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Der Codex Iuris Bavarici Criminalis abgekurzt haufig CIBI war ein 1751 veroffentlichtes Strafgesetzbuch des Kurfurstentums Bayern Das Gesetzbuch bildete den Auftakt zu einer umfassenden Rechtsreform 1 die mit den modernen zivil und zivilprozessrechtlichen Kodifikationen abgeschlossen wurde Im Gegensatz zu den zivilen Rechtsordnungen dem 1753 in Kraft getretenen Codex Iuris Bavarici Iudiciarii und dem Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis von 1756 verrat der fruher geschaffene Kriminalcodex noch keine Zuge eines aufgeklarten Absolutismus wie er dem Zeitgeist entsprochen hatte 2 1 Das Gesetzbuch enthielt noch die altertumlichen Straftatbestande und abstossenden Sanktionen Enthalten waren Zaubereidelikte wie Gotteslasterung Ketzerei und Hexerei 3 Zur Wahrheitsfindung diente ungebrochen die Folter bezeichnet als landsgebrauchliche Tortur Statthaft zur Folter waren der Daumenstock oder das Aufziehen und das Traktieren mit Spitzruten Gegenuber den mittelalterlichen Regelungen wurde die Spitzrutenfolter darauf beschrankt den Delinquenten bauchlings zu legen um Hiebe uber dessen Rucken zu verteilen 4 Zum antiquierten Bild passt dass als verscharfte Strafarten mit Todesfolge das Pfahlen Vierteilen oder Verbrennen fortgeschrieben wurde Bisweilen sollten diese drastischen Strafen zur Vermeydung ohnnothiger Kosten hinfuhro unterlassen werden 5 Hintergrund BearbeitenDen Anstoss zu dem von Wigulaus von Kreittmayr im Kurfurstlichen Rat Kurbayerns rechtlich umgesetzten und von Max III Joseph begleiteten Reformvorhaben hatte die im Jahr 1746 erlassene Kabinettsorder Friedrichs II von Preussen Friedrich der Grosse gegeben dessen Motiv die Vereinheitlichung der territorialen Rechte und die Entscheidungsfahigkeit uber gemeinrechtliche Streitfragen war Der unter dem Einfluss Voltaires und Montesquieus stehende Friedrich II forderte verstandliche Gesetze die auf naturlich vernunftigen Erwagungen eines Rechtssystems basieren sollten Das bayerische Kurfurstentum griff diese Einflusse auf zumal die Rechtsgelehrten Christian Thomasius und Christian Wolff erhebliche Vorarbeit zu einem praktikablen Vernunftrecht geleistet hatten Strafrechtliche Weiterentwicklung BearbeitenErst das von Anselm von Feuerbach in Bayern eingefuhrte Strafgesetzbuch von 1813 anderte das Strafrecht umfassend 6 Bereits in der Einleitung zu diesem neuen Gesetz war nachzulesen dass sich der Codex seiner unverhaltnismassigen Strenge wegen selbst uberlebt habe Die Folter wurde abgeschafft und das Gesetzlichkeitsprinzip eingefuhrt 7 8 Dieses Werk stand dann bereits in der kantkritischen Tradition des Naturrechts 3 und machte auch in diversen Staaten ausserhalb Bayerns Schule 5 Abgelost wurde diese sehr fortschrittliche Kodifikation durch das Strafgesetzbuch fur das Konigreich Bayern von 1861 Anmerkungen Bearbeiten a b Otto Stobbe Geschichte der deutschen Rechtsquellen Verlag C A Schwetschke amp Sohn Braunschweig Band 1 1860 Band 2 1864 S 443 Online Eberhard Schmidt Einfuhrung in die Geschichte der deutschen Strafrechtspflege Gottingen 1965 S 223 ff 248 f a b Franz Wieacker Privatrechtsgeschichte der Neuzeit unter besonderer Berucksichtigung der deutschen Entwicklung Vandenhoeck u Ruprecht Gottingen 2 Auflage 1967 S 322 347 326 f Die Amberger Fronfeste erzahlt Die peinliche Befragung a b Herbert Grziwotz 200 Jahre Bayerisches Strafgesetzbuch In Legal Tribune online Strafgesetzbuch fur das Konigreich Bayern Uber Feuerbach und sein Strafgesetzbuch Gustav Radbruch Paul Johann Anselm Feuerbach Ein Juristenleben 1957 S 76 ff Erik Wolf Grosse Rechtsdenker der deutschen Geistesgeschichte Tubingen 1963 S 543 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Codex Iuris Bavarici Criminalis amp oldid 236776515