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Der Bayerische Oberste Rechnungshof ORH ist eine der Bayerischen Staatsregierung gegenuber selbstandige nur dem Gesetz unterworfene oberste Staatsbehorde mit Sitz in Munchen Institution und richterliche Unabhangigkeit des Rechnungshofs sind durch die Bayerische Verfassung gewahrleistet 3 Seine Aufgabe ist die staatliche Finanzkontrolle in Bayern Bayerischer Oberster Rechnungshof ORH Staatliche Ebene BayernStellung Unabhangiges Organ der staatlichen Finanzkontrolle des Freistaats Bayern und oberste StaatsbehordeGrundung 1812Hauptsitz MunchenBehordenleitung Heidrun Piwernetz Prasidentin 1 Bedienstete ca 130 ohne Staatliche Rechnungsprufungsamter Haushaltsvolumen 38 76 Mio EUR 2020 2 Netzauftritt www orh bayern de Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben und Tatigkeit 2 Organisation 3 Prasident 4 Kollegium 5 Jahresbericht 6 Sonderbericht 7 Beratende Ausserung Gutachten 8 Geschichte 9 Weblinks 10 EinzelnachweiseAufgaben und Tatigkeit Bearbeiten nbsp Dienstgebaude des Bayer Obersten Rechnungshofs in Munchen Kaulbachstr 9Die Aufgaben des ORH sind in der Bayerischen Haushaltsordnung BayHO festgelegt Danach wird die gesamte Haushalts und Wirtschaftsfuhrung des Freistaats Bayern einschliesslich seiner Betriebe und Sondervermogen vom ORH gepruft 4 Konkret pruft er die Einnahmen die Ausgaben einschl der Verpflichtungen zur Leistung von Ausgaben das Vermogen die Schulden Massnahmen die sich finanziell auswirken konnen Verwahrungen und Vorschusse 5 Der ORH pruft auch bei Stellen ausserhalb der Staatsverwaltung insbesondere wenn diese Stellen vom Staat Aufwendungsersatz oder Zuwendungen erhalten Gewahrt der Staat Kredite oder ubernimmt er Burgschaften Garantien oder sonstige Gewahrleistungen begrundet auch dies ein Prufungsrecht des ORH 6 Ist der Staat an privatrechtlichen Unternehmen beteiligt pruft der ORH die Betatigung des Staates unter Beachtung kaufmannischer Grundsatze 7 Ein Prufungsrecht bei juristischen Personen des privaten Rechts ergibt sich auch wenn diese Zuschusse erhalten eine gesetzliche Garantie des Staates begrundet ist oder sie vom Staat allein oder uberwiegend verwaltet werden Daruber hinaus pruft der ORH wenn eine Prufung durch ihn vereinbart oder durch Satzung vorgesehen ist Die landesunmittelbaren juristischen Personen des offentlichen Rechts pruft der ORH soweit nicht ausnahmsweise eine anderweitige gesetzliche Regelung besteht oder wegen eines geringen finanziellen Interesses des Staates im Einvernehmen mit dem ORH von einer Prufung abgesehen wird Fur die uberortliche Prufung der bayerischen Kommunen ist der ORH dagegen anders als einige andere Landesrechnungshofe nicht zustandig Auch die Prufung der landesunmittelbaren Sozialversicherungstrager deren Verbande und sonstiger Vereinigungen auf dem Gebiet der Sozialversicherung gehort nicht zur Zustandigkeit des ORH Da der ORH die Prufung aus Kapazitatsgrunden praktisch nicht vollstandig durchfuhren kann kann er die Prufung nach seinem Ermessen beschranken und Rechnungen auch ungepruft lassen Allerdings ist der ORH bestrebt prufungsfreie Raume zu vermeiden Dafur wird der Prufungsstoff alljahrlich risikoorientiert bewertet und festgelegt welche Prufungen konkret durchgefuhrt werden Arbeitsplanung Prufungsmassstab