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Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine Verordnung des Bundesministeriums fur Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit und als Artikel 1 Teil der Verordnung zur Einfuhrung einer Ersatzbaustoffverordnung zur Neufassung der Bundes Bodenschutz und Altlastenverordnung und zur Anderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Gegenstand der Verordnung ist die Regelung mineralischer Ersatzbaustoffe also von aus Recyclingmaterial Nebenprodukten oder Abfallen gewonnenen Baustoffen Die Verordnung trat am 1 August 2023 in Kraft BasisdatenTitel Verordnung uber Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische BauwerkeKurztitel ErsatzbaustoffverordnungAbkurzung ErsatzbaustoffVArt BundesrechtsverordnungGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie UmweltrechtFundstellennachweis 2129 56 9Erlassen am 9 Juli 2021 BGBl I S 2598 Inkrafttreten am 1 August 2023Weblink Text der ErsatzbaustoffVBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Gliederung der Ersatzbaustoffverordnung 3 Ziele der geplanten Ersatzbaustoffverordnung 4 Anwendungsbereich 5 Auszug aus dem Inhalt 6 Ausblick 7 Kritik 8 Literatur 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenErste Fassungen wurden im Jahr 2011 im Rahmen einer Mantelverordnung im Entwurf veroffentlicht Die Bundesregierung hatte bereits im Mai 2017 den Entwurf der sog Mantelverordnung beschlossen Der Entwurf hat anschliessend den Deutschen Bundestag passiert und ist dem Bundesrat zugeleitet worden Das Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit hat am 4 Juni 2020 die Wiederaufnahme des Bundesratsverfahrens beantragt und dem Bundesrat mitgeteilt dass die Bundesregierung an ihrem Verordnungsvorhaben BR Drucksache 566 17 festhalt Der Bundesrat hat in seiner 995 Sitzung am 6 November 2020 beschlossen der Verordnung gemass Art 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Massgabe der sich aus der Anlage der Drucksache 587 20 Beschluss ergebenden Anderungen zuzustimmen Diesem Beschluss wurde anschliessend im Bundeskabinett aufgrund Einwande des Landes Bayern nicht zugestimmt Im Mai 2021 hat die Bundesregierung den Entwurf der Mantelverordnung vom November 2020 uberarbeitet unter anderem in 8 Abs 8 der Bundes Bodenschutz und Altlastenverordnung Gliederung der Ersatzbaustoffverordnung BearbeitenDie Ersatzbaustoffverordnung ist in sechs Abschnitte insgesamt 27 Paragraphen und acht Anlagen gegliedert Allgemeine Bestimmungen Annahme von mineralischen Abfallen Herstellen von mineralischen Ersatzbaustoffen Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen Getrennte Sammlung von mineralischen Abfallen Gemeinsame BestimmungenAnlage 1 Abkurzungsverzeichnis und Materialwerte fur die in den Anlagen bezeichneten mineralischen Ersatzbaustoffe Anlage 2 Einsatzmoglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken Anlage 3 Einsatzmoglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in spezifischen Bahnbauweisen Anlage 4 Art und Turnus der Untersuchungen von mineralischen Ersatzbaustoffen im Rahmen der Guteuberwachung Anlage 5 Bestimmungsverfahren Anlage 6 Zulassige Uberschreitungen Anlage 7 Muster Lieferschein Anlage 8 Muster Deckblatt Voranzeige AbschlussanzeigeZiele der geplanten Ersatzbaustoffverordnung BearbeitenMit der Ersatzbaustoffverordnung sollen bundeseinheitlich und rechtsverbindlich Anforderungen an die Herstellung und den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe MEB festgelegt werden Mineralische Ersatzbaustoffe im Anwendungsbereich der Verordnung sind unter anderem Bodenmaterial Recycling Baustoffe aus Bau und Abbruchabfallen bestimmte Schlacken aus der Metallerzeugung und Aschen aus thermischen Prozessen Die Herstellung erfolgt dabei in erster Linie durch Aufbereitungsanlagen in denen die mineralischen Stoffe behandelt bspw sortiert getrennt zerkleinert klassiert gereinigt oder abgekuhlt werden Die Aufbereitung von mineralischen Ersatzbaustoffen ist mit einer nach Ersatzbaustoffverordnung und weiteren Regelwerken festgelegten Guteuberwachung durch akkreditierte Uberwachungs und Untersuchungsstellen verbunden Die