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Die Verordnung EG Nr 1907 2006 REACH Verordnung ist eine EU Chemikalienverordnung die am 1 Juni 2007 in Kraft getreten ist REACH steht fur Registration Evaluation Authorisation and Restriction of Chemicals Registrierung Bewertung Zulassung und Beschrankung von Chemikalien Als EU Verordnung besitzt REACH gleichermassen und unmittelbar in allen Mitgliedstaaten Gultigkeit Durch REACH wurde das bisherige Chemikalienrecht grundlegend harmonisiert und vereinfacht Zudem wurden diverse Erlasse wie die EU Nickelrichtlinie durch REACH ersetzt Seit dem Inkrafttreten wird die Verordnung fortlaufend aktualisiert und angepasst 4 Verordnung EG Nr 1907 2006Titel Verordnung EG Nr 1907 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates vom 18 Dezember 2006 zur Registrierung Bewertung Zulassung und Beschrankung chemischer Stoffe REACH zur Schaffung einer Europaischen Chemikalienagentur zur Anderung der Richtlinie 1999 45 EG und zur Aufhebung der Verordnung EWG Nr 793 93 des Rates der Verordnung EG Nr 1488 94 der Kommission der Richtlinie 76 769 EWG des Rates sowie der Richtlinien 91 155 EWG 93 67 EWG 93 105 EG und 2000 21 EG der KommissionBezeichnung nicht amtlich REACH VerordnungGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Chemikalienrecht Verwaltungsrecht UmweltrechtGrundlage EGV insbesondere Art 95Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiDatum des Rechtsakts 18 Dezember 2006Veroffentlichungsdatum 30 Dezember 2006Inkrafttreten 1 Juni 2007Anzuwenden ab 1 Juni 2008Regelungen bezuglich Registrierung von Stoffen gemeinsame Nutzung von Daten und Vermeidung unnotiger Versuche nachgeschaltete Anwender Bewertung Zulassung Einstufungs und Kennzeichnungsbereich sowie Informationen 1 1 August 2008Ubergangsmassnahmen hinsichtlich angemeldeter Stoffe 2 1 Juni 2009 Regelungen bzgl Beschrankungen fur die Herstellung das Inverkehrbringen und die Verwendung bestimmter gefahrlicher Stoffe und Zubereitungen sowie Beschrankungen der Herstellung des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefahrlicher Stoffe Zubereitungen und Erzeugnisse 3 Ersetzt Richtlinie 76 769 EWGRichtlinie 91 155 EWGRichtlinie 93 67 EWGRichtlinie 93 105 EGVerordnung EWG Nr 793 93Verordnung EG Nr 1488 94Richtlinie 2000 21 EGLetzte Anderung durch Verordnung EU 2020 2096Inkrafttreten derletzten Anderung 27 Februar 2020Fundstelle ABl L 396 vom 30 12 2006 S 1 851Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen 2 Der Geltungsbereich 3 Die Vorregistrierung 3 1 SIEF Datenforum 3 2 Missbrauch 4 Die Registrierung 4 1 Das technische Dossier 4 2 Der Stoffsicherheitsbericht 5 Internet Zugang zu den REACH Daten 6 Die Bewertung 7 Die Verfahren zur Zulassung und Beschrankung 7 1 Das Zulassungsverfahren 7 2 Das Beschrankungsverfahren 7 3 Informationspflichten 8 Der Zeitplan im Uberblick 9 Unterstutzung fur Unternehmen 10 Kritik 11 Beispiele verschiedener Chemikalien Inventare 12 Siehe auch 13 Literatur 14 Weblinks 14 1 Helpdesks 15 EinzelnachweiseGrundlagen BearbeitenDas REACH System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie Nach dem Prinzip no data no market durfen innerhalb des Geltungsbereiches nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden die vorher registriert worden sind Jeder Hersteller oder Importeur der seine Stoffe die in den Geltungsbereich von REACH fallen in Verkehr bringen will muss fur diese Stoffe eine eigene Registrierungsnummer besitzen Ein Jahr nach Inkrafttreten von REACH galt die bisherige Gesetzgebung bis zur vollen Arbeitsfahigkeit der neu gegrundeten Europaischen Chemikalienagentur ECHA in Helsinki noch weiter Die ECHA ubernimmt vor allem die Organisation und Kontrolle im Prozess von REACH Am 1 Juni 2008 begann die halbjahrliche Vorregistrierungsfrist fur bestimmte Stoffe Die Vorregistrierung ist der eigentlichen Registrierung vorgeschaltet Sie dient der Bildung von Foren in denen sich Hersteller und Importeure von Stoffen austauschen sollen Im Gegenzug erhalten die Hersteller Importeure mit der kostenlosen Vorregistrierung je nach Stoffmengen und eigenschaften verlangerte Fristen fur die Registrierung Die Datenanforderungen steigen mit dem Mengenband des zu registrierenden Stoffes Neben einem technischen Dossier kann die Erstellung eines Stoffsicherheitsberichts erforderlich werden Bei gefahrlichen und besorgniserregenden Stoffen zum Beispiel Krebs erregenden oder persistenten Stoffen mussen im Stoffsicherheitsbericht Expositionsszenarien ermittelt werden Dies sind quantitative oder qualitative Abschatzungen der Dosis Konzentration des Stoffes die gegenuber dem Menschen und der Umwelt exponiert sind oder sein konnen Dabei muss der komplette Lebenszyklus des Stoffes von der Herstellung uber die Verwendung bis zur Entsorgung berucksichtigt werden Wesentliche Teile dieser Daten werden uber eine Internetdatenbank fur die Offentlichkeit zuganglich gemacht Bevor neue Tierversuche zur Ermittlung von toxikologischen und okotoxischen Daten durchgefuhrt werden besteht die Pflicht zur Erkundigung innerhalb des nach der Vorregistrierung gebildeten Forums ob schon entsprechende Daten vorliegen REACH verpflichtet hier die Hersteller Importeure zur Datenteilung Nach der Registrierung wird ein Arbeitsplan fur die Bewertung der Stoffe durch die Mitgliedstaaten erstellt Besonders besorgniserregende und verbreitete Stoffe werden priorisiert Die Bewertung kann unter anderem ein Beschrankungs oder Zulassungsverfahren von Stoffen nach sich ziehen Bei dem Beschrankungsverfahren konnen einzelne Verwendungen des Stoffes verboten werden Bei zulassungspflichtigen Stoffen sind hingegen alle Verwendungen verboten es sei denn es wurde eine Zulassung fur eine bestimmte Verwendung erteilt Eine weitere Besonderheit von REACH ist die Erweiterung der Kommunikation in der Lieferkette Nachgeschaltete Anwender oder auch Downstream User erhalten zusatzliche Aufgaben und Pflichten Sie mussen ihren vorgeschalteten Herstellern oder Importeuren von registrierungspflichtigen Stoffen siehe Geltungsbereich Informationen uber die genaue Verwendung liefern damit diese die Verwendung in ihren Angaben zur Exposition im technischen Dossier und ggf in ihren Expositionsszenarien berucksichtigen und geeignete Risikominderungsmassnahmen empfehlen konnen Die Verwendung wird dann zu einer identifizierten Verwendung Der nachgeschaltete Anwender hat die Pflicht die Risikominderungsmassnahmen anzuwenden Identifiziert der