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Das Asylgesetz 2005 AsylG 2005 ist das zentrale Gesetz des osterreichischen Asylwesens Es regelt vor allem die Voraussetzungen zur Gewahrung von internationalem Schutz im Sinne der Asylpolitik der Europaischen Union also zur Anerkennung als Fluchtling oder der Zuerkennung von subsidiarem Schutz BasisdatenTitel Asylgesetz 2005Langtitel Bundesgesetz uber die Gewahrung von AsylAbkurzung AsylG 2005Typ BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie AsylrechtFundstelle BGBl I Nr 100 2005Datum des Gesetzes 16 August 2005Inkrafttretensdatum 1 Juli 2008Letzte Anderung BGBl I Nr 83 2022Gesetzestext i d g F ris bkaBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Inhaltsverzeichnis 1 Asylverfahren nach Asylgesetz 2005 1 1 Antragsstellung und Zulassungsverfahren 1 2 Inhaltliches Verfahren und Asylgewahrung 1 3 Subsidiarer Schutz 1 4 Negative Entscheidung und Ausweisung 1 5 Familienverfahren 2 Sonstige Regelungen des Gesetzes 2 1 Novellen 3 Siehe auch 4 Rechtsquellen 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseAsylverfahren nach Asylgesetz 2005 BearbeitenGrundlegender Inhalt des Gesetzes ist die Regelung der Ablaufe und Formen im Asylverfahren Antragsstellung und Zulassungsverfahren Bearbeiten Hauptartikel Asylwerber Ein Antrag auf internationalen Schutz kann nur im Inland vor einem Organ des offentlichen Sicherheitsdienstes Polizei gestellt werden anschliessend ist er vom Asylsuchenden Asylwerber personlich bei einer der Erstaufnahmestellen des Bundesasylamtes einzubringen Nach Antragsstellung wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens festgestellt ob Osterreich fur die Prufung des Antrags zustandig ist Dies ist nicht der Fall wenn uber einen Asylantrag bereits rechtskraftig entschieden wurde und sich der entscheidungsrelevante Sachverhalt nicht anderte 68 AVG einem anderen Staat EU Mitgliedstaaten Schweiz Norwegen Island aufgrund der Dublin Verordnung 5 AsylG 2005 die inhaltliche Prufung obliegt oder der Asylwerber in einem sicheren Drittstaat 4 AsylG 2005 Schutz vor Verfolgung finden kann Fur die Dauer des Zulassungsverfahrens besteht nach 12 AsylG 2005 eine Gebietsbeschrankung der Asylbewerber hat sich bis auf bestimmte im Gesetz definierte Ausnahmen im Gebiet der betreffenden Bezirksverwaltungsbehorde aufzuhalten Inhaltliches Verfahren und Asylgewahrung Bearbeiten Hauptartikel Konventionsfluchtling Ist Osterreich zustandig so wird inhaltlich gepruft ob Fluchtgrunde der Genfer Fluchtlingskonvention vorliegen Furcht vor Verfolgung aufgrund Rasse Religion Nationalitat politischer Gesinnung oder Zugehorigkeit zu einer sozialen Gruppe Ist diese Furcht vor Verfolgung glaubhaft und liegen keine Asylausschlussgrunde der Fluchtlingskonvention z B besonders schwere Verbrechen Verbrechen gegen die Menschheit oder eine innerstaatliche Fluchtalternative vor so wird dem Antrag stattgegeben und der Status des Asylberechtigten Fluchtlingsstatus zuerkannt 3 AsylG 2005 Subsidiarer Schutz Bearbeiten Hauptartikel Subsidiar Schutzberechtigter Liegen die Voraussetzungen zur Asylgewahrung nicht vor so wird gepruft ob ein Refoulement Verbot Unzulassigkeit einer Ausweisung Abschiebung