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Die Wiener Ministerialkonferenz vom Januar bis Juni 1834 oder auch Wiener Konferenzen war ein Zusammentreffen der wichtigsten Staaten im Deutschen Bund Es handelte sich um diejenigen Staaten die eigene Stimmen im Engeren Rat des Bundestages hatten Auf Einladung Osterreichs diskutierten sie daruber wie man nach den Sechs Artikeln von 1832 und dem Frankfurter Wachensturm von 1833 weiter vorgehen sollte Diese Treffen auf Ministerebene waren also keine formlichen Sitzungen des Bundestages in dem die deutschen Staaten durch Gesandte vertreten waren Klemens Wenzel von Metternich war der fuhrende Politiker Osterreichs und des Deutschen Bundes Auf ihn ging die Initiative fur die Wiener Konferenzen zuruck Ein Schlussprotokoll vom 12 Juni 1834 beinhaltete 60 Artikel Die teilnehmenden Staaten vereinbarten dass das Protokoll geheim bleiben sollte Die Beschlusse sollten dennoch bindend sein genau wie Bundesbeschlusse Offentlich hingegen machte man diejenigen Bestimmungen die formliche Bundesgesetze werden sollten Diese Bundesgesetze kamen spater tatsachlich im Bundestag zustande am 30 Oktober 1834 am 13 November und ein Jahr danach am 5 November 1835 1 Inhaltlich behandelte das Schlussprotokoll ein Bundesschiedsgericht sowie Beschrankungen fur Landesparlamente und Universitaten Nach der illegalen Veroffentlichung der geheimen Beschlusse durch den Hallgartenkreis 2 wurde viel Kritik laut Darum wurden sie nur teilweise ausgefuhrt Problematisch waren die 60 Artikel weil ihr geheimer Teil das Landesrecht verletzte und auch fur Staaten gelten sollte die gar nicht an der Konferenz teilgenommen hatten Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 2 Veroffentlichung der geheimen Artikel 3 Bewertung und Folgen 4 Siehe auch 5 BelegeInhalt BearbeitenDerjenige Teil der 60 Artikel der offentliches Bundesrecht wurde betraf vor allem die Bundesgerichtsbarkeit und die Universitaten Unter anderem behandelte ein Bundesbeschluss die Aktenversendung in bestimmten Fallen die nun nicht mehr zwingend war Ein Bundesschiedsgericht wurde durch Bundesgesetz vom 30 Oktober eingerichtet das zumindest Streitfalle in den Landern behandeln sollte Dabei ging es vor allem um Streit zwischen Regierungen und Parlamenten uber die Landesverfassungen 3 Allerdings war auch dieses Gericht nicht als permanente Einrichtung gedacht ebenso wenig wie die bestehende Austragalordnung und in der Folge machte man von dieser Moglichkeit eines Schiedsgerichts keinen Gebrauch 4 Die Gemeinsamen Massregeln in Betreff der Universitaten und anderer Lehr und Erziehungs Anstalten Deutschlands oder zweites Bundes Universitatsgesetz nach den Karlsbader Beschlussen vom 13 November 1834 verpflichteten die Universitaten auf Strafmassnahmen gegenuber Studenten fest die an politischen Verbindungen teilgenommen hatten Solche Studenten die von ihrer Universitat verbannt wurden durften an anderen Universitaten nicht zugelassen werden keine Staatsdiener werden kein Schul oder Kirchenamt bekleiden und auch nicht als Anwalt oder Arzt tatig werden Fur die Lehrerlaubnis eines Dozenten reichte ein Universitatsbeschluss nicht aus die Genehmigung musste von der Staatsbehorde kommen 5 Im geheimen Teil der 60 Artikel wurden die Rechte der Landesparlamente beschrankt Das monarchische Prinzip durfte nicht durch weitere Befugnisse fur die Landesparlamente eingeengt werden Das Budgetrecht der Kammern sollte nicht so ausgelegt werden dass sie uber alle Einnahmen und Ausgaben des Landes bestimmten durften Notfalls musste der Landesheer die Kammern auflosen Landesparlamente durften sich auch nicht uber die Gultigkeit von Bundesbeschlussen beraten Budgetkonflikte galten nun als Grund fur eine Bundesintervention selbst wenn kein Aufruhr im Volk drohte 6 Ausserdem verscharften die Wiener Geheimbeschlusse das Karlsbader Bundespressgesetz Beispielsweise sollten keine Zensurlucken in Zeitungen mehr toleriert werden mit denen die Redakteure bislang