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Das Amt Herbstein war zunachst ein Amt des Hochstifts Fulda und zuletzt ein Amt im Grossherzogtum Hessen bis es 1821 aufgelost wurde Inhaltsverzeichnis 1 Im Alten Reich 2 Herrschaftswechsel 3 Bestand 4 Ende 5 Literatur 6 EinzelnachweiseIm Alten Reich BearbeitenDas Amt Herbstein entstand als Amt des Hochstifts Fulda und war dort dem Oberamt Herbstein zugeordnet Dort galt deshalb Fuldisches Recht Das Gemeine Recht galt nur dann wenn das Fuldische Recht fur einen Sachverhalt keine Bestimmung enthielt Das Fuldische Recht blieb auch weiter geltendes Recht nachdem das Hochstift Fulda 1803 sakularisiert wurde und nach den dann folgenden Herrschaftswechseln 1 Abgelost wurde es erst durch das ab dem 1 Januar 1900 einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltende Burgerliche Gesetzbuch Herrschaftswechsel BearbeitenAb 1802 gehorte das Amt Herbstein zunachst zum Furstentum Nassau Oranien Fulda das als Abfindung des aus den Niederlanden vertriebenen Statthalters entstand In Bezug auf Rechtsprechung und Verwaltung wurde mit der Landesherrlichen Verordnung die Ober und Amter betrefffend vom 8 Januar 1803 eine Neuorganisation der bestehenden Amter vorgenommen Das Amt Herbstein blieb als Stadtschultheissenamt Herbstein zunachst unverandert erhalten und war als Amt III Klasse eingestuft Durch Bekanntmachung vom 22 Marz 1805 wurden das Propsteiamt Blankenau und das Stadtschultheissenamt Herbstein aufgehoben und dem Oberamt Grossenluder zugeordnet 1806 besetzte Frankreich das Furstentum Nassau Oranien Fulda Das Amt Herbstein stand zunachst unter franzosischer Militarverwaltung Am 11 Mai 1810 schlossen das Grossherzogtum und Frankreich einen Staatsvertrag 2 mit dem Frankreich Gebiete die es 1806 besetzt hatte an das Grossherzogtum weiter gab Der im Mai geschlossene Vertrag wurde von Napoleon aber erst am 17 Oktober 1810 unterschrieben 3 Das hessische Besitzergreifungspatent datiert daher erst vom 10 November 1810 4 Bestand BearbeitenDas Amt Herbstein bestand aus der Stadt Herbstein und Ilbeshausen 5 Ende Bearbeiten1821 kam es im Grossherzogtum Hessen zu einer grossen Reform die Justiz Verwaltung und territoriale Einteilung neu ordnete Dabei wurde auch auf unterer Ebene die Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung vollzogen und dazu alle Amter aufgelost Fur die bisher durch die Amter wahrgenommenen Verwaltungsaufgaben wurden Landratsbezirke geschaffen fur die erstinstanzliche Rechtsprechung Landgerichte 6 Die bisherigen Aufgaben des Amtes Herbstein wurden hinsichtlich der Verwaltung dem Landratsbezirk Herbstein die Aufgaben der Rechtsprechung dem Landgericht Altenschlirf ubertragen 6 Literatur BearbeitenArthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 Einzelnachweise Bearbeiten Schmidt S 103f sowie beiliegende Karte Text in franzosischer Sprache in Schmidt S 30ff Anm 100 Schmidt S 30 Schmidt S 33 Ilbeshausen Hochwaldhausen Vogelsbergkreis Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 16 Oktober 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS a b Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 403 ff 414 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Amt Herbstein amp oldid 215207120