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Die Instandhaltungsrucklage auch Erhaltungsrucklage Instandhaltungsruckstellung Reparaturfonds Rucklage oder Erneuerungsfonds ist im Wohnungseigentumsrecht eine Ruckstellung fur die Instandhaltung und Reparatur von Eigentumswohnungen zwecks langfristiger Erhaltung der Marktwerte gemass Wohnungseigentumsgesetz WEG Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Begriff 1 2 Rechtsfragen 2 International 2 1 Osterreich 2 1 1 Zweck 2 1 2 Haftungsfonds 2 2 Liechtenstein 2 2 1 Zweck 2 2 2 Haftungsfonds 2 3 Schweiz 2 3 1 Zweck 2 3 2 Haftungsfonds 3 Berechnung 4 Literatur 5 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenDie Instandhaltungsruckstellung oder Instandhaltungsrucklage ist die vorgeschriebene Ruckstellung einer angemessenen Geldsumme durch regelmassige Zufuhrungen von den Eigentumern aus der notwendige kunftige Instandsetzung und Instandhaltung Reparaturen gegebenenfalls auch die modernisierende Instandsetzung am gemeinschaftlichen Eigentum zukunftig finanziert werden Sie umfasst also nicht die Instandhaltungen oder Reparaturen am Sondereigentum oder Teileigentum fur die jeder Eigentumer selbst aufkommen muss Begriff Bearbeiten In dem seit dem 1 Dezember 2020 geltenden WEG wird von Erhaltungsrucklage gesprochen 19 Abs 2 Nr 4 WEG in fruheren Fassungen des Wohnungseigentumsgesetzes wurde von Instandhaltungsruckstellung gesprochen Hierbei handelt es sich um Aufwand fur Instandsetzungsmassnahmen des Gemeinschaftseigentums deren Entstehung dem Grunde nach sicher deren konkrete Hohe und Falligkeit aber ungewiss sind 1 Dieser Begriff steht nicht im Widerspruch zum Rechtsbegriff der Ruckstellung wie er im Bilanz und Steuerrecht verwendet wird Aus kaufmannischer Sicht handelt es sich bei der Instandhaltungsruckstellung um keine Rucklage weil die zuruckgestellten Gelder einer Zweckbindung als Aufwand fur kunftige Reparaturen unterliegen und deshalb nicht als Eigenkapital anzusehen sind In der Rechtspraxis hat sich offensichtlich der Begriff Instandhaltungsrucklage durchgesetzt der auch vom Bundesgerichtshof BGH und vom Bundesfinanzhof BFH in neueren Entscheidungen soweit ersichtlich durchgehend verwendet wird Rechtsfragen Bearbeiten Die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrucklage gehort zu einer ordnungsgemassen Verwaltung 19 Abs 2 Nr 4 WEG die jeder Wohnungseigentumer verlangen und gegebenenfalls sogar notfalls uber die Beschlussersetzungsklage nach 44 Abs 1 Satz 2 WEG gerichtlich durchsetzen kann 18 Abs 2 Nr 1 iVm 19 Abs 1 2 Nr 4 WEG 2 Die Verwaltung der Instandhaltungsrucklage obliegt in der Regel der Wohnungseigentumsverwaltung nach 27 Abs 1 WEG 3 Eine Entnahme aus der Instandhaltungsrucklage ist ausschliesslich fur Instandsetzungs und Instandhaltungsmassnahmen des gemeinschaftlichen Eigentums zulassig Lediglich bei kurzfristigen Liquiditatsengpassen ist ihr Einsatz fur laufende Kosten zulassig Die Hohe der monatlichen Beitrage der Eigentumer zur Instandhaltungsrucklage ist im Wirtschaftsplan 28 WEG festzulegen und mehrheitlich in der Wohnungseigentumerversammlung zu beschliessen Die Instandhaltungsrucklage gehort zum Gemeinschaftsvermogen 9a Abs 3 WEG und ist im jahrlich vom Verwalter zu erstellenden Vermogensbericht aufzunehmen 28 Abs 4 WEG Es ist hierbei nur der Ist Zustand darzustellen 4 Da die Instandhaltungsrucklage zum Gemeinschaftsvermogen gehort kann der einzelne Eigentumer auch hieraus keinen direkten Anspruch auf seinen Anteil geltend machen oder daruber verfugen 5 deshalb