www.wikidata.de-de.nina.az
Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Die Haftung und Ersatzpflicht der Postunternehmen richtet sich in Deutschland nach den fur das Postwesen einschlagigen postgesetzlichen Bestimmungen und den Regeln des Handelsgesetzbuchs fur das allgemeine Transportwesen Die Haftung ist grundsatzlich unbegrenzt aber verschuldensabhangig Eine Ersatzpflicht fur abhandengekommene oder beschadigte Sendungen trifft die Post nur bis zur Hohe ihres eigenen oder ihr uber Dritte zurechenbaren und nachgewiesenen Verschuldensanteils In vielen Fallen ist die Haftung durch Spezialregelungen noch weiter stark beschrankt Eine solche Regelung fur Wertsendungen ins Ausland enthalt der Weltpostvertrag sowie das Postpaketubereinkommen des Weltpostvereins Hier muss bei Verlust nur bis zur Hohe des aussen am Wertpaket oder Wertbrief angegebenen Wertes ersetzt werden 1 2 Bei Sendungen ausschliesslich innerhalb Deutschlands gilt diese Beschrankung nicht Nimmt die Post eine Sendung gleich welchen Wertes auch entgegen ihrer eigenen AGB zum Transport an so haftet sie bei vorsatzlichem oder leichtfertigem Verlust oder Beschadigung mitunter unbegrenzt 3 4 Vertraglich garantierte Haftung der Deutschen Post AG BearbeitenPraktisch ist der gesetzliche Haftungsumfang gegenuber der Deutschen Post AG jedoch nur auf dem Rechtsweg durchsetzbar Im allgemeinen Geschaftsverkehr beruft sich die Post trotz entgegenstehender Rechtsprechung des BGH auf eine vertragliche Haftungsbeschrankung Die Umgehung der gesetzlichen Haftungsgrenzen wird durch einen Beforderungsausschluss von Gutern ab einem bestimmten Warenwert in ihren allgemeinen Geschaftsbedingungen angestrebt Sendungen die den fur sie vorgesehenen Warenwert nicht uberschreiten werden als versichert bezeichnet Sendungen mit einem daruber hinausgehenden Warenwert werden als Verbotsguter bezeichnet und eine Haftung fur diese abgelehnt Bei normalen Paketen liegt der Wert derzeit Februar 2008 bei 500 Euro Die DHL bietet allerdings den Abschluss einer zusatzlichen Transportversicherung an wodurch sich dieser Betrag auf bis zu 25 000 Euro erhoht In diesem Rahmen haftet die Post bzw deren Tochterunternehmen DHL ohne den Nachweis ob sie oder ein von ihr Beauftragter ein Verschulden trifft es genugt die Tatsache dass ein Schaden eingetreten ist und innerhalb einer bestimmten Frist angezeigt wird Regelmassig wird jedoch im Schadensfall eine Haftung mit dem Hinweis auf unzureichende bzw nicht den AGB entsprechende Verpackung verweigert Aufgrund der in der Regel niedrigen Streitwerte und des dementsprechend im Verhaltnis hohen Prozessrisikos und aufwandes verzichten viele Kunden auf die gerichtliche Durchsetzung ihres Schadensersatzanspruchs Fur gewohnliche Briefsendungen verweigert die Post die Haftung komplett Eine in der Hohe beschrankte Haftung wobei die Ursache des Schadens unerheblich ist besteht oder bestand fur eingeschriebene Briefsendungen fur gewohnliche Pakete Postgut und Poststucke fur unversiegelte und versiegelte Wertpakete fur Wertbriefe fur die Postauftragssendungen fur die Einziehung eines Postauftrags zur Geldeinziehung fur die Einziehung des Nachnahmebetrages fur Postanweisungen und Zahlungsanweisungen sowie Zahlkarten Fur die Ausfuhrung des Postprotestauftrags im Postscheckdienst und im Postreisedienst haftet die deutsche Post