Hersteller Importeur die einzelne Verwendung nicht weil zum Beispiel aus seiner Sicht das Risiko dieser Verwendung zu gross ist oder will der nachgeschaltete Anwender zur Wahrung von Betriebsgeheimnissen die Verwendung gar nicht mitteilen muss der nachgeschaltete Anwender ggf einen eigenen Stoffsicherheitsbericht erstellen Bei zulassungspflichtigen Stoffen kann der nachgeschaltete Anwender einen eigenen Zulassungsantrag fur seine Verwendung einreichen Wichtigstes Instrument fur die Kommunikation in der Lieferkette bleibt das Sicherheitsdatenblatt Hier mussen kunftig zusatzlich die Registrierungsnummer ggf Angaben zur Beschrankung von Verwendungen ggf Angaben zur Zulassungspflicht und die identifizierten Verwendungen mit aufgenommen werden In Deutschland sind Verstosse gegen die europaische REACH Verordnung durch die nationale Chemikalien Sanktionsverordnung strafbewehrt Ublicherweise werden halbjahrlich neue Stoffe in die Liste der fur eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe aufgenommen 5 Schon aus der Aufnahme in diese Kandidatenliste ergeben sich Verpflichtungen der Anwender gegenuber den Verbrauchern und der ECHA gemass REACH 6 Der Geltungsbereich BearbeitenHersteller oder Importeure welche Stoffe mit mehr als einer Tonne pro Jahr in der Europaischen Union herstellen oder in die Europaische Union importieren sei es als Stoff als Bestandteil eines Gemischs oder als freizusetzender Inhaltsstoff eines Erzeugnisses fallen in den Geltungsbereich von REACH Manche Stoffe sind davon allerdings ganz oder teilweise ausgenommen siehe unten Die REACH Verordnung richtet sich aber auch an sogenannte nachgeschaltete Anwender Art 1 Abs 3 also letztlich jede Person die mit solchen Stoffen umgeht und daher oft nach nationalem Recht unter Androhung von Sanktionen z B Beschrankungen zur Herstellung Verwendung oder zum Inverkehrbringen bestimmter gefahrlicher Stoffe Erzeugnisse und Gemische unterworfen ist 7 Hersteller Importeure sind naturliche oder juristische Personen mit Sitz in der Europaischen Gemeinschaft die in der Europaischen Gemeinschaft einen Stoff herstellen oder fur die Einfuhr verantwortlich sind Artikel 3 REACH VO Hersteller in Form einer naturlichen oder juristischen Person mit Sitz ausserhalb der Gemeinschaft die Stoffe Gemische und oder Erzeugnisse in die Gemeinschaft einfuhren konnen im gegenseitigen Einverstandnis eine naturliche oder juristische Person mit Sitz in der Gemeinschaft bestellen die als ihr alleiniger Vertreter Only Representative die Verpflichtungen fur Importeure erfullt Wird ein Alleinvertreter benannt informiert der Hersteller ausserhalb der Gemeinschaft die innerhalb der Gemeinschaft ansassigen Mitglieder seiner Lieferkette Artikel 8 REACH VO StoffMassgeblich unter REACH ist die Stoffdefinition Stoff chemisches Element und seine Verbindungen in naturlicher Form oder gewonnen durch ein Herstellungsverfahren einschliesslich der zur Wahrung seiner Stabilitat notwendigen Zusatzstoffe und der durch das angewandte Verfahren bedingten Verunreinigungen aber mit Ausnahme von Losungsmitteln die von dem Stoff ohne Beeintrachtigung seiner Stabilitat und ohne Anderung seiner Zusammensetzung abgetrennt werden konnen 8 Diese Begriffsdefinition umfasst somit nicht nur einen Reinstoff Mono constituent substance sondern auch Stoffe aus mehreren chemischen Verbindungen mit bekannter Zusammensetzung Multi constituent substances als auch Stoffe mit unbekannter variabler oder komplexer Zusammensetzung oder biologisches Material UVCB Unknown or Variable composition Complex reaction products or Biological material Neue und bekannte StoffeAls bereits registriert gelten Stoffe die seit 1981 gemass der Richtlinie 67 548 EWG Stoffrichtlinie angemeldet wurden die sogenannten Neustoffe der ELINCS Liste 9 Stoffe die neu hergestellt oder importiert werden mussen vorher registriert werden sogenannte Non Phase in Stoffe Dagegen gibt es fur bereits bekannte Stoffe die aber nicht den strengen Regeln der Stoffrichtlinie unterworfen sind eine Ubergangsfrist siehe hierzu Die Vorregistrierung diese werden daher Phase in Stoffe genannt von englisch to phase in schrittweise einfuhren und mussen spatestens 2018 ebenfalls den REACH Regeln genugen Phase in Stoffe sind Die sogenannten Altstoffe die im EINECS Verzeichnis gelistet sind Die Stoffe der No Longer Polymers Liste NLP Stoffe die in der EU hergestellt worden sind aber vom Hersteller Importeur in den 15 Jahren vor Inkrafttreten von REACH nicht in Verkehr gebracht wurden zum Beispiel werksinterne Stoffe Entsprechende Nachweise uber die Zeit der Produktion und dass die Stoffe nicht an Dritte weitergegeben wurden mussen vorhanden sein Nicht oder nur teilweise von REACH betroffene StoffeNicht in den Geltungsbereich von REACH fallen Polymere jedoch die Monomere Abfall Nicht isolierte Zwischenprodukte Radioaktive Stoffe Stoffe im Transitverkehr Zolluberwachung Stoffe in der Produktentwicklung Generell konnen Stoffe die bereits durch andere gesetzliche Vorschriften angemessen geregelt sind komplett siehe oben oder von Teilen der REACH Verordnung ausgenommen sein Stoffe die zur Herstellung kosmetischer Mittel verwendet werden sind registrierungspflichtig im Stoffsicherheitsbericht mussen aber die Risiken fur die menschliche Gesundheit nicht berucksichtigt werden die sich aus der Endverwendung ergeben Im Folgenden sind weitere Stoffe aufgefuhrt die von der Registrierung ausgenommen sind nicht aber von der Bewertung mit einem eventuellen Beschrankungs oder Zulassungsverfahren Stoffe in der Human oder Tiermedizin Stoffe im Lebensmittel und Futtermittelbereich Pflanzenschutz und Biozidwirkstoffe gelten als registrierte Stoffe Reimporte von bereits registrierten Stoffen Stoffe fur produkt und prozessorientierte Forschung und Entwicklung Stoffe die im Rahmen des Recyclings zuruckgewonnen werden soweit der ursprungliche Stoff registriert ist Angemeldete neue Stoffe Stoffe des Anhangs IV zum Beispiel Wasser Zucker Kalkstein der Verordnung Stoffe des Anhangs V zum Beispiel Naturstoffe soweit nicht gefahrlich der Verordnung Die Vorregistrierung BearbeitenDie Vorregistrierung war nur fur Phase in Stoffe siehe oben Geltungsbereich moglich Sie war nicht verpflichtend Hersteller und Importeure haben dennoch eine Vorregistrierung ihrer Phase in Stoffe durchgefuhrt da seit dem 1 Dezember 2008 der Grundsatz no data no market gilt Die Hersteller Importeure durfen seither ihre Phase in Stoffe nicht mehr in Verkehr