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Als Verjahrungsskandal auch kalte Verjahrung 1 oder kalte Amnestie 2 wird der Eintritt der Verfolgungsverjahrung fur NS Verbrechen mit dem Einfuhrungsgesetz zum Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten EGOWiG vom 24 Mai 1968 bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Vorgeschichte 2 Regelung im EGOWiG 2 1 Art 1 Ziffer 6 EGOWiG 2 2 Rechtsdogmatische Konsequenzen 2 3 Kenntnis der Konsequenzen 2 4 Anwendung durch den Bundesgerichtshof 3 Rechtspolitische Bewertung 4 Kunstlerische Rezeption 5 Literatur 6 EinzelnachweiseVorgeschichte BearbeitenRechtlich war die Verfolgungsverjahrung nach dem deutschen Strafgesetzbuch in der seit 1871 geltenden Fassung an die Hohe des Strafmasses gekoppelt Fur Verbrechen wie Mord die mit lebenslangem Zuchthaus bedroht waren galt eine Verjahrungsfrist von zwanzig Jahren Das Ruhen der Verjahrung politisch motivierter Morde aus der Zeit des Nationalsozialismus war als Ergebnis der Verjahrungsdebatte von 1965 mit dem Gesetz zur Berechnung strafrechtlicher Verjahrungsfristen 3 vom 8 Mai 1945 auf den 31 Dezember 1949 verlangert worden Die Verjahrung fur Verbrechen die mit lebenslangem Zuchthaus bedroht waren z B Mord begann danach am 1 Januar 1950 und ware zwanzig Jahre spater mit Ablauf des Jahres 1969 abgelaufen Mit dem Neunten Strafrechtsanderungsgesetz vom 4 August 1969 4 wurde die Verjahrung fur mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohte Straftaten auf dreissig Jahre heraufgesetzt Die Verjahrung fur mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedrohte Taten begann danach weiterhin am 1 Januar 1950 endete aber erst mit Ablauf des Jahres 1979 die Verjahrung fur Mord wurde 1979 abgeschafft Verbrechen mit einer zeitigen Hochststrafe von mehr als zehn Jahren verjahrten nach funfzehn Jahren wenn sie mit einer geringeren Freiheitsstrafe bedroht waren nach zehn Jahren Da sie von dem Berechnungsgesetz von 1965 nicht erfasst wurden begann ihre Verjahrung am 8 Mai 1945 und lief spatestens funfzehn Jahre spater am 8 Mai 1960 ab seit 1969 betragt die Verjahrungsfrist bei Verbrechen die mit mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe bedroht sind zwanzig Jahre Regelung im EGOWiG BearbeitenArt 1 Ziffer 6 EGOWiG Bearbeiten In der zweiten Halfte der sechziger Jahre wurde eine Neugestaltung des Ordnungswidrigkeitengesetzes OWiG vorbereitet Im Zuge der Grossen Strafrechtsreform sollten auch Bagatellstrafbestande entkriminalisiert und die uber zahlreiche Einzelgesetze verstreuten Bestimmungen uber Ordnungswidrigkeiten zusammenfassend kodifiziert werden Parallel wurde das Einfuhrungsgesetz zum Gesetz uber Ordnungswidrigkeiten EGOWiG erarbeitet Im Bundesministerium der Justiz war an fuhrender Stelle Eduard Dreher fur den Gesetzentwurf zum EGOWiG zustandig 5 In Artikel 1 Ziffer 6 des EGOWiG wurde eine Bestimmung aufgenommen die 50 Abs 2 StGB folgendermassen anderte Fehlen besondere personliche Eigenschaften Verhaltnisse oder Umstande besondere personliche Merkmale welche die Strafbarkeit des Taters begrunden beim Teilnehmer so ist dessen Strafe nach den Vorschriften uber die Bestrafung des Versuchs zu mildern Rechtsdogmatische Konsequenzen Bearbeiten Nach 50 Abs 2 StGB a F waren strafbegrundende Umstande personlicher Art dem Teilnehmer auch dann zuzurechnen wenn sie bei ihm personlich nicht vorlagen Der Teilnehmer an einer Mordtat konnte daher gleich einem Tater zu lebenslanger Haft verurteilt werden Eine fakultative Strafmilderung nach Ermessen des Gerichts war jedoch im Einzelfall moglich Diese Moglichkeit schloss 50 Abs 2 StGB n F aus indem die Strafe zwingend zu mildern war wenn nur beim Tater nicht aber beim Teilnehmer strafbegrundende Umstande personlicher Art vorlagen Konnten einem Angeklagten die Strafbarkeit