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Nach turkischem Recht ist die gerichtliche Ehescheidung turkisch Bosanma sowohl aus Verschuldens als auch Zerruttungsgrunden moglich Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Vorbemerkung 3 Besondere Scheidungsgrunde 3 1 Ehebruch 3 2 Lebensnachstellung Misshandlung oder Ehrenkrankung 3 3 Straftat und Lebenswandel 3 4 Boswilliges Verlassen 3 5 Geisteskrankheit 4 Allgemeine Scheidungsgrunde 4 1 Zerruttung 4 2 Einvernehmliche Scheidung 4 3 Faktische Trennung 5 Statistiken 6 Literatur 7 Weblinks 8 Einzelnachweise und AnmerkungenGeschichte Bearbeiten nbsp Latife Hanim Ussaki und Mustafa Kemal Pascha Ataturk deren Ehe 1925 noch durch Verstossung beendet wurdeBei der Schaffung des osmanischen Zivilgesetzbuches Mecelle ausdrucklich unberucksichtigt geblieben wurde das Familienrecht erstmals Anfang des 20 Jahrhunderts teilweise kodifiziert 1 Die kurzlebige Verordnung uber das Familienrecht 2 regelte in den Art 102 ff neben der Scheidung der islamischen Ehe auch das Scheidungsrecht nichtmuslimischer Minderheiten Das Ende des Ersten Weltkriegs brachte auch das Ende des Osmanischen Reiches Nach dem aus turkischer Sicht erfolgreich gefuhrten Befreiungskrieg verpflichtete sich die Turkei im Vertrag von Lausanne vom 24 Juli 1923 als Gegenleistung fur die Aufhebung der Kapitulationen volkerrechtlich zur Neuordnung ihres Rechts und Justizwesens 3 4 5 Zunachst war hierfur auf dem Gebiet des Zivilrechts zwar ausdrucklich eine Integration islamischen Rechts in das neue Rechtssystem geplant doch die Regierung verwarf letztlich das Vorhaben zugunsten einer umfassenden Rezeption europaischen Rechts 6 Am 4 April 1926 wurde die Ubersetzung des amtlichen franzosischen Textes des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs chZGB mit geringen Anderungen als Turkisches Zivilgesetzbuch 7 tZGB im Amtsblatt veroffentlicht Gemeinsam mit dem neuen Obligationengesetzbuch 8 trat das tZGB am 4 Oktober 1926 in Kraft Zum 1 Januar 2002 trat eine Neufassung 9 des tZGB in Kraft die hinsichtlich der Scheidungsgrunde keine inhaltlichen Anderungen enthalt Vorbemerkung BearbeitenDas turkische Scheidungsrecht ist in den Art 161 ff tZGB normiert Die Art 161 bis 166 tZGB enthalten einen abschliessenden Katalog an Scheidungsgrunden bosanma sebepleri bei denen eine Unterscheidung zwischen absoluten mutlak und relativen nisbi Scheidungsgrunden zu treffen ist 10 Im Gegensatz zu relativen Scheidungsgrunden die eine Prufung der Zumutbarkeit der Ehefortfuhrung und Feststellung einer tatsachlichen tiefen Zerruttung der Ehe erfordern begrundet die Erfullung der Tatbestandsvoraussetzungen eines absoluten Scheidungsgrundes eine unwiderlegbare Vermutung fur eine tiefe Zerruttung der Ehe 11 12 Zudem findet nach turkischer Doktrin eine Unterscheidung zwischen besonderen ozel und allgemeinen genel Scheidungsgrunden statt Wahrend die besonderen Scheidungsgrunde der Art 161 bis 165 tZGB bestimmte einzelne Scheidungstatbestande umfassen sind die auf dem Zerruttungsprinzip basierenden allgemeinen Scheidungsgrunde des Art 166 tZGB ohne Umschreibung konkreter Situationen gefasst 13 Scheidungsklagen konnen auf mehrere Scheidungsgrunde gestutzt werden wobei die besonderen Scheidungsgrunde als leges speciales Vorrang geniessen Nach weitestgehender Einigkeit kann der Richter zur Klarung von Zweifelsfallen auch auf schweizerische Literatur und Rechtsprechung