ist die Einhaltung der fur die Haushalts und Wirtschaftsfuhrung geltenden Vorschriften und Grundsatze Dazu gehort nicht nur ob das Haushaltsgesetz und der Haushaltsplan eingehalten worden sind und alle Einnahmen und Ausgaben begrundet und belegt sind Gepruft wird insbesondere auch ob dabei wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und ob die Aufgabe mit geringerem Personal oder Sachaufwand oder auf andere Weise wirksamer erfullt werden kann Soweit fur die Prufung neben dem ORH noch andere Rechnungshofe zustandig sind erfolgt die Prufung grundsatzlich gemeinsam Aus Effizienzgrunden schliessen die beteiligten Rechnungshofe jedoch haufig eine Prufungsvereinbarung mit der die Prufungsaufgabe auf einen der beteiligten Landesrechnungshofe oder dem Bundesrechnungshof ubertragen wird Art Zeit und Umfang der Prufung bestimmt allein der ORH und nimmt dabei in der Regel auch ortliche Erhebungen vor Samtliche Unterlagen die der ORH fur die Prufung fur erforderlich halt sind ihm vorzulegen Entsprechendes gilt fur elektronisch gespeicherte Daten Die vom ORH erbetenen Auskunfte sind ihm zu erteilen 8 Der ORH hat aber keine strafprozessualen Befugnisse Er kann also keine Beschlagnahme anordnen Hausdurchsuchungen durchfuhren oder Zeugen vernehmen Das Prufungsergebnis teilt der ORH den zustandigen Stellen mit damit diese sich zu den Feststellungen aussern konnen Prufungsergebnisse von grundsatzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung teilt der ORH auch dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen mit Organisation BearbeitenDer ORH gliedert sich in Prufungsabteilungen und eine Prasidialabteilung In den Prufungsabteilungen sind jeweils mehrere Prufungsgebiete zusammengefasst 9 Derzeit Stand 30 Januar 2019 gibt es vier Prufungsabteilungen mit insgesamt 12 Prufungsgebieten Die Prufungsgebiete werden jeweils von einem Prufungsgebietsleiter geleitet Jedem Prufungsgebiet sind zudem mehrere Prufungsbeamte zugeteilt Aktuell sind etwa 80 Prufungsbeamte im ORH beschaftigt Mitglieder des ORH und damit richterlich unabhangig 10 sind nur der Prasident der Vizeprasident die Abteilungsleiter und die Prufungsgebietsleiter 11 Mitglied des ORH kann nur werden wer uber eine abgeschlossene Hochschulausbildung verfugt Der Prasident der Vizeprasident und die Halfte der weiteren Mitglieder mussen die Befahigung zum Richteramt haben Ausser dem Prasidenten sind alle Mitglieder des ORH Beamte auf Lebenszeit Der Vizeprasident und die weiteren Mitglieder des ORH werden auf Vorschlag des Prasidenten vom Bayerischen Ministerprasidenten ernannt Das Grosse Kollegium ist zuvor anzuhoren Die Prufungsgeschafte werden fur die Dauer eines Geschaftsjahres vorab durch das Prasidium dem der Prasident die Abteilungsleiter und der dienstalteste Prufungsgebietsleiter angehoren auf die Abteilungen und Prufungsgebiete verteilt Dem ORH nachgeordnet sind funf Staatliche Rechnungsprufungsamter in Ansbach mit Dienststelle in Nurnberg Augsburg Bayreuth Regensburg und Wurzburg 12 Die Rechnungsprufungsamter fuhren ihre Prufungsaufgaben unter der Leitung und nach Weisung des ORH durch Prasident BearbeitenDer Prasident wird auf Vorschlag der Staatsregierung vom Bayerischen Landtag fur die Dauer von 12 Jahren gewahlt 13 Er tritt mit dem Ende der Amtszeit oder mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze fur Richter in den Ruhestand 14 Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen Ohne seine Zustimmung kann der Prasident vor Ablauf seiner Amtszeit nur abberufen werden wenn auch ein Richter auf Lebenszeit seines Amtes enthoben werden konnte Das Amtsenthebungsverfahren kann nur mit Zustimmung von zwei Dritteln des Bayerischen Landtags durchgefuhrt werden Der vom Bayerischen Landtag gewahlte Prasident wird vom Bayerischen Ministerprasidenten ernannt 15 Der Prasident leitet die Verwaltung des ORH und fuhrt die Dienstaufsicht uber den ORH und die nachgeordneten Rechnungsprufungsamter Er vertritt den ORH nach aussen und ist als Mitglied des Obersten Rechnungshofs an dessen Beschlussen beteiligt Nr Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit1 Maximilian Karl Heinrich Graf von Thurn und Taxis 1745 1825 1812 18172 Max Graf von Lodron 1757 1823 1817 18233 Franz Sales Ritter von Schilcher 1766 1843 1823 18434 Hermann von Beisler 1790 1859 1843 18595 Johann von Wanner 1849 18706 Gotthard von Reber 1871 18767 Ludwig von Pummerer 1876 18938 Josef Bernhard von Hoess 1893 18979 Ludwig von May 1897 190410 Anton von Ulsamer 1904 191511 Andreas von Stockle 1856 1940 1915 192412 Albert Stenglein 1869 1935 1925 1935Theodor Berchtold geschaftsfuhrend 1871 1945 1935 193713 Friedrich Cammerer 1882 1963 1945 195214 Richard Kallenbach 1889 1984 1952 195415 Heinrich Schellhorn 1896 1976 1954 196116 Josef Hausner 1902 1968 1961 196717 Gotthard Brunner 1911 1992 1967 197618 Karl Mann 1920 2010 1976 198519 Walter Spaeth 1929 1986 199420 Helmut Vaitl 1934 2010 1994 199921 Alfons Metzger 1939 1999 200422 Heinz Fischer Heidlberger 1952 2004 201623 Christoph Hillenbrand 1957 2016 202324 Heidrun Piwernetz 1962 2023Kollegium BearbeitenBeschlusse des ORH werden kollegial mit Stimmenmehrheit gefasst entweder im Kleinen Kollegium oder im Grossen Kollegium Das Kleine Kollegium besteht aus dem zustandigen Abteilungsleiter und dem zustandigen Prufungsgebietsleiter Beruhrt eine Angelegenheit die Zustandigkeit mehrerer Prufungsabteilungen und gebiete so treten deren Leiter dem Kollegium bei Der Prasident tritt dem Kollegium bei wenn bei einem nur aus zwei Mitgliedern bestehenden Kollegium keine Ubereinstimmung zu erzielen ist Er kann zudem jederzeit beitreten wenn er es fur geboten halt 16 Das Grosse Kollegium besteht aus allen Mitgliedern des ORH unter dem Vorsitz des Prasidenten Es ist insbesondere fur die Beschlusse uber den Jahresbericht und uber Sonderberichte zustandig sowie in einigen anderen abschliessend im Bayerischen Rechnungshofgesetz RHG geregelten Fallen 17 Die Beratung und die Abstimmung in den Kollegien unterliegt dem Beratungsgeheimnis Jahresbericht BearbeitenUber alle Einnahmen und Ausgaben des Freistaats Bayern hat der Bayerische Staatsminister der Finanzen dem Bayerischen Landtag zur Entlastung der Staatsregierung Rechnung zu legen 18 19 Der ORH fasst das Ergebnis seiner Prufung soweit es fur diese Entlastung von Bedeutung sein kann in einem Jahresbericht zusammen den er dem Bayerischen Landtag sowie der Bayerischen Staatsregierung zuleitet Der Jahresbericht wird zudem auch der Offentlichkeit zuganglich gemacht Im Jahresbericht wird zunachst die Ordnungsmassigkeit der Haushaltsrechnung testiert