bringen bis sie diese voll registriert haben und eine Registrierungsnummer besitzen Uberdies erhielten Hersteller Importeure durch eine Vorregistrierung zwei wesentliche Vorteile Zum einen erlangten sie je nach Jahresmenge eine Ubergangsfrist siehe Tabelle fur die volle Registrierung Zum anderen setzt die Teilnahme an einem SIEF die Vorregistrierung voraus Ubergangsfristen nach Artikel 23 REACH Verordnung Mengenband Umsetzungsfrist 1000 t a 1 Dezember 2010CMR Stoffe 1 t a 1 Dezember 2010Umweltgefahrliche Stoffe 100 t a 1 Dezember 2010Notifikationspflicht Art 7 4 1 Juni 2011 100 t a 1 Juni 2013 1 t a 1 Juni 2018Seit dem 9 Oktober 2008 hat die ECHA abweichend zur Planung eine vorlaufige Liste der vorregistrierten Stoffe veroffentlicht 10 Die letzte Frist fur die nachtragliche Vorregistrierung endete am 31 Mai 2017 Ab dem 1 Juni 2018 ist zuerst eine Anfrage nach Artikel 26 Inquiry Dossier Pflicht zur Erkundigung vor der Registrierung an die Agentur zu stellen bevor ein Stoff registriert werden kann SIEF Datenforum Bearbeiten SIEF steht fur Substance Information Exchange Forum Es war der Sinn der Vorregistrierung dass die verschiedenen Hersteller oder Importeure identischer Stoffe zueinander finden Im SIEF sollen Daten zu Stoffen ausgetauscht werden Die Vorregistrierung erfolgte elektronisch an die ECHA European Chemicals Agency Europaische Agentur fur chemische Stoffe mit Sitz in Helsinki Sie war kostenlos und unverbindlich Die Vorregistrierung konnte in zwei Formen erfolgen Die erste Moglichkeit stellte die single Preregistration uber REACH IT ein Webportal der ECHA dar Die zweite Moglichkeit zur Vorregistrierung stellte das XML Format als sogenannte BULK Registrierung dar Hierzu konnte zum Beispiel das Programm IUCLID 5 verwendet werden Folgende Daten die den Herstellern Importeuren schon vorliegen sollten mussten bei der Vorregistrierung angegeben werden Identifizierung des Stoffes Stoffname und zum Beispiel EINECS und CAS Nummer Name und Anschrift des Herstellers Importeurs sowie die Namen von Kontaktpersonen optional Die vorgesehenen Fristen fur die Registrierung letztendlich also das Tonnageband Angabe ist nicht verbindlich Stoffnamen die fur Strukturanalogien von Bedeutung sein konnen Die ECHA begrenzte das Volumen fur die Bulk Registrierung Anfang Oktober auf 10 000 Stoffe Unternehmen die umfangreichere Stoffinventare vorregistrieren wollten mussten Rucksprache mit der ECHA halten Missbrauch Bearbeiten REACH betrifft in besonderem Masse Nicht EU Firmen die in den europaischen Wirtschaftsraum importieren Sie benotigen einen Vertreter in der EU zur Abdeckung ihrer Rechtspflichten 11 Mittlerweile sind Falle bekannt in denen Unternehmen mit Sitz ausserhalb der Gemeinschaft ohne einen alleinigen Vertreter Vorregistrierungen durchgefuhrt haben wollen Es ist daher zu prufen ob die Vorregistrierung wirklich erfolgt ist Dazu sollte man die Adresse des Unternehmens und seine UUID Universally Unique Identifier der Internet Seiten oder die DUNS Nummer in Erfahrung bringen so eine Quelle des BDI 12 Bei Zweifelsfragen zur Registrierung kann ein Ein Kaufer auch die von der ECHA ab Dezember 2008 vergebene Registrierungsnummer vom Registrierer oder Verkaufer Handler erfragen Bis Mitte September 2008 waren uber 350 000 Vorregistrierungen in der Datenbank der ECHA eingetragen nahezu doppelt so viele wie ursprunglich erwartet 200 000 Viele Vorregistrierungen wurden anscheinend von Beratungsfirmen vorgenommen die ihre Dienste als alleiniger Vertreter fur Hersteller mit Sitz ausserhalb der Gemeinschaft anbieten wollen Einige dieser Beratungsfirmen haben sich sogar zum SIEF Moderator gemacht 13 Sogar Beratungsfirmen mit Sitz ausserhalb der Gemeinschaft bieten unwissenden Herstellern ihre Dienste als alleiniger Vertreter an obwohl laut REACH Verordnung nur Firmen mit Sitz innerhalb der Gemeinschaft zur Vor Registrierung von Stoffen berechtigt sind 14 Am 21 September 2011 erfolgte eine Bereinigung der Vorregistrierungen 15 Vorregistrierungen von Firmen ausserhalb der EU wurden somit ungultig Die Registrierung BearbeitenArtikel 10 der REACH Verordnung beschreibt allgemein die Informationen die zu Registrierungszwecken vorzulegen sind Fur alle Phase in Stoffe und Non Phase in Stoffe ab 1 t a muss ein technisches Dossier mittels IUCLID 6 eingereicht werden Bei Stoffmengen ab 10 t a ist zusatzlich ein Stoffsicherheitsbericht erforderlich Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Dossier von einem Co Registranten auch online uber die REACH IT Plattform erstellt und eingereicht werden Bis Ende Mai 2018 wurden von 13 620 Unternehmen 88 319 Registrierungsdossiers zu 21 551 Stoffen eingereicht 16 Das technische Dossier Bearbeiten Neben der Identitat des Herstellers Importeurs und der Identitat des Stoffes muss das technische Dossier folgende Informationen enthalten Einstufung und Kennzeichnung des Stoffes Informationen zu Herstellung und Verwendung en des Stoffes Leitlinien fur die sichere Verwendung des Stoffes Prufung von Sachverstandigen welche Informationen wurden von einem Sachverstandigen gepruft Antrag auf Vertraulichkeit bestimmter Informationen nach Art 119 Abs 2 siehe Internet Zugang zu den REACH Daten Informationen uber die Exposition Verwendungen Expositionswege Expositionshaufigkeit Datensatz nach den Anhangen VII Stoffmengen 1 t a VIII Stoffmengen 10 t a IX Stoffmengen 100 t a X Stoffmengen 1000 t a Einfache qualifizierte Studienzusammenfassung en Die geforderten Datensatze nach den Anhangen VII bis X beinhalten neben den physikalischen und chemischen Eigenschaften auch Angaben zur Toxikologie und Okotoxizitat Die entsprechenden Prufverfahren sind in der Verordnung EG Nr 440 2008 festgelegt Bevor ein Registrant zur Erfullung der Informationsanforderungen fur die Registrierung einen Versuch durchfuhrt muss er innerhalb seines SIEF nachfragen ob eine einschlagige Studie zur Verfugung steht Wirbeltierstudien durfen nicht wiederholt werden Neue Versuche zur Datenerhebung sind nach der GLP Guten Laborpraxis durchzufuhren Unter bestimmten Voraussetzungen welche in Anhang XI beschrieben werden konnen Versuche begrundet ausgelassen werden Dafur mussen entsprechende Waiving Methoden zum Beispiel Daten von Stoffen der gleichen Stoffgruppe oder Daten aus bereits vorhandenen Prufungen die nicht nach der GLP durchgefuhrt wurden die geforderten Informationen liefern REACH unterscheidet zwischen zwei Arten von Studienzusammenfassungen Die einfache