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Der XI Zivilsenat ist ein Spruchkorper des Bundesgerichtshofs Es handelt sich um den elften von derzeit insgesamt dreizehn Senaten die sich mit Zivilsachen befassen Er ist hauptsachlich fur die Bereiche Bank Borsen und Wertpapierrecht Darlehensrecht sowie Burgschaftsrecht zustandig 1 Daher wird er auch als Bankensenat bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Besetzung 2 Vorsitzende 3 Zustandigkeit 4 Kritik 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBesetzung BearbeitenDer Senat ist gegenwartig Stand Juni 2021 2 wie folgt besetzt Vorsitzender Jurgen Ellenberger Stellvertretender Vorsitzender Christian Gruneberg Beisitzer Oliver Matthias Eva Menges Eva Maria Derstadt Desiree Dauber Michael Schild von Spannenberg Julia Ettl Angelika AllgayerVorsitzende BearbeitenNr Name Lebensdaten Beginn der Amtszeit Ende der Amtszeit1 Herbert Schimansky 1934 4 Juli 1988 30 Juni 19992 Gerd Nobbe 1944 2019 12 Juli 1999 31 Januar 20093 Ulrich Wiechers 1949 12 Februar 2009 31 Oktober 20144 Jurgen Ellenberger 1960 27 Februar 2015Zustandigkeit BearbeitenNach dem Geschaftsverteilungsplan des BGH Stand 2018 3 ist der XI Zivilsenat zustandig fur die Rechtsstreitigkeiten uber Anspruche aus Kauf und Tausch von Wertpapieren Anspruche aus Besitz und Eigentum einschliesslich der Falle des 771 ZPO Niessbrauch und Pfandrecht einschliesslich des kaufmannischen Zuruckbehaltungsrechts 369 HGB an Wertpapieren sowie aus Rechtsgeschaften hieruber Anspruche aufgrund des Borsengesetzes und des Depotgesetzes sowie Prospekthaftungsanspruche nach 127 Investmentgesetz nach 13 13a des Gesetzes uber Wertpapierverkaufsprospekte nach 21 22 24 Wertpapierprospektgesetz nach 20 21 22 Vermogensanlagengesetz und nach 306 Kapitalanlagegesetzbuch sowie kapitalmarktrechtliche Anspruche soweit sie bank oder borsenrechtlich fundiert sind Wechselsachen Schecksachen und Anspruche aus kaufmannischen Anweisungen die Rechtsstreitigkeiten uber Auftragsverhaltnisse 662 676c BGB und Geschaftsfuhrung ohne Auftrag 677 687 BGB der Banken uber Anspruche aus Bankgarantien gemass 50 51 des Gesetzes uber die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen Zahlungskontengesetz bei denen Banken beteiligt sind die Rechtsstreitigkeiten uber Darlehensvertrage zwischen einem Kreditinstitut und einem Darlehensnehmer sowie zwischen einem Unternehmer als Darlehensgeber und einem Verbraucher als Darlehensnehmer 491 ff 13 14 607 ff BGB 1 ff VerbrKrG aus dem Einlagengeschaft eines Kreditinstituts Darlehen von Kunden als Darlehensgeber uber Anspruche aus Kontokorrenten 355 HGB sowie die Rechtsstreitigkeiten uber abstrakte Schuldverhaltnisse 780 808 BGB einschliesslich derjenigen uber Schuldverschreibungen im Sinne des Schuldverschreibungsgesetzes soweit nicht das Insolvenzgericht zustandig ist jedoch ist bei Rechtsstreitigkeiten uber Anspruche aus abstrakten Schuldverhaltnissen fur die Zustandigkeit die zugrunde liegende Forderung massgeblich wenn sie den Gegenstand des Streits bildet die Rechtsstreitigkeiten uber Anspruche aus Besitz und Eigentum an beweglichen Sachen soweit im Zusammenhang mit Darlehensvertragen Eigentum zur Sicherheit ubertragen worden ist die Rechtsstreitigkeiten uber Burgschaften 765 ff BGB jedoch ist bei Rechtsstreitigkeiten uber eine Burgschaft fur die Zustandigkeit die Hauptverbindlichkeit massgebend wenn nur deren Bestand den Gegenstand des Streits bildet die dem Bundesgerichtshof gemass 16 Satz 2 und 3 FMStFG zugewiesenen Rechtsstreitigkeiten soweit es sich um Rechtsstreitigkeiten uber die in den Nr 1 bis 5 genannten Anspruche und Rechtsgeschafte handelt Kritik BearbeitenVon Verbraucherschutzern wird der XI Zivilsenat kritisiert da seine Entscheidungen regelmassig zu bankenfreundlich seien und zu Ungunsten der Verbraucher ausfielen beispielsweise in den so genannten Schrottimmobilienfallen Im Streit um so genannte Schrottimmobilien hat der Europaische Gerichtshof EuGH C 350 03 und C 229 04 2005 den Bundesgerichtshof aber auch den deutschen Gesetzgeber dahin korrigiert dass es fur die Annahme eines widerruflichen im Wege eines Hausturgeschafts zustande gekommenen Kreditvertrages nicht darauf ankommt ob eine Bank weiss dass ihre Kreditvertrage in sog Haustursituationen vertrieben werden Diese Entscheidungen begunstigen die Erwerber sog Schrottimmobilien allerdings im Ergebnis kaum da nach ihnen nicht zugleich der Kaufvertrag uber die Immobilie ruckgangig gemacht werden kann und sie deshalb dennoch nach 357 BGB verpflichtet sind das dem Verkaufer der Immobilie zugeflossene Darlehen zuruckzuzahlen Weblinks BearbeitenWebsite des BundesgerichtshofesEinzelnachweise Bearbeiten Verteilung der Geschafte des BGH Memento vom 22 April 2018 im Internet Archive abgerufen am 22 April 2018 Besetzung des XI Zivilsenats auf der Webseite des Bundesgerichtshofs abgerufen am 7 Juni 2021 Bundesgerichtshof Geschaftsverteilungsplan 2018 Abgerufen am 29 April 2018 Senate des Bundesgerichtshofes BGH Zivilsenate I II III IV V VI VII VIII IX X XI XII XIII Strafsenate 1 2 3 4 5 6 Spezialsenate Kartellsenat Dienstgericht des Bundes Senat fur Notarsachen Senat fur Anwaltssachen Senat fur Patentanwaltssachen Senat fur Landwirtschaftssachen Senat fur Wirtschaftsprufersachen Senat fur Steuerberater und Steuerbevollmachtigtensachen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title XI Zivilsenat des Bundesgerichtshofes amp oldid 233753573