www.wikidata.de-de.nina.az
Ein verhaltener Anspruch ist im deutschen Privatrecht ein Anspruch dessen Falligkeit erst eintritt wenn der Glaubiger den Anspruch geltend macht also die Leistung durch den Schuldner verlangt Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Beispiele 3 Literatur 4 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenDer Anspruch besteht zwar schon der Schuldner muss ihn jedoch noch nicht erfullen Vor Geltendmachung des Anspruchs darf der Schuldner ohne Zustimmung des Glaubigers auch noch nicht leisten 1 Dies hat Auswirkungen auf den Verzug des Schuldners und die regelmassige Verjahrung des Anspruchs da beides die Falligkeit voraussetzt 286 Abs 1 S 1 beziehungsweise 199 Abs 1 Nr 1 BGB Ein verhaltener Anspruch ist dadurch gekennzeichnet dass der Schuldner die Leistung nicht erbringen darf bevor der Glaubiger sie verlangt Auf solche Anspruche sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes die fur die Leihe die Hinterlegung und die Verwahrung geltenden besonderen Verjahrungsregelungen der 604 Abs 5 BGB 695 Satz 2 BGB und 604 Satz 3 BGB entsprechend anwendbar 2 Der Anspruch des Reisenden auf Einlosung von Reisewerten bei der Buchung von Reiseleistungen ist dagegen kein verhaltener Anspruch weil er erst mit seiner Geltendmachung durch den Reisenden entsteht Anders als bei einem verhaltenen Anspruch bei dem das Entstehen des Anspruchs und seine Geltendmachung durch den Glaubiger auseinanderfallen besteht daher nicht die Gefahr dass der Anspruch zum Zeitpunkt seiner Geltendmachung bereits verjahrt ist 3 Beispiele BearbeitenVerhaltene Anspruche im burgerlichen Recht sind insbesondere 1 die eidesstattliche Versicherung der Auskunft 259 Abs 2 BGB der Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung 281 BGB 4 die Herausgabe des Ersatzes 285 BGB 5 die Quittung 368 BGB 6 die Mitteilung uber die Ubernahme einer Hypothekenschuld 416 Abs 3 S 1 BGB der Nacherfullungsanspruch des Kaufers 439 BGB 7 die Freizeit des Arbeitnehmers zur Stellungssuche 629 BGB das qualifizierte Zeugnis 630 S 2 BGB Anspruche des Geschaftsherrn aus angemasster Geschaftsfuhrung 687 Abs 2 BGB das Ruckforderungsrecht des Hinterlegers 695 BGB die vorzeitige Rucknahme des Verwahrers 696 S 2 BGB die Uberlassung von Nachlassgegenstanden durch den Testamentsvollstrecker 2217 BGB die Auskunftspflicht des Erben 2314 BGB Kein verhaltener Anspruch ist unter anderem die Burgschaftsforderung 765 BGB 8 Literatur BearbeitenThomas Winkelmann Der Anspruch Funktion Entstehung Anknupfungen Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 16 159773 2 Dissertation S 410 443 Einzelnachweise Bearbeiten a b Bamberger Roth Lorenz 3 Aufl 271 Rn 2 Thomas Winkelmann Der Anspruch Funktion Entstehung Anknupfungen Mohr Siebeck Tubingen 2021 ISBN 978 3 16 159773 2 Dissertation S 432 443 m Nachw zur herrschenden Auffassung BGH Urteil vom 4 Mai 2017 Az I ZR 113 16 BGH WM 2018 915 MuKo BGB Ernst 6 Aufl 281 Rn 108 Jauernig Stadler 15 Aufl 285 Rn 10 Bamberger Roth Lorenz 3 Aufl 285 Rn 13 MuKo BGB Emmerich 6 Aufl 285 Rn 29 MuKo BGB Fetzer 6 Aufl 368 Rn 9 Bamberger Roth Faust 3 Aufl 439 Rn 11 BGH Urteil vom 29 Januar 2008 Az XI ZR 160 07 BGHZ 175 161 Rn 24Normdaten Sachbegriff GND 7719633 8 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verhaltener Anspruch amp oldid 222521483