Zensureingriffe deutlich machten Weitere Bestimmungen betrafen die Einfuhr von Literatur aus dem Ausland und die Zulassung neuer Zeitungen die ausdrucklich erfolgen musste und nicht einfach durch Duldung 6 Veroffentlichung der geheimen Artikel BearbeitenLaut Erinnerungen des Radikaldemokraten Friedrich Hecker die 1869 als Teil seiner Memoiren in der Zeitschrift Die Gartenlaube erschienen prasentierte Johann Adam von Itzstein eine Kopie der geheimen Dokumente bei einem Treffen des Hallgartenkreises am Pfingstwochenende 7 Anfang Juni 1843 Die Kopie sei laut Itzstein vom Sohn eines deutschen Ministers angefertigt und an Robert Blum und ihn herangetragen worden 8 Im Hallgartenkreis trafen sich seit den 1830er Jahren Vertreter der gesamtdeutschen liberalen Opposition zum Debattieren wobei die Breite des politischen Spektrums keine hinreichende Einigkeit fur gemeinsame Aktionen bot Die Veroffentlichung der Wiener Kongressbeschlusse durfte hier eine Ausnahme gebildet haben bei der spatere Vertreter der rechten Casino Fraktion wie Karl Mathy und Friedrich Daniel Bassermann der seine Anwesenheit in Hallgarten nie einraumte zusammen mit linken Demokraten und Republikanern konspirativ vorgingen Bei der Verbreitung des Textes wurde dessen Herkunft mit grossem Aufwand verschleiert wie Hecker weiter berichtet Die Versammelten beschlossen sofort den Druck und die Verbreitung des merkwurdigen Aktenstucks Viel war daran gelegen dass keine Regierung des In und Auslandes erfahre wie wo und von wem die Veroffentlichung ausgegangen sei Alle freuten sich darauf den gesammten polizeistaatlichen Apparat in nervose Bewegung zu setzen und vergeblich sich abzappeln zu lassen Vater Winter der Heidelberger Burgermeister und Buchhandler die derbe ehrliche gute alte Haut wies den Versammelten sofort nach dass eigene von den gebrauchlichen abweichende Typen mussten gegossen und nach vollendetem Druck sofort zerstort werden Denn benutze man Typen wie sie in den Schriftgiessereien ublich und geliefert werden so konne man leicht aus dem Druck die Typen die Schriftgiesserei und Druckerei und Drucker ermitteln Er bemerkte ferner dass Satz und Druck von Mannern aus unserer Mitte musste bewerkstelligt werden und schlug dazu den leider zu fruh verstorbenen Philologen und Philosophen A Deeg vor welcher denn auch seines Auftrages sich meisterhaft entledigte Aus dem Papier aus dessen Format Wasserzeichen und dergleichen konne man auf die Siebe und den Apparat zur Papierfabrikation schliessen und die Papiermuhle ermitteln daher das zum Druck notige Papier aus besonders fur diesen Zweck konstruierten Sieben und Geraten hergestellt werden musse Winter setzte mit vielem Humor auseinander wie die Spurhunde sich mit Zirkel Massstab Vergrosserungsglasern etc vergebens abmuhen wurden Friedrich Hecker Wie die geheimen Wiener Konferenzbeschlusse an das Tageslicht gezogen wurden 8 Als wahrscheinlich erste Publikation brachte die New Yorker Emigrantenzeitschrift Deutsche Schnellpost die Artikel Ende Dezember 1843 In Deutschland wurden sie mit der Angabe Ein authentisches Actenstuck aus den Papieren eines jungst verstorbenen Diplomaten als kostenlose Flugschrift verbreitet und nach Moglichkeit konfisziert Diese 26 seitige Flugschrift war es auch die Karl Mathy zufolge samtlichen Abgeordneten des Badener Parlaments in versiegelten Packchen auf geheimnisvolle Weise zugekommen war 9 Ebenfalls erschien im Januar 1844 ein Abdruck in der Pariser Vorwarts Aus Korrespondenz der beiden ist bekannt dass Julius Frobel im November 1843 eine Kopie an Karl Marx geschickt hatte der sich seit kurzem im Exil in Paris befand und die Beschlusse in seinen Deutsch Franzosischen Jahrbuchern drucken wollte was aber erst im Februar in gekurzter Form geschehen konnte 10 Weitere Publikationen folgten unter anderem durch Carl Theodor Welcker 11 und Karl Mathy 9 innerhalb von Buchern die lang genug waren um an der Zwanzig Bogen Klausel vorbei regular veroffentlicht zu werden 7 Eine inhaltliche