Zuruckweisung Zuruckschiebung Uberstellung vorliegt Ein Refoulement ist nicht zulassig wenn eine Ausserlandesschaffung die reale Gefahr real risk der Verletzung der Art 2 Recht auf Leben oder Art 3 Verbot der Folter unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung der Europaischen Menschenrechtskonvention EMRK der Protokolle Nr 6 oder Nr 13 Abschaffung der Todesstrafe zur Konvention oder eine fur ihn als Zivilperson ernsthafte Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit infolge willkurlicher Gewalt im Rahmen eines internationalen oder innerstaatlichen Konfliktes mit sich bringen wurde In diesen Fallen wird subsidiarer Schutz Refoulementschutz Abschiebeschutz zuerkannt 8 AsylG 2005 Diese gilt fur ein Jahr und wird verlangert solange die Schutzgrunde vorliegen Negative Entscheidung und Ausweisung Bearbeiten Hauptartikel Abschiebung Recht Wenn ein Asylantrag ab oder zuruckgewiesen wird oder Asyl aberkannt wird wenn die Voraussetzungen zur Schutzgewahrung nicht vorliegen oder Osterreich wegen Drittstaatsicherheit oder Zustandigkeit eines anderen Staates gemass der Dublin Verordnung fur die Prufung Asylantrags nicht zustandig ist pruft die Behorde ob eine Ausweisung Art 8 der EMRK Recht auf Privat und Familienleben oder Art 3 verletzen wurde und stellt fest ob die Ausweisung zulassig oder unzulassig ist 10 AsylG 2005 Familienverfahren Bearbeiten Hauptartikel Familienzusammenfuhrung Um eine Trennung von Familien zu vermeiden und die Familieneinheit zu bewahren werden Antrage mehrerer Familienangehorige zusammen gepruft In der Regel erhalten sie daraufhin denselben Schutzstatus Asyl oder subsidiaren Schutz bzw werden gemeinsam ausgewiesen Im Ausland befindliche nahe Angehorige Ehegatten eingetragene Partner minderjahrige Kinder Eltern von minderjahrigen Kindern von anerkannten Fluchtlingen oder subsidiar Schutzberechtigten konnen bei jeder Botschaft einen Antrag auf Einreise stellen damit im Inland gepruft werden kann ob die Voraussetzungen zur Erstreckung des Schutzes auf die Familienangehorige vorliegen Sonstige Regelungen des Gesetzes BearbeitenWeiters regelt das Asylgesetz 2005 den Behordenaufbau die Formalitaten des Asylverfahrens und die Befugnisse Das Bundesamt fur Fremdenwesen und Asyl entscheidet uber den Antrag es besteht die Moglichkeit der Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht als ausserordentliches Rechtsmittel Novellen Bearbeiten Mit dem Fremdenrechtsanderungsgesetz 2009 FrAG 2009 BGBl I Nr 122 2009 1 wurden diverse Verfahrensaspekte neu geregelt 2 3 4 Das Fremdenrechtsanderungsgesetz 2011 FrAG 2011 BGBl I Nr 38 2011 klarte die kostenlose Rechtsberatung im Asylverfahren Zuletzt wurde das Gesetz aufgrund des Fremdenrechtsanderungsgesetz 2015 FrAG 2015 BGBl I Nr 70 2015 5 grundlegender novelliert bei der unter anderem der internationale Schutz von Amts wegen 3a GVG B Verfahrensentfall bei volkerrechtlicher Verpflichtung Osterreichs ausdrucklicher verankert und das beschleunigte Verfahren 27a GVG B eingefuhrt wurden 2 6 Ausserdem wurde das Meldewesen uberarbeitet 7 Damit wurden auch die neue EU Qualifikations Anerkennungsrichtlinie von 2011 und Asylverfahrens und Aufnahmerichtlinie von 2013 berucksichtigt Am 27 