zuruckgreifen sofern diese mit turkischem Recht vertraglich ist Zu beachten ist jedoch dass seit der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Revision des chZGB zwischen turkischem und schweizerischem Ehescheidungsrecht keine Gemeinsamkeiten mehr bestehen 14 15 Besondere Scheidungsgrunde BearbeitenEhebruch Bearbeiten Der Ehebruch zina im Sinne des Art 161 tZGB ist ein besonderer verschuldensabhangiger und absoluter Scheidungsgrund der als die mit freiem Willen vorgenommene geschlechtliche Vereinigung eines Ehegatten mit einer dritten Person anderen Geschlechts definiert wird 16 17 18 Gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr sowie der sexuelle Kontakt zu Tieren stellen dementsprechend zwar keinen Ehebruch dar es kommen dann jedoch andere Scheidungsgrunde in Betracht 18 Die von Amts wegen zu beachtende Frist 19 zur Klageerhebung betragt nach Art 161 Abs 2 tZGB sechs Monate ab dem Zeitpunkt in dem der zur Klage berechtigte Ehegatte von der Ehebruchshandlung Kenntnis erlangt hat relative Frist oder unabhangig von der Kenntnis funf Jahre von dem Zeitpunkt an in dem der Ehebruch begangen wurde absolute Frist Handelt es sich um wiederholte Ehebruche so lauft die Frist erst von dem Tag der letzten Ehebruchshandlung an 20 Eine Verzeihung af beseitigt gemass Art 161 Abs 3 tZGB das Klagerecht Im Unterschied zu fruherem schweizerischem Recht vgl Art 137 Abs 3 a F chZGB findet sich die Zustimmung zum Ehebruch bewusst nicht im Wortlaut wieder Nach herrschender Meinung ist die vorherige Zustimmung aufgrund von Sittenwidrigkeit ahlaka aykirilik hinsichtlich des Klagerechts unbeachtlich 21 Eigener Ehebruch schliesst die Klage grundsatzlich nicht aus Der Begriff zina stammt ursprunglich aus dem islamischen Recht welches im Osmanischen Reich Anwendung fand In der heutigen Rechtspraxis hat Zina jedoch den Bezug zum islamischen Recht verloren und ist nur mittelbar mit Zina im Islam in Verbindung zu bringen Lebensnachstellung Misshandlung oder Ehrenkrankung Bearbeiten In Art 162 tZGB sind nach unterschiedlichen Literaturmeinungen zwei beziehungsweise drei Scheidungsgrunde normiert 22 Da der Streit letztlich unerheblich ist wird im Folgenden von drei Scheidungsgrunden ausgegangen Die Nachstellung nach dem Leben hayata kast im Sinne des Art 162 Abs 1 Alternative 1 tZGB ist ein besonderer verschuldensabhangiger und absoluter Scheidungsgrund der ein mit Totungsvorsatz gegen das Leben des anderen Ehegatten gerichtetes Handeln voraussetzt blosse Drohungen genugen nicht 23 22 Unerheblich ist dabei ob der Angriff auf das Leben durch Tun oder Unterlassen erfolgt ist 24 Die schwere Misshandlung pek kotu davranis ist ebenfalls ein besonderer verschuldensabhangiger und absoluter Scheidungsgrund Eine schwere Misshandlung im Sinne des Art 162 Abs 1 Alternative 2 tZGB ist jede vorsatzliche Handlung die geeignet ist die korperliche oder psychische Integritat des anderen Ehegatten in schwerer Art und Weise zu beeintrachtigen 25 Auch beim schwerwiegend ehrkrankenden Verhalten agir derecede onur kirici davranis handelt es sich um einen besonderen verschuldensabhangigen und nach herrschender Meinung einen absoluten 26 Scheidungsgrund Unter dem Begriff der Ehre onur die hier unmittelbares und ausschliessliches Angriffsobjekt ist 27 ist nach herrschender Meinung die Achtung vor sich selbst innere Ehre und insbesondere die Wertschatzung der Person in der Gesellschaft aussere