Verordnung gibt zum einen fur die jeweiligen Ersatzbaustoffe beziehungsweise deren einzelne Klassen Grenzwerte Materialwerte in Bezug auf bestimmte Schadstoffe vor deren Einhaltung durch den Hersteller im Rahmen der Guteuberwachung zu gewahrleisten ist Zum anderen sieht sie an diese Grenzwerte angepasste Einbauweisen vor die vom Verwender beim Einbau in das technische Bauwerk entsprechend den ortlichen Gegebenheiten zu beachten sind Damit soll der Eintrag von Schadstoffen durch Sickerwasser in den Boden und das Grundwasser begrenzt und Verunreinigungen ausgeschlossen werden Einbauseitig sind technische Bauwerke vor allem im Tiefbau wie Strassen Schienenverkehrswege befestigte Flachen Leitungsgraben Larm und Sichtschutzwalle betroffen Nachhaltige Ziele die zur Entwicklung der Ersatzbaustoffverordnung gehoren sind Aufheben von Rechtsunsicherheiten bei der Verwendung und Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen fur alle Beteiligten Verringerung administrativer Vorgange fur den Einbau bzw fur die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen zu technischen Zwecken Erhohung von Wettbewerbschancen bei bundesweiten Bauleistungen und Lieferleistungen durch Aufhebung landerspezifischer Regelungen Neben dem nachhaltigen Schutz von Boden und Grundwasser wird mit der Ersatzbaustoffverordnung dem Grundgedanken des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entsprochen vorrangig naturliche Ressourcen zu schonen Anwendungsbereich BearbeitenDie Ersatzbaustoffverordnung regelt Anforderungen an die Herstellung von mineralischen Ersatzbaustoffen in mobilen und stationaren Anlagen und an das Inverkehrbringen von mineralischen Ersatzbaustoffen Anforderungen an die Probenahme und Untersuchung von nicht aufbereitetem Bodenmaterial das ausgehoben oder abgeschoben werden soll Voraussetzungen unter denen die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe insgesamt nicht zu schadlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt im Sinne des 4 Absatz 1 Nummer 4 letzter Satzteil des Kreislaufwirtschaftsgesetzes oder des 5 Absatz 1 Nummer 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fuhrt Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke sowie Anforderungen an die getrennte Sammlung von mineralischen Abfallen aus technischen Bauwerken Jedoch sind gem Entwurf bestimmte Anwendungsbereiche ausgenommen Bodenschatze wie Minerale Steine Kiese Sande und Tone die in Trocken oder Nassabgrabungen Tagebauen oder Bruchen gewonnen werden die Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe auf oder in einer durchwurzelbaren Bodenschicht auch dann nicht wenn die durchwurzelbare Bodenschicht im Zusammenhang mit der Errichtung eines technischen Bauwerkes auf oder eingebracht oder hergestellt wird unterhalb oder ausserhalb einer durchwurzelbaren Bodenschicht ausgenommen in technischen Bauwerken als Deponieersatzbaustoffe nach Teil 3 der Deponieverordnung auf Halden oder in Absetzteichen des Bergbaus in bergbaulichen Hohlraume gemass der Versatzverordnung im Deichbau in Gewassern als Ausbauasphalt der Verwertungsklasse A im Strassenbau sofern die Richtlinien fur die umweltvertragliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer pechtypischen Bestandteilen sowie fur die Verwertung von Ausbauasphalt im Strassenbau RuVA StB 01 Ausgabe 2001 Fassung 2005 der Forschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen FGSV 1 und die Technischen Lieferbedingungen fur Asphaltgranulat TL AG StB Ausgabe 2009 der Forschungsgesellschaft fur Strassen und Verkehrswesen angewendet werden in Anlagen des Bundes gemass 9a Absatz 3 des Atomgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15 Juli 1985 BGBl I S 1565 das zuletzt durch Art 2 des Gesetzes vom 12 Dezember 2019 BGBl I S 2510 geandert worden ist die Zwischen oder Umlagerung mineralischer Ersatzbaustoffe im Rahmen der Errichtung der Anderung oder der Unterhaltung von baulichen und betrieblichen Anlagen einschliesslich der Seitenentnahme von Bodenmaterial und Baggergut im Tagebau unter vergleichbaren Bodenverhaltnissen und geologischen und hydrogeologischen Bedingungen im Rahmen der Sanierung einer schadlichen Bodenveranderung