begrundende Eigenschaften Verhaltnisse oder Umstande insbesondere niedrige Beweggrunde wie ein Handeln aus Rassenhass nicht in eigener Person nachgewiesen werden war seine Strafe bei Anwendung des 50 Abs 2 StGB in der Fassung des Art 1 Ziffer 6 EGOWiG obligatorisch zu mildern Statt einer lebenslangen Zuchthausstrafe konnte nur noch eine zeitige Zuchthausstrafe bis zu funfzehn Jahren verhangt werden 6 Dadurch verjahrte die Tat nicht erst nach zwanzig Jahren mit Ablauf des Jahres 1969 Verjahrungsbeginn und spatere Verlangerung und Aufhebung der Verjahrung fur Mord siehe oben sondern war schon nach funfzehn Jahren am 8 Mai 1960 verjahrt 7 8 seit 1975 richtet sich bei neuen Taten gemass 78 Absatz 4 StGB auch bei Beihilfe die Verjahrungsfrist nach der fur den Tater angedrohten Strafe Kenntnis der Konsequenzen Bearbeiten Es wird bezweifelt ob die meisten Abgeordneten bei der Abstimmung uber das EGOWiG im Deutschen Bundestag diesen Zusammenhang bemerkt haben 9 Diejenigen die es bemerkten wagten oder wollten moglicherweise einen damals herrschenden Konsens des Schweigens nicht brechen In der Zeit zwischen dem Beschluss des Bundestags und dem Inkrafttreten des EGOWiG am 1 Oktober wurde auf die moglichen Konsequenzen der Anderung hingewiesen und es ware noch Zeit zum Nachbessern gewesen 10 Rudolf Schmitt Richter im 5 Strafsenat des Bundesgerichtshofes wies in einem Gesprach auf dem 47 Deutschen Juristentag im September 1968 mit einem Mitarbeiter des Ministerialrats Sturm im Bundesjustizministerium darauf hin dass das Gesetz NS Verbrechen verjahren lasse 11 Dieser berichtete das seinem Vorgesetzten und dieser wiederum fertigte am 26 September 1968 einen Vermerk der auf die moglichen Konsequenzen hinwies und leitete ihn an seinen Vorgesetzten Dreher weiter 12 Dreher versah ihn mit einer beruhigenden Randnotiz statt die Spitze des Bundesjustizministeriums auf die drohende politische Gefahr der Rechtsanderung aufmerksam zu machen was im Arbeitsablauf eines Ministeriums einen groben Fehler darstellt 13 Der breiten Offentlichkeit wurde diese Konsequenz der neuen Rechtslage durch die Bild am Sonntag im Dezember 1968 bekannt Der Spiegel wies im Januar 1969 auf die Auswirkungen auf laufende NS Prozesse hin 14 15 Anwendung durch den Bundesgerichtshof Bearbeiten Der 5 Strafsenat des Bundesgerichtshofes unter Werner Sarstedt 16 urteilte am 20 Mai 1969 dass Beihilfe zum Mord nach der neuen Fassung des 50 Abs 2 StGB zum 8 Mai 1960 verjahrt sei 17 Die Richter beriefen sich auf die Gesetzesbegrundung 18 und verwarfen die anderen Ansichten des Generalbundesanwalts des Kammergerichts und der Strafrechtslehre Dies hatte zur Konsequenz dass Art 1 Ziff 6 EGOWiG zu einer verschleierten Amnestie fur den grossten Teil der Gehilfen bei nationalsozialistischen Gewaltverbrechen fuhrte 19 Das Urteil des 5 Strafsenats des Bundesgerichtshofes fuhrte zur Einstellung von Strafverfahren da die Verjahrung ein absolutes Verfahrenshindernis ist Damit wurde eine bereits von der Staatsanwaltschaft vorbereitete Prozessserie um Mitarbeiter des Reichssicherheitshauptamts RSHA in Berlin vereitelt Daran anderte auch das Urteil des 4 Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 4 Marz 1971 20 nichts wonach fur den Fall dass im Hinblick auf das taterbezogene Mordmerkmal der niedrigen Beweggrunde Verjahrung eingetreten sein sollte dies hinsichtlich der Belangung des Gehilfen unerheblich sei weil durch die Haupttat auch das tatbezogene Mordmerkmal grausam erfullt sei 16 Es genuge dass die Haupttater mit der grausamen Totung einverstanden waren und der Angeklagte als Gehilfe dies wusste Auf dieser Grundlage wurden John Demjanjuk 2011 und Oskar Groning 2015 verurteilt 16 Rechtspolitische Bewertung BearbeitenAnfangs wollten alle an eine Panne glauben dass Eduard Dreher unabsichtlich gehandelt