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Vertrag von Kremmen ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel Die Aufteilung des Besitzes des Templerordens in der Markgrafschaft Brandenburg regelte der Vertrag von Kremmen 1318 Der Vertrag von Kremmen wurde am 20 Juni 1236 zwischen den Markgrafen Johann I und Otto III von Brandenburg einerseits und Herzog Wartislaw III von Pommern andererseits abgeschlossen Mit ihm erkannte Wartislaw III die brandenburgische Lehnshoheit an und trat Gebiete an Brandenburg ab Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Vertragsinhalt 3 Fortgang 4 Siehe auch 5 LiteraturVorgeschichte BearbeitenIn den 1230er Jahren befanden sich die beiden pommerschen Herzoge aus dem Greifenhaus Wartislaw III und sein Vetter Barnim I in einer aussenpolitisch schwierigen Lage In den Jahrzehnten zuvor hatte Pommern durch eine Anlehnung an Danemark Schutz gefunden Durch die Gefangennahme Konig Waldemars II von Danemark 1223 und die danische Niederlage in der Schlacht bei Bornhoved 1227 wurde die Vormachtstellung Danemarks im sudlichen Ostseeraum geschwacht Pommern stand von allen Seiten unter Druck 1231 hatte Kaiser Friedrich II die Lehnshoheit der brandenburgischen Markgrafen Johann I und Otto III uber Pommern bestatigt Im Westen nahmen um 1230 die mecklenburgischen Fursten den grossten Teil von Zirzipanien ein Im Osten wurden die umstrittenen Lander Schlawe und Stolp 1235 36 durch Herzog Swantopolk den Grossen von Pommerellen eingenommen Zudem versuchte Danemark noch einmal in Pommern Fuss zu fassen wurde aber 1235 zuruckgeschlagen Vertragsinhalt BearbeitenHerzog Wartislaw III entschloss sich Brandenburg weit entgegenzukommen Mit dem Vertrag von Kremmen wurde bestimmt Herzog Wartislaw III nahm seinen Landesteil Pommerns von den brandenburgischen Markgrafen Johann I und Otto III zu Lehen Fur den Fall dass Herzog Wartislaw III sterben wurde ohne Sohne zu hinterlassen sollte sein Landesteil an die Markgrafen als Lehnsherren heimfallen Herzog Wartislaw III trat die Lander Stargard Beseritz und Wustrow an Brandenburg ab Fortgang BearbeitenDas Heimfallrecht der Brandenburger an dem Landesteil Wartislaws III wurde noch rechtzeitig 1250 durch den Vertrag von Landin beseitigt Mit dem Vertrag von Landin erhielten die pommerschen Herzoge Wartislaw III und Barnim I die Belehnung mit Pommern gemeinsam zur gesamten Hand Als Wartislaw III dann 1264 kinderlos starb fiel sein Landesteil an Barnim I der bis zu dessen Tode 1278 als alleiniger Herzog von Pommern regierte Die brandenburgische Lehnshoheit konnte Pommern erst spat abschutteln Unter Herzog Barnim III wurde Pommern 1348 durch Konig Karl IV als reichsunmittelbares Herzogtum bestatigt Doch erst 1529 akzeptierte Brandenburg die Reichsunmittelbarkeit Pommerns erhielt aber im Gegenzug das Recht der Erbfolge fur den Fall des Aussterbens des Greifenhauses Die Lander Stargard Beseritz und Wustrow blieben fur Pommern auf Dauer verloren Siehe auch BearbeitenGeschichte PommernsLiteratur BearbeitenWerner Buchholz Hrsg Deutsche Geschichte im Osten Europas Pommern Siedler Verlag Berlin 1999 ISBN 3 88680 272 8 Martin Wehrmann Geschichte von Pommern 2 Bande 2 Auflage Friedrich Andreas Perthes Gotha 1919 21 Nachdruck Weltbild Verlag Augsburg 1992 ISBN 3 89350 112 6 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vertrag von Kremmen 1236 amp oldid 227456901