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Das Waffengesetz 1996 WaffG ist Teil des osterreichischen Waffenrechts Es regelt den Umgang mit Waffen inkl Klingenwaffen Schusswaffen und Munition sowie den Erwerb den Besitz den Handel und die Instandsetzung bzw Vernichtung von Waffen BasisdatenTitel Waffengesetz 1996Langtitel Bundesgesetz uber die WaffenpolizeiAbkurzung WaffGTyp BundesgesetzGeltungsbereich Republik OsterreichRechtsmaterie Besonderes VerwaltungsrechtFundstelle BGBl I Nr 12 1997Inkrafttretensdatum 1 Juli 1997Letzte Anderung BGBl I Nr 211 2021Gesetzestext Waffengesetz 1996 im Rechtsinformationssystem des BundesBitte beachte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung Es wurde 1997 als Artikel 1 des Bundesgesetzes mit dem das Waffengesetz 1996 erlassen und das Unterbringungsgesetz das Strafgesetzbuch sowie das Sicherheitspolizeigesetz geandert werden erlassen Durchfuhrungsbestimmung ist die vom Bundesminister fur Inneres erlassene 1 Waffengesetz Durchfuhrungsverordnung BGBl II Nr 164 1997 i d G F Inhaltsverzeichnis 1 Aktuelles und Anderungen 1 1 Waffengesetz Novelle 2010 1 2 Runderlass zum Waffengesetz 29 Mai 2008 Expansivmunition 1 3 Anderung 2016 1 4 Waffengesetz Novelle 2018 2 Einstufungen der Waffenarten 2 1 Der Waffenbegriff 3 Verbotene Waffen und Kriegsmaterial Kategorie A 3 1 Verbotene Waffen 3 2 Erwerb Besitz und Fuhren 3 2 1 Verbotene Waffen 3 2 2 Kriegsmaterial 4 Schusswaffen der Kategorie B 4 1 Definition 4 2 Erwerb Besitz und Fuhren 5 Schusswaffen der Kategorie C 5 1 Definition 5 2 Erwerb Besitz und Fuhren 6 Gemeinsame Bestimmungen 6 1 Verwahrungsvorschriften 6 2 Ausnahmen vom Fuhren 6 3 Waffenverbote 6 4 Schiessstatten 6 5 Jugendliche 7 Siehe auch 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAktuelles und Anderungen BearbeitenWaffengesetz Novelle 2010 Bearbeiten Am 16 Juni 2010 wurde vom Nationalrat der Ministerialentwurf 142 ME XXIV GP 1 zur Umsetzung der Waffengesetz Novelle 2010 247 BNR XXIV GP 2 in der dritten Lesung angenommen Runderlass zum Waffengesetz 29 Mai 2008 Expansivmunition Bearbeiten Am 29 Mai 2008 wurde vom BMI ein Runderlass 3 u a zum Thema Expansivmunition erlassen Anderung 2016 Bearbeiten 2016 wurde illegal aufhaltigen Drittstaatsangehorigen und Drittstaatsangehorigen ohne Aufenthaltstitel Daueraufenthalt EU mit einer Anderung des 11a WaffG der Besitz der Erwerb und das Fuhren von Schusswaffen und Munition verboten 4 Waffengesetz Novelle 2018 Bearbeiten Eine Anderung des Waffengesetzes wurde 2018 erforderlich weil eine neue EU Waffenrichtlinie verabschiedet wurde die 2018 in Kraft trat Diese Richtlinie die nach den Terroranschlagen am 13 November 2015 in Paris verabschiedet worden war gibt auf bestimmte Schusswaffen bezogene Verbote fur Privatpersonen vor Dabei steht es den Mitgliedstaaten frei weniger strenge Regeln fur Jager und Sportschutzen zu erlassen 5 6 Als wichtigste Anderung darf eine Pistole nach Inkrafttreten der Novelle nur mehr Magazine mit maximal 20 Schuss Kapazitat haben die Grenze fur ein halbautomatisches Gewehr liegt bei zehn Schuss Zudem mussen auch vor 2012 erworbene Schrotflinten nun verpflichtend im Zentralen Waffenregister eingetragen werden Jager die eine gultige Jagdkarte und gleichzeitig Waffenbesitzkarte besitzen durfen fur ihre Waffen nun Schalldampfer verwenden wenn sie die Jagd regelmassig ausuben und Waffen der Kategorie B wahrend der rechtmassigen nach den landesrechtlichen Vorschriften zulassigen und tatsachlichen Ausubung der Jagd ohne Waffenpass fuhren Zudem wurde eine gesetzliche Definition eines Sportschutzen und entsprechende Erleichterungen des Waffenbesitzes eingefuhrt Angehorigen der Justizwache oder der