenden HOAI ohne Inlanderbeschrankung wie in der derzeitigen Novelle vorgesehen stutzten Am 4 Juli 2019 urteilte der EuGH jedoch dass die Hochst und Mindestsatze in der Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI gegen die 2006 verabschiedete EU Dienstleistungsrichtlinie und die Niederlassungsfreiheit in den Mitgliedsstaaten der EU verstossen 9 Mindest und Hochstsatze der HOAI durfen damit nicht mehr verbindlich vorgeschrieben werden stattdessen sind die Honorare zukunftig frei zu vereinbaren 10 Um einen Preis und Qualitatsrutsch nach unten zu verhindern versuchten daraufhin die Bundesarchitektenkammer die Bundesingenieurkammer und andere Verbande die Bundesregierung bzw die Parteien dazu zu bewegen aus den Mindest und Hochstsatzen Preisspannen zu ermitteln die fur Planungsleistungen im Bauwesen als angemessen gelten sollen 11 Umsetzung des Urteils in deutsches Recht Bearbeiten Um die nationale Rechtsordnung an die Vorgaben des EuGH Urteils anzupassen wurde das Gesetz zur Regelung von Ingenieur und Architektenleistungen welches die Bundesregierung in 1 zum Erlass der HOAI ermachtigt mit Wirkung zum 19 November 2020 geandert und sodann auch die HOAI selbst zum 1 Januar 2021 12 13 1 ArchLG ermachtigt die Bundesregierung eine Honorarordnung fur Ingenieur und Architektenleistungen zu erlassen 1 Abs 1 Nr 1 ArchLG ermachtigt aber nicht mehr zu einer verbindlichen Festlegung der Honorarhohe 14 Diese ist kunftig in allen Fallen frei vereinbar 15 1 Abs 1 Nr 2 ArchLG ermachtigt zur Festlegung von Honorartafeln fur Grundleistungen Das sind gem 1 Abs 2 ArchLG Leistungen die regelmassig im Rahmen von Flachen Objekt oder Fachplanungen auszufuhren sind Sie umfassen insbesondere auch Leistungen der Beratung Planung Massnahmendurchfuhrung sowie Leistungen im Zusammenhang mit Vergabeverfahren Nach 1 Absatz 1 Nr 3 ArchLG kann die HOAI eine Regelung der Honorarhohe bei Grundleistungen fur den Fall enthalten in dem die Parteien keine wirksame Honorarvereinbarung getroffen haben Gemass 1 Abs 1 Nr 4 ArchLG kann in der HOAI festgelegt werden welche Form die Parteien bei der Vereinbarung des Honorars einzuhalten haben damit diese wirksam ist Die neue HOAI sieht vor dass die Honorare fur Architekten und Ingenieurleistungen frei vereinbart werden konnen Die Grundsatze und Massstabe der HOAI konnen von den Vertragsparteien zur Honorarermittlung herangezogen werden 1 HOAI Zur Frage der Hohe der Honorare enthalt die HOAI Honorarspannen vom Basishonorarsatz bis zum oberen Honorarsatz die als Orientierungswerte zur Verfugung stehen 2a HOAI Fur den Fall dass keine wirksame Honorarvereinbarung geschlossen wurde gilt der sogenannte Basishonorarsatz als vereinbart dessen Hohe dem bisherigen Mindestsatz entspricht 16 Die Honorarvereinbarung bedarf der Textform 17 Andernfalls gilt fur Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart 7 a e HOAI 18 19 20 Osterreich BearbeitenDer HOAI entsprachen in Osterreich die Honorarleitlinien der Ziviltechniker der Kammer fur Architekten und Ingenieurkonsulenten 21 z B die HOA Honorarleitlinie fur Architekten oder die HOB I Honorarleitlinie Bauwesen Ingenieurbauwerke Planung und ortliche Bauaufsicht sowie die HOB Honorarordnung der Baumeister der Bundesinnung Bau Im Gegensatz zur HOAI waren HOA bzw HOB zuletzt aber unverbindliche Verbandsempfehlungen der Kammer bzw der Bundesinnung Diese Verbandsempfehlungen wurden mit Ablauf des 31 Dezember 2006 per Verordnung ausser Kraft gesetzt um Forderungen der EU Kommission und des seit 2 Janner 2006 geltenden Kartellgesetzes 2005 Rechnung zu tragen welches keine unverbindlichen Verbandsempfehlungen mehr vorsieht Auf bestehende Vertrage die auf den Honorarleitlinien basieren hat diese Aufhebung keine Auswirkung HIA Um von Seiten der Kammer fur Architekten und Ingenieurkonsulenten Anhalte fur Vereinbarungen von Architektenleistungen anzubieten wurde die HIA Honorar Information Architektur entwickelt und 2007 veroffentlicht Die HIA beruht auf den drei Saulen Leistungskatalog Abschatzung des Zeitaufwandes und Stundensatzermittlung Dazu stellt die Kammer Datenbanken und Software Tools zur Verfugung 22 HOB Nachfolge Als Nachfolge Publikation zur HOB hat die Bundesinnung Bau den Leitfaden zur Kostenabschatzung von Planungsleistungen herausgegeben 23 Ahnliche Gebuhrenordnungen BearbeitenAhnliche Gebuhrenordnungen gibt es auch fur andere Freie Berufe so z B Rechtsanwaltsvergutungsgesetz RVG fur Rechtsanwalte vor dem 1 Juli 2004 BRAGO Steuerberatervergutungsverordnung StBVV fur Steuerberater GOA fur Arzte Gebuhrenverzeichnis fur Heilpraktiker GebuH fur Heilpraktiker Gebuhrenordnung fur Zahnarzte GOZ fur Zahnarzte Literatur BearbeitenKommentare und Aufsatze zur HOAI Bearbeiten Petschulat Alexander Die Vergabe von Planungsleistungen unter dem Einfluss der Entscheidung