oder Altlast oder innerhalb des Gebietes eines fur verbindlich erklarten Sanierungsplans hydraulisch gebundene Gemische einschliesslich ihrer Ausgangs Zuschlags und Zusatzstoffe im Geltungsbereich der Landesbauordnungen sowie im Bereich der Bundesverkehrswege soweit diese Gemische nicht von den Einbauweisen 1 3 und 5 der Anlage 2 erfasst sind Mit Berucksichtigung der Anwendungsbereiche und Regelungen werden von der Ersatzbaustoffverordnung Verwender bspw Bauherren Unternehmen etc Hersteller Aufbereitungsanlagen Handler Makler Speditionen Uberwachungs und Untersuchungsstellen Erzeuger und Besitzer von Abfallen aus mineralischen Ersatzbaustoffen betroffen sein Weiterhin Dienstleister bspw Architekten Planungsburos Gutachter Sachverstandige Akkreditierungsstellen etc und Behorden u a wg Anzeigepflichten Auszug aus dem Inhalt BearbeitenFolgende mineralische Ersatzbaustoffe MEB sind im Beschluss des Bundesrates Deutschland Drucksache 494 21 Beschluss aufgefuhrt Bodenmaterial der Klassen 0 0 F0 F1 F2 F3 Baggergut der Klassen 0 0 F0 F1 F2 F3 Hochofenstuckschlacke der Klassen 1 2 Huttensand Stahlwerksschlacke der Klassen 1 2 Kupferhuttenmaterial der Klassen 1 2 Giesserei Kupolofenschlacke Giessereirestsand Schmelzkammergranulat aus der Schmelzkammerfeuerung von Steinkohle Steinkohlenkesselasche Steinkohlenflugasche Braunkohlenflugasche Hausmullverbrennungsasche der Klassen 1 2 Recyclingbaustoff der Klassen 1 2 3 Ziegelmaterial Gleisschotter der Klassen 0 1 2 3Uber Materialwerte Anlage 1 hergeleitet aus den Prufwerten der Grundwasserverordnung werden diese Ersatzbaustoffe in einzelne Klassen bzw Qualitaten eingestuft Fur jede Qualitat sind Tabellen aufgefuhrt vgl Anlage 2 Einsatzmoglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und Anlage 3 Einsatzmoglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen in spezifischen Bahnbauweisen in welcher auch die Einbauweisen respektive technischen Bauwerke verzeichnet sind Ob nun ein Ersatzbaustoff fur ein gesuchtes technisches Bauwerk aus umweltrelevanter Sicht verwendet werden darf wird neben den einzuhaltenden Materialwerten in Abhangigkeit vom Verwendungsort gestellt namlich ob dieser innerhalb eines Wasserschutzbereiches oder ausserhalb davon liegt und wie die Grundwasserdeckschicht am Verwendungsort beschaffen ist Ausserhalb von Wasserschutzgebiet Wasservorranggebiet und Heilquellenschutzgebiet Wasserschutzbereiche werden in den Tabellen die Konfigurationen der Grundwasserdeckschichten unterschieden in ungunstig gunstig Sand und gunstig Lehm Schluff Ton Innerhalb von Wasserschutzbereichen sind die Einsatzmoglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen auf gunstige Eigenschaften der Grundwasserdeckschichten Sand oder Lehm Schluff Ton grundwasserfreie Sickerstrecke gt 1m zzgl Sicherheitsabstand beschrankt Zusatzlich werden innerhalb von Wasserschutzbereichen im Einzelfall die Einsatzmoglichkeiten von mineralischen Ersatzbaustoffen auf den gunstigen Fall Lehm Schluff Ton beschrankt Die grundwasserfreie Sickerstrecke ist der Abstand zwischen dem unteren Einbauhorizont des mineralischen Ersatzbaustoffs und dem hochsten gemessenen Grundwasserstand zuzuglich eines Sicherheitsabstands von 0 5 Meter Im Bundesrat Beschluss sind in der Ersatzbaustoffverordnung 17 technische Bauwerke in den Tabellen hinterlegt Anlage 2 Hinzu kommen 26 spezifische Bahnbauweisen Anlage 3 Ausblick BearbeitenDie Ersatzbaustoffverordnung wird durch weitere Rechtsverordnungen erganzt Neben dem Bundes Bodenschutzgesetz und der Bundesbodenschutzverordnung regeln auch das Kreislaufwirtschaftsgesetz die Abfallverzeichnis Verordnung die Gewerbeabfallverordnung die Deponieverordnung und eine Reihe weiterer Vorschriften die mineralischen Stoffstrome in Deutschland Fur die Verwendung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken sind zudem technische Richtlinien zu prufen Ein mineralischer Ersatzbaustoff der aus umweltrelevanter Sicht gem Tabelle der Ersatzbaustoffverordnung zum Einbau geeignet ist muss nicht unbedingt auch aus technischer Sicht geeignet sein Ebenso sind regionale ausreichende Verfugbarkeit und Wirtschaftlichkeit des mineralischen Ersatzbaustoffes