Militarpolizei wird nun auf Antrag ein Waffenpass ausgestellt vormals galt diese Regelung nur fur die Angehorigen der Bundespolizei Das erst im Jahr 2016 erlassene Verbot des Besitzes von Schusswaffen fur Personen ohne Daueraufenthaltsgenehmigung wie beispielsweise Asylwerber wurde mit der Novelle auf ein generelles Waffenverbot ausgedehnt Das Innenministerium gab als Grund dafur den eklatanten Anstieg von Verbrechen gegen Leib und Leben mit Waffen wie beispielsweise Messern durch Drittstaatsangehorige an 7 Die Novelle trat am 1 Janner 2019 bzw am 14 Dezember 2019 in Kraft Einstufungen der Waffenarten BearbeitenDer Waffenbegriff Bearbeiten 1 definiert Waffen als Gegenstande die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind die Angriffs oder Abwehrfahigkeit von Menschen durch unmittelbare Einwirkung zu beseitigen oder herabzusetzen oder bei der Jagd oder beim Schiesssport zur Abgabe von Schussen verwendet zu werden Damit ist klargestellt dass nicht jeder gefahrliche Gegenstand Taschenmesser Hacke usw auch eine Waffe im Sinne dieses Gesetzes ist Schusswaffen sind dem Gesetz nach Waffen mit denen feste Korper durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden konnen 2 WaffG Das Gesetz unterscheidet dabei grundsatzlich zwischen drei Kategorien A B und C von Schusswaffen Zusatzlich werden abweichende Regelungen fur einige minderwirksame Schusswaffen definiert Im Allgemeinen sind Leuchtpistolen Signalgerate und mangels der im 1 WaffG angefuhrten Zweckbestimmungen keine Waffen und frei ab 18 Jahren Eine fur das Abschiessen von Schrotpatronen auch Leuchtpistolen im Kal 4 mit Einstecklauf auf Kaliber 12 geeignete Leuchtpistole fallt aber unter den Waffenbegriff des 1 WaffG 8 Folgende Tabelle gibt Auskunft uber den Erwerb mit anschliessendem Besitz und das Fuhren verschiedener Waffenkategorien fur Burger ohne aufrechtes Waffenverbot die keine Drittstaatsangehorige oder Asylwerbern sind Kategorie Waffenart Beispiele Erwerb Fuhren in Offentlichkeit A Verbotene Waffen und Kriegsmaterial vollautomatische Schusswaffen und anderes Kriegsmaterial z B Maschinenpistolen Maschinenkarabiner und Maschinengewehre Pumpguns getarnte Waffen z B schiessender Kugelschreiber Schusswaffen die uber das fur Jagd und Sportzwecke ubliche Mass hinaus zum Zusammenklappen Zusammenschieben Verkurzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind Flinten mit einer Gesamtlange von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflange von weniger als 45 cm verbotene Hiebwaffen z B Schlagringe Totschlager Stahlruten halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzundung mit integriertem oder angestecktem Magazin das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann Magazine fur Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzundung die mehr als 20 Patronen aufnehmen konnen Halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzundung mit integriertem oder angestecktem Magazin das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann Magazine fur halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzundung die mehr als 10 Patronen aufnehmen konnen halbautomatischen Schusswaffen mit Zentral und Randfeuerzundung und einer Gesamtlange von uber 60 cm die ohne Funktionseinbusse mithilfe eines Klapp oder Teleskopschafts oder eines ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlange unter 60 cm gekurzt werden konnen Schusswaffen mit integriertem Schalldampfer Schalldampfer hier ausgenommen Inhaber einer gultigen Jagdkarte wenn die Jagd regelmassig ausgeubt wird nur mit Ausnahmebewilligung nur mit AusnahmebewilligungB genehmigungspflichtige Waffen halbautomatische Schusswaffen und davon auch Gewehre die zu Jagd