Studienzusammenfassung fur Stoffmengen 1 t a enthalt die Informationen der jeweiligen Anhange VII bis X mit Beschreibungen zum Ziel Methode Ergebnis und Schlussfolgerung einer Studie Mit der einfachen Studienzusammenfassung soll die Relevanz einer Studie bewertet werden konnen Ab einer Stoffmenge von 10 t a muss zusatzlich eine qualifizierte Studienzusammenfassung erstellt werden Diese soll eine unabhangige Bewertung der Studie ermoglichen Der Stoffsicherheitsbericht Bearbeiten Nach Artikel 10 b ist fur Stoffmengen ab 10 t a ein so genannter Stoffsicherheitsbericht CSR fur englisch chemical safety report erforderlich Sein Kernstuck ist die Beschreibung der Exposition eines Stoffes und dessen Wirkung auf Mensch und Umwelt Aus den Beurteilungen der Exposition und der Wirkung ergibt sich ein Risiko welches ebenfalls fur gefahrliche Stoffe zu beschreiben ist Der Stoffsicherheitsbericht setzt eine Kommunikation innerhalb der Lieferkette voraus Das Know how zur Exposition eines Stoffes geht hauptsachlich aus dessen Verwendung hervor und liegt naturgemass mehr beim nachgeschalteten Anwender Das Know how zur Wirkung eines Stoffes und der Risikomanagementmassnahmen liegt primar beim Hersteller oder Importeur Anhang I der REACH Verordnung beschreibt die Form und den Inhalt des Stoffsicherheitsberichtes Demnach ist eine Stoffsicherheitsbeurteilung CSA fur englisch chemical safety assessment mit folgenden Schritte vorzunehmen Ermittlung schadlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen mit Ableitung eines DNEL Wertes englisch derived no effect level Ermittlung schadlicher Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen durch physikalisch chemische Eigenschaften Ermittlung schadlicher Wirkungen auf die Umwelt mit Ableitung von PNEC Werten englisch predicted no effect concentration fur die Kompartimente Wasser Boden Luft sowie fur die Nahrungskette und die mikrobiologische Aktivitat in Klaranlagen Ermittlung der PBT persistent bioakkumulierend toxisch und vPvB sehr persistent sehr bioakkumulierend Eigenschaften Expositionsbeurteilung mit Entwicklung eines oder mehrerer Expositionsszenarios en oder gegebenenfalls Entwicklung einschlagiger Verwendungs und Expositionskategorien Risikobeschreibung Der Hersteller oder Importeur uberpruft anhand der Schritte 1 bis 4 ob der Stoff als gefahrlich gemass der Verordnung EG Nr 1272 2008 CLP Verordnung oder als PBT oder vPvB einzustufen ist In diesem Fall umfasst die Stoffsicherheitsbeurteilung auch die Schritte 5 und 6 ansonsten fallen diese weg 17 Ein Expositionsszenario beschreibt alle Bedingungen zum Beispiel bei der Herstellung Verarbeitung Verwendung und Entsorgung uber das gesamte Leben des Stoffes Im Expositionsszenario sind weiterhin Massnahmen zur Beherrschung der Exposition von Mensch und Umwelt beschrieben Diese Verwendungsbedingungen und Massnahmen zur Expositionsbeherrschung sind im umfassenden Sinne Risikomanagementmassnahmen Eine Verwendungs und Expositionskategorie ist ein Expositionsszenario das ein breites Spektrum von Verfahren und Verwendungen abdeckt Internet Zugang zu den REACH Daten BearbeitenEin Kernelement der REACH Verordnung liegt darin dass uber eine Internet Datenbank die in Anwendung des Grundsatzes no data no market im Registrierungsverfahren an die Europaische Chemikalienagentur ECHA ubermittelten Daten fur die Offentlichkeit verfugbar sind 18 Nach Art 119 Abs 1 REACH Verordnung sind bestimmte Daten in jedem Fall zu veroffentlichen Fur die Art 119 Abs 2 genannten Daten konnen die Unternehmen im Registrierungsdossier einen Antrag auf Geheimhaltung stellen Confidentiality Claim Ein Leitfaden der Agentur erlautert welche Anforderungen fur diesen gebuhrenpflichtigen Antrag zu erfullen sind 19 Daneben hat die Agentur Vorgaben des Volkerrechts Aarhus Abkommen und dessen Umsetzung in sekundares EU Recht Verordnung 1367 2006 sowie die Transparenz Vorgaben des Primarrechtes Art 15 des Vertrags uber die Arbeitsweise der Europaischen Union AEUV zu beachten Im Rahmen des Aarhus Abkommens sowie nach Art 4 der EG Verordnung 1367 2006 ist die Agentur verpflichtet Umweltinformationen aktiv und systematisch in der Offentlichkeit zu verbreiten Die Agentur hat ebenso wie andere Organe der EU die Pflicht die in ihrem Besitz befindlichen Umweltinformationen in Datenbanken einzuspeisen und diese mit Suchhilfen und sonstiger Software zur Unterstutzung der Offentlichkeit bei der Suche nach den gewunschten Informationen zu versehen Art 4 Abs 1 Satz 3 Verordnung 1367 2006 Nach Art 15 AEUV ist die Agentur zudem verpflichtet unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit zu handeln engl as openly as possible Am 14 August 2014 fanden sich in der Datenbank Informationen zu 12 636 Stoffen aus 48 801 Registrierungs Dossiers Am 7 Dezember 2017 enthielt die Datenbank Informationen zu 17 010 Stoffen und 64 744 Registrierungsdossiers 20 Diese umfassen u a Angaben zu den chemischen und physikalischen Eigenschaften sowie zur Toxizitat fur Mensch und Umwelt Aufgefuhrt ist auch in welchen Mengen in Tonnen pro Jahr diese Stoffe nach den Angaben in den Registrierungsdossiers in der EU vermarktet werden Damit steht eine weltweit in dieser Form einzigartige Datenbasis zur Verfugung mit deren Hilfe das Problem der toxic ignorance fehlendes Wissen uber die toxischen Wirkungen der industriell eingesetzten Chemikalien nach und nach verringert wird Mit Ablauf der letzten Ubergangsfrist fur Altstoffe im Jahr 2018 wird der Datenumfang noch einmal deutlich zunehmen Die REACH Verordnung leistet mit der Datenbank zugleich einen Beitrag zur Demokratisierung des Risiko Wissens Allerdings beruhen die Daten auf Eingaben der Stoffverantwortlichen aus der chemischen Industrie sie sind mehrheitlich unkontrolliert und entsprechend unkorrigiert in der Datenbank zu finden Die Qualitat der Daten in der ECHA Datenbank wird daher auch von der Europaischen Kommission und der Europaischen Chemikalienagentur kritisiert 21 22 Die Bewertung BearbeitenNach der Abgabe der Registrierungsunterlagen fuhrt die ECHA gemass Artikel 20 der REACH Verordnung eine Vollstandigkeitsuberprufung durch Dabei pruft sie ob die Gebuhr bezahlt wurde und ob alle Daten vorliegen Es erfolgt keine Prufung der Qualitat Die Qualitat musste bisher lediglich stichprobenartig bei 5 der eingereichten Dossiers bewertet werden Bis Ende 2023 mussen jedoch mindestens 20 der in Mengenbereichen von 100 Tonnen oder mehr pro Jahr eingereichten Registrierungsdossiers