April 2016 hat der Nationalrat mehrheitlich eine Anderung des Asylgesetzes 2005 beschlossen Danach kann das Recht von Fluchtlingen auf ein Asylverfahren in Osterreich eingeschrankt werden zeitlich befristet auf sechs Monate wenn eine Uberforderung staatlicher Behorden bzw eine Uberlastung der offentlichen Dienste droht Die Bundesregierung muss wenn sie dieses Recht per Notstandsverordnung einschrankt dem Nationalrat gegenuber detailliert darstellen welche Gefahren ohne eine vorubergehende Einschrankung des Asylrechts drohen 8 Siehe auch BearbeitenAblauf des Verfahrens in der Praxis Erstaufnahmestelle Bundesbetreuungsstelle Grundversorgung Asylberechtigter anerkannter Fluchtling subsidiar Schutzberechtigter vorubergehender Schutz Massenzustrom Richtlinie Anhaltezentrum Abschiebung Asylgerichtshof AsylGH ehemalige letzte Instanz in Asylverfahren Demografie Osterreichs Asylsituation Aufenthaltsstatus Osterreich auch nicht asylrechtliche BelangeRechtsquellen BearbeitenAsylgesetz 2005 im Fremdenrechtspaket 2005 BGBl I Nr 100 2005 ris bka Konvention uber die Rechtsstellung der Fluchtlinge Genfer Fluchtlingskonvention und Protokoll ris bka Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten Europaische Menschenrechtskonvention ris bka Literatur BearbeitenHelgo Eberwein Eva Pfleger Fremdenrecht fur Studium und Praxis LexisNexis Wien 2011 ISBN 978 3 7007 5010 9 UNHCR Flucht und Asyl in Osterreich die haufigsten Fragen und Antworten 3 Auflage UNHCR Buro in Osterreich November 2013 PDF unhcr at Ronald Eppel Adel Naim Reyhani Handbuch Asyl und Fremdenrecht WEKA Verlag 2020 ISBN 978 3 7018 5974 0 Weblinks BearbeitenBundesministerium fur Inneres AsylwesenEinzelnachweise Bearbeiten Fremdenrechtsanderungsgesetz 2009 330 d B Parlamentarische Materialien Nationalrat XXIV GPRegierungsvorlagen Gesetze 330 d B parlament gv at a b Asylwesen Allgemeine Informationen Bundesministerium fur Inneres bmi gv at abgerufen am 7 August 2022 Innenausschuss billigt Fremdenrechtspaket Abanderungsantrag trifft Klarstellung zum Bleiberecht Parlamentskorrespondenz Nr 866 vom 15 Oktober 2009 parlament gv at Analyse des Entwurfs fur Anderungen des Asylgesetzes 2005 Fremdenpolizeigesetzes 2005 Grundversorgungsgesetzes Bund 2005 Niederlassungs und Aufenthaltsgesetzes und Staatsburgerschaftsgesetzes 1985 Memento vom 22 Dezember 2015 imInternet Archive UNHCR 22 Juli 2009 S 35 ff PDF unhcr at Fremdenrechtsanderungsgesetz 2015 582 d B Parlamentarische Materialien Nationalrat XXV GPRegierungsvorlagen Gesetze 582 d B parlament gv at UNHCR Analyse des Entwurfs fur das Fremdenrechtsanderungsgesetz 2015 Memento vom 4 Marz 2016 imInternet Archive UNHCR 23 Marz 2015 S 19 ff PDF unhcr at Fremdenrechtspaket bringt etliche Neuerungen fur Asylverfahren Nationalrat andert Regierungsentwurf noch in einigen Punkten ab Parlamentskorrespondenz Nr 538 vom 21 Mai 2015 parlament gv at parlament gv at Recht auf Asylverfahren kann kunftig zeitweilig eingeschrankt werden Memento vom 27 April 2016 im Internet Archive Parlamentskorrespondenz Nr 411 vom 27 April 2016 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7645235 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Asylgesetz 2005 amp oldid 237930882