und Sportgewehren gehoren Faustfeuerwaffen Pistole Revolver Repetierflinten die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind Munition fur Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzundung oder mit einem Kaliber von 6 35 mm und daruber wenn dafur keine Waffe registriert ist Waffenbesitzkarte Waffenpass WaffenpassC alle Schusswaffen die nicht der Kategorie A oder B angehoren Elektroschockpistole wie z B Taser mit Kartusche 9 frei ab 18 Jahren 3 Werktage Wartefrist bei Erwerb einer Schusswaffe durch einen Gewerbetreibenden ohne Waffenpass Waffenbesitzkarte oder Jagdkarte Waffenpass teilweise moglich mit gultiger Jagdkarte bzw fur Mitglieder von traditionellen Schutzenvereinen meldepflichtige Schusswaffen mit mindestens einem gezogenen Lauf die nach jeder Schussabgabe handisch nachgeladen werden mussen ehemals Kategorie C Buchsen Repetierbuchsen Bockbuchsflinte Drillinge Revolvergewehr Druckluftwaffen und CO2 Waffen mit einem Kaliber von 6 mm und darubermeldepflichtige Schusswaffen mit ausschliesslich glattem Lauf die nach jeder Schussabgabe handisch nachgeladen werden mussen ehemals Kategorie D Flinten Einlaufflinten Doppelflinten Bockflinten 45 Waffen minderwirksame Waffen Schusswaffen mit Luntenschloss Radschloss und Steinschlosszundung sowie einschussige Schusswaffen mit Perkussionszundung andere Schusswaffen vor dem Jahre 1871 entwickelt Schusswaffen bei denen die Geschosse durch verdichtete Luft Druckluftwaffen oder unter Verwendung von Kohlensaure entstandenen Gasdruck CO2 Waffen angetrieben werden und ein Kaliber unter 6 mm haben Zimmerstutzen andere Arten minderwirksamer Waffen die der Bundesminister fur Inneres durch Verordnung als solche bezeichnet frei ab 18 Jahren WaffenpassSoftairwaffen und Paintballmarkierer fallen nicht unter den Begriff einer Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes durfen aber aufgrund der Softairwaffenverordnung erst ab 18 Jahren erworben werden Verbotene Waffen und Kriegsmaterial Kategorie A BearbeitenVerbotene Waffen Bearbeiten Neben Waffen die einen anderen Gegenstand vortauschen oder mit Gegenstanden des taglichen Gebrauchs verkleidet sind z B Stockdegen sind Schusswaffen die uber das fur Jagd und Sportzwecke ubliche Mass hinaus zum Zusammenklappen Zusammenschieben Verkurzen oder schleunigen Zerlegen eingerichtet sind verbotene Waffen Weiters sind die folgenden Waffen und Gegenstande verboten Flinten Schrotgewehre mit einer Gesamtlange von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflange von weniger als 45 cm Vorderschaftrepetierflinten sog Pumpguns Flinten mit Vorderschaftrepetiersystem Schusswaffen die mit einer Vorrichtung zur Dampfung des Schussknalles Schalldampfer versehen sind Das Verbot erstreckt sich auch auf die erwahnte Vorrichtung allein wobei Berufsjager unter bestimmten Umstanden gemass 17 Abs 3a WaffG eine Ausnahmegenehmigung erhalten konnen Schlagringe Totschlager und StahlrutenSeit 14 Dezember 2019 gelten aufgrund einer EU Richtlinie Magazine fur halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzundung mit einer Magazinkapazitat von mehr als 20 Schuss Magazine fur halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzundung mit einer Magazinkapazitat von mehr als zehn Schuss sowie die dazugehorigen Waffen wenn das Magazin angesteckt ist als Waffen der Kategorie A durfen aber aufgrund einer behordlichen Ausnahmebewilligung weiterhin besessen werden sofern sie vor dem 14 Dezember 2019 erworben wurden Fur Sportschutzen gibt es weiterhin die Moglichkeit solche Waffen und Magazine zu kaufen wenn sie fur bestimmte Bewerbe unbedingt benotigt werden Erwerb Besitz und Fuhren Bearbeiten Verbotene Waffen Bearbeiten Der Erwerb