uberpruft werden bis Ende 2027 muss dieser Mindestprozentsatz auch fur in kleineren Mengenbereichen eingereichte Dossiers erreicht werden 23 Fur die Risikobewertung der Stoffe erstellte die ECHA bis zum 1 Dezember 2011 einen Arbeitsplan CoRAP Die Stoffe wurden dabei nach einem risikoorientierten Konzept priorisiert Berucksichtigt werden besorgniserregende Eigenschaften wie zum Beispiel Persistenz und Bioakkumulation die Exposition und die registrierte Gesamtmenge aus der Summe aller Registranten Die Arbeitsplane werden seit dem 1 Dezember 2011 jahrlich von der ECHA aktualisiert Die Stoffe im Arbeitsplan werden von den Mitgliedstaaten bewertet die daraufhin als zustandige Behorden auftreten Nach der Bewertung der Stoffe legen die zustandigen Behorden ihre Entscheidungsentwurfe vor Diese konnen Folgemassnahmen beinhalten wie Nachforderung von Informationen Zulassungsverfahren Beschrankungsverfahren Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung siehe dazu auch den Artikel Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien kurz GHS Die Verfahren zur Zulassung und Beschrankung BearbeitenIn der nachfolgenden Tabelle sind Verzeichnisse aufgefuhrt die Stoffe auflisten fur die besondere gesetzliche Regelungen nach dem REACH Zulassungsverfahren und Beschrankungsverfahren gelten Zulassungsverfahren BeschrankungsverfahrenListe der fur eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe 24 Kurzbezeichnung SVHC Liste oder Kandidatenliste Candidate List of substances of very high concern for Authorisation Bereits die Aufnahme eines Stoffes in die Liste der fur eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe hat fur Unternehmen die den Stoff als solchen in Gemischen oder in Erzeugnissen herstellen importieren oder verwenden gesetzliche Verpflichtungen zur Folge Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV der REACH Verordnung 25 Authorization List Annex XIV Die Herstellung das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen die in das Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV der REACH Verordnung aufgenommen wurden unterliegt der Genehmigungspflicht Hierzu muss ein Zulassungsantrag gestellt werden Liste der beschrankten Stoffe Anhang XVII der REACH Verordnung 26 List of Substances restricted under REACH Annex XVII Die Herstellung das Inverkehrbringen oder die Verwendung von Stoffen die in die Liste der beschrankten Stoffe Anhang XVII der REACH Verordnung aufgenommen wurden ist entweder beschrankt oder verboten Das Zulassungsverfahren Bearbeiten Ziele der Zulassung sind eine ausreichende Beherrschung der von besonders besorgniserregenden Stoffen SVHC Substances of Very High Concern ausgehenden Risiken sowie eine schrittweise Ersetzung dieser Stoffe durch geeignete Alternativstoffe sofern diese wirtschaftlich und technisch tragfahig sind Die Zulassung ist ein dreistufiges Verfahren mit nachfolgenden Schritten Erstellen einer Kandidatenliste Aufnahme in Anhang XIV der Verordnung hier werden die zulassungspflichtigen Stoffe aufgelistet Antrag auf Zulassung Fur den Anhang XIV der REACH Verordnung veroffentlichte die ECHA und die einzelnen Mitgliedstaaten am 30 Juni 2008 eine Liste mit Dossiers zu den vorgeschlagenen Stoffen Zu dieser Liste konnten bis zum 14 August 2008 Bemerkungen und Einspruche abgegeben werden Wurde von diesem Recht kein Gebrauch gemacht wurde der entsprechende Stoff in die Kandidatenliste aufgenommen Werden jedoch Einspruche erhoben wird eine Entscheidung zur Aufnahme in die Kandidatenliste in einem so genannten Ausschussverfahren gemass Artikel 133 Nr 3 der REACH Verordnung unter Einbezug der Kommission gefallt Die ECHA schlagt seit dem 1 Juni 2009 mindestens alle zwei Jahre Prioritatsstoffe zur Aufnahme in Anhang XIV vor wobei sie fur die Anzahl der Stoffe ihre eigene Kapazitat berucksichtigt Artikel 58 REACH VO Die ersten 15 Stoffe der SVHC Liste sind seit dem 28 Oktober 2008 bekannt und auf der Seite der ECHA zu finden Die erste Aktualisierung erfolgte am 13 Januar 2010 es wurden 14 weitere Stoffe aufgenommen fur den als SVHC erkannten Stoff Acrylamid CAS Nr 79 06 1 wurde die Aufnahme vorlaufig ausgesetzt Die Stoffliste wird im Internet veroffentlicht so dass interessierte Kreise fur eine bestimmte Frist die Moglichkeit zur Kommentierung haben Nach einem Entscheidungsverfahren durch die Mitgliedstaaten und der Kommission nach Artikel 133 Nr 4 der REACH Verordnung wird bei abgegebenen Kommentaren entschieden ob die Stoffe in Anhang XIV aufgenommen werden Folgende Daten werden in Anhang XIV aufgenommen Artikel 58 Nr 1 REACH VO Identitat des Stoffes Inharente Eigenschaften zum Beispiel Krebs erregend persistent Ubergangsregelungen wieder Ablauftermin ab dem das Inverkehrbringen und die Verwendung des Stoffes verboten sind es sei denn es wurde eine Zulassung erteilt der Zeitpunkt bis zu dem ein Antrag auf Zulassung gestellt sein muss Dieser muss mindestens 18 Monate vor dem Ablauftermin liegen ggf Uberprufungszeitraume fur bestimmte Verwendungen ggf Verwendungen oder Verwendungskategorien die von der Zulassungspflicht ausgenommen sind Der Zulassungsantrag nach Artikel 62 der REACH Verordnung wird bei der ECHA gestellt Hersteller Importeure oder nachgeschaltete Anwender durfen einen Antrag einreichen Er enthalt unter anderem eine Untersuchung der alternativ moglichen Stoffe unter Berucksichtigung ihrer Risiken und der technischen und wirtschaftlichen Durchfuhrbarkeit der Substitution ggf einschliesslich Informationen uber einschlagige Forschungs und Entwicklungstatigkeiten des Antragstellers Die Kommission erteilt oder verweigert die Zulassung Nach Artikel 60 der REACH Verordnung wird eine Zulassung erteilt wenn das Risiko fur die Gesundheit und Umwelt angemessen beherrscht ist Dies ist der Fall wenn nachgewiesen werden kann dass die Exposition unterhalb von gewissen Schwellenwerten zum Beispiel DNEL Wert PNEC Wert bleibt Sind Schwellenwerte nicht bestimmbar oder werden diese uberschritten kann eine Zulassung nur erteilt werden wenn keine geeigneten Alternativstoffe oder technologien vorhanden sind und der soziookonomische Sozialitat und Wirtschaftlichkeit Nutzen das Risiko einer Verwendung uberwiegt Das Beschrankungsverfahren Bearbeiten Die ECHA und die einzelnen Mitgliedstaaten konnen Vorschlage fur beschrankte Verwendungen von Stoffen in Form eines Dossiers im Internet veroffentlichen Innerhalb einer bestimmten Frist konnen die von einer moglichen Beschrankung betroffenen