Ehre zu verstehen Entsprechend dem Scheidungsgrund des Ehebruchs ist die Klage innerhalb von sechs Monaten nach Kenntnis des klageberechtigten Ehegatten vom Scheidungsgrund relative Frist spatestens jedoch innerhalb von funf Jahren nach Eintritt des Scheidungsgrundes absolute Frist zu erheben Art 162 Abs 2 tZGB Bei Verzeihung ist das Klagerecht gemass Art 162 Abs 3 tZGB ausgeschlossen Straftat und Lebenswandel Bearbeiten Art 163 tZGB enthalt zwei eigenstandige Verschuldenstatbestande Sowohl das Begehen einer ehrenruhrigen Straftat kucuk dusurucu bir suc isleme als auch der unehrenhafte Lebenswandel haysiyetsiz hayat surme stellen besondere und relative Scheidungsgrunde dar Ehrenruhrige Straftaten sind im Gesetz nicht definiert Nach herrschender Meinung konnen unter anderem etwa Unterschlagung Veruntreuung Vorteilsannahme Bestechung Diebstahl Betrug und Urkundenfalschung vgl Art 76 der Verfassung einen Scheidungsgrund im Sinne des Art 163 Alternative 1 tZGB darstellen Ein unehrenhafter Lebenswandel ist gegeben wenn ein uber eine gewisse Zeit andauerndes Verhalten den Ehegatten in seinem Lebenskreis nach allgemeiner Anschauung in der Ehre herabmindert und in den Augen des Ehepartners verachtlich macht 28 Zur Erhebung der Klage ist keine Frist vorgesehen Boswilliges Verlassen Bearbeiten Falls ein Ehepartner die gemeinsame eheliche Wohnung mit der Absicht die ehelichen Pflichten nicht zu erfullen oder ohne anderen wichtigen Grund verlasst hat der verlassene Partner das Recht eine Scheidungsklage zu erheben Art 164 tZGB Doch zunachst muss der verlassene Partner einen Antrag zur gerichtlichen Aufforderung zur Ruckkehr ihtar stellen welcher aber erst nach mindestens vier Monaten seit dem Verlassen gestellt werden kann Sollten nach dieser Aufforderung zur Ruckkehr weitere zwei Monate erfolglos vergangen sein kann Scheidungsklage erhoben werden Geisteskrankheit Bearbeiten Als letzten besonderen und relativen Scheidungsgrund erfasst Art 165 tZGB die Geisteskrankheit akil hastaligi Falls ein Ehepartner an einer Geisteskrankheit erkrankt kann der andere Partner die Scheidung begehren Damit die Geisteskrankheit jedoch einen Scheidungsgrund darstellt muss sie unheilbar sein was durch medizinische Gutachter zu attestieren ist Vor der Zivilrechtsreform im Jahr 2002 musste die Geisteskrankheit seit mindestens drei Jahren vorliegen Allgemeine Scheidungsgrunde BearbeitenZerruttung Bearbeiten Falls die eheliche Gemeinschaft so tief zerruttet ist dass die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft keinem der Ehepartner zuzumuten ist so kann jeder der Ehepartner gemass Art 166 Abs 1 tZGB die Scheidungsklage erheben Dies steht aber nur dem Partner mit weniger Schuld an der Zerruttung zu Art 166 Abs 2 tZGB Wenn der Beklagte nachweist dass er weniger Schuld hat und Widerspruch erhebt wird der Antrag auf Scheidung abgelehnt Falls keiner der Partner Schuld an der Zerruttung hat z B bei einer Krankheit konnen beide Partner den Antrag stellen Fur eine tiefe Zerruttung der Ehe mussen grundlegende Meinungsverschiedenheiten bestehen Alltagliche Streitigkeiten werden nicht als solche angesehen vielmehr muss eine Dauerhaftigkeit der schweren Konflikte vorliegen und die Einstellung zur Ehe oder deren Verpflichtungen muss von mindestens einem der Ehepartner in Frage gestellt werden Neben dieser objektiven Komponente gibt es noch eine subjektive Komponente Danach muss die