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Der Weltpostvertrag ist der Hauptvertrag des Weltpostvereins und kann als dessen Verfassung angesehen werden Er enthalt grundlegende Bestimmungen und Vorschriften uber den Briefpostdienst Der Beitritt zum Weltpostvertrag ist Voraussetzung fur die Mitgliedschaft im Weltpostverein wahrend der Beitritt zu den Nebenabkommen Weltpostvereinsvertrage freigestellt ist BasisdatenTitel WeltpostvertragFruherer Titel Vertrag betreffend die Grundung eines allgemeinen PostvereinsAbkurzung WPVertrArt Volkerrechtlicher VertragGeltungsbereich MitgliedsstaatenRechtsmaterie VolkerrechtErlassen am 9 Oktober 1874 RGBl 1875 S 223 Inkrafttreten am 1 Januar 1875 Art 19 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Weltpostvertrag 1934 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Inhalt 3 Trivia 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVorlaufer des Weltpostvertrages ist der Berner Vertrag betreffend die Grundung eines allgemeinen Postvereins vom 9 Oktober 1874 Ein Weltpostvereinsvertrag Convention union postale universelle ist zuerst am 1 Juni 1878 RGBl 1879 S 83 auf dem Weltpostkongress in Paris geschlossen worden Der Kongress von Lissabon anderte den Vertrag durch ein Zusatzabkommen am 21 Marz 1885 RGBl 1886 S 82 In Wien wird der Vertrag unter der Bezeichnung Weltpostvertrag am 4 Juli 1891 neu gefasst RGBl 1892 S 503 1 ebenfalls in Washington am 15 Juni 1897 RGBl 1898 S 1079 2 in Rom am 26 Mai 1906 RGBl 1907 S 593 in Madrid am 30 November 1920 und in Stockholm am 28 August 1924 Der Stockholmer Weltpostvertrag ist am 1 Oktober 1925 in Kraft getreten Bis zum Kongress in Madrid sind der Weltpostvertrag und die ubrigen Vereinsvertrage im Allgemeinen in der ursprunglichen Form beibehalten und nur durch Zusatze und Anderungen den wechselnden Bedurfnissen angepasst worden Die Frage einer Umgestaltung der Vertrage ist schon auf dem Kongress in Rom 1906 und dann wieder auf dem Kongress in Madrid 1920 erortert worden Beide Kongresse sahen davon ab die Form der Vertrage grundlegend zu andern Doch setzte der Kongress in Madrid einen aus sieben Mitgliedern darunter auch Deutschland bestehenden Ausschuss ein dessen Aufgabe es sein sollte fur die im Laufe der Zeit immer unubersichtlicher gewordenen Vertrage einen Entwurf auszuarbeiten der einfach klar und ubersichtlich ware Der Ausschuss tagte zuerst vom 29 Juli bis 22 August 1921 in Zermatt und einigte sich in grossen Zugen uber eine neue Fassung des Weltpostvertrages nebst Vollzugsordnung Nachdem die Entwurfe die Zustimmung der Vereinsverwaltungen gefunden hatten wurden sie festgeschrieben Die bei den Verhandlungen des Postkongresses in Stockholm angenommenen Vertrage unterscheiden sich von den fruheren hauptsachlich dadurch dass alle wichtigen allgemeinen Bestimmungen insbesondere die uber die Verfassung des Weltpostvereins in einem Vertrage dem Weltpostvertrag zusammengefasst sind und dass sich ferner in der neuen Fassung der Vertrage die Bestimmungen nicht in einer ununterbrochenen Folge langer Artikel darstellen sondern in zahlreiche klar geschiedene Gruppen Abschnitte und Kapitel mit besonderen Uberschriften und in kurze den Gruppen untergeordnete Artikel mit knapper Inhaltsangabe gegliedert sind 3 Inhalt BearbeitenDer Weltpostvertrag gliedert sich in eine Praambel drei Abschnitte eine Schlussniederschrift und in die Anlage Abkommen UNO WPV Der erste Abschnitt enthalt die grundsatzlichen Bestimmungen uber Aufbau Organisation Geschaftssprache und Arbeitsweise des Weltpostvereins und gewisse allgemeine Grundsatze fur den internationalen Postverkehr so vor allem die Freiheit des Durchgangs das Recht auf Benutzung der Vereinseinrichtungen Aufstellung des Grundsatzes dass die Vereinslander jedermann das Recht zur Benutzung der Einrichtungen der verschiedenen Dienstzweige zugestehen das Verbot nicht vorgesehener Gebuhren die vorubergehende Einstellung des Dienstes die Gebuhrenfreiheit fur Kriegsgefangene Zivilinternierte und fur Blindensendungen die Vereinswahrung ehemals Goldfranken heute Sonderziehungsrecht das Abrechnungsverfahren die Gegenwertberechnung Postwertzeichen Vordrucke Formblatter und die Ausgabe von Postausweiskarten Der Weltpostvertrag bestimmt Begriff und Wesen des Weltpostvereins dahin dass die Lander zwischen denen der Vertrag abgeschlossen ist fur den Austausch der Briefsendungen ein einziges Postgebiet bilden und dass Aufgabe des Weltpostvereins auch die Einrichtung und Vervollkommnung der sonstigen Dienstzweige im zwischenstaatlichen Postverkehr ist Im Eingang des Stockholmer Weltpostvertrag sind als vertragsschliessende Teile 83 Lander aufgefuhrt Wegen der Verfassung und der Einrichtung des Weltpostvereins Internationalem Buro des Weltpostvereins Weltpostkongresse und Weltpostkonferenzen Ausschusse in Weltpostvereinsangelegenheiten Schiedsgerichte des Weltpostvereins Der zweite Abschnitt