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Der Waffenpass WP ist eine waffenrechtliche Erlaubnis Bescheinigung welche von der fur Waffenangelegenheiten zustandigen Behorde ausgestellt wird und den Inhaber zum Erwerb Besitz Einfuhren und zusatzlich im Gegensatz zur Waffenbesitzkarte zum Fuhren einer bestimmten Anzahl von genehmigungspflichtigen Schusswaffen Kat B manchmal auch von generell verbotenen Kat A meldepflichtigen Kat C berechtigt Landlaufig ist der WP dafur bekannt eine Person zu berechtigen Faustfeuerwaffen zu fuhren Dies muss aufgrund verschiedener Funktionen des Dokumentes nicht in jedem Fall zutreffen Muster eines Waffenpasses im Scheckkartenformat Vorderseite Muster eines Waffenpasses im Scheckkartenformat Ruckseite Muster eines alten Waffenpasses AussenseiteMuster eines alten Waffenpasses InnenseiteEin WP wird generell sehr restriktiv und nur bei nachvollziehbaren hohen Bedarf ausgestellt Die Ausstellung erfolgt in der Regel nur an Personen die einer entsprechenden Bedrohung ausgesetzt sind und dies auch glaubhaft machen konnen Erfolgt die Ausstellung nur aufgrund einer Bedrohung die nur bei einer bestimmten Tatigkeit auftritt wie etwa der Tatigkeit eines Mitarbeiters eines Sicherheitsdienstes wird die Berechtigung zum Fuhren durch einen Vermerk eingeschrankt Diese Einschrankung darf das Fuhren aber weder zeitlich noch ortlich einschranken Jeder EWR Burger kann unter gewissen Voraussetzungen einen WP fur in der Regel ein oder zwei genehmigungspflichtige Schusswaffen beantragen Die zustandige Behorde ist jeweils die Sicherheitsbehorde des Antragstellers Das ist in der Regel die Bezirkshauptmannschaft oder in Statutarstadten der Magistrat In Gemeinden in denen die jeweilige Landespolizeidirektion als Sicherheitsbehorde I Instanz fungiert ist diese zustandig Der Waffenpass ist nicht mit dem Europaischen Feuerwaffenpass der lediglich Grundlage einer Transporterlaubnis fur das Ausland darstellt aber keinesfalls das Fuhren regelt oder der Waffenbesitzkarte die nur zum Besitz aber nicht zum allgemeinen Fuhren einer Waffe berechtigt zu verwechseln Inhaltsverzeichnis 1 Gesetzesauszug 2 Voraussetzungen fur einen WP Waffenpass 2 1 Verlasslichkeit 2 2 Unbescholtenheit 2 3 Bedarf 3 Ausstellung 3 1 Berechtigung 3 2 Ermessen der Behorde 3 3 Gultigkeit 3 4 Anzahl der Waffen 3 4 1 Erweiterung auf mehr als zwei Waffen 4 Berechtigung zum Fuhren 4 1 Verbote zum Fuhren von Waffen 4 2 Tragen von Schusswaffen ohne Waffenpass 4 2 1 Auf Liegenschaften 4 2 2 Mit Jagdkarte 5 Entzug des Waffenpasses 5 1 Waffenverbot 5 2 Vorlaufiges Waffenverbot 6 Siehe auch 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseGesetzesauszug Bearbeiten 8 des osterreichischen Waffengesetzes lautet 1 Ein Mensch ist verlasslich wenn er voraussichtlich mit Waffen sachgemass umgehen wird und keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen dass er 1 Waffen missbrauchlich oder leichtfertig verwenden wird 2 mit Waffen unvorsichtig umgehen oder diese nicht sorgfaltig verwahren wird 3 Waffen Menschen uberlassen wird die zum Besitz solcher Waffen nicht berechtigt sind 2 Ein Mensch ist keinesfalls verlasslich wenn er 1 alkohol oder suchtkrank ist oder 2 psychisch krank oder