Kreise eine Stellungnahme moglichst in Form einer soziookonomischen Analyse abgeben Nach Ablauf der Frist gibt die ECHA eine Stellungnahme an die Kommission ab ob die Beschrankungen zur Verringerung des Risikos beitragen und wie die soziookonomischen Auswirkungen aussehen Die Kommission erlasst daraufhin die Beschrankung oder nicht Die Beschrankungen werden in Anhang XVII der REACH Verordnung aufgenommen Die EU Kommission beschloss am 17 Februar 2011 sechs chemische Stoffe innerhalb der kommenden drei bis funf Jahre zu verbieten Bei diesen Stoffen handelt es sich um Chemikalien die krebserzeugend oder fortpflanzungsgefahrdend sind sich in der Umwelt kaum abbauen oder sich in lebenden Organismen anreichern 27 Informationspflichten Bearbeiten Artikel 31 regelt die Informationspflicht und die Weitergabe an Informationen von Stoffen und Gemischen mittels Sicherheitsdatenblattern Die Informationsweitergabe von Stoffen und Gemischen fur die kein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden muss regelt Artikel 32 Artikel 33 der REACH Verordnung regelt die Informationspflichten uber Stoffe in Erzeugnissen innerhalb der Lieferkette und gegenuber dem privaten Verbraucher Die Informationspflicht nach Artikel 33 innerhalb der Lieferkette besteht immer dann wenn ein Erzeugnis einen Stoff aus der Kandidatenliste mit einem Gewichtsanteil von 0 1 oder mehr enthalt Innerhalb der Lieferkette mussen alle nachgeschalteten Akteure unverzuglich uber SVHC in Erzeugnissen informiert werden Die Information besteht mindestens aus der Benennung des Stoffes sie kann um Informationen zum sicheren Umgang mit dem Erzeugnis erganzt werden Verbraucher haben das Recht uber die SVHCs in Erzeugnissen auf Anfrage informiert zu werden Das deutsche Umweltbundesamt hat auf seiner Website Musterbriefe zum Anfragen bereitgestellt Stichwort Neue Auskunftspflichten fur Unternehmen vom 28 Oktober 2008 28 Ein Unternehmen hat nach Anfrage Betroffener 45 Tage Zeit fur die Beantwortung Die Antwort muss mindestens die Information uber den Namen des Stoffes beinhalten sie kann um Informationen zum sicheren Umgang mit dem Erzeugnis erganzt werden Die Informationspflicht besteht nach Artikel 34 auch in umgekehrter Richtung wenn z B ein Anwender uber neue Informationen uber einen Stoff verfugt Alle Beteiligten unter REACH haben nach Artikel 36 die fur ihren Bereich erforderlichen Informationen zehn Jahre lang nach der letzten Herstellung Einfuhrung Lieferung oder Verwendung aufzubewahren Der Zeitplan im Uberblick Bearbeiten1 Juni 2007 Inkrafttreten von REACH1 Juni 2008 Beginn der Vorregistrierung1 Dezember 2008 Ende der Vorregistrierung1 Januar 2009 Veroffentlichung der vorregistrierten Stoffe1 Juni 2009 ECHA schlagt Stoffe fur Anhang XIV vor1 Dezember 2010 Ende der Registrierungsfrist furStoffe 1000 t aCMR Stoffe 1 t aUmweltgefahrliche Stoffe 100 t a1 Dezember 2011 Erster Arbeitsplan fur die Bewertung ist fertiggestellt1 Juni 2013 Ende der Registrierungsfrist fur Stoffe 100 t a1 Juni 2018 Ende der Registrierungsfrist fur Stoffe 1 t aUnterstutzung fur Unternehmen BearbeitenUm Unternehmen Hilfestellungen zu geben insbesondere kleinen und mittelgrossen Unternehmen KMU die Anforderungen der Verordnung zu erfullen werden Mitgliedstaaten zusatzlich zu den von der ECHA herausgegebenen Materialien weitere Technische Leitfaden so genannte RIPs REACH Implementation Project sowie jeweils einzelstaatliche Auskunftsstellen zur Verfugung stellen Der nationale Helpdesk ist in Deutschland bei der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin BAuA eingerichtet in Osterreich www reachhelpdesk at beim Bundesministerium fur Land und Forstwirtschaft Umwelt und Wasserwirtschaft BMLFUW Abteilung V 5 Chemiepolitik und Biozide und wird vom Umweltbundesamt UBA betraut Die nachfolgende Tabelle stellt eine Ubersicht der RIPs dar Anmerkung Zurzeit befinden sich noch einige RIPs in der Bearbeitung Ubersicht der Technischen Leitfaden RIPs 29 RIP BezeichnungRIP 1 Detaillierte Beschreibung des REACH ProzessesRIP 2 REACH IT Entwicklung des IT Systems zur Unterstutzung der REACH ImplementierungRIP 3 Leitfaden fur die IndustrieRIP 4 Leitfaden fur die BehordenRIP 5 Aufbau der Vor AgenturRIP 6 Aufbau der AgenturRIP 7 Vorbereitung der Kommission auf REACHRIP 8 Leitfaden Anforderungen an Stoffen in ErzeugnissenEine wesentliche Unterstutzung fur Unternehmen sollen die Leitfaden unter RIP 3 bieten RIP 3 ist wie folgt gegliedert RIP 3 30 RIP 3 1 Leitfaden zur RegistrierungRIP 3 2 Leitfaden zur Erstellung des StoffsicherheitsberichtesRIP 3 3 Leitfaden uber die Anforderungen an Daten zu intrinsischen StoffeigenschaftenRIP 3 4 Leitfaden zur Datenteilung Vorregistrierung RIP 3 5 Leitfaden uber Pflichten von nachgeschalteten AnwendernRIP 3 6 Leitfaden zur Einstufung und Kennzeichnung unter GHSRIP 3 7 Leitfaden zur Erstellung eines Antrages auf ZulassungRIP 3 8 Leitfaden zur Erfullung der Anforderungen fur ErzeugnisseRIP 3 9 Leitfaden zur Erstellung einer soziookonomischen AnalyseRIP 3 10 Leitfaden zur Stoffidentifikation und bezeichnungDie Europaische Kommission stellt zudem allen von REACH betroffenen Unternehmen mit IUCLID eine IT Anwendung zum kostenlosen Download zur Verfugung die der benutzerfreundlichen Erfassung der von REACH geforderten Stoff Daten dient Ausserdem bieten zahlreiche Dienstleister wie Ingenieurburos grossere Firmen oder auch Vereine und Verbande ihre Unterstutzung bei der Umsetzung der EU Chemikalienverordnung an Kritik BearbeitenVor allem deutsche Industrievertreter kritisieren am Regelwerk dass die Untersuchungen und die Absicherung moglicher Risiken hohe Aufwendungen erzeugen die insbesondere fur kleine und mittlere Unternehmen unverhaltnismassig hoch seien und zu deutlichen Wettbewerbsnachteilen fuhren wurden Industrievertreter aus Landern ausserhalb der EU kritisieren dagegen dass die Regelungen den Export von Chemikalien in die EU beschranken konnen Ein wesentlicher Kritikpunkt von allen europaischen Wirtschaftsverbanden ist dass REACH vor allem die innerhalb der EU fertigenden Unternehmen betreffe und somit zu einem Wettbewerbsnachteil gegenuber den importierenden Unternehmen fuhre Es wird die massive Abwanderung von Produktionszweigen befurchtet Zudem sei zu befurchten dass diverse Stoffe nach dem Inkrafttreten von REACH in der EU nicht mehr verfugbar sein wurden da die Lieferanten die Kosten fur die Registrierung scheuten Insbesondere die Halbleiterindustrie konnte davon