regelt den Briefpostdienst Im 1 Kapitel wird der Begriff Briefsendung umrissen Ferner werden hier behandelt Gebuhren allgemeine Versendungsbedingungen Antwortscheine Eilsendungen Zuruckziehung der Sendung und Anschriftenanderung Nachsendung Unzustellbarkeit Versendungsverbote postdienstliche Verzollungsfragen Gebuhrenzettel Nachfragen Das zweite Kapitel dieses Abschnittes ist den Einschreibsendungen und deren Haftung gewidmet Das dritte Kapitel spricht den Grundsatz aus dass eine Gebuhr dem erhebenden Vereinsland gehort und erortert im Wesentlichen dann die Frage der Durchgangskosten Unter Briefsendungen sind nach dem Weltpostvertrag Briefe Postkarten Geschaftspapiere Warenproben Drucksachen einschliesslich der Blindenschriftsendungen und Mischsendungen zusammengepackte Geschaftspapiere Warenproben und Drucksachen zu verstehen Der Vertrag regelt fur diese Sendungen die Gebuhrenerhebung die Gewichts und Ausdehnungsgrenzen die Zulassung von Eilzustellung Einschreiben und Nachnahme Uber die Beschaffenheit der einzelnen Arten von Briefsendungen enthalt der Weltpostvertrag nur allgemeine Bestimmungen z B fur Geschaftspapiere Warenproben und Drucksachen die Bestimmung dass sie keine Briefe und keine Angaben enthalten durfen die die Eigenschaft einer wirklichen und personlichen Mitteilung haben fur Warenproben die Bestimmung dass sie keine Gegenstande von Handelswert enthalten durfen wahrend alle naheren Einzelheiten uber die Beschaffenheit der Sendungen sowie uber deren postdienstliche Behandlung in der Vollzugsordnung zum Weltpostvertrag enthalten sind Aus dem sonstigen Inhalt des Weltpostvertrags sind hervorzuheben die Vorschriften uber die Verantwortlichkeit der Post fur Einschreib und Nachnahmesendungen uber den Gebuhrenbezug im Briefverkehr und die an Durchgangslander fur die Beforderung von Briefsendungen und Briefposten zu zahlenden Entschadigungen uber die Versendungsverbote uber die Regelung des Postaustausch mit den nicht zum Weltpostverein gehorenden Landern 4 Der dritte Abschnitt enthalt als Schlussbestimmung einen Artikel der den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages festsetzt Die Schlussniederschrift enthalt vor allem gewisse Sonderregelungen fur einzelne Vereinslander Hervorzuheben ist hier die Bestimmung dass kein Vereinsland verpflichtet ist Briefsendungen zu befordern die ein in seinem Bereich wohnender Absender unter Ausnutzung der niedrigeren Gebuhr in einem anderen Vereinsland einliefert Die Vollzugsordnung regelt ausser Beschaffenheit und postdienstlicher Behandlung der Briefsendungen Berechnungsgrundlagen fur die Durchgangskosten usw vor allem auch die Einrichtung des Internationalen Buros in Bern Zu dem Hauptvertrag gehoren das Abkommen zwischen den Vereinten Nationen und dem Weltpostverein und die Bestimmungen uber die Beforderung von Briefsendungen auf dem Luftweg 5 Trivia BearbeitenSeit 2014 sorgen im Internet verbreitete Geruchte fur eine gewisse Medienaufmerksamkeit dass es in Deutschland angeblich unter Berufung auf den Weltpostvertrag legal moglich sei Briefe mit je nach Quelle nur etwa 2 bis 5 Cent zu frankieren Ausserdem musste u a die Postleitzahl dazu in eckigen Klammern angegeben werden 6 Entsprechende Ausfuhrungen werden oft der sogenannten Reichsburgerbewegung zugeordnet Ein Sprecher der Deutschen Post sagte dazu das Gerucht sei hinlanglich bekannt und im Ubrigen naturlich Quatsch 7 Einerseits findet sich im Weltpostvertrag keine entsprechende Passage andererseits ist dieser ohnehin nur zwischen den Postunternehmen abgeschlossen so dass sich Endkunden nicht darauf berufen konnen 8 Dass Briefe mitunter dennoch trotz zu geringen Portos anstandslos transportiert werden liegt demnach daran dass die Post aus logistischen Grunden oft keine Nachgebuhr erhebt 9 Literatur BearbeitenHandworterbuch des Postwesens 1 Auflage S 688 2 Auflage S 782 783 Jubilaumsdenkschrift 1924 S 79 Meyer Herzog S 27 ff Herzog S 9 ff 17 ff und 32 ff Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Historische Weltpostvertrage Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten Weltpostkongress 1891 Weltpostkongress 1897 Handworterbuch des Postwesens 1 Auflage S 688 Handworterbuch des Postwesens 1 Auflage S 688 Handworterbuch des Postwesens 2 Auflage S 783 Weltpostvertrag Freude im Netz Vier Cent Briefe kommen an Im Internet kursiert ein Trick Briefe mit 20 Gramm konnen fur vier Cent verschickt werden laut des Weltpostvertrags von 1891 Funktioniert das wirklich ohne Konsequenzen auf shz de vom 7 Juli 2014 Selbstversuch Post stellt auch Briefe mit zu wenig Porto zu auf derwesten de vom 18 Juni 2014 Jeddinger Friedrich Bode verschickt Kriegsgefangenenbriefe Kaum Porto bei der Weihnachtspost auf kreiszeitung de vom 3 Dezember 2014 Wieso reicht auch zu geringes Porto auf freiepresse de vom 10 April 2015 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Weltpostvertrag amp oldid 221330786