geistesschwach ist oder 3 durch ein korperliches Gebrechen nicht in der Lage ist mit Waffen sachgemass umzugehen 3 Als nicht verlasslich gilt ein Mensch im Falle einer Verurteilung 1 wegen einer unter Anwendung oder Androhung von Gewalt begangenen oder mit Gemeingefahr verbundenen vorsatzlichen strafbaren Handlung wegen eines Angriffes gegen den Staat oder den offentlichen Frieden oder wegen Zuhalterei Menschenhandels Schlepperei oder Tierqualerei zu einer Freiheitsstrafe von mehr als zwei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 120 Tagessatzen oder 2 wegen gewerbsmassigen bandenmassigen oder bewaffneten Schmuggels oder 3 wegen einer durch fahrlassigen Gebrauch von Waffen erfolgten Verletzung oder Gefahrdung von Menschen oder 4 wegen einer in Z 1 genannten strafbaren Handlung sofern er bereits zweimal wegen einer solchen verurteilt worden ist 4 Eine gemass Abs 3 massgebliche Verurteilung liegt nicht vor wenn sie bereits getilgt ist Trotz einer nicht getilgten Verurteilung im Sinne des Abs 3 kann ein Mensch verlasslich sein wenn das Gericht vom Ausspruch der Strafe abgesehen hat 12 des Jugendgerichtsgesetzes 1988 JGG BGBl Nr 599 gleiches gilt wenn das Gericht sich den Ausspruch der Strafe vorbehalten hat 13 JGG oder die Strafe ausser bei Freiheitsstrafen von mehr als sechs Monaten ganz oder teilweise bedingt nachgesehen hat sofern kein nachtraglicher Strafausspruch oder kein Widerruf der bedingten Strafnachsicht erfolgte 5 Weiters gilt ein Mensch als nicht verlasslich der ofter als zweimal wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen schwerwiegenden Verwaltungsubertretung bestraft worden ist sofern keine dieser Bestrafungen getilgt ist 6 Schliesslich gilt ein Mensch als nicht verlasslich wenn aus Grunden die in seiner Person liegen die Feststellung des fur die Verlasslichkeit massgeblichen Sachverhaltes nicht moglich war Als solcher Grund gilt jedenfalls wenn der Betroffene sich anlasslich der Uberprufung seiner Verlasslichkeit weigert der Behorde 1 Waffen die er nur auf Grund der nach diesem Bundesgesetz ausgestellten Urkunde besitzen darf samt den zugehorigen Urkunden vorzuweisen 2 die sichere Verwahrung der in Z 1 genannten Waffen nachzuweisen obwohl auf Grund bestimmter Tatsachen Zweifel daran bestehen dass er die Waffen sicher verwahrt 7 Bei erstmaliger Prufung der Verlasslichkeit hat sich die Behorde davon zu uberzeugen ob Tatsachen die Annahme mangelnder waffenrechtlicher Verlasslichkeit des Betroffenen aus einem der in Abs 2 genannten Grunde rechtfertigen Antragsteller die nicht Inhaber einer Jagdkarte sind haben ein Gutachten daruber beizubringen ob sie dazu neigen insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen oder sie leichtfertig zu verwenden Der Bundesminister fur Inneres hat durch Verordnung geeignete Personen oder Einrichtungen zu bezeichnen die in der Lage sind solche Gutachten dem jeweiligen Stand der Wissenschaft entsprechend zu erstellen Voraussetzungen fur einen WP Waffenpass BearbeitenGrundsatzlich kann jeder der die folgenden Punkte erfullt in Osterreich einen WP zum Fuhren von Schuss Waffen bei seiner zustandigen Behorde beantragen verlasslich Nachweis uber die Befahigung zum sachgemassen Umgang z B