betroffen sein da nur ein relativ kleiner Prozentsatz der Weltproduktion in Europa angesiedelt sei und entsprechend der Aufwand fur die Registrierung relativ zur absetzbaren Menge hoch sein werde Die vorgenannten Befurchtungen haben sich in der praktischen Anwendung der REACH Verordnung weitgehend als unbegrundet erwiesen wie umfangreiche Studien zeigen die die Europaische Kommission im Rahmen der ersten Evaluation der Verordnung REACH review in Auftrag gegeben hat 22 Tierversuchsgegner kritisieren dass auch Daten aus Tierversuchen als Prufergebnisse anerkannt werden Die Arzte gegen Tierversuche gehen laut einer Presseerklarung 31 davon aus dass REACH eine Steigerung der Tierversuchszahlen zur Folge haben wird und bezweifeln die Ubertragbarkeit der Ergebnisse von Tierversuchen auf den Menschen Dem entgegen entfallen jedoch 86 der Tierversuche im pharmazeutischen Bereich auf Prufungen zur Stoffsicherheit 32 und ihre Ergebnisse werden regelmassig von Zulassungsbehorden der Wissenschaft sowie der Mehrheit der Mediziner anerkannt Im August 2018 wurde bekannt dass viele Dossiers mangelhaft sind bei einer stichprobenhaften Uberprufung durch Umweltbundesamt und das Bundesamt fur Risikobewertung wurde deutlich dass bei mindestens einem Drittel der Dossiers fur hochvolumige Stoffe Produktion oder Import gt 1000 Tonnen Jahr fehlerhafte Daten eingetragen wurden oder Daten ganz fehlten 33 Trotz entsprechender Aufforderungen zur Nachbesserung durch die ECHA wurden gewisse Dossiers nicht vervollstandigt Die betroffenen Stoffe blieben jedoch am Markt Mitglieder der Bundnis 90 Die Grunen des Europaischen Parlaments bezeichneten dies als Dieselgate der Chemieindustrie 34 Eine Analyse der ECHA zeigte auf dass die Beschrankung der Verwendung von gefahrlichen Chemikalien im Rahmen von REACH der Gesellschaft mindestens viermal mehr Nutzen bringt als sie kostet Der monetarisierte gesundheitliche Nutzen fur die Bevolkerung einschliesslich des verringerten Risikos fur Krebserkrankungen Storungen der sexuellen Entwicklung Sensibilisierung und berufsbedingtes Asthma wird auf etwa 2 1 Milliarden Euro pro Jahr geschatzt wahrend sich die damit verbundenen Kosten auf 0 5 Milliarden Euro belaufen Die Beschrankungen verhindern zudem Emissionen von mehr als 95 000 Tonnen an umweltschadlichen Stoffen 35 Beispiele verschiedener Chemikalien Inventare BearbeitenAICS Australian Inventory of Chemical Substances DSL Canadian Domestic Substances List NDSL Canadian Non Domestic Substances List KECL Korean Existing Chemicals List ENCS MITI Inventar Japanese Existing and New Chemical Substances siehe Chemikalienrecht Japan PICCS Philippine Inventory of Chemicals and Chemical Substances TSCA Toxic Substances Control Act seit 1976 IECSC Inventory of Existing Chemical Substances Produced or Imported in China NECI National Existing Chemical Inventory in Taiwan NZIoC New Zealand Inventory of Chemicals Giftliste Schweizer Giftlisten 1 3 bis 2005 Siehe auch BearbeitenGeltungsbereich von REACH Die Vorregistrierung Die Registrierung Umweltgift Gefahrstoffverordnung OECD Richtlinien zur Prufung von Chemikalien DMEL WertLiteratur BearbeitenFlorian Ammerich Das Registrierungsverfahren nach der REACH VO im Lichte des Europaischen Eigenverwaltungsrechts Duncker amp Humblot 2014 ISBN 978 3 428 14448 8 Astrid M Funke Grundprobleme der Zulassung besonders gefahrlicher Stoffe in der REACH Verordnung Nomos Verlag 2008 ISBN 978 3 8329 3084 4 Christian Calliess Martina Lais REACH revisited Der Verordnungsvorschlag zur Reform des Chemikalienrechts als Beispiel einer neuen europaischen Vorsorgestrategie In Natur und Recht 27 Nr 5 2005 S 290 299 ISSN 0172 1631 Henning Friege REACH Registration Evaluation and Authorisation of Chemicals Informationsniveau uber die Eigenschaften von Chemikalien umstritten In Umweltwissenschaften und Schadstoff Forschung 17 Nr 3 2005 S 184 ISSN 0934 3504 Martin Fuhr Praxishandbuch REACH 659 Seiten 2011 ISBN 978 3 452 27377 2 Martin Fuhr Boxenstopp fur die REACH Verordnung In Zeitschrift fur Umweltrecht ZUR 2014 S 270 280 und 329 33 ISSN 0943 383X Lothar Knopp REACH contra Bessere Rechtsetzung und Harmonisierung In Umwelt und Planungsrecht 25 Nr 11 12 2005 S 415 418 ISSN 0721 7390 Uwe Lahl Katrin Anne Hawxwell REACH The New European Chemicals Law In Environmental Science amp Technology 2006 S 7115 7121 doi 10 1021 es062984j Steffi Richter Dietline Grossmann Caroline Hoffmann Hrsg REACH fur Anwender Broschure 34 Seiten Umweltbundesamt Dessau P Brandhofer K Heitmann REACH Die neue Herausforderung fur Ihr Unternehmen Ecomed Verlag ISBN 978 3 609 65104 0 M Au R Ruhl REACH Verordnung Berlin ISBN 978 3 503 10332 4 K H Lang A Sassmannshausen A Schafer K Nolting Abschlussbericht zum Pilotprojekt REACH Net Langfassung Wuppertal 2007 ISBN 978 3 936841 13 8 Cornelia Boberski Hrsg REACH Handbuch Forum Verlag Merching 2007 ISBN 978 3 86586 126 9 Karsten Aldenhovel REACh erklart Norderstedt 2007 ISBN 978 3 8334 9991 3 Fluck Fischer von Hahn REACH Stoffrecht Kommentar Loseblatt Berlin 2007 ISBN 978 3 939804 27 7 Michael Au Reinhold Ruhl Reach Verordnung Erlauterungen der wichtigsten Vorschriften fur die betriebliche Praxis Mit Fakten und Hintergrunden zur neuen europaischen Chemikalienpolitik Erich Schmidt Verlag Berlin 2007 ISBN 978 3 503 10332 4 Horst von Holleben Gesetzliche und vertragliche Datenteilung nach REACH In Fuhr Wahl von Wilmowsky Hrsg Umweltrecht und Umweltwissenschaft Festschrift fur Eckehard Rehbinder Erich Schmidt Verlag Berlin 2007 ISBN 978 3 503 10008 8 Fabienne Koller Die Reform des Europaischen Chemikalienrechts REACH im Lichte des gemeinschaftsrechtlichen Vorsorgeprinzips zugleich eine Abhandlung der wesentlichen rechtlichen Problemstellungen der REACH Verordnung nach dem Kommissionsvorschlag vom 29 Oktober 2003 Frankfurt 2006 ISBN 978 3 631 55658 0 Fritz Kalberlah Markus Schwarz Dirk Bunke Johanna Wurbs Schadstoffbelastete Erzeugnisse im Verbraucherbereich Wird REACH zu Verbesserungen fuhren In Umweltwissenschaften und Schadstoffforschung Band 22 Heft 3 2010 S 188 204 ISSN 0934 3504 Herbert F Bender Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen unter Berucksichtigung von REACH und GHS 4 Auflage Wiley VCH Weinheim Bergstrasse 2011 ISBN 978 3 527 32927 4 Gabriele Janssen Das Sicherheitsdatenblatt nach REACH Qualifikation des Erstellers Anforderungen der ECHA Leitlinien und nationale Anforderungen 5 Auflage ecomed Sicherheit Landsberg 2013 ISBN 978 3 609 65129 