habe Der Bundestag war sich 1969 in der Beschreibung als einer gesetzlichen Panne einig Im Jahre 1981 schrieb der Staatssekretar Gunther Erkel SPD an Eduard Dreher wie sehr er es bedaure dass dieser Gegenstand von Anwurfen geworden sei Eduard Dreher antwortete Es erfullt mich mit Befriedigung dass mir das Haus in dieser unerquicklichen Angelegenheit zur Seite steht 21 Ein direkter Nachweis der Urheberschaft Eduard Drehers liess sich uber lange Zeit wegen der Unzuganglichkeit der Akten nicht fuhren Der zeitgeschichtlichen Forschung bleiben mangels Selbstbekundungen nur Unterstellungen etwas gehobener ausgedruckt eine rationale Rekonstruktion 22 Die Gesetzesentwurfe des OWiG und des StGB wurden im Juli 1964 aufeinander abgestimmt Der Leiter der fur das OWiG zustandigen Kommission Karl Lackner zog deswegen den fur den StGB Entwurf verantwortlichen Eduard Dreher zu den Beratungen hinzu Die Akten der entscheidenden Abteilungsleiterbesprechung im Bundesjustizministerium 1964 sind bis jetzt nicht gefunden worden in der der federfuhrende Referent und Urheber der verschleierten Amnestie aufgefuhrt sein musste Die Akten wurden vermutlich gesaubert 23 Ulrich Herbert stellte in seiner Best Biografie die These auf dass die Amnestie auf Initiative Achenbachs und Bests erfolgte 24 Nicht ubersehen werden darf dass die Amnestie erhebliche Arbeitsentlastung fur Staatsanwaltschaften und Gerichte bedeutete und erklart zum Teil auch deren grosse Bereitschaft mit der die Regelung des 50 Abs 2 StGB benutzt wurde um zu einer ziemlich umfangreichen Amnestie zu kommen 25 Deutlich gibt der Historiker Stephan A Glienke zu bedenken dass der Fokus auf Eduard Dreher und Achenbach den Blick auf die eigentliche Problematik verstellt Noch vor der Novellierung hatte der Rechtsausschuss des Bundestages Gelegenheit zur Umformulierung des Textes gehabt Auch die Landesjustizverwaltungen der BGH und die Bundesanwaltschaft hatten fruhzeitig Gelegenheit sich mit dem Entwurf und seinen potentiellen Folgen vertraut zu machen und Einwande zu erheben Sie hatten diese Moglichkeiten jedoch nicht genutzt Nicht zuletzt ist zu bedenken dass auch im Deutschen Bundestag ehemalige Opfer des NS Regimes vertreten waren von denen angenommen werden darf dass sie dem EGOWiG ihre Zustimmung verweigert hatten wenn sie auch nur eine Ahnung von dessen Folgen gehabt hatten 26 Letzteres ist allerdings sehr fraglich angesichts des damals in der bundesrepublikanischen Gesellschaft herrschenden Konsenses unter allen Umstanden uber die Vergangenheit zu schweigen Die Justizministerin Sabine Leutheusser Schnarrenberger gab 2012 ein Projekt in Auftrag in dessen Rahmen sich eine Historikerkommission mit der fruhen Phase des BMJ beschaftigte Die Kommission 27 unter dem Historiker Manfred Gortemaker und dem Rechtswissenschaftler Christoph Safferling erarbeitete bis Herbst 2016 ihre Ergebnisse 28 Im Abschlussbericht wurden auch Indizien fur eine absichtliche Manipulation Eduard Drehers in der Frage der nachtraglichen Verjahrung dargestellt Danach war Eduard Dreher der einzige der ein Motiv die Mittel und die Gelegenheit besass die Gesetzgebung zu manipulieren Als Beleg benennen sie seine fachliche Kompetenz und seine beruhigenden Vermerke an die Spitze des Justizministeriums zu einem Zeitpunkt als die Angelegenheit bereits bekannt und noch zu reparieren gewesen ware 29 30 Andere stellen die Frage ob der grossere Skandal die Verabschiedung des EGOWiG oder das unter Werner Sarstedt ergangene BGH Urteil sei und ob es sich dabei um eine Rechtsbeugung handle 16 31 Kunstlerische Rezeption BearbeitenFerdinand von Schirach hat den Verjahrungsskandal 2011 in seinem Roman Der Fall Collini literarisch adaptiert Im April 2019 kam die gleichnamige Literaturverfilmung in die deutschen Kinos Literatur BearbeitenMichael Greve