Besitz und das Fuhren dieser Waffen ist generell verboten Die Behorde kann verlasslichen Personen ab 21 Jahren eine Ausnahmebewilligung zum Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen erteilen Dies geschieht durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte Zum Fuhren solcher Waffen wird eine Eintragung in den Waffenpass vorgenommen Kriegsmaterial Bearbeiten Der Erwerb Besitz und das Fuhren von Kriegsmaterial ist generell verboten hierfur ist das Kriegsmaterialgesetz verbindlich Der Bundesminister fur Landesverteidigung kann verlasslichen Personen ab 21 Jahren eine Ausnahmebewilligung zum Erwerb Besitz und Fuhren von Kriegsmaterial erteilen Der Bundesminister fur Inneres muss dieser Ausnahmeregelung zustimmen Gewehrpatronen mit Vollmantelgeschoss soweit es sich nicht um Munition mit Leuchtspur Rauch Markierungs Hartkern Brand oder Treibspiegelgeschoss handelt sind von diesem Verbot ausgenommen auch wenn sie als Kriegsmaterial gelten Deren Erwerb ist nur auf Grund eines Waffenpasses einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte zulassig Das Verbot des Besitzes und des Fuhrens von Schusswaffen die Kriegsmaterial sind gilt auch nicht fur Dienstwaffen die zum Schutz von Staatsoberhauptern oder Regierungsmitgliedern eines Staates oder vergleichbarer Personlichkeiten verwendet werden Schusswaffen der Kategorie B BearbeitenDefinition Bearbeiten Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen die nicht Kategorie A sind Der Bundesminister fur Inneres kann bei einem einvernehmlichen Antrag aller Landesjagdverbande Schusswaffen von der Genehmigungspflicht ausnehmen sofern es sich nicht um Faustfeuerwaffen oder um Waffen mit einer Magazinkapazitat von mehr als 3 Patronen handelt 19 WaffG Erwerb Besitz und Fuhren Bearbeiten Der Erwerb Besitz und das Fuhren ist nur aufgrund einer behordlichen Bewilligung zulassig Zum Erwerb und Besitz wird eine Waffenbesitzkarte zum Fuhren ein Waffenpass benotigt Eine Jagdkarte alleine berechtigt demnach nicht zum Erwerb Besitz oder dem Fuhren von Waffen der Kategorie B 20 WaffG Eine Uberlassung der Waffe ist ausserhalb behordlich genehmigter Schiessstatten nur an Personen gestattet die ebenfalls zum Besitz von Waffen der Kategorie B berechtigt sind und ist binnen sechs Wochen sowohl vom Uberlasser als auch vom Erwerber den jeweiligen Behorden zu melden Waffen die bei einem Gewerbetreibenden erworben oder veraussert werden mussen lediglich vom Gewerbetreibenden der Behorde gemeldet werden 28 WaffG Der Erwerb einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses ist verlasslichen EWR Burgern ab 21 Jahren gestattet wahrend die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte an Personen ab 18 Jahren im Ermessen der Behorde liegt Der Erwerber muss beim Antrag einer Waffenbesitzkarte eine Rechtfertigung fur einen Waffenpass einen Bedarf anfuhren konnen 21 WaffG Eine Rechtfertigung zum Besitz gilt jedenfalls als gegeben wenn der Erwerber glaubhaft machen kann dass er die Waffe innerhalb seiner Wohn oder Betriebsraumen zur Selbstverteidigung benotigt Der Bedarf zum Fuhren der Schusswaffe ist laut Gesetz jedenfalls gegeben wenn der Erwerber glaubhaft machen kann dass er ausserhalb seiner Wohn oder Betriebsraumen besonderen Gefahren ausgesetzt ist denen er mit Waffengewalt wirksam begegnen kann 22 WaffG Der Erwerb und Besitz von Munition fur Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzundung oder einem Kaliber von 6 35 mm und daruber ist nur Personen mit Waffenpass oder Waffenbesitzkarte gestattet 24 Abs 1 WaffG Schusswaffen der Kategorie C BearbeitenDefinition Bearbeiten Seit der Waffengesetz Novelle 2010 werden Waffen der Kategorie C und D