des EuGH zu der Verbindlichkeit von Mindest und Hochstsatzen nach der HOAI in Zeitschrift fur deutsches und internationales Bau und Vergaberecht 2020 S 534ff Heinlein Hilka Kommentar zur HOAI 2 Auflage Werner Verlag ISBN 978 3 8041 5159 8 Neuenfeld Baden Bruckner Taube Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI Loseblatt Kommentar 2 Aktualisierung 2017 Verlag W Kohlhammer ISBN 978 3 17 033300 0 Frank Steeger u a Hrsg Praxiskommentar HOAI 2013 Kommentar 2 Auflage Verlag W Kohlhammer ISBN 978 3 17 023686 8 Burkhard Messerschmidt Brauchen wir ein Architekten und Ingenieurvertragsrecht im BGB Juris Die Monatszeitschrift 2015 S 453 Anwendungserlauterungen zur HOAI 2009 Bearbeiten Manfred v Bentheim Die neue Honorarordnung fur Architekten und Ingenieurleistungen 2009 Praktische Arbeitshilfen fur die sichere Honorarvereinbarung und Abrechnung nach aktueller HOAI Forum Verlag Herkert ISBN 978 3 86586 213 6 als Loseblattwerk im Internet unter http www forum verlag com Rainer Hartmann Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI WEKA Verlag Fachverlag fur Verwaltung u Industrie ISBN 3 8111 7201 8 als Loseblattwerk im Internet unter http bau weka de Weblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary HOAI Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Text der HOAI 2021 Text der HOAI HOAI 2013 Textausgabe mit amtlicher Begrundung PDF 1 44 MB HOAI in der bis zum 17 August 2009 geltenden Fassung Texte der unterschiedlichen HOAI Fassungen mit Download HOAI 2021 im pdf Format Forum fur Fragen zur HOAI HOAI Software Ubersicht GHV Gutestelle Honorar und Vergaberecht e V Die Honorarordnung fur Architekten und IngenieureEinzelnachweise Bearbeiten Drucksache 395 09 PDF Bundesrat archiviert vom Original am 29 November 2020 abgerufen am 10 Mai 2019 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www hoai de Gebuhrenordnung HOAI Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure Memento vom 17 Mai 2014 im Internet Archive Erik Budiner Rainer Post HOAI 2013 Modernisierte Leistungsbilder Deutsches Architektenblatt 1 September 2013 Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI 2013 Textausgabe mit amtlicher Begrundung PDF Wolters Kluwer Deutschland GmbH 2013 S 159 abgerufen am 27 Oktober 2019 HOAI Droht das Ende wegen Verstosses gegen Europarecht MRH Trowe In D amp O Versicherung neugedacht Abgerufen am 20 April 2019 amerikanisches Englisch EU Kommission attackiert die HOAI iz jobs de 3 September 2015 abgerufen am 27 Oktober 2019 European Commission Pressemitteilung Unzureichende Einhaltung der Dienstleistungsrichtlinie bei reglementierten Berufen Kommission leitet gegen sechs Mitgliedstaaten Vertragsverletzungsverfahren ein Europaische Kommission 18 Juni 2015 abgerufen am 27 Oktober 2019 Birgit Meiners Julia Vogeler Vereinbarkeit der HOAI Novelle mit der EU Dienstleistungsrichtlinie WD 5 3000 118 08 PDF Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages 2008 abgerufen am 27 Oktober 2019 EuGH Urteil vom 4 Juli 2019 Rs C 377 17 EuGH kippt nur die verbindlichen Mindest und Hochstsatze der HOAI Reaktionen von Standesorganisationen baulinks de abgerufen am 4 Juli 2019 deutsch Heike Klovert EuGH Urteil Architekten und Ingenieure konnen nicht mehr auf Mindesthonorare pochen und jetzt spiegel de 5 Juli 2019 abgerufen am 27 Oktober 2019 Gesetz zur Anderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur und Architektenleistungen und anderer Gesetze vom 12 November 2020 BGBl I S 2392 Verordnung uber die Honorare fur Architekten und Ingenieurleistungen Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure HOAI in der Fassung von 2021 Volltext abgerufen am 13 Juli 2021 vgl Synopse aller Anderungen des Gesetz zur Regelung von Ingenieur und Architektenleistungen am 19 November 2020 buzer de abgerufen am 13 Juli 2021 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur und Architektenleistungen und anderer Gesetze BT Drs 19 21982 vom 31 August 2020 S 12 ff HOAI Novelle tritt am 1 Januar 2021 in Kraft Haufe Online Redaktion 7 November 2020 abgerufen am 7 Februar 2021 Auszug aus Koeble Zahn Die neue HOAI 2021 Januar 2021 wolterskluwer com abgerufen am 5 Januar 2021 Die HOAI und ihre Leistungsphasen So berechnet der Architekt sein Honorar bauen de abgerufen am 14 Juli 2021 Honorargrundlagen nach HOAI bauprofessor de 17 Dezember 2020 HOAI 2021 Moglichkeiten und Arten der Honorarvereinbarung wolterskluwer com abgerufen am 4 Januar 2021 Osterreichische HOA alt HIA Honorar Information Architektur Osterreich Leitfaden zur Kostenabschatzung von Planungsleistungen Osterreich Memento vom 8 Juni 2010 im Internet Archive Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 4123399 2 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Honorarordnung fur Architekten und Ingenieure amp oldid 236402148