Amnestierung von NS Gehilfen eine Panne Die Novellierung des 50 Abs 2 StGB und dessen Auswirkungen auf die NS Strafverfolgung In Kritische Justiz Nr 3 2000 S 412 424 nomos elibrary de PDF 7 6 MB abgerufen am 18 Juni 2023 Manfred Gortemaker Christoph Safferling Die Akte Rosenburg Das Bundesministerium der Justiz und die NS Zeit C H Beck Munchen 2016 ISBN 978 3 406 69768 5 Marc von Miquel Ahnden oder amnestieren Westdeutsche Justiz und Vergangenheitspolitik in den sechziger Jahren 1 Auflage Wallstein Gottingen 2004 ISBN 3 89244 748 9 Hubert Rottleuthner Hat Dreher gedreht Uber Unverstandlichkeit Unverstandnis und Nichtverstehen in Gesetzgebung und Forschung Kent D Lerch Hrsg Die Sprache des Rechts Band 1 Recht verstehen 1 Auflage De Gruyter Berlin 2004 ISBN 3 11 018142 8 S 307 320 bbaw de PDF 198 kB abgerufen am 27 Januar 2019 Einzelnachweise Bearbeiten Recht NS Verbrechen Kalte Verjahrung In Der Spiegel Nr 3 1969 S 58 61 online Jorg Friedrich Die kalte Amnestie NS Tater in der Bundesrepublik Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1984 ISBN 3 596 24308 4 BGBl 1965 I S 315 BGBl 1969 I S 1065 Miquel Ahnden S 333ff Annette Weinke Die Verfolgung von NS Tatern im geteilten Deutschland Vergangenheitsbewaltigung 1949 1969 oder eine deutsch deutsche Beziehungsgeschichte im Kalten Krieg Paderborn Munchen u a 2002 S 303 Michael Greve Amnestierung von NS Gehilfen Eine Panne Die Novellierung des 50 Abs 2 StGB und dessen Auswirkungen auf die NS Strafverfolgung Kritische Justiz 2003 S 412 424 Ingo Muller Der strafrechtliche Umgang mit der NS Vergangenheit Infobrief Nr 94 2005 des RAV Norbert Seitz Deutschlandfunk Hintergrund Verjahrung von NS Morden Ein Kompromiss als Meilenstein Nicht mehr online verfugbar In Deutschlandfunk 10 Marz 2015 archiviert vom Original am 21 April 2019 abgerufen am 21 April 2019 So Gerhard Ludecke Hanauer judische Juristen in der Zeit des Dritten Reiches In Neues Magazin fur Hanauische Geschichte Mitteilungen des Hanauer Geschichtsvereins 1844 e V 2018 S 206 252 247 Gortemaker Die Akte Rosenburg S 418 Miquel Ahnden S 327f Gortemaker Die Akte Rosenburg S 407 Gortemaker Die Akte Rosenburg S 420 Hilfe fur Gehilfen Der Spiegel vom 6 Januar 1969 ARD Akte D das Versagen der Nachkriegsjustiz ca Min 29 a b c d Oliver Garcia Die urbane Legende von Eduard Dreher delegibus com vom 25 Juli 2015 abgerufen am 17 Dezember 2015 BGH Urteil vom 20 Mai 1969 5 StR 658 68 NJW 1969 1181 ff BT Drs 5 1319 EGOWiG mit Begrundung Anlage 1 S 61 PDF Rottleuthner BGH Urteil vom 4 Marz 1971 StR 386 70 Memento vom 22 Dezember 2015 im Internet Archive NN Selbstamnestie im Ministerium In Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 6 Februar 2013 S 4 Rottleuthner Greve Amnestierung Ulrich Herbert Best Biographische Studien uber Radikalismus Weltanschauung und Vernunft 1903 1989 3 Auflage Dietz Bonn 1996 ISBN 3 8012 5019 9 S 510 Rottleuthner Stephan Alexander Glienke Die De facto Amnestie von Schreibtischtatern In Joachim Perels Wolfram Wette Hrsg Mit reinem Gewissen Wehrmachtrichter in der Bundesrepublik und ihre Opfer Berlin 2011 S 262 277 hier S 274 275 www uni potsdam de Finanzierung und Umfang des Forschungsprojekts zur NS Vergangenheit im Bundesministerium der Justiz Bundestagsdrucksache 17 10495 vom 16 August 2012 Antwort der Bundesregierung der kleinen Anfrage der Fraktion BUNDNIS 90 DIE GRUNEN u a 17 10364 PDF Gortemaker Die Akte Rosenburg S 420 Sven Felix Kellerhoff Die braunen Schatten der Rosenburg Nicht mehr online verfugbar In DIE WELT Archiviert vom Original am 21 April 2019 abgerufen am 10 Oktober 2016 Wilfried Kuper Erinnerungsarbeit Das Urteil des BGH vom 20 Mai 1969 zur Verjahrung der NS Mordbeihilfe ein Fehlurteil JZ 2017 S 229 236 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verjahrungsskandal amp oldid 238922552