zusammengefasst 10 Hierbei handelt es sich um Schusswaffen die nach jeder Schussabgabe handisch nachgeladen werden mussen und mit gezogenem Lauf Kategorie C oder glattem Lauf ehemals Kategorie D die nicht unter die Kategorien A oder B fallen 30 und 31 WaffG Erwerb Besitz und Fuhren Bearbeiten Der Erwerber muss alter als 18 Jahre sein und den Kauf bei einem Gewerbetreibenden der zum Handel mit nichtmilitarischen Schusswaffen berechtigt ist innerhalb von sechs Wochen melden Diese Meldung umfasst die Art und das Kaliber der erworbenen Waffe sowie deren Marke Type Herstellungsnummer und den Namen des Vorbesitzers Eine Begrundung ist als gegeben anzunehmen wenn die Waffe zur Selbstverteidigung bereitgehalten bzw zur Ausubung des Schiesssports zu Jagdzwecken oder fur eine Sammlung verwendet wird Diese Informationen werden in das seit 1 Oktober 2012 11 12 zur Verfugung stehende Zentrale Waffenregister eingetragen Vor der Eintragung muss vom Gewerbetreibenden ein eventuell vorhandenes Waffenverbot gepruft werden 33 WaffG Beim Erwerb von Schusswaffen bei einem Gewerbetreibenden durch eine Person die uber kein waffenrechtliches Dokument verfugt ist ein eventuell vorhandenes Waffenverbot zu uberprufen und die Waffe erst nach einer Wartezeit von drei Werktagen nach Abschluss des Rechtsgeschaftes auszuhandigen 34 WaffG Waffen der Kategorie C nicht jedoch der Kategorie D die sich bereits vor dem 1 Oktober 2012 im Besitz befanden sind bis zum 30 Juni 2014 in das zentrale Waffenregister nachzutragen Als Begrundung fur den Erwerb genugt der bisherige Besitz Bei einer Verausserung oder Ubertragung einer Waffe aus einem Altbestand ist jedenfalls eine Registrierung durchzufuhren unabhangig von der konkreten Kategorie 58 Abs 2 3 WaffG Munition passend fur Waffen der Kategorie C die in einem Kaliber fur Faustfeuerwaffen gefertigt sind durfen auch ohne waffenrechtliches Dokument erworben und besessen werden Beim Erwerb muss jedoch die Registrierungsbestatigung vorgewiesen werden 24 WaffG Das Fuhren einer Schusswaffe ist nur mit Waffenpass oder Jagdkarte gestattet Ausgenommen sind Sportschutzen die sich mit ungeladener Waffe auf dem Weg zu oder von der Schiessstatte befinden Ebenfalls ist das Ausrucken mit Waffe Angehorigen eines Schutzenvereins aus feierlichem oder festlichem Anlass gestattet 35 WaffG Gemeinsame Bestimmungen BearbeitenVerwahrungsvorschriften Bearbeiten Schusswaffen und Munition mussen sicher verwahrt werden Das Waffengesetz spezifiziert keine Details zur konkreten Verwahrung Seit der Waffengesetz Novelle 2010 kann der Bundesminister fur Inneres allerdings Vorschriften bezuglich der sicheren Verwahrung erlassen 16a WaffG Bisher wurden keine genaueren Vorschriften erlassen weshalb die Rechtsauslegung in den konkreten Fallen den Behorden und Gerichten uberlassen bleibt Im Gegensatz zu anderen Landern mussen in Osterreich Waffen und Munition nicht getrennt verwahrt werden 13 Ausnahmen vom Fuhren Bearbeiten Das Waffengesetz definiert zwei Ausnahmen vom Fuhren von Waffen in denen ein Waffenpass oder eine Jagdkarte nicht erforderlich sind 7 WaffG In Wohn und Betriebsraumen sowie auf eingefriedeten Grundstucken durfen Waffen mit Zustimmung der benutzungsberechtigten Personen gefuhrt werden Die Waffe darf sich hierbei in einem geladenen und einsatzbereiten Zustand befinden Der Transport von Waffen ist zulassig sofern er lediglich dem Zweck dient die Schusswaffe von einem Ort zum anderen zu verbringen Schusswaffen mussen dabei ungeladen in einem geschlossenen jedoch nicht unbedingt versperrten Behaltnis verwahrt werden Die Voraussetzungen fur den rechtmassigen Besitz der Waffen wie beispielsweise eine Waffenbesitzkarte fur Waffen der Kategorie