wird bei Verkauf der Wohnung dieser Anteil auch nicht ausgezahlt bzw ruck bezahlt Sie wird von allen Miteigentumern anteilig aufgebracht Der Verteilungsschlussel orientiert sich am Miteigentumsanteil wenn nichts anderes in der Gemeinschaftsordnung ungenau auch Teilungserklarung genannt vereinbart ist Haufig wird dort als Verteilungsschlussel die Grosse der einzelnen Wohnungen in Quadratmeter genommen Der Verwalter ist verpflichtet die gemeinschaftlichen Gelder also auch die Instandhaltungsrucklage gesondert von seinem Vermogen zu halten 6 Dies ist insbesondere dann wichtig wenn der Verwalter Insolvenz beantragt damit diese Gelder nicht in die Insolvenzmasse einfliessen sondern der Wohnungseigentumergemeinschaft erhalten bleiben Daruber hinaus ist der Verwalter seit mehreren Jahren nach uberwiegender Auffassung in der Rechtsliteratur verpflichtet die Gelder der Gemeinschaft nur auf Bankkonten zu verwahren die auf den Namen der Wohnungseigentumergemeinschaft lauten 7 Der Instandhaltungsrucklage von Eigentumswohnungen darf nur zugefuhrt werden was tatsachlich zugeflossen ist 8 Ein Zufluss liegt nach diesem Urteil erst vor wenn sie als Teil des Hausgelds auf dem Bankkonto der Wohnungseigentumsverwaltung gutgeschrieben wurde International BearbeitenOsterreich Bearbeiten Die Rucklage auch Reparaturfonds gemass 31 WEG 9 ist Vermogen der Wohnungseigentumergemeinschaft und kein quotenmassiges Miteigentum Zweck Bearbeiten Eine angemessene Rucklage 28 Abs 1 Z 2 WEG ist fur die gesamte Liegenschaft zu bilden und von allen Miteigentumern anteilsmassig zu bezahlen Der Verwalter ist verpflichtet und befugt die Rucklage vorzuschreiben und einzuheben 28 Abs 1 Z 2 WEG und auf einem gesonderten Bankkonto zinsbringend anzulegen Die Rucklage dient der Ansparung von finanziellen Mitteln fur notwendige Aufwendungen fur die Liegenschaft relative Zweckwidmung Es handelt sich bei diesen Aufwendungen um jahrlich nicht wiederkehrende Erhaltungs oder Verbesserungsarbeiten Haftungsfonds Bearbeiten Die Rucklage bildet fur die Glaubiger der Wohnungseigentumergemeinschaft den wichtigsten Haftungsfonds 18 Abs 3 WEG Liechtenstein Bearbeiten Der Erneuerungsfonds nach liechtensteinischem Recht bildet im Rahmen der Stockwerkeigentumergemeinschaft Art 170a ff SR sofern ein solcher besteht den wichtigsten Teil des Verwaltungsvermogens Die Regelungen uber die liechtensteinische Stockwerkeigentumergemeinschaft Art 170a ff SR und den Erneuerungsfonds Art 170l f SR stammen weitgehend aus dem schweizerischen Recht Art 712a ff ZGB und bis auf die Haftung konnen die Ausfuhrungen zum schweizerischen Recht bezuglich des Erneuerungsfonds auch auf den Erneuerungsfonds nach liechtensteinischem Recht ubernommen werden Zweck Bearbeiten Der Erneuerungsfonds wird nach dem Willen der Stockwerkeigentumergemeinschaft verwaltet gefullt und genutzt in der Regel verwaltet diesen der Verwalter i S d Art 170s SR Es bestehen keine Regelungen uber ein Mindestvermogen und der Erneuerungsfonds kann wenn dies im Begrundungsakt der Basisordnung oder einem Reglement vereinbart wurde auch jederzeit unter den dort festgelegten Bedingungen wieder aufgelost werden Dritte haben grundsatzlich keinen Anspruch darauf uber das Bestehen die Vermogenslage etc des Erneuerungsfonds Auskunft zu erlangen Das Grundbuch nur insoweit als jede wesentliche Anderung zum Beispiel das Bestehen oder die Auflosung wenn diese im Grundbuch bereits aufscheint einzutragen oder abzuandern ist Die Verwaltung und Anlage des Erneuerungsfonds muss mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschaftsmannes erfolgen Alle ordentlichen und ausserordentlichen Ertrage aus dem Vermogen des Erneuerungsfonds mussen dem Erneuerungsfonds zugutekommen Die Anlage selbst muss mit moglichst geringem Risiko erfolgen und eine Belastung des Erneuerungsfonds uber seinen effektiven Wert hinaus ist unzulassig Weitere Vermogensbestandteile konnen zum Beispiel das Eigentum an beweglichen Sachen fur die Reinigung des Objektes sein oder Anspruche gegen Dritte aus vertraglicher oder ausservertraglicher Haftung zum Beispiel Art 61 SR oder 1319 ABGB Auch die weiteren Vermogensbestandteile sind der juristischen Person Stockwerkeigentumsgemeinschaft direkt zuzurechnen und daher dem Zugriff der Glaubiger der Stockwerkeigentumsgemeinschaft nicht entzogen und wie auch der Erneuerungsfonds nicht konkursfest Beschlusse uber die Grundung den Bestand und die Auflosung des Erneuerungsfonds und die Anschaffung und den Verkauf von weiteren Vermogensbestandteilen sowie uber Anspruche gegen Dritte etc sind wenn keine anderslautende Regelung im Begrundungsakt der Basisordnung oder einem Reglement besteht mit einfacher Mehrheit zu fassen 10 Haftungsfonds Bearbeiten Der Erneuerungsfonds ist direkt der juristischen Person Stockwerkeigentumsgemeinschaft zugehorend und bildet im Gegensatz zur schweizerischen Rechtslage in Liechtenstein kein Sondervermogen Das Vermogen der Stockwerkeigentumsgemeinschaft ist daher dem Zugriff der Glaubiger der Stockwerkeigentumsgemeinschaft nicht entzogen und auch nicht konkursfest Anspruche konnen direkt gegen die Stockwerkeigentumsgemeinschaft geltend gemacht werden Die Stockwerkeigentumer trifft wenn die Vermogensmasse nicht ausreicht eine Nachschussverpflichtung Die Exekution der Glaubiger der Stockwerkeigentumsgemeinschaft kann nur gegen das bestehende Vermogen der Stockwerkeigentumsgemeinschaft gefuhrt werden nicht jedoch in die Miteigentums bzw Stockwerkeigentumsanteile Ein Glaubiger der Stockwerkeigentumergemeinschaft kann im Namen der Stockwerkeigentumergemeinschaft nach Art 170i Abs 2 und 3 SR die Eintragung eines Gemeinschaftspfandrechtes an den Anteilen der Stockwerkeigentumer auf die Beitragsforderungen verlangen sofern ein solches noch nicht besteht 11 Schweiz Bearbeiten Der Erneuerungsfonds bildet im Rahmen der Stockwerkeigentumergemeinschaft Art 712a ff ZGB sofern ein solcher besteht den wichtigsten Teil des Verwaltungsvermogens Zweck Bearbeiten Der Erneuerungsfonds wird nach dem Willen der Stockwerkeigentumergemeinschaft verwaltet gefullt und genutzt in der Regel verwaltet diesen der Verwalter i S d Art 712s ZGB Die Verwaltung und Anlage des Erneuerungsfonds muss mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschaftsmannes erfolgen Alle ordentlichen und ausserordentlichen Ertrage aus dem Vermogen des Erneuerungsfonds mussen dem Erneuerungsfonds zugutekommen Die Anlage des Vermogens des Erneuerungsfonds selbst muss mit moglichst geringem Risiko erfolgen Eine Belastung des Erneuerungsfonds uber seinen effektiven Wert hinaus ist nicht zulassig Es bestehen keine Regelungen uber ein Mindestvermogen im Fonds und der Erneuerungsfonds kann wenn dies im Begrundungsakt oder einem Reglement vereinbart wurde auch jederzeit unter den dort festgelegten Bedingungen wieder aufgelost werden Dritte haben grundsatzlich keinen Anspruch darauf uber das Bestehen des Fonds die Vermogenslage und ahnliches des Erneuerungsfonds Auskunft zu erlangen Beschlusse uber die Grundung den Bestand und die Auflosung des Erneuerungsfonds