Untersuchung der verschiedenen Veroffentlichungen gibt Hans Pelger im Archiv fur Sozialgeschichte 10 Bewertung und Folgen BearbeitenErnst Rudolf Huber kritisiert an der Konferenz von 1834 dass sie ein neues unstatthaftes Bundesrecht zu schopfen versuchte Neben den ordnungsgemassen offentlichen Bundesgesetzen gab es zwischenstaatliche Geheimvertrage mit dem Anspruch fur die Bundesglieder genauso verbindlich wie Bundesbeschlusse zu sein Sowohl in einem Staatenbund als auch in einem Bundesstaat konnte formell gultiges Bundesrecht nur auf dem entsprechenden Weg der Bundesgesetzgebung zustande kommen nicht zuletzt wenn es um Gegenstande ging die von der Bundeskompetenz beruhrt waren 12 Dieses angebliche Bundesrecht mittels Geheimvertragen verstiess gegen die Landesverfassungen Die 60 Artikel enthielten namlich Bestimmungen die zum Beispiel das Budgetrecht in den Landern betrafen Dieses Landesrecht hatte von einem Bundesgesetz uberlagert werden konnen nicht aber von zwischenstaatlichen Geheimvertragen Ausserdem waren viele Gliedstaaten des Deutschen Bundes an den Geheimvertragen nicht beteiligt Die Wiener Teilnehmerstaaten hatten aber kein Recht diese Gliedstaaten zu vertreten und ihnen Recht aufzuerlegen 12 Laut Michael Kotulla konnten die 60 Artikel nur eine politische Absichtserklarung der beteiligten Regierungen darstellen Es ware bundesrechtswidrig gewesen Bestimmungen anzuwenden die bestehendem Bundesrecht widersprachen 5 Als bald darauf die 60 Artikel bekannt wurden fuhrte dies zu heftiger Emporung in der Offentlichkeit Viele Staaten wagten es nicht oder waren nicht bereit sie anzuwenden So meinte ein sachsischer Minister seine Regierung wurde sie nicht gegen den Widerstand der Kammern durchfuhren Es war aber nicht zu erwarten dass die Kammern die Artikel gutheissen wurden Etwa gegen 1840 zeigte sich dass der Konstitutionalismus so weit fortgeschritten war dass solche Geheimbeschlusse keine Wirksamkeit mehr entfalten konnten 12 Siehe auch BearbeitenKarlsbader Beschlusse Frankfurter WachensturmBelege Bearbeiten Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 177 179 Sabine Freitag Friedrich Hecker Two Lives for Liberty University of Missouri Press 2006 S 52 Volltext in der Google Buchsuche Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 180 181 S 184 Jurgen Muller Deutscher Bund und deutsche Nation 1848 1866 Habil Frankfurt 2003 Vandenhoeck und Ruprecht Gottingen 2005 S 36 a b Michael Kotulla Deutsche Verfassungsgeschichte Vom Alten Reich bis Weimar 1495 1934 Springer Berlin 2008 S 374 a b Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 181f a b Rudolf Muhs Wie die geheimen Wiener Konferenzbeschlusse an das Tageslicht gezogen wurden zur Publikation des Schlussprotokolls von 1834 und zur Rolle des Hallgarten Kreises fur die vormarzliche Opposition In Archiv fur Sozialgeschichte Band 26 1986 S 321 343 Volltext im AfS a b Friedrich Hecker Wie die geheimen Wiener Konferenzbeschlusse an das Tageslicht gezogen wurden In Ernst Keil Hrsg Die Gartenlaube Nr 35 1869 S 522 ff Digitalisat und Transkription bei Wikisource a b Karl Mathy Badische Zustande Mit Urkunden und Beilagen allgemeine deutsche Verhaltnisse betreffend In Karl Weil Hrsg Konstitutionelle Jahrbucher Band 1844 Nr 2 Adolph Krabbe Stuttgart S 250 Volltext in der Google Buchsuche a b Hans Pelger Das Schlussprotokoll der Wiener Ministerialkonferenzen von 1834 und seine Veroffentlichungen 1843 1848 In Archiv fur Sozialgeschichte Band 23 1986 S 439 472 Volltext im AfS Carl Theodor Welcker Wichtige Urkunden fur den Rechtszustand der deutschen Nation Friedrich Daniel Bassermann Mannheim 1845 S 346 Digitalisat im OPACplus Bayerische Staatsbibliothek a b c Ernst Rudolf Huber Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789 Band II Der Kampf um Einheit und Freiheit 1830 bis 1850 3 Auflage Verlag W Kohlhammer Stuttgart u a 1988 S 179f Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wiener Ministerialkonferenz 1834 amp oldid 228935026