durch Waffenfuhrerschein nicht alter als 6 Monate EWR Burger 9 EWR Burger im Waffengesetz 1996 21 Lebensjahr vollendet positives psychologisches Gutachten nicht erforderlich wenn der Antragssteller Inhaber einer gultigen Jagdkarte ist nicht alter als 6 Monate Rechtfertigung Nachweis der Notwendigkeit zum Fuhren einer Waffe kein aufrechtes WaffenverbotMan sollte unbescholten sein Siehe 8 Abs 3 5 WaffG Verlasslichkeit Bearbeiten Die Verlasslichkeit 8 Verlasslichkeit im Waffengesetz 1996 wird unter anderem durch einen von der Behorde ausgewahlten Psychologen festgestellt In dem von ihm erstellten Gutachten Preis 283 20 uber den Antragsteller steht dann sinngemass z B Folgendes Herr Frau X neigt unter psychischem Druck nicht dazu mit Schuss Waffen unachtsam umzugehen Die Verlasslichkeit wird aber nicht nur aufgrund des Gutachtens festgestellt sondern auch uber mogliche Verurteilungen und Straftaten in der Vergangenheit sowie dem aktuellen Lebenswandel und Verhaltnissen Somit kann jemand der einmal einen Diebstahl begangen hat verlasslich sein Jedoch ein Mehrfachtater der erneut Diebstahle begeht kann von der Verlasslichkeit aufgrund der allgemeinen Deklarierung des 8 Abs 1 WaffG ausgeschlossen werden da die Behorde davon ausgehen kann dass er kein genugendes Rechtsempfinden hat um verlasslich zu sein Unbescholtenheit Bearbeiten Man muss nicht unbescholten sein um eine Waffenbesitzkarte oder einen Waffenpass ausgestellt zu bekommen 8 Abs 3 Z 1 bis Z 4 und Abs 5 des WaffG fuhren Straftatbestande auf die einen Menschen von vornherein als unverlasslich deklarieren Zum Beispiel schliesst eine Verurteilung wegen eines Betruges oder eines Einbruchs den Betroffenen nicht vornherein vom Erwerb einer Schusswaffe aus Die Verurteilung kann aber unter den Gesichtspunkten des 8 Abs 1 WaffG herangezogen werden um die allgemeine Verlasslichkeit aufgrund Wesens und Charakterzuge zu uberprufen Dies liegt allerdings im Ermessen der Behorde und hangt vom Einzelfall ab Die Verlasslichkeit ebenfalls 8 Verlasslichkeit im Waffengesetz 1996 des Antragstellers wird durch die Bundespolizei gepruft und im Normalfall direkt von der WBK Ausstellerbehorde angefordert und an diese ubermittelt Bedarf Bearbeiten Beim Bedarf 21 Abs 2 22 Abs 2 Waffengesetz 1996 handelt es sich um einen im Antragsformular anzugebenden Verwendungszweck der Waffe der auch plausibel erscheint und rechtlich erlaubt ist Selbstverteidigung ohne besondere nachweisbare Gefahrdung allgemein stellt keinen Grund dar 1 Ein Bedarf ist jedenfalls als gegeben anzunehmen wenn es sich beim Antragssteller um eine der folgende Personen handelt Organ des offentlichen Sicherheitsdienstes 5 Abs 2 SPG Angehoriger der Justizwache Angehoriger der MilitarpolizeiSonst muss der Antragssteller glaubhaft machen dass dieser ausserhalb von Wohn oder Betriebsraumen oder seiner eingefriedeten Liegenschaften besonderen Gefahren ausgesetzt ist denen am zweckmassigsten mit Waffengewalt wirksam begegnet werden kann Falle bei denen ein Waffenpass fruher bewilligt werden konnte Beruf Wachdienst mit Bedarfs Bestatigung des Dienstgebers Taxifahrer oder sonstige Personen die einer grosseren Bedrohung ausgesetzt sind und dies auch nachweisen konnen Jagd nur