B mussen in beiden Fallen gegeben sein Waffenverbote Bearbeiten Der Besitz von Waffen und Munition ist Personen gegen die ein Waffenverbot ausgesprochen wurde sowie Personen ohne Daueraufenthaltsgenehmigung verboten Die Behorde hat waffenrechtliche Urkunden sowie Waffen und Munition sicherzustellen Bei Gefahr in Verzug sind auch Organe der offentlichen Aufsicht berechtigt waffenrechtliche Urkunden Waffen und Munition sicherzustellen 12 und 13 WaffG Zivildienstpflichtigen Personen ist der Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B sowie das Fuhren von Schusswaffen aller Kategorien fur die Dauer von 15 Jahren ab Feststellung der Zivildienstpflicht untersagt Hierbei handelt es sich jedoch nicht um ein Waffenverbot im Sinne des Waffengesetzes weshalb es Zivildienstpflichtigen gestattet ist Schusswaffen der Kategorien C erwerben und zu besitzen Eine Ausnahme vom Verbot fur Kategorie B und dem Fuhren von Schusswaffen kann mittels begrundetem Antrag bei der Landespolizeidirektion fur Angehorige traditioneller Schutzenvereinigungen Sportschutzen und Jager erwirkt werden 5 Abs 5 ZDG Schiessstatten Bearbeiten Auf Schiessstatten sind die Bestimmungen uber Besitz und das Fuhren von Schusswaffen sowie der Erwerb und das Uberlassen von Munition fur Faustfeuerwaffen nicht anzuwenden Waffenverbote im Sinne des Waffengesetzes gelten jedoch auch weiterhin 14 WaffG Jugendliche Bearbeiten Personen unter 18 Jahren ist der Besitz und Erwerb von Waffen Munition und Knallpatronen untersagt Ausnahmen konnen fur Personen ab dem 16 Lebensjahr gemacht werden Diese Ausnahme gilt jedoch nur fur Schusswaffen der Kategorien C sofern der Betroffene die Waffe fur sportliche oder jagdliche Zwecke benotigt und reif sowie verlasslich genug erscheint 11 WaffG Siehe auch Bearbeiten nbsp Portal Waffen Ubersicht zu Wikipedia Inhalten zum Thema Waffen Interessengemeinschaft Liberales Waffenrecht Osterreich IWO Europaischer Feuerwaffenpass BeschussprufungWeblinks BearbeitenWaffengesetz 1996 Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich ris bka 1 Waffengesetz Durchfuhrungsverordnung ris bka Aktuelles Waffenrecht iwoe at Waffenbesitzkarte help gv at Waffenpass help gv atEinzelnachweise Bearbeiten Waffengesetz Novelle 2010 142 ME XXIV GP Waffengesetz Novelle 2010 247 BNR XXIV GP Runderlass zum Waffengesetz 1996 29 Mai 2008 Expansivmunition BMI VA1900 0075 III 3 2008 BGBl I Nr 120 2016 Artikel 6 Anderung des Waffengesetzes 1996 Markus Becker EU Parlament verscharft Waffenrecht offener Streit auf Pressekonferenz In Spiegel online 14 Marz 2017 abgerufen am 6 Oktober 2018 Osterreich will Asylbewerbern den Besitz von Waffen verbieten In SZ de 5 Oktober 2018 abgerufen am 6 Oktober 2018 Norbert Rief Neues Waffengesetz Kickl plant Messerverbot fur Asylberechtigte In diepresse com 5 Oktober 2018 abgerufen am 17 Janner 2019 Rechtssatz RS0081875 WaffG 1 In Rechtsinformationssystem der Republik Osterreich 19 November 1981 abgerufen am 21 November 2019 Todesfalle mit Taser Waffen Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 27 Mai 2019 abgerufen am 1 Marz 2019 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot offenesparlament at Bundesgesetz mit dem das Waffengesetz 1996 geandert wird Waffengesetz Novelle 2010 BGBl II Nr 301 2012 BGBl II Nr 301 2012 Anderung der 1 Waffengesetz Durchfuhrungsverordnung und der 2 Waffengesetz Durchfuhrungsverordnung Zentrales Waffenregister startet im Oktober Recht Verwahrung von Schusswaffen Nicht mehr online verfugbar In weidwerk at Archiviert vom Original am 16 August 2012 abgerufen am 2 Dezember 2012 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und 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