zu berucksichtigen Auch dieses ist fur die Wirtschaftlichkeitsabschatzung und Planung von technischen Bauwerken von Bedeutung Kritik BearbeitenDie Recycling und Bauwirtschaft fordert Nachbesserungen an der Ersatzbaustoffverordnung Sie gehe an der Baupraxis vorbei 1 fuhre zur landerspezifischen statt bundeseinheitlichen Umsetzung 2 und reiche nicht aus um Ressourcenschutz bei Sand Kies und anderen Natursteinen sowie eine zirkulare Bauwirtschaft im Allgemeinen zu fordern 3 Die betroffenen Verbande diskutieren u a die Untersuchungsverfahren zur Qualitatssicherung von Ersatzbaustoffen 4 Die vorgesehenen Verfahren ausfuhrlicher Saulenversuch Saulenkurztest Schuttelverfahren wurden unter Umstanden zu unterschiedlichen Qualitatseinstufungen fuhren 5 Auch zum Ende der Abfalleigenschaft fur Ersatzbaustoffe und deren Einbau auf kiesigem Untergrund gibt es noch Regelungsbedarf 6 Literatur BearbeitenBundesrat Drucksache 494 21 Verordnung zur Einfuhrung einer Ersatzbaustoffverordnung zur Neufassung der Bundes Bodenschutz und Altlastenverordnung und zur Anderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Berlin 11 Juni 2021 Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit Hrsg Begrundung zur Verordnung uber den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken und zur Anderung der Bundes Bodenschutz und Altlastenverordnung Stand 06 Februar 2017 Bonn 2007 Gernot Stracke Hrsg Publikation zur Ersatzbaustoffverordnung 2 Arbeitsentwurf Sprockhovel 11 Oktober 2010 Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit Hrsg Entwurf Verordnung der Bundesregierung Verordnung zur Festlegung von Anforderungen fur das Einbringen und das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser an den Einbau von Ersatzbaustoffen und fur die Verwendung von Boden und bodenahnlichem Material Bonn 6 Januar 2011 Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Hrsg Entwurf Verordnung zur Festlegung von Anforderungen fur das Einbringen oder das Einleiten von Stoffen in das Grundwasser an den Einbau von Ersatzbaustoffen und zur Neufassung der BundesBodenschutz und Altlastenverordnung Bonn 23 Juli 2015 Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Hrsg Planspiel Mantelverordnung Aspekte der Kreislaufwirtschaft und des Bodenschutzes Planspiel mit dem Ziel einer Gesetzesfolgenabschatzung zu den Auswirkungen der Mantelverordnung aktuelle Entwurfsfassung Bonn 18 Januar 2017 Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit Hrsg Referentenentwurf Verordnung zur Einfuhrung einer Ersatzbaustoffverordnung zur Neufassung der Bundes Bodenschutz und Altlastenverordnung und zur Anderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Bonn 6 Februar 2017 Bundesrat Hrsg Verordnung zur Einfuhrung einer Ersatzbaustoffverordnung zur Neufassung der Bundes Bodenschutz und Altlastenverordnung und zur Anderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung Drucksache 587 20 Beschluss Berlin 6 November 2020Weblinks BearbeitenText der Verordnung uber Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke Ersatzbaustoffverordnung ErsatzbaustoffV Materialien zum Gesetzgebungsvorgang im DIPBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Einzelnachweise Bearbeiten Mehr Kosten mehr Zeit mehr Ressourcen die auf der Deponie landen Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e V 5 April 2023 abgerufen am 13 Oktober 2023 Die Mantelverordnung Eine Revolution in der Kreislaufwirtschaft Verband baugewerblicher Unternehmer Hessen e V 2 August 2023 abgerufen am 13 Oktober 2023 Kritik an Ersatzbaustoffverordnung 200 Mio Tonnen ubersehen Potenziale von recycelten Abfallen werden nicht ausgeschopft Handelsblatt 31 Juli 2023 abgerufen am 13 Oktober 2023 Christoph Schmidt EBV Novelle Pruflaboratorien warnen vor Streichung des Saulenversuchs In Euwid 3 Juli 2023 abgerufen am 13 Oktober 2023 Was regelt die neue Mantelverordnung In Sonderabfallwissen 1 August 2023 abgerufen am 13 Oktober 2023 Christoph Schmidt Bundesrat beschliesst EBV Novelle ohne weitere Anderungen In Euwid 10 Juli 2023 abgerufen am 13 Oktober 2023 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ersatzbaustoffverordnung amp oldid 238132416