in Verbindung mit der Jagderlaubnis und gewissen jagdlichen Pflichten Jagdaufseher oder dgl oder durch Schwarzwild gegebene Gefahrdungen in Schwarzwildrevieren welche durch den Landesjagdverband bestatigt werden Ausstellung BearbeitenDie Ausstellung eines Waffenpasses kann je nach Behorde von einigen Wochen bis zu einigen Monaten dauern Die Behorde hat den Antrag binnen sechs Monaten zu behandeln Berechtigung Bearbeiten Ein Waffenpass kann den Inhaber berechtigen verschiedene Arten Kategorien von Waffen zu fuhren Die Art der Berechtigung ist auf der Innenseite des Waffenpasses angefuhrt Gemeinhin wird ein Waffenpass dazu benutzt dem Inhaber zu gestatten genehmigungspflichtige Waffen Kategorie B Faustfeuerwaffen halbautomatische Langwaffen zu fuhren Eine Besitz Berechtigung fur Waffen der Kategorie B geht nicht automatisch mit der Ausstellung eines WP einher Mit einem Waffenpass kann der Inhaber auch berechtigt werden etwa nur meldepflichtige Waffen Kategorie C Gewehre mit gezogenem Lauf oder sonstige Schusswaffen Kategorie D Flinten Gewehre mit glattem Lauf zu fuhren Auch generell verbotene Schusswaffen Kategorie A z B Kriegsmaterial wie eine vollautomatische Maschinenpistole konnten mit entsprechender Ausnahmebewilligung theoretisch von einem WP umfasst werden In Einzelfallen z B bei Erteilung des WP aus Grunden der Jagd kann die Genehmigung fur Kategorie B auch auf halbautomatische Langwaffen beschrankt werden etwa wenn durch den Antragsteller ein Bedarf zum Fuhren von halbautomatischen Langwaffen glaubhaft gemacht wird jedoch etwa mangels Schwarzwild im Revier kein Bedarf fur das Fuhren von Faustfeuerwaffen vorliegt Es ist zu beachten dass die durch den WP erteilte Berechtigung nicht uber diversen Verboten steht Waffenverbot im Versammlungsgesetz z B fur bestimmte Veranstaltungen oder Landesjagdgesetze z B Verbot zum Fuhren von Langwaffen in fremden Jagdgebieten und das Fuhren eventuell illegal bleiben kann Seit 2019 mussen Organe des offentlichen Sicherheitsdienstes sowie Angehoriger der Justizwache und Militarpolizei keinen Bedarf zum Fuhren von Schusswaffen mehr glaubhaft machen wenn sie einen Waffenpass beantragen Der Bedarf wird nunmehr vom Gesetz als jedenfalls gegeben angesehen 2 Ermessen der Behorde Bearbeiten Faktisch liegt es im Ermessen der Behorde 10 Ermessen im Waffengesetz 1996 ob ein Waffenpass aufgrund ausreichender Glaubhaftmachung ausgestellt wird Das Gesetz definiert jedoch dass bei Bedarf ein WP auszustellen ist Die Ausstellung ist sehr restriktiv und erfolgt nicht an Personen ohne nachweisbarer uberdurchschnittlicher Gefahrdung Gultigkeit Bearbeiten Der Waffenpass wird fur EWR Burger unbefristet ausgestellt Eine Ausstellung in Bindung an ortliche z B Dienstadresse Jagdrevier oder zeitliche z B Dienstzeit Gegebenheiten ist rechtlich nicht zulassig Sehr wohl ist jedoch die Bindung an allgemeine personliche Voraussetzungen wie beispielsweise die berufliche Tatigkeit als Angehoriger einer Wach und Schliessgesellschaft oder die Tatigkeit als Jager im Sinne allgemein aufrechter Jagdausubungsberechtigung moglich In diesem Fall hat der WP seine Gultigkeit solange die genannten Grundvoraussetzungen allgemein gegeben sind es liegt jedoch keine