Weiterfuhrung der Ehe fur mindestens einen der Ehepartner unertraglich sein Dies anzuerkennen liegt im Ermessen des Richters Einvernehmliche Scheidung Bearbeiten Seit der Zivilrechtsreform im Jahr 1988 konnen sich Eheleute im Einvernehmen scheiden lassen Art 166 Abs 3 tZGB Dafur muss die Ehe seit mindestens einem Jahr bestehen Der Scheidungsantrag muss von beiden Ehepartnern eingebracht werden oder von einem Partner wobei der andere zustimmen muss Ausserdem mussen beide Ehepartner personlich vor dem Richter erscheinen um zu bestatigen dass sie einverstanden sind Eine weitere Voraussetzung ist dass die beiden Partner sich in Bezug auf finanzielle Folgen Schadensersatz Unterhalt und in Bezug auf gemeinsame Kinder Sorgerecht schriftlich geeinigt haben Diese Einigung muss vom Richter bestatigt und bei Bedarf nachgebessert werden Faktische Trennung Bearbeiten Gemass Art 166 Abs 4 tZGB kann die Scheidung begehrt werden falls nach Ablehnung einer Scheidungsklage drei Jahre vergangen sind und die eheliche Gemeinschaft nicht wiederhergestellt wurde Es muss ein erneuter Antrag gestellt werden Statistiken Bearbeiten nbsp Ehescheidungen nach besonderen Scheidungsgrunden 2005 2010 nbsp Ehescheidungen nach Altersgruppen 2010 Im Jahr 2010 wurden in der Turkei insgesamt 118 568 Ehescheidungen registriert 4 406 beziehungsweise 3 72 mehr als im Vorjahr Knapp 40 aller Scheidungen erfolgten in den ersten funf Ehejahren Die Zerruttung Art 166 tZGB stellte mit etwa 95 den haufigsten Scheidungsgrund dar gefolgt von den besonderen Scheidungsgrunden des Verlassens Art 164 tZGB an zweiter und des Ehebruchs Art 161 tZGB an dritter Stelle 29 In der Bundesrepublik Deutschland wurden 2009 insgesamt 7 838 Ehen richterlich geschieden bei denen mindestens ein Ehepartner die turkische Staatsangehorigkeit hatte Wahrend es sich in 2 187 Fallen um turkisch turkische Ehen handelte wurden 3 240 Scheidungen gezahlt bei denen ein Ehepartner die deutsche Staatsburgerschaft besass deutsche Frau turkischer Mann 2 491 turkische Frau deutscher Mann 749 30 Literatur BearbeitenChristian Rumpf Hanswerner Odendahl Landerbericht Turkei Internationales Ehe und Kindschaftsrecht hrsg v Bergmann Ferid Hausmann Dorner Frankfurt 1 Juli 2020 Cataltepe Gulay Turkisches Eherecht Wien 2014 Turgut Akinturk Derya Ates Karaman Turk Medeni Hukuku Aile Hukuku 13 Auflage Band 2 Beta Istanbul 2011 ISBN 978 605 377 423 5 S 235 318 zitiert als Akinturk Karaman Aile Hukuku Walter Buhler Karl Spuhler Schweizerisches Zivilgesetzbuch Das Familienrecht 1 Abteilung Das Eherecht 1 Teilband 2 Halfte Die Ehescheidung Artikel 137 158 ZGB 3 Auflage Verlag Stampfli amp Cie AG Bern 1980 zitiert als Buhler Spuhler Berner Kommentar Art Rn Ibrahim Ercan Richter und Parteien im Scheidungsverfahren Eine rechtsvergleichende Studie zum deutschen schweizerischen und turkischen Recht Herbert Utz Verlag Munchen 2000 ISBN 3 89675 742 3 Munchner Juristische Beitrage Band 10 Kasim Ozen Die Scheidungsgrunde im turkischen Zivilgesetzbuch Peter Lang Frankfurt am Main 2010 ISBN 978 3 631 60814 2 Studien zum vergleichenden und internationalen Recht Band 167 Weblinks BearbeitenGesetzestext Art 161 184 tZGB turkisch Einzelnachweise und Anmerkungen Bearbeiten Siehe dazu Mehmet Unal Medeni Kanunun Kabulunden Once Turk Aile Hukukuna Iliskin Duzenlemeler ve Ozellikle 1917 Tarihli Hukuk i Aile Kararnamesi In Ankara Universitesi Hukuk Fakultesi Dergisi Band 34 Nr 1 4 