3 Weblinks BearbeitenVerordnung EG Nr 1907 2006 ursprungliche Fassung der REACH Verordnung mit Anderungen Verordnung EG Nr 440 2008 zur Festlegung von Prufmethoden gemass der Verordnung EG Nr 1907 2006 REACH Konsolidierte Fassung der REACH Verordnung EU FP7 Projekte zur Umsetzung der REACH Verordnung Informationen zum REACH Review der Europaischen Kommission Umfangreiche Informationen zum Thema Reach Chemikalienrecht der IHK Darmstadt CADASTER development of in silico computational methods to minimize number of experimental testsHelpdesks Bearbeiten Deutschland REACH CLP Biozid Helpdesk der deutschen Bundesbehorden BAuA als Bundesstelle fur Chemikalien BfC REACH INFO des deutschen Umweltbundesamtes UBA REACH Helpdesk des Landes Baden Wurttemberg REACH Baden Wurttemberg REACH Helpdesk des Landes Bayern REACH Infoline REACH Helpdesk der Lander NRW Niedersachsen Rheinland Pfalz mit Interessenverbanden REACH Net REACH Helpdesk des Bundesverband der Deutschen Industrie e V BDI REACh Helpdesk der Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse an der Hochschule Darmstadt Ltr Martin FuhrOsterreich REACH Helpdesk der osterreichischen Bundesbehorden reachhelpdesk at Schweiz REACH Helpdesk der schweizerischen Bundesbehorden reach admin ch Einzelnachweise Bearbeiten Artikel 141 Absatz 2 Die Titel II III V VI VII XI und XII sowie die Artikel 128 und 136 gelten ab dem 1 Juni 2008 Artikel 141 Absatz 3 Artikel 135 gilt ab dem 1 August 2008 Artikel 141 Absatz 4 Titel VIII und Anhang XVII gelten ab dem 1 Juni 2009 Verordnung EG Nr 1354 2007 Verordnung EG Nr 987 2008 Verordnung EG Nr 1272 2008 Verordnung EG Nr 134 2009 Verordnung EG Nr 552 2009 Verordnung EU Nr 276 2010 Verordnung EU Nr 453 2010 Verordnung EU Nr 143 2011 Verordnung EU Nr 207 2011 Verordnung EU Nr 252 2011 Verordnung EU Nr 253 2011 Verordnung EU Nr 366 2011 Verordnung EU Nr 494 2011 Verordnung EU Nr 109 2012 Verordnung EU Nr 125 2012 Verordnung EU Nr 412 2012 Verordnung EU Nr 835 2012 Verordnung EU Nr 836 2012 Verordnung EU Nr 847 2012 Verordnung EU Nr 848 2012 Verordnung EU Nr 126 2013 Verordnung EU Nr 348 2013 Verordnung EU Nr 517 2013 Verordnung EU Nr 1272 2013 Verordnung EU Nr 301 2014 Verordnung EU Nr 317 2014 Verordnung EU Nr 474 2014 Verordnung EU Nr 895 2014 Verordnung EU 2015 282 Verordnung EU 2015 326 Verordnung EU 2015 628 Verordnung EU 2015 830 Verordnung EU 2015 1494 Verordnung EU 2016 26 Verordnung EU 2016 217 Verordnung EU 2016 863 Verordnung EU 2016 1005 Verordnung EU 2016 1017 Verordnung EU 2016 1688 Verordnung EU 2016 2235 Verordnung EU 2017 227 Verordnung EU 2017 706 Verordnung EU 2017 999 Verordnung EU 2017 1000 Verordnung EU 2017 1510 Verordnung EU 2018 35 Verordnung EU 2018 588 Verordnung EU 2018 589 Verordnung EU 2018 675 Verordnung EU 2018 1513 Verordnung EU 2018 1881 Verordnung EU 2018 2005 Verordnung EU 2019 957 Verordnung EU 2019 1691 Verordnung EU 2020 171 Verordnung EU 2020 507 Verordnung EU 2020 878 Verordnung EU 2020 1149 Liste der fur eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe ECHA abgerufen am 5 August 2021 Zusammenfassung der Verpflichtungen die sich aus der Aufnahme von SVHC in die Kandidatenliste ergeben ECHA abgerufen am 5 August 2021 deutsch Art 67 i V m den Listen des Anhang XVII Verstosse sind in Deutschland z T strafbar nach 5 Chemikalien Sanktionsverordnung i V m 27 Abs 1 Chemikaliengesetz oder ordnungswidrig nach 6 ChemSanktionsV i V m 26 Abs 1 Nr 11 ChemG REACH Verordnung Art 3 Zif 1 Registrierung auf der UBA Seite reach info de abgerufen am 7 Mai 2015 ECHA Pre registered substances Informationen der ECHA Informationen des BDI zu REACH Site 13 Memento vom 17 Mai 2012 im Internet Archive The New European Union Chemicals Regulations NR amp E Winter 2009 englisch Chemicals Watch Nr 13 Dezember 2008 Januar 2009 News Alert ECHA NA 11 42 abgerufen am 19 Oktober 2011 ECHA REACH registration results All REACH registrations since 2008 abgerufen am 6 Juni 2018 REACH Verordnung Art 14 Abs 4 ECHA Registered substances ECHA Handbuch fur die Einreichung von Daten Memento vom 3 Dezember 2013 imInternet Archive PDF 1 6 MB Teil 16 Vertraulichkeitsantrage Anleitung zum Erstellen und Begrunden von Antragen auf vertrauliche Behandlung gemass Artikel 119 Absatz 2 ECHA Version 2 0 Juli 2012 ECHA Registered substances abgerufen am 8 Dezember 2017 Martin Scheringer 2013 Fragile Evidenz Datenprobleme in der Risikobewertung fur Chemikalien Technikfolgenabschatzung Theorie und Praxis 22 Jg Heft 3 a b Martin Fuhr Boxenstopp fur die REACH Verordnung Zeitschrift fur Umweltrecht 2014 S 270 280 und 329 333 ISSN 0943 383X Verordnung EU 2020 507 der Kommission vom 7 April 2020 zur Anderung der Verordnung EG Nr 1907 2006 des Europaischen Parlaments und des Rates hinsichtlich des Prozentsatzes der fur die Prufung der Erfullung der Anforderungen auszuwahlenden Registrierungsdossiers Liste der fur eine Zulassung in Frage kommenden besonders besorgniserregenden Stoffe Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe Anhang XIV der REACH Verordnung Liste der beschrankten Stoffe Anhang XVII der REACH Verordnung Chemikalien REACH Sechs gefahrliche Stoffe werden von EU schrittweise verboten Pressemitteilung der Europaischen Kommission vom 17 Februar 2011 Website des Umweltbundesamts zu REACH Glossar zu REACH Memento des Originals vom 25 November 2007 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www reach sgs com reach sgs com die RIPs werden aufgelistet REACH Implementation Project 3 Guidance Documents for industry RIP3 auf der Website der Europaischen Kommission Presseerklarung Presseerklarung Arzte gegen Tierversuche Memento vom 28 September 2007 im Internet Archive VFA Positionspapier zu Tierversuchen in der Pharmaforschung Bundesamt fur Risikobewertung Datenqualitat in Registrierungsdossiers PDF In REACH Compliance Project BfR 23 August 2018 abgerufen am 29 Oktober 2018 Das Dieselgate der Chemie Branche Der systematische Verstoss gegen geltendes EU Recht setzt Gesundheit aufs Spiel Sven Giegold Mitglied der Grunen Fraktion im Europaparlament In Sven Giegold Mitglied der Grunen Fraktion im Europaparlament 26 Oktober 2018 sven giegold de abgerufen am 29 Oktober 2018 European Chemicals Agency Hrsg Costs and benefits of REACH restrictions proposed between 2016 2020 2021 ISBN 978 92 9481 539 2 doi 10 2823 122943 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Werk GND 7562092 3 lobid OGND AKS 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