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Der Buchauszug dient dem Handelsvertreter zur Kontrolle seiner Provisionsanspruche Weitere Kontrollrechte sind die Provisionsabrechnung die Bucheinsicht sowie Auskunftsanspruche Inhaltsverzeichnis 1 Rechtsquellen Grundgedanke der gesetzlichen Regelung 2 Anspruchsvoraussetzungen 3 Inhalt und Form des Buchauszugs 4 Unabdingbarkeit des Anspruchs auf Buchauszug 5 Praktische Probleme 6 Literatur 7 WeblinksRechtsquellen Grundgedanke der gesetzlichen Regelung BearbeitenDas Recht einen Buchauszug verlangen zu konnen ist in 87c Abs 2 HGB geregelt Diese Norm entspricht Art 12 Abs 2 der Richtlinie des Rates der EG vom 18 Dezember 1986 zur Koordinierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten betreffend die selbstandigen Handelsvertreter 86 653 EWG Der Buchauszug soll nach standiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Instanzgerichte dem Handelsvertreter die Moglichkeit geben die ihm erteilten Provisionsabrechnungen zu uberprufen und so uber die ihm zustehenden Provisionsanspruche Klarheit zu gewinnen Eine Begrundung des Verlangens ist nicht notwendig Anspruchsvoraussetzungen BearbeitenBei dem zugrunde liegenden Vertragsverhaltnis muss es sich grundsatzlich um einen Handelsvertretervertrag handeln Uber 65 HGB kommt eine Anwendung auf Handlungsgehilfen Arbeitnehmer in Betracht sofern angestellte Reisende ebenfalls Provisionen erhalten haben auch sie einen Anspruch auf Buchauszug Kein Anspruch besteht beispielsweise fur Vertragshandler Franchisenehmer oder Makler Einzige weitere Anspruchsvoraussetzung ist dass der Handelsvertreter vom Unternehmer einen Buchauszug verlangt Inhalt und Form des Buchauszugs BearbeitenZur Erfullung seines Zwecks muss der Buchauszug die fur die Berechnung die Hohe und die Falligkeit der Provision relevanten Umstande vollstandig wiedergeben soweit sie sich aus den Buchern des Unternehmens entnehmen lassen Zu den Buchern gehort auch die EDV des Unternehmens Welche Angaben im Einzelfall in den Buchauszug aufzunehmen sind hangt primar von der im Handelsvertretervertrag vereinbarten Provisionsregelung ab Des Weiteren sind die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen zum Provisionsanspruch zu beachten Soweit keine vertraglichen Regelungen getroffen sind gelten subsidiar die abdingbaren Gesetzesvorschriften zum Provisionsanspruch Der Buchauszug muss eine aus sich heraus verstandliche geordnete Ubersicht sein Nicht zwingend notwendig aber im Regelfall zu empfehlen ist ein tabellarischer Aufbau Sofern der Buchauszug aus mehreren Listen besteht mussen diese nachvollziehbar miteinander verknupft sein Die Ubersendung von Unterlagen beispielsweise Auftrags und Rechnungskopien allein genugt nicht Daraus musste sich der Handelsvertreter namlich selbst erst einen Buchauszug erstellen Diese Aufgabe weist das Gesetz aber dem Unternehmen zu Im Buchauszug sind alle provisionspflichtigen Geschafte ohne Rucksicht auf den Stand ihrer Abwicklung abzubilden Folgende Angaben mussen im Buchauszug mindestens enthalten sein Name und Anschrift des Bestellers Kundennummer sofern vorhanden Datum der Bestellung Inhalt und Umfang der Bestellung Datum der Lieferung bzw Teillieferungen und deren Umfang Rechnungen mit Datum und Rechnungsnummer Rechnungsbetrag Datum der Zahlungen und Hohe der gezahlten Betrage Datum der vollstandigen Abwicklung Ruckgaben und Nichtausfuhrung von Geschaften mit Datum und Grund und vom Unternehmer im Falle einer Stornierung getroffene Bestandserhaltungsmassnahmen Ein Buchauszug kann fur den unverjahrten Zeitraum gefordert werden das heisst je nach Vertragsdauer mehrere Jahre umfassen Unabdingbarkeit des Anspruchs auf Buchauszug BearbeitenDas Recht des Handelsvertreters auf Buchauszug kann vertraglich nicht eingeschrankt oder gar ausgeschlossen werden Auch wenn der Handelsvertreter Provisionsabrechnungen und zahlungen jahrelang unwidersprochen hinnimmt folgt daraus noch nicht dass er auf sein Recht verzichtet Provisionen nachzufordern und zu diesem Zweck einen Buchauszug zu verlangen Erkennt der Handelsvertreter allerdings ausdrucklich die Richtigkeit und Vollstandigkeit der Provisionsabrechnungen an entfallt ein Anspruch auf Buchauszug Praktische Probleme BearbeitenViele Unternehmen haben erhebliche Probleme einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Buchauszug zu erstellen Das liegt unter anderem daran dass viele EDV Systeme zwar die notwendigen Daten liefern konnen diese jedoch getrennt verwalten zum Beispiel Auftragsverwaltung Rechnungsbuchhaltung und nochmals gesondert Provisionsbuchhaltung Die Verknupfung der grundsatzlich vorhandenen Daten zu einer geordneten Aufstellung die samtliche provisionsrelevanten Daten enthalt ist daher oftmals schwierig und wenn uberhaupt nur mit erheblichem Personaleinsatz und Kostenaufwand realisierbar Trotz dieses oftmals erheblichen Aufwands ist dem Unternehmen die Berufung auf den Einwand der Unzumutbarkeit regelmassig versagt Andere Ursachen fur die erheblichen Praxisprobleme bei der Erstellung eines Buchauszuges sind beispielsweise dass es sich bei den vermittelten Geschaften branchentypisch um Massengeschafte handelt die einen entsprechenden Umfang des Buchauszuges nach sich ziehen oder das handelsvertretervertraglich vereinbarte Provisionssystem derart kompliziert gestaltet ist dass viele Einzelangaben in den Buchauszug aufzunehmen sind Die mitunter vorhandenen Schwierigkeiten der Unternehmen bei der Erstellung eines Buchauszuges konnen dazu fuhren dass der Anspruch auf Buchauszug teilweise als Druck und Drohmittel gebraucht wird um andere Ziele beispielsweise die Zahlung eines Ausgleichsanspruchs durchzusetzen Die Grenze zur rechtsmissbrauchlichen Geltendmachung wird dabei aber nur sehr selten erreicht da es sich bei dem Anspruch auf Buchauszug um ein dem Handelsvertreter zustehendes gesetzliches und unabdingbares Informationsrecht handelt Literatur BearbeitenKustner Thume Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters Warenvertreter Versicherungs und Bausparkassenvertreter 8 Auflage 2007 ISBN 978 3 8005 1459 5 Weblinks BearbeitenBGH Urteil vom 21 Marz 2001 Az VIII ZR 149 99 Volltext Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Buchauszug amp oldid 215443023