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Der Vertrag von Landin aus dem Jahr 1250 gilt als Geburtsstunde der Uckermark einer historisch gewachsenen Landschaft in Brandenburg Er war strategischer Teil des expansiven deutschen Landesausbaus nach Osten und Norden unter den gemeinsam regierenden askanischen Markgrafen Johann I und Otto III Ort des Vertragsabschlusses und Namensgeber war der Ort Landin spater in Hohen und Niederlandin unterteilt ein Ortsteil der heutigen Stadt Schwedt Oder im Landkreis Uckermark in der die Brandenburger wahrscheinlich am Kappenberg zwischen Hohen und Niederlandin ein Lager aufgeschlagen hatten Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Textauszuge 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten nbsp Das heutige Wappen des Landkreises Uckermark mit askanisch brandenburgischem Adler und pommerschem Greifen Vertragspartner der Askanier war der Pommernherzog Barnim I der Stadtegrunder aus dem pomoranischen Geschlecht der Greifen der in dem Tauschgeschaft die nordliche Uckermark Terra uckra bis zur Welse Randow und Locknitz gegen das halbe Land Wolgast an die Askanier abtrat Damit gehorten die gesamten ehemaligen Gebiete der Ukranen und Retschanen zur Uckermark vereinigt zur Mark Brandenburg Erst ein Jahr zuvor hatten Johann I und Otto III die Mark mit ihrem Sieg im sechsjahrigen Teltow Krieg um die letzten Teile des Barnim und Teltow erweitert Wolgast war den Askaniern durch ihre Heiratspolitik zugefallen Johanns erste Frau Sophia die Tochter Konig Waldemars II von Danemark hatte das Land 1230 als Mitgift in die Ehe gebracht Im Namen seiner Sohne Johanneische Linie erhob Johann I in der Verhandlung mit Barnim I Anspruch auf das Erbe Wolgast verzichtete dann aber zugunsten des Vergleichs Fur Barnim I war das Tauschgeschaft auf den ersten Blick nicht sehr lukrativ Da klar war dass die Askanier nach erfolglosen Verhandlungen ihre Interessen gewaltsam durchsetzen wurden und die Pommern militarisch unterlegen waren sah sich Barnim I wohl oder ubel zum Vertragsabschluss gezwungen Allerdings konnte er aushandeln dass die Askanier die fur den Tod Wartislaws III vereinbarte Eventualsukzession zurucknahmen Barnim I war der Vetter Wartislaws Diese Vereinbarung nach der Wartislaws Herrschaftsgebiet im Falle seines Todes ohne direkte Erben an Brandenburg fallen sollte hatten die beiden Askanier Wartislaw im Vertrag von Kremmen am 20 Juni 1236 aufgezwungen Zudem hielt die Ubertragung Wolgasts die Askanier von der Ostsee fern Textauszuge BearbeitenIm Vertragstext findet die Westgrenze keine Erwahnung da die Uckermark hier an das bereits askanische Land Stargard stiess Im Text heisst es uber den Herzog Barnim I unter anderem dass er Schloss und Land Wolgast welches an die Sohne seines Herren den Markgrafen Johann nach Erbrecht gefallen ware gegen das Recht eingenommen und behalten hatte und in Folge dessen der Gnade seiner beiden Herren der Markgrafen verlustig gegangen ware Mit seinen Freunden und Getreuen vor das Antlitz derselben getreten habe er ihre Gunst wieder zu erlangen den Vergleich geschlossen den Markgrafen zur Entschadigung fur Schloss und Land Wolgast das Uckerland mit Zehnten und allem Zubehor vom Fluss Welse bis durch die Mitte des Randowbruches von dort bis in die Mitte des Flusses Locknitz von der Locknitz bis an die Ucker von diesem Flusse gerade durch bis zum Flusse Sarow freiwillig zu uberlassen mit dem Vorbehalt der Rechte des Bischofs von Cammin alle seine Guter besitze er als Lehn der Markgrafen Das Schloss und Land Wolgast und ausserdem alle seine Guter mit seinem Vetter Wartislaw in gesamter Hand empfangen habe und gelobe den Markgrafen gegen jedermann wo er mit Ehre folgen konne Vasallendienste zu leisten 1 Literatur BearbeitenHeidelore Bocker Barnim I In Eberhard Holz Wolfgang Huschner Hrsg Deutsche Fursten des Mittelalters Edition Leipzig Leipzig 1995 S 292 304 Dietmar Lucht Herzog Wartislaw III von Pommern In Baltische Studien Neue Folge Bd 53 1967 S 13 15 Dietmar Lucht Die Stadtepolitik Herzog Barnims I von Pommern 1220 1278 Veroffentlichungen der Historischen Kommission fur Pommern Reihe V Forschungen zur pommerschen Geschichte Bd 10 Koln Graz 1965 Uwe Michas Die Eroberung und Besiedlung Nordostbrandenburgs In der Reihe Entdeckungen entlang der Markischen Eiszeitstrasse Band 7 Gesellschaft zur Erforschung und Forderung der markischen Eiszeitstrasse Eberswalde 2003 S 39 41 ISSN 0340 3718 Einzelnachweise Bearbeiten Uwe Michas Die Eroberung und Besiedlung Nordostbrandenburgs In der Reihe Entdeckungen entlang der Markischen Eiszeitstrasse Band 7 Gesellschaft zur Erforschung und Forderung der markischen Eiszeitstrasse Eberswalde 2003 S 40 41 ISSN 0340 3718 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Landin amp oldid 222172875