Ferner enthalt der Jahresbericht eine Auswahl wichtiger Prufungsergebnisse in zusammengefasster Form Der Jahresbericht wird anschliessend im Bayerischen Landtag behandelt Dieser stellt die wesentlichen Sachverhalte fest und beschliesst sodann uber die Entlastung der Staatsregierung Er kann dabei die Staatsregierung ersuchen aufgrund der Prufungsergebnisse des ORH bestimmte Massnahmen einzuleiten und hieruber zu berichten Er kann auch bestimmte Sachverhalte ausdrucklich missbilligen Sonderbericht BearbeitenUber Angelegenheiten von besonderer Bedeutung kann der ORH den Bayerischen Landtag oder die Staatsregierung jederzeit unterrichten Sonderbericht Der Landtag kann einen solchen Bericht vom ORH auch verlangen 20 Beratende Ausserung Gutachten BearbeitenAufgrund seiner Prufungserfahrungen kann der ORH den Bayerischen Landtag die Bayerische Staatsregierung und die einzelnen Staatsministerien auch beraten Beratende Ausserung Umgekehrt kann der Bayerische Landtag oder die Bayerische Staatsregierung den ORH um Gutachten ersuchen zu Fragen die fur die Haushalts und Wirtschaftsfuhrung von Bedeutung sind Geschichte BearbeitenDer ORH wurde durch Verordnung vom 20 Oktober 1812 veroffentlicht im Koniglich Baierischen Regierungsblatt vom 28 Oktober 1812 durch Konig Max I Joseph in der Absicht dem gesamten Rechnungswesen der Finanzen unseres Konigreichs eine gleichformige auf ubereinstimmenden Grundsatzen beruhende feste Geschaftsleitung zu verschaffen errichtet Von April 1937 bis 1945 fungierte der ORH lediglich als Aussenabteilung Munchen fur den Rechnungshof des Deutschen Reiches Weblinks BearbeitenWebsite des Bayerischen Oberster Rechnungshofs Ulrike Claudia Hofmann Bayerischer Oberster Rechnungshof ORH In Historisches Lexikon Bayerns Literatur von und uber Bayerischer Oberster Rechnungshof im Katalog der Deutschen NationalbibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Vita Bayerischer Oberster Rechnungshof Abgerufen am 1 September 2023 stmfh bayern de https www stmfh bayern de haushalt staatshaushalt 2019 haushaltsplan Abgerufen am 26 Juni 2020 Art 80 Bayerische Verfassung Memento vom 2 Februar 2012 im Internet Archive Art 88 BayHO Art 89 BayHO Art 91 BayHO Art 92 BayHO Art 95 BayHO Art 2 RHG Art 6 RHG Art 3 RHG RPrufSitzV Bayerischer Oberster Rechnungshof Abgerufen am 5 Dezember 2019 Art 80 Bayerische Verfassung Art 3 RHG Art 5 RHG Art 8 RHG Art 8 RHG Memento vom 6 April 2012 im Internet Archive Art 80 Bayerische Verfassung Memento vom 2 Februar 2012 im Internet Archive Art 114 BayHO Art 99 BayHORechnungshofe in Deutschland Bundesebene BundesrechnungshofLandesebene Rechnungshof Baden Wurttemberg Bayerischer Oberster Rechnungshof Rechnungshof von Berlin Landesrechnungshof Brandenburg Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen Rechnungshof der Freien und Hansestadt Hamburg Hessischer Rechnungshof Landesrechnungshof Mecklenburg Vorpommern Niedersachsischer Landesrechnungshof Landesrechnungshof Nordrhein Westfalen Rechnungshof Rheinland Pfalz Rechnungshof des Saarlandes Sachsischer Rechnungshof Landesrechnungshof Sachsen Anhalt Landesrechnungshof Schleswig Holstein Thuringer Rechnungshof Normdaten Korperschaft GND 35858 7 lobid OGND AKS LCCN n84147772 VIAF 139607575 Abgerufen 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