im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Der Absender hat lediglich nachzuweisen dass die Sendung eingeliefert worden ist Fur alle Sendungen fur die eine Haftung der Post in Frage kommt wird ein Einlieferungsschein erteilt Kann der Kunde diesen Nachweis nicht fuhren so konnen auch andere Beweise erbracht werden In vielen Fallen geht die Einlieferung aus postinternen Unterlagen hervor Geschichte der Haftpflicht bei der Post Bearbeiten In der preussischen Postordnung von 1712 heisst es in 10 Fur Geld und andere Pakete mussen die Postamter wie billig einstehen Ausgenommen Verlusten auf fremden Posten Zufall hohere Gewalt Begebenheiten die von den Postbeamten nicht verhutet oder vorhergesehen werden konnten Bei Verlust auf fremden Posten wird die Hilfe des Generalpostamts u U des Konigs selbst zugesichert Fur Einschreibbriefe falls uberhaupt zugelassen gab es in Deutschland noch keine Haftung Erst durch den Einfluss der franzosischen Post in Deutschland hatte der schuldige Beamte eine Strafe in Hannover von 1 Taler im Herzogtum Berg 16 Taler 40 Stuber im Konigreich Westphalen 50 Franken zu zahlen In Schleswig Holstein und Sachsen betrug die Strafe 10 Taler und in Baden 25 Gulden Im Postvereinsvertrag wurde der Verlust eines Einschreibbriefes mit 1 Mark feinen Silbers 14 Taler norddeutsch 20 Gulden osterreichisch oder 24 Gulden suddeutsch ersetzt Fur Pakete der tatsachliche oder bei Wertangabe dieser Wert hochstens aber 10 Taler oder 30 Kreuzer fur jedes Pfund Auf Grund von Kriegsfolgen oder Naturereignissen entfiel die Haftung Das preussische Postgesetz von 1852 regelt den Ersatz fur Geldsendungen fur Pakete mit oder ohne Wertangabe fur Briefe mit Wertangabe bei Verlust und Beschadigung und fur Einschreibbriefe und Estafettensendungen bei Verlust Beim Verlust gewohnlicher Pakete gab es maximal 10 Silbergroschen Sgr je Pfund fur Einschreibbriefe und Estafettensendungen 14 Taler Die Ersatzbetrage wurde im Laufe der Zeit immer wieder angepasst und stiegen in der Inflationszeit auf 1 6 Billionen Mark je Pfund fur Pakete bzw 20 Billionen fur einen verloren gegangenen Einschreibbrief um dann ab 1925 auf 3 RM je Pfund eines gewohnlichen Paketes und 40 RM fur einen Einschreibbrief zu sinken Bei der Bundespost betrug am 1 September 1948 der Ersatzhochstbetrag fur Einschreibbriefe 20 DM er wurde 1949 auf 34 DM erhoht und stieg bis zum 14 Marz 1961 auf 32 50 DM Die Hochstbetrage der Ersatzleistungen fur Einschreibsendungen nach und aus dem Ausland betrugen am 4 November 1969 30 DM In der Deutschen Demokratischen Republik wurden 1959 40 Mark fur Einschreibsendungen der angegebene Wert bei Wertsendungen oder die Versicherungssumme bei versicherten Paketen und versichertem Wirtschafts Postgut und 100 Mark 1967 auf 500 Mark fur gewohnliche Pakete und Wirtschaftspakete ohne Versicherung ersetzt Derzeit 2008 haftet die Deutsche Post AG freiwillig mit bis zu 25 fur Verlust oder Beschadigung eines Einschreibbriefs und fur gewohnliche Pakete bei nationalem Versand grundsatzlich bis zur Summe von 500 Einzelnachweise Bearbeiten BGH Urteil vom 28 Januar 2003 Az X ZR 113 02 Volltext BGH Urteil vom 3 Marz 2005 Az I ZR 273 02 Vollstext BGH Urteil vom 30 Marz 2006 Az I ZR 123 03 Volltext BGH Urteil vom 16 Juli 2002 Az X ZR 250 00 VolltextBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ersatzpflicht der Post amp oldid 238861494