Beschrankung der Gultigkeit auf konkrete Tatigkeit Ort oder Zeit vor Nach einem Wegfallen der Voraussetzungen z B keine gultige Jagdkarte Berufswechsel erhalt der WP die Wirkung einer einfachen Waffenbesitzkarte Erfolgt eine rechtswidrige Einschrankung des WP z B Die Erlaubnis zum Fuhren von Waffen der Kategorie B wird auf die Ausubung der Jagd im eigenen Jagdrevier beschrankt so ist zu beachten dass diese Einschrankung trotzdem ihre Gultigkeit erlangt sollte zum Bescheid der Erteilung des WP nicht fristgerecht Beschwerde erhoben werden Anzahl der Waffen Bearbeiten In einem Waffenpass wird die maximale Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen die man besitzen und dies ist das besondere auch fuhren darf eingetragen und in der behordlichen Waffenakte zentral vermerkt Die Berechtigung zum Fuhren der Waffen steht in keinem Zusammenhang mit bestimmten behordlich registrierten Waffen sondern regelt nur die prinzipiell zulassige Anzahl ein oder zwei Waffen Es ist somit ein Fuhren jeder Legalwaffe der betreffenden Kategorie moglich ungeachtet dessen auf wen sie tatsachlich registriert ist Weiters geht mit dem WP wie bei einer Waffenbesitzkarte die Erlaubnis zum Besitz der genannten Anzahl von Waffen einher es werden im gleichen Umfang der im WP genannten Anzahl Platze zur Registrierung von Waffen in der Waffenakte geschaffen Der Besitz von Schusswaffen wird daher analog zur Waffenbesitzkarte behordlich registriert Erweiterung auf mehr als zwei Waffen Bearbeiten Eine Erweiterung des Waffenpasses auf mehr als zwei Waffen ist nicht vorgesehen und gemass einer Verordnung untersagt Ein Inhaber der mehr als zwei Schusswaffen besitzen mochte muss daher eine Waffenbesitzkarte beantragen Die Anzahl der Platze auf der Waffenbesitzkarte ist mit der Anzahl der Platze im Waffenpass zu addieren und ergibt so die Gesamtzahl an Waffen die man besitzen darf Berechtigung zum Fuhren BearbeitenDer Waffenpass berechtigt dazu eine Schusswaffe ohne besondere Einschrankung zu fuhren Die Art und Weise des Fuhrens ist nicht geregelt Es besteht keine Verpflichtung zum eindeutig offenen oder verdeckten Fuhren Offenes Fuhren ohne dass es fur Aussenstehende nachvollziehbar erscheint z B Uniform Jagdbekleidung im Revier kann jedoch den Tatbestand der Storung der offentlichen Ordnung 81 Abs 1 SPG was Konsequenzen von vorlaufigem Waffenverbot uber Entzug des Waffenpasses bis zur Erteilung eines generellen Waffenverbotes nach sich ziehen kann da die Behorde die waffenrechtliche Zuverlassigkeit in Frage stellen kann Verbote zum Fuhren von Waffen Bearbeiten Auch Inhaber eines Waffenpasses haben die gesetzlichen Vorschriften zu beachten die das Fuhren von Waffen reglementieren In Osterreich ist es etwa durch das Versammlungsgesetz weitgehend untersagt bei Versammlungen bis auf einzelne Ausnahmen eine Waffe bei sich zu haben bzw zu fuhren Bei der Durchfuhrung von bewaffnetem Personenschutz besteht dadurch die Problematik dass diesbezugliche Verstosse oft nicht zu vermeiden sind Landesgesetze z B Jagdgesetz konnen ebenso das Fuhren untersagen z B das Fuhren von Jagdwaffen in fremden Jagdrevieren Weiters besteht ein generelles Waffenverbot bei Gericht gemass Gerichtsorganisationsgesetz GOG