und die Anschaffung und den Verkauf von weiteren Vermogensbestandteilen sowie uber Anspruche gegen Dritte etc sind wenn keine anders lautende Regelung im Begrundungsakt oder einem Reglement besteht mit einfacher Mehrheit der Stockwerkeigentumer zu fassen Haftungsfonds Bearbeiten Der Erneuerungsfonds ist ein Sondervermogen da die Stockwerkeigentumsgemeinschaft in der Schweiz ausdrucklich keine juristische Person darstellt 12 Das Vermogen ist daher dem Zugriff der Glaubiger der Stockwerkeigentumsgemeinschaft entzogen und konkursfest Die Stockwerkeigentumergemeinschaft erwirbt nach Art 712l Abs 1 ZGB das sich aus ihrer Verwaltungstatigkeit ergebende Vermogen Berechnung BearbeitenEine Abschatzung der gesamten zu erwartenden Instandhaltungskosten fur das Gemeinschaftseigentum kann zum Beispiel mittels der Petersschen Formel vorgenommen werden Die Formel eignet sich aber nur fur altere Anlagen Nach einer groben Faustregel des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e V ist bei Neuanlagen eine jahrliche Zuweisung zur Instandhaltungsrucklage von 0 8 bis 1 0 des Kaufpreises ab Baufertigstellung angemessen Andere Quellen fuhren dagegen deutlich geringere Instandhaltungsrucklagen auf z B je nach Alter der Immobilie zwischen 7 10 und 11 50 pro Quadratmeter und Jahr 13 Literatur BearbeitenDeutschland Literatur uber Instandhaltungsrucklage im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Barmann Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 10 Auflage Munchen 2008 ISBN 978 3 406 57308 8 Jennissen Georg Hrsg Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 8 Aufl Koln 2024 Wohnen im Eigentum e V Hrsg Die Prufung der Jahresabrechnung Ein praxisorientierter Leitfaden fur Verwaltungsbeirate Bonn 2012 ISBN 978 3 9815045 1 4 Osterreich Helmut Wurth Madeleine Zingher Peter Kovanyi Kurzkommentar zu MRG WEG WGG 22 Auflage Band I Manz Verlag Wien 2009 ISBN 978 3 214 13307 8 Liechtenstein Antonius Opilio Arbeitskommentar zum liechtensteinischen Sachenrecht Web google books link 1 Auflage Band I Edition Europa Verlag Dornbirn 2009 ISBN 978 3 901924 23 1 Einzelnachweise Bearbeiten Wolf Rudiger Bub Wohnungseigentum von A Z 1991 S 518 so auch Sommer 19 WEG Rn 141 in Jennissen WEG 8 Aufl 2024 Sommer aaO 19 WEG Rn 143 Sommer aaO 19 WEG Rn 150 Sommer aaO 19 WEG Rn 142 Anmerkung So die herrschende Meinung Bis 30 November 2020 war dies nach der alten Fassung des WEG in 27 Abs 5 WEG geregelt Mit der Neufassung des WEG zum 1 Dezember 2020 ist diese Vorschrift entfallen Die herrschende Meinung ist aber weiterhin der Ansicht dass dies zu den wesentlichen Pflichten des Verwalters zahlt vgl z B Sommer aaO 27 WEG Rn 157 Werner Merle in Johannes Barmann Eckhart Pick Werner Merle Hrsg Wohnungseigentumsgesetz Kommentar 2010 27 Rn 212 BGH Urteil vom 4 Dezember 2009 Az V ZR 44 09 NJW 2010 2127 Wohnungseigentumsgesetz 2002 oBGBl I Nr 70 2002 Dieser Absatz wurde entnommen aus Antonius Opilio Arbeitskommentar zum liechtensteinischen Sachenrecht Band I Art 170l Rz 5 ff EDITION EUROPA Verlag Dieser Absatz wurde entnommen aus Antonius Opilio Arbeitskommentar zum liechtensteinischen Sachenrecht Band I Art 170l Rz 5 ff EDITION EUROPA Verlag Die Stockwerkeigentumsgemeinschaft kann jedoch nach Art 712l Abs 2 ZGB unter ihrem Namen klagen und betreiben sowie beklagt und betrieben werden Instandhaltungsrucklage Angemessenheit der Ansparung Hohe der Rucklage auf haufe de Abgerufen am 22 August 2020 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Instandhaltungsrucklage amp oldid 245473111