1977 S 195 231 حقوق عائله قرارنامه سی Ḥuḳuḳ i ʿAʾile Ḳarar namesi Notverordnung mit Gesetzeskraft vom 25 Oktober 1917 Taḳvim i Veḳayiʿ Nr 3046 vom 31 Oktober 1917 Ausser Kraft gesetzt durch Notverordnung mit Gesetzeskraft vom 19 Juni 1919 Arzu Oguz Turk Medeni Hukuku nun Gelisim Cizgisi ve Karsilastirmali Hukukun Rolu In Ankara Universitesi Hukuk Fakultesi Dergisi Band 55 Nr 1 2006 S 195 206 200 Hans Schlosser Grundzuge der Neueren Privatrechtsgeschichte Rechtsentwicklungen im europaischen Kontext 10 Auflage C F Muller Verlag Heidelberg 2005 S 214 Ernst E Hirsch Rezeption als sozialer Prozess Erlautert am Beispiel der Turkei Duncker amp Humblot Berlin 1981 S 30 ff Gottfried Plagemann Von Allahs Gesetz zur Modernisierung per Gesetz Gesetz und Gesetzgebung im Osmanischen Reich und der Republik Turkei Lit Verlag Berlin Munster 2009 ISBN 978 3 8258 0114 4 S 168 ff تورك قانون مدنیسی Turk Ḳanun i Medenisi Gesetz Nr 743 vom 17 Februar 1926 RG Nr 339 vom 4 April 1926 بورجلر قانونی Borclar Ḳanuni Gesetz Nr 818 vom 22 April 1926 RG Nr 366 vom 8 Mai 1926 Gesetz Nr 4721 vom 22 November 2001 RG Nr 24607 vom 8 Dezember 2001 Christian Rumpf Einfuhrung in das turkische Recht 2 Aufl Munchen 2016 12 Rn 75 f Erhan Temel Ehescheidung nach turkischem Recht unter besonderer Berucksichtigung der Entscheidungen des Kassationshofs In StAZ 56 Jahrgang Nr 11 2003 S 325 f Akinturk Karaman Aile Hukuku S 243 f Vgl Buhler Spuhler Berner Kommentar Einleitung Rn 49 Kasim Ozen Die Scheidungsgrunde im turkischen Zivilgesetzbuch Peter Lang Frankfurt am Main 2010 S 26 ff Erhan Temel Ehescheidung nach turkischem Recht unter besonderer Berucksichtigung der Entscheidungen des Kassationshofs In StAZ 56 Jahrgang Nr 11 2003 S 324 f Ibrahim Ercan Richter und Parteien im Scheidungsverfahren Eine rechtsvergleichende Studie zum deutschen schweizerischen und turkischen Recht Herbert Utz Verlag Munchen 2000 S 14 f Kasim Ozen Die Scheidungsgrunde im turkischen Zivilgesetzbuch Peter Lang Frankfurt am Main 2010 S 37 m w N a b Erhan Temel Ehescheidung nach turkischem Recht unter besonderer Berucksichtigung der Entscheidungen des Kassationshofs In StAZ 56 Jahrgang Nr 11 2003 S 328 Bei den Fristen handelt es sich um Verwirkungsfristen hak dusumu suresi siehe Buhler Spuhler Berner Kommentar Einleitung Rn 61 ff Akinturk Karaman Aile Hukuku S 248 m w N Kasim Ozen Die Scheidungsgrunde im turkischen Zivilgesetzbuch Peter Lang Frankfurt am Main 2010 S 48 f Akinturk Karaman Aile Hukuku S 247 f m w N a b Vgl Kasim Ozen Die Scheidungsgrunde im turkischen Zivilgesetzbuch Peter Lang Frankfurt am Main 2010 S 55 m w N Vgl Buhler Spuhler Berner Kommentar Art 138 Rn 3 Akinturk Karaman Aile Hukuku S 249 Kasim Ozen Die Scheidungsgrunde im turkischen Zivilgesetzbuch Peter Lang Frankfurt am Main 2010 S 58 Zur Misshandlung als relativem Scheidungsgrund siehe Bilge Oztan Aile Hukuku Turhan Kitabevi Ankara 2004 S 384 Vgl Buhler Spuhler Berner Kommentar Art 138 Rn 17 Buhler Spuhler Berner Kommentar Art 139 Rn 11 Evlenme ve Bosanma Istatistikleri Marriage and Divorce Statistics 2010 Statistikinstitut der Turkei Ankara 2011 S 65 ff PDF Datei 2 41 MB turkisch englisch Elle Krack Roberg Ehescheidungen 2009 In Wirtschaft und Statistik Statistisches Bundesamt Wiesbaden 2011 S 239 255 253 PDF Datei 673 kB Memento des Originals vom 15 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch 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