Gerichte mussen jedoch gemass GOG Moglichkeiten zur Verwahrung von Waffen bieten ein Betreten des Gerichtsgebaudes mit einer Waffe ist daher bis zur Personenschleuse zulassig wo ein Organ die Waffe entgegenzunehmen hat was jedoch nicht in jedem Gericht ein Standardprocedere darstellt und mitunter auf Unwissen der meist tatigen privaten Sicherheitskrafte stossen kann Private Bedingungen wie Hausordnungen oder Beforderungsbedingungen haben prinzipiell keine straf oder verwaltungsrechtliche Relevanz konnen jedoch je nach Situation und Auslegung der Behorde mittelbar zu waffenrechtlichen Problemen im Bereich der waffenrechtlichen Zuverlassigkeit fuhren Viele Betreiber offentlicher Verkehrsmittel lehnen beispielsweise die Beforderung von Personen ab die eine Waffe fuhren z B Wiener Linien OBB Tragen von Schusswaffen ohne Waffenpass Bearbeiten Auf Liegenschaften Bearbeiten Das Fuhren von Waffen ist nur mit einem Waffenpass zulassig Wenn man Waffen innerhalb von Wohn oder Betriebsraumen oder eingefriedeten Liegenschaften mit Zustimmung des zu ihrer Benutzung Berechtigten bei sich hat so gilt dies nicht als Fuhren und ist daher ohne Waffenpass erlaubt 7 WaffG Die Einwilligung des Eigentumers Mieters Pachters ist dafur erforderlich z B Inhaber eines Unternehmens der seinem Geschaftsfuhrer gestattet eine Waffe am Unternehmensgelande zu fuhren Privatperson die auf dem eigenen eingefriedeten Grundstuck eine Waffe fuhrt Mit Jagdkarte Bearbeiten Mit Ausstellung der Jagdkarte erhalt ein Jager das Recht Schusswaffen der Kategorie C ahnlich der Berechtigung durch einen ublichen WP zu fuhren ohne jedoch einen WP ausgestellt zu erhalten Jager die eine gultige Jagdkarte und gleichzeitig Waffenbesitzkarte besitzen durfen Waffen der Kategorie B wahrend der rechtmassigen nach den landesrechtlichen Vorschriften zulassigen und tatsachlichen Ausubung der Jagd ohne Waffenpass fuhren Die Gultigkeit der Jagdkarte inklusive der waffenrechtlichen Berechtigungen ist nur mit eingezahltem Jahresbeitrag gegeben Entzug des Waffenpasses BearbeitenWaffenverbot Bearbeiten Die Behorde kann den Besitz von Waffen und Munition verbieten 12 Waffenverbot im Waffengesetz 1996 wenn bestimmte Tatsachen darauf hinweisen dass gegen das Waffengesetz verstossen wurde Vorlaufiges Waffenverbot Bearbeiten Bei akut drohendem Verstoss gegen das Waffengesetz konnen die Organe der offentlichen Aufsicht sprich Polizisten Schusswaffen sicherstellen Fur betroffene Personen gilt dann ein vorlaufiges Waffenverbot 13 Vorlaufiges Waffenverbot im Waffengesetz 1996 fur 4 Wochen ab Aussprache oder Sicherstellung Siehe auch BearbeitenWaffenkontrolle Recht WaffenmissbrauchWeblinks BearbeitenWaffenpass auf help gv at Waffenwesen Memento vom 6 Dezember 2003 im Internet Archive auf polizei gv at Waffengesetz Osterreich auf ris bka gv at Erlass zum WaffG 1996 vom 1 Janner 2005 Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive auf iwoe org PDF 768 kB Einzelnachweise Bearbeiten VwGH verbietet Selbstverteidigung IWO Interessengemeinschaft liberales Waffenrecht in Osterreich Abgerufen am 30 November 2019 deutsch 22 Waffengesetz 1996 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Waffenpass Osterreich amp oldid 227520920